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Motor lief AUto stand und ich habe telefoniert Brauche Eure Hilfe!!!!

Themenstarteram 29. August 2007 um 11:50

Hallo, von rechts kommend hat beim Linksabiegen ein PKW meinen Außenspiegel beschädigt. Ich stand und habe telefoniert. Der Motor lief zwar aber ich stand defenitiv. Das wird mir jetzt seitens der Polizei zum Vorwurf gemacht. Weiß einer von Euch bescheid?

Ich bin der Meinung, dass das Telefonieren nur während der Fahrt und nicht beim Stehenbleiben (auch wenn ich gerade aktiv am Straßenverkehr teilnem) erlaubt ist??

Wie sieht Ihr das. Gibt es Urteile dazu??

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43 Antworten
am 29. August 2007 um 11:58

Es darf nur telefoniert werden, wenn der Motor AUS ist.

Themenstarteram 29. August 2007 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von morf

Es darf nur telefoniert werden, wenn der Motor AUS ist.

Kannst Du mir sagen, wo das steht? Welche Auswirkungen hat das im Schadensfall..ist man zwangsläufig schuld, wenn der andere die Kurve nicht richtig bekommt? thx

am 29. August 2007 um 12:10

Hallo

 

komisch wenn ich angerufen werde, fahre ich rechts ran spreche mit den Anrufenden und lasse aber den Motor laufen, weil meistens diese Gespräche eh nicht lange dauern.

Aber wenn das wirklich stimmen sollte, kann ich mich nur wieder am Kopf fassen und sagen: dieses Land hat wirklich ein an der Waffel.

Ich meine man bleibt stehen und wird noch schuldig, weil ein Depp einen anfährt obwohl man rechts rangefahren ist, um halt da vorbildlich zu telefonieren, wie ein das Gesetz vorschreibt.

Und nur weil der Motor läuft, lächerlich.

 

MFG Payne

am 29. August 2007 um 12:47

Bedanke dich dafür bei den Prozeßwütigen Leuten, die meinten, an der Ampel telefonieren zu müssen - und gegen entsprechende Bußgeldbescheide sofort vor Gericht zogen, weil "das Fahrzeug ja steht und somit ungefährlich ist".

Zum TE: IMHO ist trotz des Telefonierens am Steuer die Schuld des anderen "nicht aus der Welt". Ich bezweifle ernsthaft, das der Anruf ursächlich für den abgefahrenen Spiegel war.

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG

Hallo, von rechts kommend hat beim Linksabiegen ein PKW meinen Außenspiegel beschädigt. Ich stand und habe telefoniert. Der Motor lief zwar aber ich stand defenitiv. Das wird mir jetzt seitens der Polizei zum Vorwurf gemacht. Weiß einer von Euch bescheid?

Ich bin der Meinung, dass das Telefonieren nur während der Fahrt und nicht beim Stehenbleiben (auch wenn ich gerade aktiv am Straßenverkehr teilnem) erlaubt ist??

Wie sieht Ihr das. Gibt es Urteile dazu??

Hallo,

das Gesetz sagt:

:Wer beim Tel. ohne Freisprecheinrichtung in einem Auto mit laufendem Motor erwischt wird,muss seit April 2001 mit einem Bußgeld von 30,00€ rechnen.Wer mit einem Handy am Ohr in einem Unfall verwickelt wird,verliert wegen grober Fahrlässigkeit darüber hinaus alle Ansprüche gegenüber seiner Versicherung"

Gruß

StVO §23

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzueg steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

am 29. August 2007 um 13:45

Es sieht so aus, dass man zum einen die bußgeldrechtliche Seite und zum anderen die haftungsrechtliche Seite anschauen muß:

Bußgeld:

hier wirst Du wahrscheinlich um den bekannten Bußgeldtatbestand nicht herumkommen. Die Rechtsprechung hat hier in letzter Zeit einige relativ dumme und kleinliche Urteile gefällt, die zeigen, dass Richter wohl keine Ahnung von moderner Mobilfunktechnik haben.

Selbst wenn das Fahrzeug steht, darf mit dem Handy nur telefoniert werden, wenn der Motor abgestellt ist. Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 24.11.2005 (Az.: 211 Ss 111/05 Owiz) klargestellt, dass man beim Warten vor einer roten Ampel nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren darf. Auch im Stau darf nur mit dem Handy telefoniert werden, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Gleiches gilt, wenn man vor einer geschlossenen Bahnschranke längere Zeit warten muss.

Unter Benutzung im Sinne der Straßenverkehrsordnung sei jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen.

In meinen Augen uninnig, aber ich bin leider nur Anwalt und kein Richter am BGH ...

