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orginal felgen eintragen?
hi leute,
ich hab mal eine frage, ich habe einen AUDI A3 8P mit der ausstattung attraction.
bereifung:
"Stahlräder inklusive Radvollblende, Größe 6,5 J x 16 mit Reifen 205/55 R 16"
nun habe ich mir die
"Aluminium-Gussräder im 5-Arm-Design, Größe 7,5 J x 17 mit Reifen 225/45 R 17"
vom ambition modell gekauft(waren zuvor auf nem sportsback).
meine frage: - muss ich die orginal felgen eintragen?
- wenn ja, wo bekomm ich ein gutachten?
ich habe mich auch mal mit einem menschen vom audi-autohaus unterhalten zwecks felgen, eintragen, garantie usw...
er meinte: wenn ich etwas an meinem antriebsstrang, fahrwerk oder felgen ändere, verfällt meine audi-garantie.
somit wären wir bei der nächsten frage: - falls das so wäre (wobei ich mir das bei den felgen nicht vorstellen kann) gilt dies auch für orginal felgen?
schon mal danke für eure hilfe!!!
lg alwin
Beste Antwort im Thema
Im neuen "Schein" steht nur noch eine Größe, meist die kleinste.
Wie KAI70 schon geschrieben hat, schau in die CoC Papiere, auch unter Ziffer 50,
dort stehen mit Sicherheit mindestens drei verschiedene Größen.
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28 Antworten
Wenn die original Felgen in deinen Fahrzeugpapieren aufgeführt sind (COC-Papiere), benötigen die keine separate Eintragung.
Die Garantie verfällt bei zugelassenen Serienräder nicht. Dies wäre der Fall wenn du Zubehörfelgen verbaust mit z.B. sehr geringer ET im Vergleich zu den Serienfelgen, dann könnte die Garantie auf Radlager etc. unwirksam werden, wegen den höheren Kräften welche dort durch die Änderung auftreten.
habe soeben nachgesehen, es sind nur die 16 zöller eingetragen.
gibt es von audi überhaupt eine abe für die felgen?
oder einfach mal beim tüv vorbei schauen?
lg
Es gibt bei original Räder in diesem Sinne keine TÜV-Gutachten wie es bei Zubehörfelgen der Fall ist:
www.audifelgen.de/felgentraglast.html
Sicher das keine Freigabe für dein Fahrzeug besteht ? Hast du in den COC-Papieren nachgeschaut ?
Um welches Fahrzeug handelt es sich überhaupt ?
sorry, ganz vergessen dass es sich um einen audi a3 8p handelt.
im schein stehen nur die 16".
also am besten bei audi traglastgutachten anfordern und beim tüv hallo sagen =)
danke für die schnelle hilfe
Im neuen "Schein" steht nur noch eine Größe, meist die kleinste.
Wie KAI70 schon geschrieben hat, schau in die CoC Papiere, auch unter Ziffer 50,
dort stehen mit Sicherheit mindestens drei verschiedene Größen.
Nein, im COC-Papier nachgucken
Du kannst unter Garantie mehr Größen fahren als die 205er die im Schein stehen. Da steht nur noch die Größe mit der das Auto ausgeliefert wurde, alle weiteren zulässigen Größen finden sich wie gesagt im COC-Papier oder ggf. einer Freigabebescheinigung von Audi.
Alternativ bei TÜV, GTÜ oder anderen Organisation nachfragen, die können die Freigaben gegen eine kleine Gebühr auch besorgen. Auf ein reines Traglastgutachten wird heutzutage nicht mehr eingetragen.
Gruß Meik
Habe gerade gesehen daß der A3 8P schon 2003-2005 gebaut wurde.
CoC gab es erst so Mitte/Ende 2004.
Solltest Du also noch den "alten" entwerteten Brief haben, dort stehen auch alle Größen drinnen.
meiner is zulassung 2008 =)
hab ihn als jahreswagen gekauft (werkswagen) was entwertetes hab ich leider nicht
Zitat:
Original geschrieben von alwin84
meiner is zulassung 2008 =)
hab ihn als jahreswagen gekauft (werkswagen) was entwertetes hab ich leider nicht
Dann hast du auf alle Fälle die schon erwähnte EWG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papiere) ausgehändigt bekommen, schau mal in deinen Fahrzeugunterlagen nach
Dort sind alle Größen der Serienräder aufgeführt welche du fahren darfst.
holla die waldfee nur gut dass ihr euch so gut auskennt ;-)
hab jetzt die "EWG-Übereinstimmungserklärung" durchgeblättert und tada...
auf der rückseite unter punkt 50. Anmerkungen stehen sie mit dabei
und nu? mit dem wisch zum tüv und gut is? oder draufschrauben und passt?
schon mal danke für die hilfe =)
Draufschrauben und passt
top!!
und wenn die rennleitung meckert...einfach sagen: original =)
wobei die eh recht unauffällig sind...aber man weiß ja nie was die alles sehn
.
Nochmal:
Die meckern nicht.
Woher sollen die denn wissen ob die Räder ab Werk mitbestellt
worden sind oder nachgerüstet wurden?
So oder so steht im Schein nur die kleinste Reifengröße.
Was im COC steht ist das was früher in Schein und Brief stand.
Und all das darf man auch ohne weitere Abnahme montieren.
.
Zitat:
top!!
und wenn die rennleitung meckert...einfach sagen: original =)
wobei die eh recht unauffällig sind...aber man weiß ja nie was die alles sehn
Kopier dir die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, dann kannst du im Zweifelsfall was vorweisen.