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Problem mit BN-Pipes EG-Betriebserlaubnis. Eintragen lassen?

Audi
Themenstarteram 27. Juni 2007 um 13:58

Hallo Leute,

heute ist endlich meine BN-Pipes Abgasanlage gekommen. In der Produktbeschreibung stand "Mit EG-Betriebserlaubnis".

Gerade habe ich mit Erschrecken festgestellt, dass im Gutachten (EG-Betriebserlaubnis) mein Motorkennbuchstabe nicht drin ist!!! Ich habe AUM 150PS, im Gutachten sind aber nur AJQ und APP aufgeführt (Nennleistung maximal 132kW).

Was soll ich jetzt machen? Muss ich ihn jetzt beim TÜV eintragen lassen? Geht das überhaupt?

Bitte helft mir.

Gruß Manuel

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36 Antworten
am 27. Juni 2007 um 14:52

Ich würde mir da überhaupt keine Gedanken machen.

Solange Audi TT in der Betriebserlaubnis steht, passt die Sache.

Ausserdem hast Du weniger PS als man Maximal laut der BE haben darf, von daher wird es da keine Probleme geben.

Und wenn man dich in einer Kontrolle doch mal auf den fehlenden MKB anspricht, was ich nicht glaube, sagst einfach, dass es vom TÜV aus inordnung geht, da Du weniger Leistung als angegeben hast.

Themenstarteram 27. Juni 2007 um 14:55

Ich mache mir keine Sorgen um eventuelle Kontrollen, sondern eher um die Versicherung im Falle eines Unfalls. Ich weiss ja nicht wie pingelig die da sind, aber die haben ja auch nichts zu verschenken. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die dann sagen "tut uns leid, sie haben leider keine Betriebserlaubnis, da die Anlage nicht für ihr Fahrzeug freigegeben ist" oder sowas in der Art.

Ich denke ich werde mal zum TÜV fahren und versuchen die eintragen zu lassen, was meint ihr?

am 27. Juni 2007 um 17:00

rechtlich korrekt wär eine eintragung.

Oder du fragst bei bn ob es auch ein Gutachten für deinen MKB gibt. Ich meine, warum hast du sie gekauft obwohl sie nicht für dein auto ist? Oder ist es nur das falsche Gutachten? etc. . Würde dort erstmal nach haken. Evtl. haben die ja auch was passendes.

Wenn nicht wird es wohl eine §21 beim Tüv

Andererseits wird das nie eine sau jucken. Der grün weiße wird nur auf das TT im Gutachten drüber gucken und die Versicherung wird das auch nicht stören, denn damit diese erlischt muss das teil maßgeblich am unfall schuld gewesen sein. zudem muss man den gutachter erstmal finden der so genau ist und das auch net peilt.

wenn ich an die gutachter die ich nach meinen unfällen bisher hatte denke und was die alles übersehen haben wie z.b. schwarz lasierte RL usw, und die waren am unfall sicher mit beteiligt ^^...naja..andere geschichte

Themenstarteram 27. Juni 2007 um 17:08

Zitat:

Original geschrieben von Fabian666

Ich meine, warum hast du sie gekauft obwohl sie nicht für dein auto ist?

Auf der Seite steht für 1.8T Front "Mit EG-Genehmigung". Ich bin davon ausgegangen, dass diese Genehmigung nur für einzelne MKBs gilt ;-)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Fabian666

Andererseits wird das nie eine sau jucken. Der grün weiße wird nur auf das TT im Gutachten drüber gucken und die Versicherung wird das auch nicht stören, denn damit diese erlischt muss das teil maßgeblich am unfall schuld gewesen sein. zudem muss man den gutachter erstmal finden der so genau ist und das auch net peilt.

Die grün-weißen machen mir keine Sorgen, da die Endrohroptik wie Serie ist. Aber falls es halt ein Gutachter doch merken sollte.....

