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Motorschaden bei Gebrauchten vom Händler nach nur 200km?

Renault Megane III (Z)
Themenstarteram 29. Februar 2020 um 21:52

Hallo Zusammen,

eine (fast) unglaubliche Geschichte:

heute habe ich meinen gebrauchten Renault Megane von einem Renault Händler abgeholt. Der Wagen hat Gewährleistung und eine zusätzliche internationale 1 Jahr Renault Gebrauchtwagengarantie.

Vor der Übergabe wurde TÜV neu gemacht, Inspektion und Service und es wurde der Zahnriemen und die Wasserpumpe unmittelbar vor Übergabe ausgewechselt.

Der Wagen ist ein Benziner, 1,6 Liter. Baujahr 2014, hat 70.000km.

Der Händler mit mehreren Niederlassungen im Norden Deutschlands ist ca. 3 Autostunden von meinem Wohnort entfernt.

Habe den Wagen dann eben wie gesagt von diesem Händler abgeholt. Bin damit in Richtung meiner Stadt gefahren und nach ca. 170 km ging auf der Autobahn plötzlich der Motor aus und die Motorwarnlampe an. Es war ein Krachen und Mahlen aus dem Motorraum zu hören, dann war nichts mehr zu hören. Ich habe ausgekuppelt und bin auf dem Pannenstreifen ausgerollt und dort in einer Pannenbucht stehen geblieben.

Natürlich war ich im ersten Moment geschockt. So etwas habe ich noch nie erlebt.

Habe dann die Renault Versicherung angerufen, aber da ich diese erst am selben Tag (ein Samstag) unterzeichnet hatte, war ich noch nicht in deren System abgelegt und der Mann in der Hotline meinte es tut ihm leid, aber er könne mir nicht helfen, da er niemanden intern erreichen könne um mich zu verifizieren. Diese Versicherung hätte sich auch um meine Mobilität und die Reparatur gekümmert.

Aber da ich auch ADAC Mitglied bin, habe ich dann eben den angerufen. Ich wollte den Wagen zu dem Verkäufer zurückbringen lassen, aber es hieß die Mitgliedschaft deckt nur Transporte in ursprünglicher Fahrtrichtung ab, nicht in die Gegenrichtung.

Da der Wagen auf der Autobahn stand und ich ihn da wegbringen wollte, habe ich den Wagen zu einem Renault Händler/Werkstatt in meinem Heimatort bringen lassen. Ich kenne diese Niederlassung, da sie in Sichtweite meines Arbeitsplatzes liegt (ich hätte gerne dort ein Auto gekauft, aber sie hatten nichts passendes gebrauchtes da). Wir kamen heute (Samstag) gegen 17:00 dort an und es war bereits verschlossen und niemand vor Ort. Also habe ich den Wagen dort auf den Hof stellen lassen wo er sicher den Betrieb nicht stört und abgesperrt.

Dann habe ich dem Händler von dem ich gekauft hatte eine E-Mail geschrieben und ihm darin alles geschildert. Die wird er dann wohl Montag früh lesen (Die Mail ist sachlich, so wie dieser Beitrag in etwa). Habe ihm geschrieben er solle Montag mit mir in Kontakt treten um das weitere Vorgehen abzuklären.

Ich bin jetzt natürlich enttäuscht und befürchte, dass ich trotz Garantie etc. irgendwie schlecht aus dem ganzen aussteige. Was wenn der ganze Motor kaputt ist? Wie kann so etwas passieren? Wie kann der Motor krachen und ausgehen, wenn doch eben alles neu gemacht und durchgecheckt wurde? Ich hatte das Auto extra vom Händler und nicht privat gekauft, weil ich ein Auto haben wollte, dass sicher funktioniert.

Ich brauche aber ein Auto. Mein altes Auto hat jetzt mit Ende Februar keinen TÜV mehr und das lohnt sich nicht mehr zu reparieren. Außerdem habe ich jetzt viel Geld in das neue Auto gesteckt.

Was denkt ihr dazu? Hat sowas schon mal jemand erlebt? Habt ihr irgendwelche Tipps?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 29. März 2020 um 14:28

Hallo zusammen,

ich hoffe es geht euch allen soweit gut und ihr seid nicht krank.

