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OT Privatwagen Dienstlich nutzen vs. Poolfahrzeug

Themenstarteram 6. März 2018 um 12:42

Hallo,

leider habe ich keinen passenden Themenbereich für meine Frage gefunden,.. aber ein bisschen passt es hier auch rein.

Ich habe eine neue Stelle angefangen, fahre zur Arbeit einfache Strecke 60km. (25000km/Jahr)

Da ich als Projektleiter für Baustellen eingestellt wurde teilt sich meine Tätigkeit auf 50% Büro 50% Baustellen.

Die Baustellen verteilen sich auch einen Radius von ca. 100-150km um die Zentale. (ca. 15000km/Jahr)

Mein Heimatort liegt im Zuständigkeitsgebiet und meine Termine kann ich mir auch passend legen, wenn die Baustellen in meiner Heimatnähe sind.

Die Firma besitzt einen Fahrzeugpool mit z.B VW Tiguan, etc. oder ich kann mein privates Fahrzeug nutzen. Vergütet bekomme ich 0,35€/km.

1. Jetzt ist die Frage "lohnt" es sich mit dem eigenem PKW zu fahren?

Focus MK3 Diesel, Spritkosten 0,07€/km

ich fahre eh viele km zur Arbeit und auch bei Reparaturen bin ich sehr günstig dabei.

Fahrzeug sollte alle 3Jahre bis 4Jahre gegen einen 3jährigen Gebrauchten ausgetauscht werden.

Vorteil für mich, habe ich einen Termin heimatnah, kann ich so nach Hause fahren, beim Poolfahrzeug müsste ich den erst zur Firma bringen und dann mit dem Privaten nach Hause fahren.

Alternative wäre die Mischung, Poolfahrzeug wenn es nicht meine Richtung ist. Privat wenn es zu meinem Vorteil wäre.

2. Wie sieht es mit meiner Versicherung aus? Muss ich dort angeben das der Wagen auch geschäftlich genutzt wird? (meine Versicherung sagt ja, Mehrkosten 20€/Monat)

oder

Reicht es wenn mein Arbeitgeber eine zusätzliche Police abschließt?

Danke schon mal :-)

Gruß Hugo

 

Beste Antwort im Thema
am 16. März 2018 um 13:50

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 16. März 2018 um 14:42:47 Uhr:

Falsch, er hat ja auch entsprechend der KM mehr Verschleiß, Abschreibung Kosten usw.

Nein richtig, denn das ist ja alles mit einberechnet bei den Mehrkosten. Nicht umsonst steigen die Kosten von 551€/Monat auf 714€/Monat.

Aber sie verdoppeln sich halt nicht, nur weil er geschäftlich noch mal so viel fährt wie privat.

Daher sind in diesem Fall nur die Mehrkosten der geschäftlichen Kilometer anzusetzen bzw. gegen zu rechnen.

Anders würde die Sache aussehen, wenn er sich extra ein Fahrzeug für die dienstlichen Kilometer anschaffen würde oder das private Fahrzeug abschaffen würde, wenn er das Poolfahrzeug nutzt. Das ist hier aber offensichtlich nicht der Fall.

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Die Kosten für dein Privat-Fahrzeug musst du leider selber berechnen oder die Tabellen für Neufahrzeuge ansetzen. Stehen oft bei den Tests von AMS dabei.

Wenn du einen Gebrauchten hast und wieder durch einen gebrauchten ersetzen willst gehen diese Tabellen nicht und du musst rechnen.

Kaufpreis durch Abschreibungsdauer geteilt durch jährliche KM

Inspektionen, Verschleiß und mit dem Rest machst du das genau so. Alles auf KM runter brechen.

Dann wird man leider oft feststellen das man mit den tollen 0,35€ nicht auskommt.

Ehrlich ist man nur wenn man einen Vollkostenrechnung auflegt bzw. zugrunde legt .

Welche Versicherung verlangt denn einen Aufschlag nur weil du den für solche Zwecke nutzt oder ist das für die Mehr-KM?

Was will der AG denn für eine Police abschließen? Kenne das nicht.

"Alternative wäre die Mischung, Poolfahrzeug wenn es nicht meine Richtung ist. Privat wenn es zu meinem Vorteil wäre."

Das wäre mein Favorit.

Hat denn der AG ein Problem wenn du das Firmenauto mit nach Hause nimmst und dort stehen lässt und von zu Hause aus immer auf die Baustellen fährst und nur zwischendurch in die Firma.

Das wäre das Optimum was du raus holen könntest.

Keine Privatnutzung und somit kein Privatanteil und du kannst dir die KM mit dem Eigenen sparen.