 

EDIT: Hab jetzt mal nen TÜV-Termin für Samstag ausgemacht.

am 27. Juni 2007 um 17:36

Was für einen Durchmesser hat die Anlage? Weil bei Bn gibt es ja zwei verschiedene

Zitat:

Original geschrieben von Fabian666

.

Wenn nicht wird es wohl eine §21 beim Tüv

Das möcht ich sehen. §21 beim Tüv für nen Auspuff kostet wohl nochmal das gleiche wie die ganze Anlage. Dazu kommt noch das das nur eine Tüvstelle machen darf die eine Abgasprüfstelle mit auf dem Gelände hat und über einen entsprechenden Teerbelag verfügen muß. Stell dir das mal nicht so einfach und günstig vor.

Würde mir da aber kein Kopf machen, da du ja ein Gutachten für die Anlage hast. Ob da nun dein MKB drin steht oder nicht. Das regelt sich schon.

Meinen Esbring ESD hab ich auch eintragen lassen - in der Genehmigung ist der AUQ nicht aufgeführt.

Der Prüfer wies mich nur darauf hin, daß die Genehmigung lückenhaft ist, was aber der Eintragung nicht im Weg stand.

MfG

am 27. Juni 2007 um 17:56

Zitat:

Original geschrieben von Schmatzek1

Das möcht ich sehen. §21 beim Tüv für nen Auspuff kostet wohl nochmal das gleiche wie die ganze Anlage. Dazu kommt noch das das nur eine Tüvstelle machen darf die eine Abgasprüfstelle mit auf dem Gelände hat und über einen entsprechenden Teerbelag verfügen muß. Stell dir das mal nicht so einfach und günstig vor.

das ist ja nicht die frage, es bleibt ihm aber dann nichts anderes übrig als eine §21 zu Abnahme wenn es kein Gutachten der Anlage für seinen PKW gibt!!!

und die §21 kostet 899 Euronen ^^

Doch, er schreibt einfach ne e-mail an BN-Pipes und lässt sich die Übereinstimmung zu seinem MKB bestätigen und nimmt diese Bestätigung zu seinen Papieren. Fertig!

am 27. Juni 2007 um 18:00

und was bitte hab ich oben schon geschrieben? wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Themenstarteram 27. Juni 2007 um 18:06

Zitat:

Original geschrieben von evo82

Was für einen Durchmesser hat die Anlage? Weil bei Bn gibt es ja zwei verschiedene

Meine hat 60mm ab Kat.

Zitat:

Original geschrieben von Dogmatix

Meinen Esbring ESD hab ich auch eintragen lassen - in der Genehmigung ist der AUQ nicht aufgeführt.

Der Prüfer wies mich nur darauf hin, daß die Genehmigung lückenhaft ist, was aber der Eintragung nicht im Weg stand.

MfG

Das klingt gut. Ich hoffe dass das bei mir auch problemlos klappt. Wieviel hat es gekostet?

Zitat:

Original geschrieben von Schmatzek1

Doch, er schreibt einfach ne e-mail an BN-Pipes und lässt sich die Übereinstimmung zu seinem MKB bestätigen und nimmt diese Bestätigung zu seinen Papieren. Fertig!

Wenn das so einfach wäre, dann hätten sie ja gleich alle MKBs im Gutachten aufführen können, oder nicht?

@Fabian

Ja, weiß ich doch. Aber du hast doch eben geschrieben das Ihm nix anders übrig bleibt. Deshalb hab ich das ja auch irgendwie nich verstanden.

Zitat:

Original geschrieben von PYRO_GOLF_IV

Wenn das so einfach wäre, dann hätten sie ja gleich alle MKBs im Gutachten aufführen können, oder nicht?

Hätten Sie vielleicht auch gemacht wenns den MKB bei Gutachtenerstellung schon gegeben hätte.

Zitat:

Original geschrieben von Fabian666

und die §21 kostet 899 Euronen ^^

*klugscheißmodusan*

PS. Die §21 bei einer Abgasanlage kostet nach Aufwand und hat keinen Festpreis. In der Regel liegt das zwischen 500 und 1000,- Euro.

*klugscheißmodusaus*

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