Im Anbetracht der Ereignisse der letzten zwei Wochen, ist mein kleines Autoproblem ja bedeutungslos. Aber ein (abschließendes?) Update möchte ich euch trotzdem geben:

Der Wagen wurde von dem Verkäufer mit einem anderen Motor bestückt. Der Motor ist nicht neu, hat aber ca. halb so viele km wie der, der zuvor drin war. Der alte hatte 75.000km, der hat jetzt 40.000 km. Zahnriemen, Wasserpumpe, Ölwechsel, Zündkerzen, Zündspulen, etc. hat er neu bekommen.

Auf die Frage was denn beim alten Motor passiert sei, sagte der Chefmechaniker dort, dass könne er sich auch nicht erklären. Das Ventil ist abgerissen, aber der Zahnriemen saß so wie er sollte. Naja, vielleicht wusste er es doch, aber wollte es nicht sagen. Das weiß nur er selbst.

Dann meinte er, er sei mit dem neuen Motor jetzt ca. 60km selbst gefahren, um sicherzugehen, dass alles OK ist und jetzt passt alles.

Dann bin ich losgefahren. Der Motor läuft soweit auch schön rund. Aber zwei Dinge muss ich anmerken:

Zum einen wurden am Armaturenbrett ein paar Stecker vergessen anzustecken. Die Knöpfe der Leuchtweitenverstellung, Dimmschalter für Tachobeleuchtung und ASR waren ohne Funktion, das fiel mir erst auf als es dunkler wurde und ich das verstellen wollte. Als ich den Teil in dem diese Knöpfe eingelassen sind aus dem Armaturenbrett herausgenommen habe, sah ich, dass die dazugehörigen Stecker dahinter lose hingen und nicht eingesteckt waren. War nicht schwer, für mich das selbst zu machen, aber das sollte eigentlich nicht sein.

Zum anderen hat der Motor nach ca. 150 km begonnen metallisch zu klackern. Das Klackern wurde zunehmend lauter, sodass ich mir schon Sorgen machte, dass mir der Motor schon wieder um die Ohren fliegt. Ich habe dann den Mechaniker angerufen und das geschildert. Der meinte, wenn keine Kontrolllampe leuchtet kann ich weiterfahren. Um sicher zu gehen solle ich zu einer Werkstatt fahren.

Also dachte ich mir, ich fahre wieder zu der Werkstatt bei mir im Ort, bei der ich letztens war, denn ich hatte es nicht mehr allzu weit. (Ich dachte mir die werden Augen machen, wenn ich schon wieder direkt vom Händler zur Werkstatt fahre) Aber im Laufe der Fahrt wurde das Klackern wieder leiser. Und schließlich so leise, dass man es nur noch heraushören konnte, wenn man es hören wollte. Ich konnte also kein Geräusch präsentieren und fuhr deshalb auch nicht zur Werkstatt.

Heute als ich gefahren bin, fiel es mir wieder auf, weil es am kalten Motor überhaupt nicht zu hören ist, aber beim warmen Motor, nach ca. 20min Fahrzeit dann doch leise herauszuhören ist. Es klingt wie ein Ventilspiel. Vielleicht fahre ich nächste Woche doch zu der Werkstatt und lasse den Mechaniker dort mal reinhören, einfach nur so um sicher zu gehen.

Mein Vater hat einen alten Mercedes 190 Diesel. Wenn der zwei Wochen nicht gefahren wurde, dann hört man nach dem Starten für kurze Zeit die Ventile ein bisschen klappern. So ähnlich klingt es beim dem Renault jetzt, nur leiser. Vielleicht ist das auch völlig normal, keine Ahnung. Es stört mich auch nicht wirklich. Ich möchte nur jetzt solange ich Gewährleistung und Garantie habe Schäden ausbessern lassen, sofern welche da sind. Ich möchte vermeiden, dass etwas, das jetzt harmlos klingt in zwei Jahren eine teure Reparatur notwendig macht, die ich dann selbst zahlen muss. Naja, vielleicht bin ich nach der ganzen Nummer jetzt aber auch schon paranoid und höre Phantomklackern.

Abgesehen davon, bin ich mit dem Auto jetzt sehr zufrieden. Ich mag den Formfaktor und das allgemeine Handling.

Schöne Grüße und bleibt gesund!

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Ich könnte mir Vorstellen das bei dir der Keilrippenriemen gerissen ist und Teile davon in den Zahnriemenantrieb gezogen wurde.

