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Positionslicht CBR500R

Honda
Themenstarteram 25. Februar 2022 um 14:14

Hey … bei der Sportler CBR500R leuchten die Blinker vorn nicht (so wie bei gefühlt allen anderen Modellen) als Positionsleuchten.

Gibt es eine Möglichkeit das „nachzurüstende“? Bei der Naked Variante und der Reiseenduro leuchten diese ja auch … die werden doch kaum ein anderes Steuergerät in der Sportler verbaut haben?!

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42 Antworten

Irgendwas steuert das.

 

Was zusätzlich vorhanden sein muss, sind entsprechend zugelassene Leuchten. Du müsstest also zusehen, ob du überhaupt das entsprechende Prüfzeichen auf den Leuchten hast.

Themenstarteram 26. Februar 2022 um 19:45

Ja naja die Leuchten sind die originalen von Honda welche in jedem Modell verbaut sind …

Ja, das beantwortet nicht die Frage.

Moin Moin !

Wenn du tatsächlich diesen gefährlichen Schwachsinn anschliessen willst , dann muss auf dem Blinkerglas ein "A" stehen. Das "normale" Standlicht/ Begrenzungsleuchte muss entfernt werden.

Ist mal wieder ein Beleg dafür, das unsere Politiker sofort vor irgendwelchen Weltkonzernen einknicken und solche , die Verkehrssicherheit gefährdenden Spielereien zulassen. Auf ein paar tote Motorradfahrer kommts nicht an , Hauptsache , die Konzerne können mal wieder wenige Cent sparen / mehr verdienen.

Dumm nur , wer sich veräppeln lässt und darauf reinfällt.

mfG Volker

Deine persönliche Meinung zu seinem Vorhaben war nicht Inhalt der Frage.

Themenstarteram 28. Februar 2022 um 13:14

Genau … ob nun Positionsleuchten die Sicherheit minimieren, soll jeder selbst für sich entscheiden.

Ich hab noch mal recherchiert und herausgefunden, dass es wohl nur Softwareseitig „geupdated“ werden muss.

Na dann Feuer frei. Und berichte bitte ob es geklappt hat ...

Moin Moin !

Zitat:

Deine persönliche Meinung zu seinem Vorhaben war nicht Inhalt der Frage.

Weswegen ich im Gegensatz zu dir ja auch das richtige Prüfzeichen geschrieben habe.

 

Zitat:

Genau … ob nun Positionsleuchten die Sicherheit minimieren, soll jeder selbst für sich entscheiden.

Das ist nun leider völlig falsch.

1. Es sind keine Positionsleuchten , sondern Begrenzungsleuchten. ( Werden auch fälschlicherweise gerne Standlicht genannt)

2. Selbstverständlich minimieren diese nicht die Sicherheit , im Gegenteil , daher sind sie ja auch bei Motorrädern nach EG- Richtlinien vorgeschrieben. Allerdings reicht eine in weiss. Sind aber nur für den Notfall gedacht , dass der "normale" Scheinwerfer ausfällt.

3. Was natürlich deutlich abnimmt , ist die Erkennbarkeit des Blinkers. Und darin sehe ich die Gefährdung.

4. Dumm nur , dass aussser dir auch andere Motorrad fahren , ich übrigens habe auch mehrere angemeldet.

Und es ist mir natürlich nicht egal , wenn meine Versicherungsprämien steigen.

5. Und zum Schluss, auch wenn ich den TE nicht persönlich kenne , tät er mir doch sehr leid , weil er mir frontal in meinen Wagen gefahren ist , weil ich z.B. an einer abknickenden Vorfahrt seinen gesetzten Blinker nicht erkannt habe.

MfG Volker

am 1. März 2022 um 9:33

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 1. März 2022 um 09:46:15 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 1. März 2022 um 09:46:15 Uhr:

Zitat:

Deine persönliche Meinung zu seinem Vorhaben war nicht Inhalt der Frage.

Weswegen ich im Gegensatz zu dir ja auch das richtige Prüfzeichen geschrieben habe.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 1. März 2022 um 09:46:15 Uhr:

Zitat:

Genau … ob nun Positionsleuchten die Sicherheit minimieren, soll jeder selbst für sich entscheiden.

Das ist nun leider völlig falsch.

1. Es sind keine Positionsleuchten , sondern Begrenzungsleuchten. ( Werden auch fälschlicherweise gerne Standlicht genannt)

2. Selbstverständlich minimieren diese nicht die Sicherheit , im Gegenteil , daher sind sie ja auch bei Motorrädern nach EG- Richtlinien vorgeschrieben. Allerdings reicht eine in weiss. Sind aber nur für den Notfall gedacht , dass der "normale" Scheinwerfer ausfällt.