Haftungsrechtlich (also die Frage, ob du ein Mitverschulden am Unfallgeschehen bekommst), siehts nach der Rechtsprechung wie folt aus. Ich habe einfach mal ein paar Urteile herausgesucht und aufgelistet:

Mit dem Telefon in der Hand zahlt man auch schuldlos - Auch wenn ein Autofahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss er 20 Prozent des Schadens tragen, wenn sich herausstellt, dass er während des Zusammenstoßes mit seinem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonierte. Er ist stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und kann einhändig auf Gefahrensituationen nicht sicher reagieren. (Oberlandesgericht Köln, 12 U 142/01)

Handy-Telefonat kostet 40 Prozent Schadenersatz - Wird ein Autofahrer in einen Unfall verwickelt, an dem er schuldlos ist, so wird sein Schadenersatzanspruch dennoch um 40 Prozent gekürzt, wenn er zum Unfallzeitpunkt mit seinem Handy telefoniert hat. (Oberlandesgericht Dresden, 6 U 1618/00)

Ein Kieler wurde während eines Telefonats von einem Linksabbieger geschnitten. Er konnte nicht ausweichen, es krachte. Obwohl der Abbieger schuld war, bekam der Gerammte den Schaden nicht komplett ersetzt. Wegen der durchs Handy "eingeschränkten Reaktionsfähigkeit" gab es nur 80 Prozent (Landgericht Kiel, 7 S 100/04).

Du wirst also unter umständen mit einer geringen Mithaftung (ca. 20% rechnen müssen, da man Dir vorwerfen wird, dass du ohne Handy am Ohr schneller hättest reagieren können. Ist zwar in meinen Augen Humbug, aber ist halt mal so ...

Gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers mußt du das handy ja nicht erwähnen, vielleicht merken die ja nix und regulieren voll.

Berichte bei Gelegenheit doch bitte, wie es ausgegangen ist.

am 29. August 2007 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von OlafSt

Bedanke dich dafür bei den Prozeßwütigen Leuten, die meinten, an der Ampel telefonieren zu müssen - und gegen entsprechende Bußgeldbescheide sofort vor Gericht zogen, weil "das Fahrzeug ja steht und somit ungefährlich ist".

Aus diesem Grund bin ich für die Abschaffung der Rechtschutzversicherung. Dann wird es weniger Prozesse geben, weil man ja gegebenenfalls selbst zahlen muss.

Oder habe ich da einen Denkfehler drin?

Themenstarteram 29. August 2007 um 14:16

@bernhard70: Vielen Dank für die ausführlich Info. Natürlich werde ich Euch darüber informieren wie es gelaufen ist. Die Polizei meinte das würde 50:50 ausgehen, weil Ausage gegen Aussage.

Ich habe an der Kreuzung gestanden und ihn von rechts kommend vorbei gelassen. Ich stand zwar, aber er behauptet, dass ich angefahren/gerollt sei. in Anbetracht der tatsache, dass er Vorfahrt hat und ich telefoniert habe...sieht es wohl mager aus.

Vielen Dank an Euch alle...Natürlich können WIr ale gerne weiter disskutieren. thx @ all

Zitat:

Original geschrieben von bernhard70

Wegen der durchs Handy "eingeschränkten Reaktionsfähigkeit" (Landgericht Kiel, 7 S 100/04).

ist doch eigentlich nen Witz, wenn man mit laufendem Motor da steht...was wäre wenn der Motor aus gewesen wäre? hätte man dann besser reagieren können ?

Also manchmal frage ich mich bei unserem "Rechtsstaat" :rolleyes:

In einer Kreuzung stehen bedeutet nicht am Straßenrand stehen, sondern aktiv am Verkehr teilnehmen!

Deine Haftpflichtversicherung hat auch die Aufgabe der Gefahrenabwehr.

=> Da wirst Du fachgerecht beraten und für lau gegenüber dem Unfallgegner verteidigt.

 

Ganz persönlich:

Meine Freisprechanlage hat bei ebay 120 EUR gekostet und funktioniert mit bluetooth.

Mein Handy ist drei Jahre alt und hat eine Freisprechfunktion.

Wer mit Handy am Ohr fährt ist selbst Schuld.

Es muss jeder wissen, ob er zockt oder lieber gleich das Geld von drei Strafzetteln in eine Freisprechanlage investiert.

M3, 330 und so habe ich sicher richtig zugeordnet.

Dann würde ich mich über einen Spiegel nicht aufregen.

Doof gelaufen - Freisprechanlage einbauen oder weiter zocken :D

Zitat:

Original geschrieben von Golfinator

ist doch eigentlich nen Witz, wenn man mit laufendem Motor da steht...was wäre wenn der Motor aus gewesen wäre? hätte man dann besser reagieren können ?

Also manchmal frage ich mich bei unserem "Rechtsstaat" :rolleyes:

Der Gesetzgeber mußte die Regel mit dem Verbot des Telefonierens bei stehendem Fahrzeug aber laufendem Motor so formulieren, da ansonsten das Verbot an jeder roten Ampel hätte unterlaufen werden können. Somit wäre die Eindeutigkeit der Regelung nicht mehr gewährleistet gewesen.

am 29. August 2007 um 23:01

Erstens das und zweitens hätte ich sowieso gesagt, dass der Motor aus war weil du Telefonieren musst und du die umwelt nicht belasten willst.

 

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Erstens das und zweitens hätte ich sowieso gesagt, dass der Motor aus war weil du Telefonieren musst und du die umwelt nicht belasten willst.

Parken auf der Fahrbahn kommt nicht besonders gut. :D

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