Mit dem Resultat ZR gerissen und peng die Ventile auf die Kolben geschlagen sind und jetzt kompl. Motorschaden.

Wie gesagt meine Vermutung.

Im übrigen hatte ich mir auch mal einen Meg. DCI gekauft der nur 5 Km hielt.

Tip: den alten kannst du ohne Tüv noch Problemlos 6 Wochen weiterfahren.

Ziemlich klare Sache. Zahnriemen und WaPu gewechselt. Da wird jemand nicht korrekt geschraubt haben. Ärgerlich, aber zweifelsfrei. Die Frage wäre nur ob man den Vorgang rückabwickelt oder Du den Megane reparieren lässt.

Themenstarteram 1. März 2020 um 13:19

Danke für eure Antworten :)

Ich habe mir den Gebrauchtwagen-Versicherungsvertrag im Detail angesehen und musste feststellen, dass der Versicherungszeitraum mit heute 1.3.2020 beginnt. Der Schaden trat aber gestern, am Kauftag/Übergabetag auf. Also denke ich wohl dass die Versicherung sich hier raus hält.

Bleibt nur die Gewährleistung des Händlers, aber der Zahnriemen ist von Gesetzes wegen als Verschleißteil von der Gewährleistung ausgenommen, oder?

Wenn also wirklich der Zahnriemen gerissen ist, bleibe ich also wohl auf dem Schaden sitzen. Oder wie seht ihr das?

Ist es Verschleiß wenn ein Zahnriemen der 160.000km oder 6 Jahre halten soll, 200 km nach dem Wechsel kaputt geht?

Wenn der Händler der für die Gewährleistung zuständig ist auch die Art des Schadens feststellt, dann macht man doch den Bock zum Gärtner, oder?

Aber wenn ich eine andere Werkstätte daran schrauben lasse, dann wird sich der Verkäufer vielleicht nicht mehr in der Pflicht sehen, das zu richten, weil jemand anderes zuvor daran geschraubt hat.

Ich hoffe euer Wochenende ist viel besser als meines,

schöne Grüße!

Zitat:

@WilHelm82 schrieb am 1. März 2020 um 14:19:44 Uhr:

Danke für eure Antworten :)

Ich habe mir den Gebrauchtwagen-Versicherungsvertrag im Detail angesehen und musste feststellen, dass der Versicherungszeitraum mit heute 1.3.2020 beginnt. Der Schaden trat aber gestern, am Kauftag/Übergabetag auf. Also denke ich wohl dass die Versicherung sich hier raus hält.

Bleibt nur die Gewährleistung des Händlers, aber der Zahnriemen ist von Gesetzes wegen als Verschleißteil von der Gewährleistung ausgenommen, oder?

https://www.zeit.de/.../...aturmaengel-werkstatt-haftung-verkehrsrecht

Meine Zusammenfassung (IANAL): _Normaler_ Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgenommen. Wenn aber z. B. der Zahnriemen vor rel. kurzer Zeit gewechselt wurde und das Teil viel länger halten sollte, kann der Auftraggeber der Reparatur ggü. dem Auftragnehmer Gewährleistungsnsprüche (normal 2 Jahre lang) geltend machen. Allerdings dürfen die Werkstätten diese auf mind. 1 Jahr verkürzen.

In deinem Fall bist du zwar nicht der Auftraggeber der Reparatur. Aber ich denke, dass du über die Gewährleistung die du aufgrund deines Kaufvertrags hast Ansprüche geltend machen kannst. Im Zweifel liegt aber die Beweislast bei dir, dass der Zahnriemen noch rel. jung war bzw. dass bei der letzten entspr. Reparatur gepfuscht wurde. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung ist vom Grundsatz her aber der Verkäufer in der Beweispflicht.

Du musst aber dem Verkäufer im (mutmaßlichen) Gewährleistungsfall immer 1-3 Reparatur-Versuche erlauben (je nach schwere des Defekts) bevor du mit Rückabwicklung kommst.

Ich möchte auch auf https://www.kfz-schiedsstellen.de/ hinweisen.

notting

Themenstarteram 1. März 2020 um 18:10

Hallo notting,

Danke für den Hinweis.

