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Parken gegenüber Einmündung/ T-Kreuzung

Themenstarteram 25. August 2011 um 15:57

Hallo!

Ich hätte mal eine Frage bzgl. der StVO. Es geht um das parken gegenüber einer Einmündung. Und zwar liegt meine Schule in einer Einbahnstraße mit Parkmöglichkeiten nur auf der Straße. Die Einbahnstraße endet an einer Einmündung/T-Kreuzung und heute morgen habe ich dort geparkt (weißer Punkt mir roten Kreuz aufem Bild). Bin ausem Auto und direkt an die Schule gelaufen, da ich eh spät dran war... Dann krisch hinter mir auf einmal ein älterer Herr ob der weiße meiner wäre. Ich bejahte dies und daraufhin meinte er mein Auto würde im laufe des Vormittags abgeschleppt werden da ich da nicht parken dürfe.

Auf die Frage des Warums meinte er nur, ich würde andere Fahrer behindert in und aus der Seitenstraße zu fahren. Was ich ja gar nciht behaupten würde. Aber egal, wie sieht es da mit der StVO aus? Was sagt die dazu? 5m vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen ist klar, aber was ist mit direkt gegenüber Kreuzungen?

Die letzten 3 Schultage hatte ich auch immer da geparkt und es ist noch nichts passiert...

Vordere-froehnstr
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Warum soll man da nicht parken dürfen?

Solange es da kein Parkverbot gibt. 

Hier ein Beispiel in meiner Nähe, da ist noch nie einer abgeschleppt worden.

geht der scheiß wieder los....

bla bla bla, da ist noch nie abgeschleppt worden, also ist es erlaubt.

dann kann ich ja als Einbrecher los....solangeich nicht erwischt werde ist es legal ?

wenn die gemeinde/stadt das nicht interessiert und da sonst sich auch keiner beschwert, dann wird natürlich meist nix passieren.

wir haben eine STVO ! da steht ( fast) alles drin

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46 Antworten

Problematisch könnte es werden für LKW (Feuerwehr) oder Sattelzug

Themenstarteram 25. August 2011 um 16:14

Gut Feuerwehr könnte vllt sein, aber nen Sattelzug, der würde da gar nciht erst reinkommen, egal von welcher Seite aus gesehen...Und für FW auch nur problematisch vllt wenn die von der Einbahnstraße aus kommen...

bist du 5 m von den Schnittpunkten entfernt ?

Zitat:

Original geschrieben von BelijKarp

5m vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen ist klar, aber was ist mit direkt gegenüber Kreuzungen?

Das was du da machst ist nicht "gegenüber" der Kreuzung zu parken sondern in der Kreuzung, es sei denn die Straße hat dort wo du parkst gekennzeichnete Parkflächen, sodass noch zwei Spuren verbleiben.

Deine Parkweise bedeutet, dass derjenige, der auf deinem Bild von unten kommt, zunächst einmal auf die Gegenspur fahren muss, also mitten in die Kreuzung und wie schon geschrieben wurde, Fahrzeuge mit großem Wendekreis und Überhängen kommen da nicht mehr rum, gerade wenn sich noch jemand nicht so genau an die "5-m-Regel" hält.

Früher aufstehen, fertig... und wenn du´s nicht glaubst, dann lass dich abschleppen, sei aber gewarnt, dass dies schon gut in den dreistelligen Kostenbereich geht.

Themenstarteram 25. August 2011 um 17:05

ne dort sind keine parkflächen gekennzeichnet..und weil ich jetzt nicht genau wusste wie und was, bin ich sicherheitshalber einfach weg gefahren...also 2 smarts würden noch locker vorbei kommen, aber 2 Q5s mit Sicherheit nicht mehr...

Warum soll man da nicht parken dürfen?

Solange es da kein Parkverbot gibt. 

Hier ein Beispiel in meiner Nähe, da ist noch nie einer abgeschleppt worden.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Warum soll man da nicht parken dürfen?

Solange es da kein Parkverbot gibt. 

Hier ein Beispiel in meiner Nähe, da ist noch nie einer abgeschleppt worden.

geht der scheiß wieder los....

bla bla bla, da ist noch nie abgeschleppt worden, also ist es erlaubt.

dann kann ich ja als Einbrecher los....solangeich nicht erwischt werde ist es legal ?

wenn die gemeinde/stadt das nicht interessiert und da sonst sich auch keiner beschwert, dann wird natürlich meist nix passieren.

wir haben eine STVO ! da steht ( fast) alles drin

Themenstarteram 25. August 2011 um 18:01

was steht in der stvo zu solchen situationen denn drin? mehr wollte ich eigentlioch nciht wissen...

Zitat:

Original geschrieben von BelijKarp

was steht in der stvo zu solchen situationen denn drin? mehr wollte ich eigentlioch nciht wissen...

Dann google mal nach §12 StVo und dann durchlesen

am 26. August 2011 um 0:53

Da ist doch noch eine Straße, die die Einbahnstraße schneidet. Kann man da nicht parken?

Parkst aber "in" der Kreuzung

am 26. August 2011 um 6:03

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Warum soll man da nicht parken dürfen?

Solange es da kein Parkverbot gibt. 

Hier ein Beispiel in meiner Nähe, da ist noch nie einer abgeschleppt worden.

wenn alle Autos auf dem Bild Parken, stehen mindest 4 im Parkverbot;)

Der eine hælt die 5m zur Kreuzung nicht ein und die 3 anderen stehen mitten im Kreuzungsbereich.

am 26. August 2011 um 6:06

Da ist keine Kreuzung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kreuzung_%28Verkehr%29

Es überschneiden sich keine Wege.

Da ist auf der anderen (!) Strassenseite eine Einmmündung.

http://www.rechtslexikon24.net/d/einmuendung/einmuendung.htm

Solange 2,5m Strassenbreite frei bleiben ist das Parken völlig zulässig. D.h. er parkt weder in einer Kreuzung (weil da keine ist) noch in der Einmündung (da auf der Strassenseite keine ist).

Mach Dir keinen Kopp. Parken ist zulässig.

Amen

Seh ich auch so. Das ist keine Kreuzung.

Probleme sollte es da keine geben.

Sollte es rechts vor links sein - rechts vor links geht über die komplette Straßenbreite. Man darf also an dir vorbeifahren und die von unten vom T müssen rechts vor links beachten.

 

Allerdings sollten es eher 3 Meter sein die übrig bleiben. 2,55 Meter für breiteste Fahrzeugmöglichkeit und noch bischen Abstand.

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