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Personenbeförderungsschein mit Privatfahrzeug

Themenstarteram 21. März 2011 um 22:17

Guten Tag zusammen.

Mir stellt sich momentan folgende Frage. Ich würde mich gern dazu "bereit erklären" zu sportlichen Ereignissen zu fahren.

Größtenteils mit Freunden aber sicherlich auch mal mit mir unbekannten Peronen um das Fahrzeug zu füllen (1 + 8 Sitzer).

Nun stellt sich mir die Frage ob ich den Personenbeförderungsschein auch mit meinem eigenen Fahrzeug nutzen kann /darf ?

Kann man diese fahrten außerdem über eine ICH-Ag (Kleinunternehmerregelung) laufen lassen da ich einen Vollzeit Job besitze und dies dann nur am Wochenende, und auch nur sehr unregelmäßig machen würde.

Vielen Dank

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12 Antworten

Einfache Geschichte:

Wenn du Geld dafür bekommst, dann ist es gewerblich und du MUST sogar ein Personenbeförderungsschein haben.

Nebengewerbe anmelden und brav die Steuern zahlen.

Solange du noch " Hauptberuflich " tätig bist könnte sogar ein kleiner Gewinn entstehen.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Einfache Geschichte:

 

Wenn du Geld dafür bekommst, dann ist es gewerblich und du MUST sogar ein Personenbeförderungsschein haben.

Nebengewerbe anmelden und brav die Steuern zahlen.

Solange du noch " Hauptberuflich " tätig bist könnte sogar ein kleiner Gewinn entstehen.

Sachlich in soweit nicht richtig:

 

Es gibt nach der Gewerbeordnung grundsätzlich nur eine gewerbliche Anmeldung, ob man das nun im Haupt-, Neben- oder Fünfterwerb macht, ist egal. Das fliesst am Jahresende alles im Rahmen der EK-Steuererklärung zusammen.

 

Je nach Gewerbeart braucht man Zulassungen oder Befähigungsnachweise, aber man ist gewerblich tätig oder nicht.

 

Großer, kleiner, oder gar kein Gewinn. Auf die Summe der postiven Einkünfte (also z.B. Mischung aus Einkünften als Arbeitnehmer + einer Gewerbetätigkeit) müssen EK-Steuern bezahlt werden, ab einem bestimmten Umsatz fällt auch Gewerbesteuer an. Dafür kann man auch die Betriebsausgaben gegen den Umsatz verrechnen.

 

 

@TE:

 

Die sog. "Kleinunternehmerregelung" hat nichts mit dem Gewerbe an sich zu tun, sondern besagt lediglich, daß Du Dich bei voraussichtlichen Umsätzen von max. € 17.500 p.a. von der Pflicht, Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen, befreien lassen kannst (aber nicht musst). Hat alles seine Vor- und Nachteile. Nochmal: Ob und was Du "hauptberuflich" machst, ist dabei völlig irrelevant.

 

Positiv dabei ist, daß sich der Staat grundsätzlich nicht einmischt, wie Du Dein Geld verdienst. Voraussgesetzt, Du beachtest die Regeln.

 

Und da geht's aber auch schon los. Eine Gewerbeanmeldung zieht einen Rattenschwanz nach sich: Du bist zwar nicht gleich Buchhaltungs- aber zumindest Aufzeichnungspflichtig. Und musst die Steuererklärung GSE abgeben. Und bekommst allerlei illustre Post, von der GEZ z.B. (auch nur teilweise gewerblich genutzte Kfz müssen dort separat angemeldet werden), die Berufsgenossenschaft hat ein paar Fragen, die Handels- bzw. Handwerkskammer.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Einfache Geschichte:

Wenn du Geld dafür bekommst, dann ist es gewerblich und du MUST sogar ein Personenbeförderungsschein haben.

Nebengewerbe anmelden und brav die Steuern zahlen.

Solange du noch " Hauptberuflich " tätig bist könnte sogar ein kleiner Gewinn entstehen.

Sachlich in soweit nicht richtig:

Es gibt nach der Gewerbeordnung grundsätzlich nur eine gewerbliche Anmeldung, ob man das nun im Haupt-, Neben- oder Fünfterwerb macht, ist egal. Das fliesst am Jahresende alles im Rahmen der EK-Steuererklärung zusammen.

Je nach Gewerbeart braucht man Zulassungen oder Befähigungsnachweise, aber man ist gewerblich tätig oder nicht.

Großer, kleiner, oder gar kein Gewinn. Auf die Summe der postiven Einkünfte (also z.B. Mischung aus Einkünften als Arbeitnehmer + einer Gewerbetätigkeit) müssen EK-Steuern bezahlt werden, ab einem bestimmten Umsatz fällt auch Gewerbesteuer an. Dafür kann man auch die Betriebsausgaben gegen den Umsatz verrechnen.

 

@TE:

Die sog. "Kleinunternehmerregelung" hat nichts mit dem Gewerbe an sich zu tun, sondern besagt lediglich, daß Du Dich bei voraussichtlichen Umsätzen von max. € 17.500 p.a. von der Pflicht, Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen, befreien lassen kannst (aber nicht musst). Hat alles seine Vor- und Nachteile. Nochmal: Ob und was Du "hauptberuflich" machst, ist dabei völlig irrelevant.