Ich könnte schon beweisen, dass der Zahnriemen und Wasserpumpe gewechselt wurden, weil auf der Rechnung festgehalten wurde, dass der Zahnriemen u. Wasserpumpe vor Übergabe gewechselt wird. Und ich habe auch die Werkstatt-Rechnung für den Wechsel auf der Datum, Kilometerstand und Fahrgestellnummer etc. korrekt festgehalten wurden. Außerdem habe ich das voll ausgefüllte Serviceheft auf dem der Zahnriemenwechsel mit Datum, Kilometerstand und Werkstattstempel eingetragen korrekt wurde. Kilometerstand der in Rechnung und Serviceheft stimmt überein und ist korrekt. Datum in Serviceheft ist 20.02.2020, Datum in Rechnung ist 21.02.2020. Aber es macht schon Sinn, dass die Werkstatt den Wechsel macht, das Serviceheft ausfüllt und die Rechnung am Tag danach geschrieben wird.

Alles was dieser Händler und die Werkstatt gemacht haben hat Hand und Fuß und wurde ordentlich und transparent gemacht. Auch vor Ort, hatte ich den Eindruck es mit einem großen seriösen Autohaus zu tun zu haben. Darum wundert es mich umso mehr, dass da vielleicht ein Fehler passiert ist. Was auch immer das war.

Ich habe aber mittlerweile eruiert, dass dieser spezielle Motor keine Möglichkeit hat die Zahnräder während des Zahnriemenwechsels zu arretieren, wie die meisten anderen Motoren. Dadurch kann sich während der Montage ein Zahnrad versehentlich etwas drehen. Dann ist der Zahnriemen falsch montiert. Aber ich weiß nicht, ob so etwas passiert ist. Ist nur eine Vermutung.

Vielen Dank jedenfalls für das Feedback von euch!

Ich würde mich auf jeden Fall zunächst an den Verkäufer wenden, und auf keinen Fall ohne seine Zustimmung eine andere Werkstatt ans Auto lassen. Das könnte wichtig sein,falls es am Ende eine Gewährleistungsfrage ist.

Zitat:

@WilHelm82 schrieb am 1. März 2020 um 19:10:15 Uhr:

 

Ich habe aber mittlerweile eruiert, dass dieser spezielle Motor keine Möglichkeit hat die Zahnräder während des Zahnriemenwechsels zu arretieren, wie die meisten anderen Motoren.

Ich sehe das nicht als Nachteil das Renault das so macht.

Bei richtiger vorgehensweise absolut kein Problem.

Ich Wechsel sehr oft ZR bei R. aber ich kann mir Vorstellen das ein VW Mechanic/Schrauber damit ein Problem haben könnte!

Ich denke das du das Zahnriemenrad auf der Kurbelwelle meinst.

Themenstarteram 1. März 2020 um 20:57

Zitat:

@PKGeorge schrieb am 1. März 2020 um 21:12:18 Uhr:

Zitat:

@WilHelm82 schrieb am 1. März 2020 um 19:10:15 Uhr:

 

Ich habe aber mittlerweile eruiert, dass dieser spezielle Motor keine Möglichkeit hat die Zahnräder während des Zahnriemenwechsels zu arretieren, wie die meisten anderen Motoren.

Ich sehe das nicht als Nachteil das Renault das so macht.

Bei richtiger vorgehensweise absolut kein Problem.

Ich Wechsel sehr oft ZR bei R. aber ich kann mir Vorstellen das ein VW Mechanic/Schrauber damit ein Problem haben könnte!

Ich denke das du das Zahnriemenrad auf der Kurbelwelle meinst.

Ich kenne mich mit dieser Materie nicht wirklich aus, habe nur online Anweisungen für den Zahnriemenwechsel an diesem Motor durchgesehen, da wurde das erwähnt.

Das traurige in diesem Fall ist ja dass der Betrieb eine Vertragswerkstatt/Vertragshändler von Renault ist. Eigentlich sollten die mit dieser Art von Arbeit an Renault Fahrzeugen vertraut sein.

Aber ich weiß nicht was passiert ist. Bevor das nicht geklärt ist, ist das nur Spekulation.

Schöne Grüße!

Mittlerweile eine Rueckmeldung da?

Bleibt zu hoffen dass der Verkaeufer der Reparatur vor Ort ohne Murren zustimmt, sollte man bei einem Vertragshaendler aber davon ausgehen koennen.