Fahrten, die den Weg zur Arbeit und zu beruflich bedingten Terminen umfassen, fallen unter Privatfahrten.

O.

Versicherung und Steuer sind hier betroffen und unterschiedlich zu beurteilen.

Die Versicherung deckt die dienstlich veranlassten Fahrten mit dem Privatfahrzeug ab.

Steuerlich sind Fahrten mit dem Privatfahrzeug, ausgehend von der regelmäßigen Arbeitsstelle zum Wohnort, oder umgekehrt, anders zu behandeln, als mit einem Firmenfahrzeug.

Nein, nur wenn du den Privat nutzt und oder die Firma als Startpunkt der Arbeitsstätte gilt.

Wenn der Startpunkt nach Hause verlegt werden kann, wo ich kein Problem sähe, und den nicht privat nutzt, dann fällt kein Privatanteil an.

Beruflich bedingte Fahrten sind schon mal grundsätzlich keine Privatfahrten.

Ich hab selber Firmenfahrzeuge genutzt und sofern sich die gesetzliche Grundlage nicht geändert haben das sollte es so sein wie ich es schrieb.

Diese sind/waren 1% vom Neuwagen-Kaufpreis + 0,035% der Entfernungs-KM zum Firmengelände sofern dies voll dem privaten Bereich zugeordnet wird. Dieser Betrag wird als Geldwerter Vorteil deinem Einkommen auf´s Brutto hinzugerechnet und EK-Steuerlich berücksichtigt.

Das kann übel teuer werden vor allem die KM-Entfernung. Kann ein Lied davon singen:(

Wie man dies ausschließen könnte habe ich oben erklärt.

Dann hat der AG das Risiko zu tragen, dass es bei einer Außenprüfung nicht akzeptiert wird. Somit hätte der AG die Nachzahlung ggf. allein an der Backe. Man wird beim Homeoffice sinnvoller Weise eine (kostenpflichtige) verbindliche Auskunft des FA beantragen, damit es kein böses Erwachen gibt. ;)

Was ich geschrieben habe ist korrekt.

Lediglich, wenn eine Dienstfahrt mit dem Firmenfahrzeugs am Wohnort beginnt, ist das steuerlich unbedenklich.

Fahrten mit einem Firmenfahrzeug vom Wohnort zur regelmäßigen Arbeitsstelle, sind mit 0,03 % x Fahrzeugneupreis x Entfernungskilometer monatlich zu versteuern, eine Privatnutzung ggf. zusätzlich monatlich mit 1% vom Anschaffungswert.

Ach waren nur 0,03 und nicht 0,035%, da hab ich mich ja echt verhauen.

Ansonsten schrieb ich das ja bereits.

Paul, welches Risiko. Ist nur eine andere Orga nötig und schon läuft das und das FA kann keinen Einwand geltend machen.

So haben wir mal einen halben Fuhrpark umgestellt. Ging sogar mit Werkstattwagen die ja eher schon spezieller sind.

Ist nur eine Frage der sauberen Darlegung und Begründung.

Der TE hat seine regelmäßige Arbeitsstelle am Firmensitz.

Er besucht lediglich Baustellen.

Daher scheidet eine regelmäßige steuerfreie Fahrt mit einem Firmenfahrzeug, von zu Hause aus, aus.

Das ist ab auch nicht die Frage des TE.

Er will wissen was sich finanziell lohnt und das kann er nur selbst entscheiden, denn nur er kennt die Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Wertverlust.

Ja schön, ich hab aber nur eine weitere Möglichkeit aufzuzeigen und war somit nur ein Tipp.

Und die ist nicht von der Hand zu weisen, denn er fährt ja immer nur von der Firma aus weil sein FZG dort steht. Würde es zu Hause stehen könnte er auch direkt die Baustellen anfahren. So hab ich das zumindest verstanden.

Und wenn man es umgestaltet könnte es auch effektiver und kostengünstiger für den AG ausfallen.

Aber das kann ich nicht beurteilen, wäre aber der Beginn meine Argumentationskette. Dazu sollte der TE sich halt mal äußern ob es nicht für ihn in Frage käme. Wenn nicht kann man das ja dann abschließen.

Jetzt komme ich aber mal zu einem anderen Punkt den ich anfänglich gar nicht beachtet habe und ich auch nicht einschätzen kann ob es überhaupt Einfluss hat.

Ich würde nicht mit meinem privaten FZG auf Baustellen fahren. So wie ich Baustellen kenne leiden die Autos doch erheblich darunter. Weiß aber wie gesagt nicht ob das für ihn ein Thema ist.

Das er die finanzielle Seite nur selber beurteilen kann und er sich das selber ausrechnen muss habe ich ihm gleich im ersten Beitrag schon dargelegt.