Wieso soll das Sachlich nicht richtig sein ?

Gewerbliche Personenbeförderung bedarf nunmal eines P-Scheines.

Durch die Hauptberufliche Tätigkeit ( also über 400 Euro ) ist er somit Krankenversichert und braucht sich für sein Gewerbe nicht nochmals versichern.

Wenn er das müsste, dann wird die gelegentliche Geschichte zum finanziellen Desaster

am 22. März 2011 um 9:43

Mal einige Informationen, über die man sich im Vorfeld schlau machen sollte.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

 

 

Sachlich in soweit nicht richtig:

...

Wieso soll das Sachlich nicht richtig sein ?

 

Gewerbliche Personenbeförderung bedarf nunmal eines P-Scheines.

Durch die Hauptberufliche Tätigkeit ( also über 400 Euro ) ist er somit Krankenversichert und braucht sich für sein Gewerbe nicht nochmals versichern.

Wenn er das müsste, dann wird die gelegentliche Geschichte zum finanziellen Desaster

Meine Anmerkungen bezogen sich auf die steuerliche Behandlung und die dazu gewählten Begriffe.

 

Krankenversicherung ist wieder ein separates Kapitel. So wie Du dazu schreibst, ist es ja richtig. Abgesehen davon, daß man sich als Selbständiger, der keinerlei andere Einnahmequellen hat, nicht zwangsweise krankenversichern muß. Das ist wenig bekannt, daß wir hier durchaus "amerikanische Verhältnisse" haben. Es gibt Schätzungen, daß in Deutschland so (mit Familienangehörigen) ca. 500.000 Personen nicht krankenversichert sind.

am 22. März 2011 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Abgesehen davon, daß man sich als Selbständiger, der keinerlei andere Einnahmequellen hat, nicht zwangsweise krankenversichern muß.

Wurde die Krankenversicherungspflicht wieder aufgehoben?

ab 1.1.2009 gilt die Pflicht zur Versicherung !

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Abgesehen davon, daß man sich als Selbständiger, der keinerlei andere Einnahmequellen hat, nicht zwangsweise krankenversichern muß.

Wurde die Krankenversicherungspflicht wieder aufgehoben?

Nein, aber es gibt keine übergeordnete Einrichtung, die das verbindlich kontrolliert. Ziehe z.B. mal ins Ausland und wieder zurück. Dann bist Du raus aus dem System, wenn Du Dich nicht aktiv selber drum bemühst.

 

Versicherungspflicht ab 2009 heisst m.E. in erster Linie, daß keine Krankenversicherung die Aufnahme verwehren darf.

Lasse mich aber gerne belehren :), falls sich das geändert haben sollte und man (wann und durch wen ?) in eine KV gezwungen wird.

 

Ist aber hinsichtlich des TE jetzt OT (ja, und ich habe damit angefangen ;)).

Ist ja witzig, dass System zu umgehen. Schon die Auswirkungen bedacht. Ohne Versicherung gibt es eben auch keine Leistungen. In der Krankenversicherung und Pflege auch nicht. Toller Trick!

Lejockel

Ein Bekannter bot mir über mehrere Ecken einen Job auf 400 Euro Basis an, bei dem es darum geht zwei im Rollstuhl sitzende Schüler morgens daheim abzuholen und zur Schule zu fahren und nachmittags wieder zurück(je Fahrt ca. 50 km - einfach, macht gut 200 km pro Tag).

Ein PKW wird gestellt (sogar mit grünem Nummernschild zur Personenbeförderung).

Nun habe ich aber keinen Personenbeförderungsschein und mein Bekannter meinte, der wäre auch gar nicht nötig, er habe den Job auch schon mal 2 Wochen lang als Urlaubsvertretung gemacht.

Stimmt das denn? Oder brauche ich eigentlich so einen Schein und dieser Arbeitgeber nimmt einfach nur jeden?

Wer wäre dann haftbar/Schuld, falls ich ohne Personenbeförderungsschein diese Fahrten mache?

Was kann da auf mich zu kommen?

PS: Falls das was zur Sache tut: ich bin derzeit arbeitslos und Hausfrau.

Zitat:

Original geschrieben von Tan Ja

...

Ein PKW wird gestellt (sogar mit grünem Nummernschild zur Personenbeförderung).

...

Das ist schon mal gut, denn bei Personenbeförderung (gewerblich / gegen Entgelt) im eigenen PKW kommt man in nullkommanix in Teufels Küche, falls nicht alles versicherungstechnisch 100%ig geregelt ist.

 

Kläre aber auch in Deinem Fall unbedingt verbindlich ab, ob und welches welches Risiko Du ggf. noch als Fahrerin trägst !

 

Mit Personenbeförderungsscheinen kenne ich mich nicht aus, da werden sicher andere antworten.

Du benötigst ganz eindeutig den PBS - Fahren ohne kostet dich 3 Punkte und 75,-€

Zusätzlich gibts gerade bei den Sicherungspflichten von Kindern auch ganz schnell noch weitere Punkte, wenn da was nicht stimmt.

Der Chef bekommt natürlich auch Ärger, bis zum Entzug seiner Lizenz

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