Themenstarteram 2. März 2020 um 17:55

Hallo zusammen,

hier meine Zusammenfassung des Tages (Montag):

Da ich als ADAC Mitglied Anspruch auf Rechtsberatung rund ums KFZ habe, habe ich gleich um 8:00 heute dort angerufen.

Ich habe meinen Fall geschildert und der Mann in der Leitung meinte, die Lage ist klar, der Verkäufer muss mir Gewährleistung leisten. Und der Zahnriemen ist auch nicht von der Gewährleistung ausgeschlossen. Als Verschleißteil darf er aber Alters- und Gebrauchsgemäße Verschleißerscheinungen haben. In meinem Fall, da er erst eine Woche und 200km alt war, also so gut wie gar keine. Er meinte ich müsse mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Ich könne um Rückabwicklung bitten, darauf hätte ich aber kein Recht. Wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nach kommt habe ich zwei Möglichkeiten:

1: Klagen, wobei er aber meinte, dass das sehr langwierig sei.

2: Die KFZ Innung (KFZ Schiedsstelle) anrufen, für den Fall, dass der Verkäufer Mitglied ist. (Der Verkäufer ist Tatsächlich MItgleid der KFZ Innung) Er meinte das würde den schnelleren Erfolg bringen. Und an den Spruch der Innung müsse sich der Betrieb halten.

In jedem Fall muss ich aber zuerst den Verkäufer anrufen und ihm die Möglichkeit geben den Schaden zu reparieren.

Nach diesem sehr lehrreichen Telefonat, wartete ich auf den Anruf oder die Mail des Verkäufers (Ich hatte ihm ja am Samstag eine Mail diesbezüglich geschrieben). Aber es kam nichts.

Zu Mittag habe ich dann beim Händler angerufen. Dabei stellte sich heraus, dass der Verkäufer, der mich bediente heute im Urlaub war und morgen (Dienstag) wieder da ist. Ich habe meine Situation der Vertretung geschildert. Auch mein Problem mit der Versicherung.

Sie sagte, sie würde das mit der Versicherung klären und sich dann wieder melden. Nach ein paar Minuten rief sie zurück und sagte, dass der Versicherungsschutz ab der Übergabe gelte. Das Datum auf dem Dokument, sei nur deshalb 1.3. weil das System bei der Versicherung keinen 29.2. kennt (Schaltjahr) Der Schutz gelte aber sicher ab Übergabe.

Ich könne von ihnen aus also gerne meine Gebrauchtwagenversicherung bei jeder Werkstätte einlösen. Es müsse nur sichergestellt werden, dass die Werkstätte sich die Freigabe von dieser Versicherung vor den Arbeiten holt.

Dann war ich etwas beruhigter und bin zu der Werkstätte gegangen, an der mein Auto momentan steht (abgesperrt). Diese ist nur 5 Gehminuten von meinem Arbeitsplatz entfernt, was sehr praktisch für mich ist (Der Händler ist wie gesagt 3 Autostunden entfernt). Ich habe dort den Fall geschildert. Die Leute dort waren mir sehr geneigt, weil sie mich sicher auch bemitleidet haben. Aber sie kannten diese Versicherung nicht. Ein Mechaniker dort meinte, dass wenn ein Montagefehler vorliege, die Versicherung vielleicht nicht zahle und dann die Gewährleistung des Verkäufers in dem Fall doch greifen müsse. Aber er konnte sich nicht vorstellen, dass der Verkäufer so einen Fehler gemacht hat (er kennt das Autohaus von dem ich den Wagen gekauft habe und konnte sich nicht vorstellen, dass die so etwas vermurksen).

Irgendwie wusste die Werkstatt nicht so recht wie sie mit dieser Situation umgehen sollen.

Also habe ich nochmal die Vertretung des Verkäufers angerufen. Die gab mir die Telefonnummer einer Servicestelle und meinte, wenn die Werkstatt da anruft, können die sich abstimmen.

Also gab ich diese Nummer an die Werkstatt weiter. Dort meinte man, sie werden diese Nummer anrufen und sich abstimmen und mich kontaktieren, sobald sie wissen wann es weitergeht (Die Werkstatt hat gerade viel zu tun, es wird wohl ein paar Tage dauern bis sie beginnen können). Außerdem meinte man in der Werkstatt, dass wenn man die Sache über die Versicherung angeht, dann läuft es so ab, dass ein Sachverständiger/Begutachter der Versicherung kommt um den Schaden und seine Ursache festzuhalten und dann die Reparatur an die Werkstatt frei gibt.

