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Pflicht der Nebelschlussleuchte DDR Anhänger 1982

Themenstarteram 10. Mai 2023 um 19:52

Hallo

 

Und zwar habe ich einen Eigenbau Anhänger gekauft und baue den gerade wieder auf. Da ich auch die elektrik neu mache überlege ich jetzt noch ob ich die alten Runden DDR Rücklichter nehme oder einfach neue von Aspök oder ähnliche kaufe. Die von Aspök sind viele aber ganz schön groß finde ich. Aber jetzt zu meiner Frage. Jetzt habe ich gelesen das Anhänger auch eine Nebelschlussleuchte haben müssen wenn sie über 60km/h fahren können. Aber ich kann mich nicht daran erinnern eine abgebaut zu haben. Oder ist in den 3 Kammern Rücklichtern diese mit verbaut. Also das eine Glühbirne 2 Drähte drin hat? Oder gibt es für DDR Anhänger Ausnahmen bezüglich der NSL? Also weil es früher keine gab muss auch keine ran oder so? Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus?

 

Danke

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47 Antworten

Ich habe einen DDR-Anhänger, Baujahr Anfang 1990.

Also in der Wendezeit, noch vor der Wiedereingliederung.

Dieser hat keine Nebelschlußleuchte.

Wahrscheinlich benötigen alle DDR-Anhänger, die vor dem 3.10.1990 zugelassen sind keine Nebelschlußleuchte.

Themenstarteram 10. Mai 2023 um 20:04

@Tino34

Was mein lokaler TÜV dazu sagt weiß ich nicht da der Anhänger noch TÜV hat. Aber da er ja angemeldet war bevor ich ihn gekauft habe habe ich daran noch kein Gedanken verloren. Nur jetzt beim Nachgucken wegen neu oder alt ist mir das so in den Sinn gekommen. Weil ich ja auch nicht weiß ob diese 3 Kammern RL eine NSL drin haben.

 

@R-Sch

Ja das habe ich auch schon gedacht. Weil mein Vater hat einen HP300 und hat glaube auch nur die 3 Kammern RL drin aber die länglichen. Aber NSL hat er glaube auch kein dran. Irgend jemand hat mir auch mal gesagt das man sich in einem Trabant nicht anschnallen muss wenn keine Gurte vorhanden sind. Ob das jetzt stimmt kann ich nicht sagen aber so habe ich mit der NSL auch gedacht. Weil früher keine verbaut wurde muss vielleicht auch keine ran.

"Seit 1991 ist für alle NEUZUGELASSENEN Pkw-Anhänger die Nebelschlußleuchte Pflicht. Dies gilt auch für Anhänger, deren Erstzulassungsdatum vor 1991 lag, jedoch in der Zwischenzeit länger als 1 Jahr abgemeldet/stillgelegt waren, da die Wiederzulassung dann als Neuzulassung gilt.

 

 

Alle anderen Anhänger mit Erstzulassungsdatum vor 1991, die durchgängig zugelassen waren (oder nur vorübergehend abgemeldet waren = weniger als 1 Jahr) genießen Bestandsschutz und müssen nicht mit Nebelschlußlicht nachgerüstet werden." (Quelle: Anhängerforum)

 

Vielleicht hilft euch das weiter.

 

Gruß

Andre

 

Ich bringe meinen DDR-Anhänger am Samstag zum TüV.

Ich kann Ja dann mitteilen, ob er ohne NSL durch gekommen ist.

Vermutlich hat er Bestandschutz, solange an der Elektrik keine Änderung vorgenommen wurde.

Also bei Austausch mit anderen Lampen wirst Du eine NSL nachrüsten müssen. Ist aber nur Spekulation.

Themenstarteram 10. Mai 2023 um 20:09

Super Antwort das hilft sehr. Also doch Bestandsschutz. Angemeldet war er die ganze Zeit laut Vorbesitzer. Daher auch keine NSL da Bj 1982.

 

Ich denke mal dann werde ich die alten wieder nehmen. Mir ging es nur drum wenn neue dann mit NSL da ich ja gelesen hatte das es bei Anhänger Pflicht ist. Aber ich wurde eines besseren Belehrt und Aufgeklärt. Danke dafür

Themenstarteram 10. Mai 2023 um 20:17

tchibomann hat das schon gut erklärt und laut Quelle aus einem Anhängerforum. Ich denke auch nicht so wie es geschrieben ist das es unseriös ist. Was TÜV und Polizei dazu sagen kann ich nicht sagen. Mit dem Anhänger bin ich noch nicht gefahren da ich ihn noch nicht angemeldet habe und er momentan noch auseinander gebaut ist zum schleifen und lackieren. Aber spätestens Ende August weiß ich es wenn er wieder zum TÜV muss.

 

Aber da der Anhänger laut Papiere alle 2 Jahre TÜV bekommen hat das er auch ohne NSL fahren darf. Ich glaube nicht das der Vorbesitzer sich die Mühe gemacht hat jedes Mal zum TÜV die NSL an und ab zu bauen.

Moin Moin !

da bislang keine Antwort richtig war:

siehe StVZO §53d

""

2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.

""

Dieses gilt für Fzge mit einer Erstzulassung ab 1.1.1991. Diese müssen , andere dürfen !

insofern ist alles, aber auch wirklich alles , was dort aus dem "Anhängerforum" zitiert wurde , völliger Blödsinn.

MfG Volker

Themenstarteram 10. Mai 2023 um 20:44

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 10. Mai 2023 um 22:31:09 Uhr:

Dieses gilt für Fzge mit einer Erstzulassung ab 1.1.1991. Diese müssen , andere dürfen !

Also benötige ich keine NSL da meiner ein Erstzulassungsdatum von 1982 hat wenn ich das richtig verstehe.

Zitat:

@frufo86 schrieb am 10. Mai 2023 um 22:44:27 Uhr:

Also benötige ich keine NSL da meiner ein Erstzulassungsdatum von 1982 hat wenn ich das richtig verstehe.

Genau so ist das, hast du richtig verstanden :)

Die einzig korrekte Antwort war die von schreyhalz, und direkt mit angegebener Quelle wo es steht, so ist fein :)

Der Bestandsschutz bleibt so lange erhalten, wie der Anhänger zugelassen ist, bzw. wieder auf Basis der Erstzulassung zugelassen wird.

Erst, wenn ein Vollgutachten erforderlich ist, z.B. nach mehr als 7 Jahren Stilllegung (entspricht dauerhafter Außerverkehrssetzung), Verlust aller Papiere oder tiefgreifender Veränderungen ist der Bestandsschutz entfallen.

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