3. Was natürlich deutlich abnimmt , ist die Erkennbarkeit des Blinkers. Und darin sehe ich die Gefährdung.

4. Dumm nur , dass aussser dir auch andere Motorrad fahren , ich übrigens habe auch mehrere angemeldet.

Und es ist mir natürlich nicht egal , wenn meine Versicherungsprämien steigen.

5. Und zum Schluss, auch wenn ich den TE nicht persönlich kenne , tät er mir doch sehr leid , weil er mir frontal in meinen Wagen gefahren ist , weil ich z.B. an einer abknickenden Vorfahrt seinen gesetzten Blinker nicht erkannt habe.

MfG Volker

Hab ich das jetzt richtig verstanden? Du willst Dein Unvermögen im Straßenverkehr einer zulässigen Beleuchtung anlasten. Du gehörst aus dem Verkehr gezogen.

Zulässig oder nicht, hat Schreyhalz dennoch recht.

In Weiß reicht das vollkommen aus und man wird dennoch gesehen. Die Verwechslung mit dem Gelben ist nun mal nicht abzustreiten und wie sagt man so schön, wer frei von Fehlern ist, werfe den ersten Stein...

Und das hat überhaupt nichts mit Unvermögen zu tun. Sondern bei solchen Aussagen vielleicht eher von eigenüberschätzung...

Das ganze ist nur eine Mode, um mal wieder teures an den Mann zu bekommen und war zu Recht lange Zeit hier in Deutschland auch verboten.

Nun, auch hier zieht immer mehr das Geld und Bestechung (Lobbyismus) ein und ganz Rational sind die Entscheidungen leider nicht mehr.

Daher mag es zwar legal sein, aber Sinnvoll ist was anderes.

Ich bin viel mit dem Zweirad unterwegs und habe bisher nicht feststellen können, dass ich übersehen werde.

Vielleicht liegt es aber auch an meiner Vorausschauender Fahrweise..... (könnte ja auch jeder mal versuchen, ist sogar kostenfrei ;-) )

Wenn der TE nun aber dennoch so eine unsinnige Sache machen möchte, muss er schauen, ob die Lampen auch dafür zulässig sind. Nämlich auf Dauerlicht Wenn das geklärt ist, gibt es viele unterschiedliche Methoden, die Blinker dauerleuchten zu lassen.

Wenn es mit dem Umprogrammieren nicht geht, gibt es auch entsprechende Module zum Zwischenschalten.

am 1. März 2022 um 16:18

Ich fahre ja nun drei Jahre im Berliner Stadtverkehr und Umgebung durch die Gegend mit gelb leuchtenden Blinkern. Mich hat noch niemand übersehen. Jedenfalls nicht aufgrund der Blinker. Das ist völliger Quatsch, der auch unbewiesen ist. Schwachsinn nachgeplappert.

Man könnte ja auch behaupten, schwarze Autos werden übersehen, weil sie schwarz sind. Deshalb sind schwarze Autos zwar erlaubt, aber fahrlässig.

Man kann es nun als Schwachsinn nachgeplappert deklarieren oder man überlegt sich einfach mal, was eigentlich gelbes licht vorne bedeutet.

Wenn man solch einen Gedankengang wirklich geführt hat, kommt man ganz schnell darauf, dass Gelb = Blinken bedeutet.

Weiß reicht da vollkommen aus und das Problem wäre behoben ohne große Wissenschaftliche Experimente durchzuführen.

Desweiteren Frage ich mich, ob nicht möglichweise die Pro Gelbe Leuchten vorne, somanchen was nachplappern und versuchen das nun einfach rechzufertigen. Im Inneren wissen sie aber ganz genau, was Sache ist.....

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 1. März 2022 um 17:18:36 Uhr:

 

Man könnte ja auch behaupten, schwarze Autos werden übersehen, weil sie schwarz sind. Deshalb sind schwarze Autos zwar erlaubt, aber fahrlässig.

Problem an der Sache ist das Wort behaupten. Das ist bei deiner Variante hier wohl der Fall. Beim Licht nicht.

Somit ziemlich obsolet und Schwachsinnig, dass überhaupt anzuführen. Um mal in deiner Wortwahl zu bleiben.

am 1. März 2022 um 16:31

Ich kann mich an Zeiten erinnern, da ist ganz Frankreich mit gelbem Licht durch die Gegend gefahren und in D waren gelbe Nebelscheinwerfer völlig normal. Die Verwechselung mit einem Blinker ist schwachsinnig. Ein Blinker blinkt. Aus gutem Grund.

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