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Nachzahlung bei Schaden mit EVB-Nummer?
Hallo liebes Motor-Talk-Forum,
ich stehe vor einem vielleicht sehr großem Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Also, ich habe vor ca. 3 Monaten ein Auto gekauft und mit der B-Nummer zugelassen. Die Versicherung hat mir jedoch nie eine Police oder ähnliches zukommen lassen und ich habe auch nichts unterschrieben, lediglich die B-Nummer habe ich bekommen(haben sich seitdem aber auch nicht mehr bei mir gemeldet).
Heute ist leider ein kleiner Unfall passiert(habe auf einer Schräge geparkt und wollte losfahren. Durch den geschmolzenen Schnee und die Kälte bin ich allerdings in ein Auto hinter mir gerutscht).
Meine Frage wäre wie das ganze jetzt Versicherungstechnisch geregelt ist, weil ich nach einem Blick auf mein Konto festgestellt habe, dass tatsächlich auch keine Beiträge abgebucht worden sind.
Vielen Dank für eure Antworten
Glatteis
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42 Antworten
B-Nummer Bearbeitungsnummer
???
Was meinst Du mit B Nummer?
Wenn damit die EVB Nummer gemeint ist, solltest du Auskunft bei der Versicherung bekommen, von der die EVB NR ist.
Mit Angabe des Kennzeichens sollte das kein Problem sein.
Wenn die eVB gemeint ist und man nicht bei einer online Versicherung abgeschlossen hat und den Vertrag ins Postfach gestellt bekommt, dann hat der TE wohl versäumt nach der Zulassung des Kfz zu seiner Versicherung zu gehen und den Vertrag zu unterschreiben.
Aber ja richtig,die wollen ja was,sollen sich gefälligst melden.
Solange die eVB bei der Zulassungsstelle nicht zurückgenommen wurde, sollte die Versicherung den Schaden regulieren müssen und sich den fälligen Beitrag noch einfordern.
Liegt die Kündigung bereits vor und die Nachhaftungsfrist ist bereits abgelaufen, mein Beileid an den Unfallgegner.
Ja die EVB war gemeint.
Ich bin davon ausgegangen, dass sie mir ein Sepamandat und den Vertrag schicken oder sich zumindest mal melden.
Kündigung liegt noch nicht vor und die Zulassungsstelle hat sich auch noch nicht gemeldet(wäre ja sehr illegal ohne Versicherungsschutz).
Gut also heißt ich zahle die Beiträge nach, werde hochgestuft und der Schaden wird übernommen?
Als Halter bist Du verpflichtet den Versicherungsschutz nachzuweisen. Demzufolge hast Du zu einer Versicherung zu gehen und dort einen Vertrag abzuschließen und den Beitrag zu zahlen. Nicht die Versicherung will was von Dir,sondern DU möchtest Versicherungsschutz von der Versicherung.
Und die die eVB ist immer ein vorläufiger Versicherungsschutz zum zulassen eines Kfz.
Wenn noch keine Kündigung der Deckung vorliegt,dann sollte die Versicherung den Schaden übernehmen.
Kann natürlich auch sein,dass sie Dir im Anschluss gleich kündigen.
Und bitte mal einen Mod den Titel anzupassen.
Mit B Nummer kann man nichts anfangen.
Bei mir hat sich die Versicherung nach der Zulassung des Autos mit ihrer eVB auch nicht mehr gemeldet. Nach einem Monat habe ich nachgefragt und erfahren, dass Ihnen noch von der Zulassungsstelle die Abmelde-Meldung fürs Vorgänger-Auto fehlt. Dann erst können sie (wie von mir im Antrag angegeben) den bisherigen Vertrag beenden und mit dem neuen verrechnen.
War es bei dir auch ein Fahrzeugwechsel, bei dem die Mitteilung über die Abmeldung des vorherigen Autos fehlen könnte?
Zumindest hätte die Versicherung ja Mal einen Antrag vom VN anfordern können.
Einfach die Versicherung kontaktieren, die müssen das ja wissen, wo der Fehler liegt
Ok vielen Dank für eure Antworten.
Ich werde mich morgen diesbezüglich mal bei der Versicherung melden und weiterschaun.
Nur keine Sorge.
Hätte die Versicherung die vorläufige Deckung entzogen, so wäre schon lange ein gelber Brief von der Zulassungsstelle gekommen.
Einfach die Versicherung kontaktieren und den Vertrag abschließen.
Kasko Deckung wird allerdings schwierig.
Die müsstest du wenn dann schon in der EVB mit beantragt haben und selbst da würde ich nicht darauf wetten, dass die Versicherung die dann noch akzeptiert, wenn kein ordentlicher Antrag eingegangen ist.
Ich habe den Titel mal auf EVB-Nummer geändert.
Gruß Moorteufelchen
Zitat:
@motor_talking schrieb am 12. Dezember 2022 um 19:29:38 Uhr:
Bei mir hat sich die Versicherung nach der Zulassung des Autos mit ihrer eVB auch nicht mehr gemeldet. Nach einem Monat habe ich nachgefragt und erfahren, dass Ihnen noch von der Zulassungsstelle die Abmelde-Meldung fürs Vorgänger-Auto fehlt. Dann erst können sie (wie von mir im Antrag angegeben) den bisherigen Vertrag beenden und mit dem neuen verrechnen.
War es bei dir auch ein Fahrzeugwechsel, bei dem die Mitteilung über die Abmeldung des vorherigen Autos fehlen könnte?
Normalerweise kann zwecks Verkaufs und Abmeldung des alten Autos bis zu einem Monat vergehen, bis Versicherung dich meldet. Übergangsweise können auf einen Vertrag auch 2 Autos laufen. Wenn das alte Auto angemeldet verkauft wird, kann so was passieren. Je nach Kleingedruckten im Vertrag kommt die Versicherung ja dann mit Zweitwagenregel für dein neues Auto.
Wenn du selber abgemeldet hast, wird die Abmeldung doch elektronisch an die VS gemeldet, das die nicht ankommt, ist sehr unwahrscheinlich.
Das alte Auto hat mit dem Vorgang überhaupt nichts zu tun.
eVB heißt einfach nur verläufige Deckung für ein weiteres Fahrzeug.
Mit welchen SF das dann versichert wird, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Das gehört dann zum Antrag, der in unserem Fall bis jetzt aber noch nicht gestellt wurde.
Hat den niemand gelesen was der TE schrieb? Zwischen Zuteilung eVB-Nummer und Schaden liegen 3 Monate, also ein Vierteljahr!
Da sehe ich sehr wohl den VN in der Pflicht, sich zu kümmern, falls er nach einigen Tagen noch keine Post von der Versicherung bekommen hatte.
Überhaupt, ist das die Stammversicherung des TE, bei der er seit Jahren diverse Fzge. versichert hat oder ist er Neukunde bei irgendeinem "ABC-24-Online-Sch...laden"?
Und zu jeder vorläufigen Deckung gehört, daß anschließend der Vertrag im Detail erstellt und unterschrieben wird. Das ist Allgemeinwissen und auch mit gesundem Menschenverstand offensichtlich.
Und wie schon weiter oben gesagt wurde, bezieht sich die Deckungszusage zunächst nur auf die Haftpflicht. Einen Schaden am eigenen Auto wird der TE nur ersetzt bekommen, wenn schon irgendwo im Antrag von Kasko (nachweisbar) die Rede war.