Sicher geht das auch im Homeoffice. Sag ich nichts dagegen. Als AG würde ich aber eine verbindliche Vorabentscheidung des FA haben wollen. Gerade die Pkw-Nutzung ist bei einer Außenprüfung der Quell von Streitereien schlechthin. Deshalb sollte das gut gemacht sein. Werkstattwagen sind dabei noch am ehesten als rein betriebliche Nutzung zu "verkaufen".

Themenstarteram 7. März 2018 um 8:53

Danke für die vielen Antworten!

Einmal zur Aufklärung der Fragen.

Meine Versicherung hat mir mitgeteilt, das bei meiner Kilometererhöhung und der geschäftlichen Nutzung der Beitrag um ca.20€/ Monat steigen würde. Ich denke das beruht auf dem mehr an Kilometerleistung.

Das mit der Police habe ich irgendwo im Bezug auf dienstliche Nutzung des privaten PKW gelesen.

Mein Arbeitgeber hat zur dienstl.Nutzung des privaten PKW aber eine Regelung.

Ich bin versichert, Schäden und Unfälle warden durch den AG übernommen,...

Ich muss mir mal ausrechnen welche Kilometerkosten ich bei meinem Auto habe (Verschleiß, etc)

Mein Arbeitgeber möchte nicht das ich das Poolfahrzeug täglich mit nach Hause nehme und nur direct zu Baustellen fahre. Sonst ware es ja ein Dienstwagen der auch privat genutzt wird und dann die 1% Regelung greift.

Ich mache Bauaufsichten bzw. habe Termine mit Firmen um Baumaßnahmen zu besprechen. Keine Werkzeuge im Auto, nur Arbeitskleidung falls notwendig.

50%Büro 50% Baustellen

mögliche Normalfälle:

1. Büro-Baustelle-Büro

Ich fahre morgens ins Büro, nehme mir dann ein Poolfahrzeug (wenn noch vorh.) fahre zur Baustelle und danach wieder ins Büro, von dort wieder nach Hause.

2. Baustelle-Büro

Ich habe einen Termin auf einer Baustelle in meiner Nähe, fahre mit meinem PKW zur Baustelle und dann weiter zum Büro, Abend wieder mit meinem nach Hause.

3. Büro-Baustelle-Büro-Baustelle (So wie heute)

Ich fahre mit meinem PKW zum Büro, fahre vormittags 300km hin und zurück mit dem Poolfahrzeug zur Baustelle ausserhalb meines Heimatbezirks. Danach wieder ins Büro und habe zum Feierabend wieder einen Termin in meiner Heimat den ich mit meinem Auto anfahre.

Das funktioniert auch nur wenn ein Poolfahrzeug frei bzw. für mich reserviert ist,sonst fahre ich mit meinem Privaten.

Genau darum bin ich gefragt worden, was ich möchte,.. Mein AG würde sonst noch ein zusätzliches Poolfahrzeug anschaffen.

Meine Baustellen sind gut zu erreichen, ich muss nicht 5km über nen Acker fahren,...

Home Office ist ein anderes Thema, ich könnte mich auch zu Hause per HomeOffice auf einen Termin vorbereiten und dann zur Baustelle fahren, das ist momentan aber noch nicht angedacht.

Gruß Hugo

Teilzitat von dir: Mein Arbeitgeber möchte nicht das ich das Poolfahrzeug täglich mit nach Hause nehme und nur direct zu Baustellen fahre. Sonst ware es ja ein Dienstwagen der auch privat genutzt wird und dann die 1% Regelung greift.

Das muss andere Gründe haben, denn wie ich bereits schrieb ist die 1% Regelung / Privatnutzung nur dann wenn das Firmen-FZG auch für rein private Zwecke wie Oma besuche, einkaufen und Urlaub usw. genutzt wird. Wenn du nur Baustelle nach Hause fährst und stehen lässt dann ist das keine Privatnutzung.

Auch würde die 0,03% Regelung entfallen wenn dein täglicher Arbeitsbeginn von zu Hause aus wäre und du immer direkt Baustellen anfährst.

Wie man was nachweist ist eine anderes Blatt.

Aber scheint ja eh nicht für dich in Frage zu kommen und wollte es aber nur noch mal genau darlegen.

Der AG versichert aber nur Schäden die am Privatwagen auf den Baustellen entstehen oder wie ist das zu verstehen.

Bei der Berechnung sei aber ehrlich dir gegenüber. Viele rechnen sich das schön und sagen sich das passt ja.

Wenn du möchtest überfliege ich mal deine Vollkostenrechnung sobald du die aufgestellt hast.

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