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Opel Lebenslang Garantie ? (160.000km)
Hallo Leute habe eine Frage bezüglich der lebenslange Garantie von Opel, ich besitze ein Opel Astra J Bj. 2010. Habe den vor kurzem gekauft. Das Fahrzeug wurde immer bei Opel gewartet und die Garantie wurde immer verlängert ( eine Gebühr von ca. 11 €) als ich das Fahrzeug gekauft habe wurde mir gesagt dass ich es auf mich übertragen kann und weiterhin verlängern kann. Im Internet stehen mehrere verschiedene aussagen. Niemand kann mir die Frage beantworten ob ich als zweitbesitzer den 160.000 Garantie Weiterführung kann.
Habe gemerkt dass die Kunden Hotline von Opel überfordert mit dieder Frage ist. Servicewerkstatt ist auch nicht in der Lage diese zu beantworten. Stattdessen wurde mir einen Anschlussgarantie von 350 € pro Jahr angeboten.
Hat jemand Erfahrung als zwei Besitzer mit dem lebenslang Garantie? Würde mich bei zahlreichen Antworten freuen...
Danke im voraus
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21 Antworten
Ach ja habe es Privat gekauft...
Zitat:
@cemhack schrieb am 12. Februar 2016 um 22:07:00 Uhr:
Hallo Leute habe eine Frage bezüglich der lebenslange Garantie von Opel, ich besitze ein Opel Astra J Bj. 2010. Habe den vor kurzem gekauft. Das Fahrzeug wurde immer bei Opel gewartet und die Garantie wurde immer verlängert ( eine Gebühr von ca. 11 €) als ich das Fahrzeug gekauft habe wurde mir gesagt dass ich es auf mich übertragen kann und weiterhin verlängern kann. Im Internet stehen mehrere verschiedene aussagen. Niemand kann mir die Frage beantworten ob ich als zweitbesitzer den 160.000 Garantie Weiterführung kann.
Habe gemerkt dass die Kunden Hotline von Opel überfordert mit dieder Frage ist. Servicewerkstatt ist auch nicht in der Lage diese zu beantworten. Stattdessen wurde mir einen Anschlussgarantie von 350 € pro Jahr angeboten.
Hat jemand Erfahrung als zwei Besitzer mit dem lebenslang Garantie? Würde mich bei zahlreichen Antworten freuen...
Danke im voraus
Hallo,
ich hatte in 2010 einen nagelneuen Zafira gekauft. Dieser hatte auch die sogenannte lebenslange Garantie. Beim Kauf wurde mir auf Anfrage vom Verkäufer gesagt, dass diese Garantie nicht übertragbar ist bzw. beim Verkauf des Fahrzeugs verfällt.
Gruß
Klaus Werner
Soweit ich informiert bin, ist das nicht möglich, ein Blick in die Garantiebedingungen wäre hier hilfreich.
Die Bedingungen wurden hier schon mal gepostet.
Insbesondere §5 macht hier (meiner Meinung nach) eine eindeutige Aussage.
Gruß
"Lebenslange" Garantie zählt nur für den Erstbesitzer und ist nicht übertragbar.
Hi,
die "Lebenslange" Garantie gilt nur für den Erstbesitzer und ist nicht Übertragbar.
die "Normale" Anschlußgarantie bis 4 Jahre und die anschliessend möglichen Folgegarantieen sind übertragbar.
Danke Leute ....
Wie sieht das bei Tageszulassung auf den Opel Händler aus?
Das sollte Dir der Versicherungsträger schriftlich beantworten (wenn's nicht im Kleingedruckten steht, den theoretisch hatte der Wagen ja einen Vorbesitzer.
Welcher Versicherungsträger? Die Garantie gibt doch Opel direkt. Und die Aussage des Händlers war "ja", aber nicht schriftlich.
Opel verspricht CarGarantie versichert.. ich habe in mehreren Berichten auch bei Focus gelesen dass es möglich ist den lebenslang Garantie auf Zweitbesitzer zu übernehmen... komische Sache auf jeden
Quelle Auto Bild
Die Lebenslange-Garantie ist nicht übertragbar.Einzige Ausnahme ist (war), das Auto war vorher auf Opel zugelassen z.B. Tageszulassung oder als Vorführer. Bei anderen "gekauften" Garantien mag das anders aussehen. Die hat man ja für einen gewissen Zeitraum bezahlt, somit sollte die auch übertragbar sein.
a bissi ot:
interessant wird es auch, wenn man eine mehrjärige anschlußgarantie erworben hat und der wagen dann kurz darauf unverschuldet zum totalschaden wird.
Zitat:
@enrgy schrieb am 13. Februar 2016 um 16:04:59 Uhr:
a bissi ot:
interessant wird es auch, wenn man eine mehrjärige anschlußgarantie erworben hat und der wagen dann kurz darauf unverschuldet zum totalschaden wird.
Wenn das Auto nicht mehr "lebt" erlischt die Garantie-Versicherung. Wenn Du eine private Haftpflicht, Krankenversicherung, Hausratversicherung, etc. abschließt und am nächsten Tag, egal ob unverschuldet oder nicht, dann erlöschen auch diese Versicherungen ohne die bezahlte Versicherungsleistung an andere zu übertragen.
Man sollte halt vor Abschluss einer Versicherung die AGB' s lesen und wenn es einem nicht passt, halt nicht unterschreiben.....