Nach Feierabend bin ich nochmal zur Werkstatt gegangen, aber da gab es noch keine Neuigkeiten.

Ich denke morgen werde ich nochmal mit dem Verkäufer reden der mir den Wagen verkauft hat und ich werde ach selbst nochmal bei der Versicherung anrufen und meinen Fall schildern. Jetzt bin ich ja wohl in deren System angelegt.

Schöne Grüße!

Ich würde hier garnicht rum eiern . Dem Verkäufer kurz und knapp Bescheid geben das er die Karre wieder abholen kann und ich mein Geld + Unkosten wieder haben möchte . Sicher er hat das Recht auf 2x Nachbessern . In dem Fall eines vermutlichen kapitalen Motorschadens ( den man sicher reparieren kann , mache ich ständig bei dem K7M ) würde ich aber drauf verzichten das Auto wieder haben zu wollen . Ein Gutachter würde sicher auch einen Austauschmotor und keine Reparatur ansetzen . Beim Wiederverkauf gäb es dann wieder Probleme ...etc .

Und ich bin selber Autohändler und Renault Mechaniker . Wenn dieser Fall bei einem Kunden von mir passieren würde , würde ich dem anstandslos das Geld zurück geben .

Themenstarteram 3. März 2020 um 18:17

Hier kommt mein kleines daily update (Dienstag):

Die Nacht habe ich natürlich relativ schlaflos verbracht…..

Heute Morgen um 08:00 rief ich auch gleich wieder den ADAC Rechtsauskunft Service an, um eine Frage zu klären: Ist der Gewährleistungspflichtige Verkäufer verpflichtet den Wagen zu sich transportieren zu lassen im Falle, dass die Gewährleistungspflicht schlagend wird?

Die Antwort der Rechtsauskunft: an sich ja, aber darüber wird häufig gestritten. Wenn eine Gebrauchtwagengarantie besteht könne ich davon ausgehen, dass der Verkäufer dafür nicht aufkommen wollen wird. Da bräuchte ich höchstwahrscheinlich Rechtsbeistand um das zu erwirken.

Na bestens…

OK, dann dachte ich, ich warte bis 12:00 um zu sehen ob sich der Verkäufer von sich aus meldet.

Tatsächlich gegen 09:30 rief mich der Verkäufer an. Er sagte er hat gerade meine Mail von Samstag gelesen und wäre sehr schockiert darüber. Er bat mich genau zu erzählen, was geschah. Das tat ich dann. Er sagte dann es tut ihm alles sehr leid, er wird sich um das jetzt kümmern. Er wird mit der Werkstatt hier bei mir Kontakt aufnehmen und alles in die Wege leiten. Er würde mich auf dem Laufenden darüber halten.

Nach Feierabend ging ich dann zu der Werkstatt hier im Ort (die ist nur 5 Gehminuten von meinem Arbeitsplatz entfernt). Dort fragte ich nach ob sich jemand gemeldet hätte.

Mir wurde gesagt: Ja, der Verkäufer hat sich gemeldet und die Werkstatt gebeten die Schadensursache vor Ort festzustellen. Wenn der Verkäufer schuld ist (Montagefehler), holt sich der Verkäufer das Auto zu sich und arbeitet selbst daran. Wenn es nicht die Schuld des Verkäufers ist, wird die Werkstatt vor Ort den Schaden im Rahmen der Garantie beheben.

Damit war ich eigentlich ganz zufrieden und habe dann meinen Autoschlüssel dagelassen (Das Auto war versperrt gewesen, damit nicht durch ein Missverständnis jemand daran zu arbeiten beginnt bevor alles geklärt ist).

Die Werkstatt hier ist gut ausgelastet, es wird wohl ein paar Tage dauern, bis die Sachen hier ins Rollen kommt, aber da ich jeden Tag daran vorbeigehe, kann ich ja ab und zu in Person nachfragen.

Mal sehen wie es weiter geht....

Na dann mal Daumen drücken das du schnell wieder zu deinem Auto kommst

So sollte das auch eigentlich bei jedem Händler ablaufen . Nach X Wochen sieht das sicher anders aus , aber bei keinen 200 km am Abholtag sollte da keiner auch nur ein klein bischen an " abwinken " denken .

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