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personenbeförderungsschein, ja oder nein?

Themenstarteram 20. März 2008 um 0:35

Hallo leute,

ich habe da mal eine frage.

ich möchte gerne personen unentgeltlich an einer bestimmten stelle abholen und sie dann zu einem bestimmten laden fahren, der meiner freundin gehört. also sozusagen ein shuttle service zu dem laden.

brauche ich dafür einen personenbeförderungsschein?

danke schonmal im voraus.

grüße

Beste Antwort im Thema
am 20. März 2008 um 0:50

Zitat:

Original geschrieben von pumaspuma

Hallo leute,

ich habe da mal eine frage.

ich möchte gerne personen unentgeltlich an einer bestimmten stelle abholen und sie dann zu einem bestimmten laden fahren, der meiner freundin gehört. also sozusagen ein shuttle service zu dem laden.

brauche ich dafür einen personenbeförderungsschein?

danke schonmal im voraus.

grüße

Personenbeförderungsgesetz

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

1) 1Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. 2Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

1.mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;

2.mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.

 

 

Alles klar?!

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am 20. März 2008 um 0:50

Zitat:

Original geschrieben von pumaspuma

Hallo leute,

ich habe da mal eine frage.

ich möchte gerne personen unentgeltlich an einer bestimmten stelle abholen und sie dann zu einem bestimmten laden fahren, der meiner freundin gehört. also sozusagen ein shuttle service zu dem laden.

brauche ich dafür einen personenbeförderungsschein?

danke schonmal im voraus.

grüße

Personenbeförderungsgesetz

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

1) 1Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. 2Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

1.mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;

2.mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.

 

 

Alles klar?!

Oh, da hat sich unsere Nachbarin auch bös in die Nesseln gesetzt. Die wollte sich ein wenig selbständig machen und sowas wie einen Einkaufs-, Arztshuttle- und Besorgungsdienst speziell für alte Leute anbieten (gegen Kohle, versteht sich). Das hat wohl ein Taxifahrer mitbekommen und hat sie angezeigt. Böse Falle...

Gruss Diggi

am 20. März 2008 um 9:50

Zitat:

Original geschrieben von diggi4

Oh, da hat sich unsere Nachbarin auch bös in die Nesseln gesetzt. Die wollte sich ein wenig selbständig machen und sowas wie einen Einkaufs-, Arztshuttle- und Besorgungsdienst speziell für alte Leute anbieten (gegen Kohle, versteht sich). Das hat wohl ein Taxifahrer mitbekommen und hat sie angezeigt. Böse Falle...

Gruss Diggi

Und wie *aua-aua-aua*, sieht der doch seine Felle davon schwimmen durch so eine (gut gemeint) "Konkurenz" :eek:

Sobald sie damit Geld verdient ist es vorbei, sie könnte für einen "kleinen Unkostenbeitrag" der "...das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt..." solche Gefälligkeiten anbieten. Das würde nicht unter das Personenbeförderungsgesetz fallen. Aber das geht ja noch weiter. Für die "gewerbliche Beförderung" braucht sie eine Mietwagen- oder Taxigenehmigung ...

 

Wir brauchen, im Rahmen der "europäischen Harmonisierung" Gott sein Dank im Rettungsdienst ja keinen "gelben Führerschein" mehr. :D

Themenstarteram 20. August 2008 um 22:34

Zitat:

Original geschrieben von Housil

 

Personenbeförderungsgesetz

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

1) 1Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. 2Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

1.mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;

2.mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Alles klar?!

Absatz 1 Satz 2 sagt doch aber aus, dass auch wirtschaftliche Vorteile die ein Laden erlangt als Entgelte zu erfassen sind.

Somit wäre es ja nicht kostenlos. Den der Zweck dahinter ist klar. Mehr Kundschaft und dadurch mehr geld.

Danke und Grüße

Zitat:

Original geschrieben von pumaspuma

Absatz 1 Satz 2 sagt doch aber aus, dass auch wirtschaftliche Vorteile die ein Laden erlangt als Entgelte zu erfassen sind.

Somit wäre es ja nicht kostenlos. Den der Zweck dahinter ist klar. Mehr Kundschaft und dadurch mehr geld.

Nur, wenn der Shuttle-Fahrer direkt am Laden beteiligt ist, oder? Wenn der Shuttle unwirtschaftlich arbeitet und der "fremde" Ladenbesitzer nen Vorteil hat, den er NICHT an den Fahrer weitergibt, seh ich aufgrund des o.g. Paragraphen kein Problem... Solche Fahrdienste sind aber grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen, denn wenn mal was passieren sollte, wird schnell interpretiert und es fehlt am Ende dann evtl. doch die nötige Genehmigung...

Gruß

Jan

Themenstarteram 22. August 2008 um 7:43

Zitat:

Original geschrieben von jan.th

Nur, wenn der Shuttle-Fahrer direkt am Laden beteiligt ist, oder? Wenn der Shuttle unwirtschaftlich arbeitet und der "fremde" Ladenbesitzer nen Vorteil hat, den er NICHT an den Fahrer weitergibt, seh ich aufgrund des o.g. Paragraphen kein Problem... Solche Fahrdienste sind aber grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen, denn wenn mal was passieren sollte, wird schnell interpretiert und es fehlt am Ende dann evtl. doch die nötige Genehmigung...

Gruß

Jan

Habe ich mir schon gedacht. Es ist aber schwer zu beweisen, dass man nicht daran beteiligt ist, wenn die eigene Freundin, die mit mir zusammen wohnt den Laden betreibt. Außerdem hast du vollkommen recht mit dem Schadensfall. Jemand muss ja dafür haften. Und die Haftpflichtversicherung versucht sich bestimmt da rauszureden.

Danke aber auf jedenfall für eure Antworten.

Grüße und macht weiter so.

Zitat:

Original geschrieben von pumaspuma

Es ist aber schwer zu beweisen, dass man nicht daran beteiligt ist, wenn die eigene Freundin, die mit mir zusammen wohnt den Laden betreibt. Außerdem hast du vollkommen recht mit dem Schadensfall. Jemand muss ja dafür haften. Und die Haftpflichtversicherung versucht sich bestimmt da rauszureden.

Jo, das wird für nen Anwalt ein gefundenes Fressen sein... Oft passiert ja über Jahre nix und niemand stört sich daran, man sollte sich aber immer über den "Super-Gau" im Klaren sein. Besser ist das! ;) Frag doch mal beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder Ordnungsamt nach, wie dein spezieller Fall interpretiert wird und welche Genehmigungen du evtl recht einfach erhalten könntest...

Themenstarteram 23. August 2008 um 8:17

Zitat:

Original geschrieben von jan.th

 

Jo, das wird für nen Anwalt ein gefundenes Fressen sein... Oft passiert ja über Jahre nix und niemand stört sich daran, man sollte sich aber immer über den "Super-Gau" im Klaren sein. Besser ist das! ;) Frag doch mal beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder Ordnungsamt nach, wie dein spezieller Fall interpretiert wird und welche Genehmigungen du evtl recht einfach erhalten könntest...

Herzlichen Dank.

Grüße

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