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Original Radzierblenden auf 6J x15 Stahlfelgen

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 19. Oktober 2013 um 11:50

Hallo Golfler,

ich habe für unseren Golf VI 2.0 TDI neue Winterkompletträder auf Stahlfelgen 6J x15 gekauft. Da meine Frau gerne Radzierblenden hätte, habe ich nach den Originalradzierblenden von VW geschaut (Art. Nr. 5K0071455). Da wir nächstes Jahr einen Golf VII bekommen und ich geplant habe, diese Stahlfelgen auch dafür zu verwenden, habe ich überlegt gleich die VW Radkappen vom Golf VII (Art. Nr. 5G0071455) zu kaufen.

Spricht da technisch was dagegen? Eigentlich sollten beide Radkappen auf die 6J x15 Felge passen, da der Golf 7 ebenfalls mit dieser Stahlfelgengröße ausgeliefert wird.

Schon einmal vielen Dank!

Photonic

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13 Antworten

Aber mit Sicherheit, wie auch bei den 17 und 18", eine andere ET haben, somit wären sie erst einmal nicht eingetragen und müßten mit einer Einzelabnahme eingetragen werden.

Was hat denn die Radzierblende mit der ET zu tun ??

Der TE möchte doch nur die Radzierblende vom VI auf den VII tun. Wenn es beide 15 zoll felgen sind, passen die auch.

Könntest sogar Mercedes, Opel oder Fiat Radzierblenden drauf machen. Alles geht und legal.

Themenstarteram 19. Oktober 2013 um 13:06

Danke für die schnellen Antworten. Richtig, die 6J x15 Stahlfelgen sind für beide Autos offiziell eingetragen. Es geht nur um die Radzierblenden. Erinnere mich, dass es von VW einmal spezielle Radzierblenden gab, die nur auf eine spezielles Design-Stahlfelge gepasst haben. Diese war weniger gewölbt oder ähnliches.

Zitat:

Original geschrieben von Photonic

Danke für die schnellen Antworten. Richtig, die 6J x15 Stahlfelgen sind für beide Autos offiziell eingetragen. Es geht nur um die Radzierblenden. Erinnere mich, dass es von VW einmal spezielle Radzierblenden gab, die nur auf eine spezielles Design-Stahlfelge gepasst haben. Diese war weniger gewölbt oder ähnliches.

Die Design-Stahlfelge ist so geformt, dass ein bestimmte Radkappe excellent drauf passt und das Ganze dann so aussieht, als sei es ein LM-Felge, da man die Stahlspeichen der Design-Felge durch die Öffnungen nicht sehen kann.

Es gibt noch ein anderes Clip-System bei VW z.B. beim Polo. Dort werden in, die dafür vorgesehen, Löcher in der Felge Kunststoff-Clips gesteckt, die dann wiederum einen Metallring der Radkappe halten.

Gruß

Gonzo

Zitat:

Original geschrieben von Photonic

Da wir nächstes Jahr einen Golf VII bekommen und ich geplant habe, diese Stahlfelgen(die vom 6er Golf ?) auch dafür zu verwenden, habe ich überlegt gleich die VW Radkappen vom Golf VII (Art. Nr. 5G0071455) zu kaufen.

 

Spricht da technisch was dagegen? Eigentlich sollten beide Radkappen auf die 6J x15 Felge passen, da der Golf 7 ebenfalls mit dieser Stahlfelgengröße ausgeliefert wird.

 

Schon einmal vielen Dank!

Photonic

Hiho

 

MÖP

 

der golf 6 hat et 47

 

https://www.reifen-schreiber.de:80/.../Detail.php?...

 

der 7er Golf et 43 bei den 6j15 stahlfelgen

 

https://www.reifen-schreiber.de:80/.../Detail.php?...

 

also sind 6er felgen auf nen 7er rein theoretisch nicht ganz legal wenn mann es genau nimt

 

oder willst du nur die Radkappen "mitnehmen" vom alten aufs neue Modell .....???

 

Gruss Dirk

 

 

Zitat:

Original geschrieben von salva.g

Was hat denn die Radzierblende mit der ET zu tun ??

