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Müssen Stahlfelgen in diese Kombination auch eingetragen werden?

Themenstarteram 4. Juli 2024 um 9:14

Hallo,

Folgende Ausgangssituation:

Standard-Bereifung laut ZB I 185/55R15

laut CoC auch 195/45R16

Standard-Felgen 6,5Jx15 ET 35

Da nun zusätzlich auch Distanzscheiben hinten sowie Tieferlegungsfedern eingbaut wurden, wurde auch das Sonderrad 6,5Jx16H2 ET 35 mit Reifen 195/45R16 Eintragungspflichtig (welches bei Standardfahrwerk eine ABE hat), was ebenfalls geschehen ist.

Wenn nun die Winterräder (185/55R15) auf 6,5x15 Stahlfelgen sollen, welche eine ABE für das Fahrzeug haben, muessen die dann auch nochmal zusätzlich eingetragen werden, sprich muss ich jetzt jede Felge àuf dem Fahrzeug einzeln eintragen lassen, wegen dem geänderten Fahrwerk?

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2 Antworten

Salve,

Nein

Für mein Verständnis stellt es sich wie folgt dar:

Sofern die Fahrwerksfedern eine Betriebserlaubnis besitzen und sich darin kein Hinweis auf eine Änderungsabnahme befindet, ist deren Nutzung mit allen Rad-/Reifenkombinationen gestattet die das COC-Papier beinhaltet, solange sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet.

Die Nutzung von Spurplatten, in Verbindung mit Stahl-Felgen ist grundsätzlich untersagt.

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