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Privater Parkplatz
Zu meiner Wohnung gehören 2 Parkplätze, die oft von fremden Nutzern belegt sind.
Die beiden Parkplätze sind eindeutig als private Parkplätze durch ein Schild an der Hauswand gekennzeichnet.
Jedes mal kann ich mit meinem Anhänger in der Gegend herum fahren und krampfhaft irgendwo eine Lücke suchen, manchmal auch im Halteverbot.
Es ist einfach ärgerlich. Wie kann ich mich verhalten , denn die Polizei wird unter Hinweis auf Privatgelände nichts unternehmen.
Gruß Aspergius
Beste Antwort im Thema
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37 Antworten
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Zitat:
@aspergius schrieb am 13. August 2016 um 18:15:28 Uhr:
Zu meiner Wohnung gehören 2 Parkplätze, die oft von fremden Nutzern belegt sind.
Die beiden Parkplätze sind eindeutig als private Parkplätze durch ein Schild an der Hauswand gekennzeichnet.
Hast du mal ein Bild von der Gesamtsituation.
Ein Schild muss nicht unbedingt viel aussagen. Vielmehr sind die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse des Grundstücks zu bedenken.
Wenn es Dich stört - tut es sicherlich - darfst Du Abschleppen lassen. Theoretisch musst Du in Vorkasse gehen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich an diese "Abschleppmafia" zu wenden, die von Dir kein Geld verlangen, sondern mit Dir einen Rahmenvertrag schließen, in welchem Du deine Kostenersatzansprüche gegen den Störer an die Abschleppfirma abtrittst. Dann hast Du nur den Anruf zu machen und dann wird das Auto umgesetzt und die Polizei über das Umsetzen informiert. Der Rest ist dann das Problem des Störers. Die Ventile locker drehen und Luft aus allen Reifen lassen, wäre auch eine straflose Variante (ist offensichtlich und beschädigt wohl auch nichts). Aber dann steht der Rost ja noch länger im Weg.
Eventuell könnte man auch zusätzlich ein Schild mit dem Kennzeichen der berechtigten Fahrzeuge anbringen. Meistens schreckt dieses mehr ab als nur ein "Privatparkplatz".
Abschleppen lassen (wie schon erwähnt) ist sicherlich auch eine Möglichkeit.
Luft aus den Reifen lassen würde ich mal nicht machen, dieses bringt gar nichts außer unnötigem, weiterem Ärger.
Es gibt umlegbare Pfähle. Hochklappen und das war es dann.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 13. Aug. 2016 um 18:45:47 Uhr:
Es gibt umlegbare Pfähle. Hochklappen und das war es dann.
Da wäre vorher zu klären, ob seine Wohnung Eigentum ist, oder nicht. Ob die Parkplätze ein eigenes Flurstück sind (was ich nicht glaube), oder nur einem Sondernutzungsrecht unterliegen. Je nach dem müsste vorher bei verschiedenen Parteien die Erlaubnis dafür eingeholt werden.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 13. August 2016 um 18:51:11 Uhr:
Ob die Parkplätze ein eigenes Flurstück sind (was ich nicht glaube), oder nur einem Sondernutzungsrecht unterliegen.
Der erste sinnvolle Beitrag (seit meinem natürlich).
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. August 2016 um 18:53:41 Uhr:
Der erste sinnvolle Beitrag (seit meinem natürlich).
Dem meiner folgte. Ich bin davon ausgegangen, daß das geklärt ist.
Unverschämtheit
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 13. August 2016 um 18:55:44 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. August 2016 um 18:53:41 Uhr:
Der erste sinnvolle Beitrag (seit meinem natürlich).
Dem meiner folgte. Ich bin davon ausgegangen, daß das geklärt ist.
Ich befürchte der TE schließt allein von dem Schild darauf, dass es tatsächlich eine Fläche in Privateigentum ist. So Schilder gibts ja in jedem Baumarkt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. August 2016 um 18:57:35 Uhr:
Unverschämtheit
Ja Die Wahrheit kann weh tun
Beim nächsten Versicherungsthema hast du dann vlt. wieder die Nase vorn.
Schau mal ein bisschen weiter oben
Hallo, Aspergius,
Zitat:
@aspergius schrieb am 13. August 2016 um 18:15:28 Uhr:
Wie kann ich mich verhalten , denn die Polizei wird unter Hinweis auf Privatgelände nichts unternehmen.
es gibt Abmahnanwälte, die denen, die widerrechtlich auch nur für kurze Zeit Deinen Parkplatz benutzen, eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung zusenden.
Sind es immer wieder die gleichen Nutzer, dürfte sich das Thema recht schnell erledigt haben.
Viele Grüße,
Uhu110
Ich würde erstmal wenn es regelmäßig die selben sind einen sachlichen Zettel hinter die Scheibenwischer legen. Man muss nicht immer gleich sofort abeschleppen lassen oder zum Anwalt rennen (letzteres ist typisch deutsch!).