Der TE möchte doch nur die Radzierblende vom VI auf den VII tun. Wenn es beide 15 zoll felgen sind, passen die auch.

Könntest sogar Mercedes, Opel oder Fiat Radzierblenden drauf machen. Alles geht und legal.

Du mußt as schon richtig lesen. Der TE möchte Felgen und Radkappen auf den 7er übernehmen, und das ist erst mal nicht aus o.g. Grund, andere ET, nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Photonic

Danke für die schnellen Antworten. Richtig, die 6J x15 Stahlfelgen sind für beide Autos offiziell eingetragen. Es geht nur um die Radzierblenden. Erinnere mich, dass es von VW einmal spezielle Radzierblenden gab, die nur auf eine spezielles Design-Stahlfelge gepasst haben. Diese war weniger gewölbt oder ähnliches.

Der TE möchte nur die Radzierblenden vom 6 auf 7er Golf übernehmen.

Selbst wenn er die Stahlfelgen übernehmen würde, sehe ich da keine Probleme. Der 6er hat ET 47 und der 7er ET 43. Das wären etwa 4mm die der Reifen bzw die Felge weiter nach innen geht. Da sehe ich echt keine Probleme mit.  Kommt allerdings auch darauf an, welche Reifengröße drauf ist. Da es aber "nur" 15 zoll ist, nehme ich mal an das es 195er sind und da ist außen wie innen noch mehr als eine Handvoll luft.

Du hast es noch immer nicht verstanden. Der TE möchte die Radkappen für die G6-Stahlfelge, das ist klar, und er möchte diese Kombi dann auf den 7er übernehmen. Das das paßt, ist keine Frage, er sagt ja auch, daß es um eine 195er Reifenbreite geht, aber es wäre ilegal, da der 7er eine andere ET hat. Und somit wäre die 6er Stahlfelge in einer Einzelabnahme einzutragen.

Und mehr wurde hier bisher nicht geschrieben.

Schon bei 1mm Abweichung bei der ET erlischt die Betriebserlaubniss

Und es kann trotzdem Probleme mit der Freigängigkeit geben.Bei unserem Polo gab es bei 18" Probleme mit der Freigängigkeit an der Bremsanlage,und das obwohl auch 14" eingetragen sind.Da braucht nur die Felge etwas anders geformt sein

Ist die neue gekaufte eine Felge aus dem Zubehörhandel oder original VW ? Bei einer aus dem Zuehörhandel könnte es noch sein das sie eine Freigabe für VI und VII hat.

Bei einer von VW muß man schauen ob sie freigängig ist.Wenn ja per Einzelabnahme eintragen lassen

Könnt ihr eigentlich nicht lesen?:confused:

Der TE hat einen G6 mit originaler 15" Stahlfelge, welche er samt neuem Deckel auf dem 7er nächstes Jahr übernehmen will. Das geht nicht, weil unterschiedliche ET vorhanden sind.

So schwer ist das doch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

...15" Stahlfelge, welche er samt neuem Deckel auf dem 7er nächstes Jahr übernehmen will. Das geht nicht, weil unterschiedliche ET vorhanden sind....

stimme ich voll und ganz zu...damit erlischt die Betriebserlaubnis so war auch die Aussage meines :), da ich auch Felgen vom 6er nehmen wollte

Themenstarteram 21. Oktober 2013 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Du hast es noch immer nicht verstanden. Der TE möchte die Radkappen für die G6-Stahlfelge, das ist klar, und er möchte diese Kombi dann auf den 7er übernehmen. Das das paßt, ist keine Frage, er sagt ja auch, daß es um eine 195er Reifenbreite geht, aber es wäre ilegal, da der 7er eine andere ET hat. Und somit wäre die 6er Stahlfelge in einer Einzelabnahme einzutragen.

Und mehr wurde hier bisher nicht geschrieben.

Hallo zusammen,

ihr habt recht. Angedacht war, auch die Felge auf den neuen Golf 7 zu übernehmen. Das mit der Einpresstiefe ist mir durch die Lappen gegangen. Danke!

Naja, dann muss ich das nochmal überlegen. Danke für die Hilfe, dafür ist ein Forum echt spitze!

Bei deinem Dank aber den Danke-Button vergessen!:D;)

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