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Probleme mit VW Gebrauchtwagen-Garantie
Hallo,
gehört hier zwar nicht wirklich hin aber...
Habe mir vor 4 Jahren einen gebrauchten Golf IV gekauft mit VW Gebrauchtwagen-Garantie und sie immer im Juni um ein Jahr verlängert.
Im letzten Jahr, also Juni 2010 habe ich den Antrag wie gewohnt ausgefüllt und zum Autohaus gebracht. Der zuständige Mitarbeiter sagte zu mir, dass alles hiermit für mich erledigt sei.
Etwa nach 4 Wochen fiel mir auf das noch keine Police bei mir eingegangen ist und auch noch kein Geld abgebucht wurde. Darauf hin rief ich dort an, und man sagte mir, dass VW zz. nicht hinterher kommt. Nach 2 Monaten nochmal das selbe Spiel, diesmal mit der Begründung, man könne sich das auch nicht erklären. Das selbe nach dem 3. und 4. Anruf...
Irgendwann habe ich es sein lassen mit den Anrufen und vertraute darauf das die Versicherung verlängert wurde.
So nun kam wie es kommen musste. Ich war heute in der Werkstatt und müsste für den TÜV ein paar Reperaturen vornehmen lassen, so ca. 800 Euro. Alles Material und Arbeitsstunden was die Versicherung normal zahlen würde. Der nette Mitarbeiter sagte mir, dass er sich noch an die insgesamt 4 Gespräche erinnern kann aber mir heute noch nichts genaueres über die Verlängerung meiner Versicherung sagen könnte. Er würde sich dann morgen nochmal bei mir melden.
Was haltet Ihr davon, habe ich Changen das die Versicherungen die Reperaturen übernimmt?
Grüße
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15 Antworten
im normalfall hast du einen antrag unterschrieben an den der versicherer erstmal gebunden ist, wenn er nicht schriftlich abgelehnt wurde. die frage ist aber nur in wiefern du eine kopie vom antrag hast auf dem auch die unterschrift des verkäufers ist. desweiteren kann es auch sein, dass dein auto vielleicht die altersschwelle schon damals überschritten hat und dir deswegen keine police zugekommen ist.
abwarten was morgen der verkäufer sagt und an deiner stelle hätte ich damals schon direkt bei der versicherung angerufen, statt beim gebrauchtwagenverkäufer...
aber hoffnungen würde ich mir keine machen an deiner stelle, vielleicht mal den geschäftsführer des autohauses freundlich darauf hinweisen, dass seine mitarbeiter scheisse gebaut haben und du nun darunter leiden musst. vielleicht ist er dann kulant und beteiligt sich an der rechnung...wer weiss?
Danke für Deine Antwort!
Sehe ich eigentlich genau wie Du...
Dann kaufe ich mir das nächste Auto wo anders...
Zitat:
Original geschrieben von rebizzel
im normalfall hast du einen antrag unterschrieben an den der versicherer erstmal gebunden ist, wenn er nicht schriftlich abgelehnt wurde. die frage ist aber nur in wiefern du eine kopie vom antrag hast auf dem auch die unterschrift des verkäufers ist. desweiteren kann es auch sein, dass dein auto vielleicht die altersschwelle schon damals überschritten hat und dir deswegen keine police zugekommen ist.
abwarten was morgen der verkäufer sagt und an deiner stelle hätte ich damals schon direkt bei der versicherung angerufen, statt beim gebrauchtwagenverkäufer...
aber hoffnungen würde ich mir keine machen an deiner stelle, vielleicht mal den geschäftsführer des autohauses freundlich darauf hinweisen, dass seine mitarbeiter scheisse gebaut haben und du nun darunter leiden musst. vielleicht ist er dann kulant und beteiligt sich an der rechnung...wer weiss?
das sehe ich etwas anders. einen antrag zu unterschreiben heißt erstmal gar nix. erst wenn die versicherung diesen antrag annimmt, ist der vertrag zu stande gekommen und gültig.
daher heißt es auch antrag und nicht vertrag
@TE: dringend mit dem autohaus sprechen. es kann nicht sein das VW monatelang "überlastet" ist. diese verlängerungen sind in minuten erledigt, da kümmern sich keine 5 leute drum, das geht weitest gehend automatisch.
für mich sieht es danach aus, als ob der händler das verbummelt hat.
allerdings verstehe ich auch nicht warum man sich monatelang nach ABLAUF der garantie vertrösten lässt
jetzt haste den worst case und willst faktisch eine versicherung nachträglich dafür abschließen.
sehe ich eher schwarz....
Also ich würde mal annehmen, wenn Du bis heute noch keine Police hast und Dir noch kein Geld abgebucht worden ist, dann hast Du schlicht und ergreifend keine Versicherung abgeschlossen. Die Aussage "im normalfall hast du einen antrag unterschrieben an den der versicherer erstmal gebunden ist, wenn er nicht schriftlich abgelehnt wurde." kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ein Antrag ist ein Antrag aber kein Vertrag. Und daß das Schweigen des Versicherers eine konkludente Handlung im Sinne eines Vertragsabschlusses sein soll...? Eher nicht. Zu prüfen wäre ggf., ob der Händler als Vermittler der Versicherung sich Dir gegenüber Schadenersatzpflichtig gemacht hat, weil er Dich im Glauben gelassen hat, er würde alles erledigen. Ob Dein guter Glaube allerdings in diesem Falle so schützenswert ist, darf ebenfalls bezweifelt werden, weiß doch jeder, daß man beim Abschluß einer Versicherung eine Police erhält. Vermutlich wirst Du im Regen stehen bleiben. Ich drück Dir trotzzdem die Daumen. Halt uns auf dem laufenden.
Edit: da war heltino wenige Sekunden schneller, aber mit gleichem Ergebnis
aha und wenn ihr das so seht, dann erklärt mir doch mal die vorläufige deckung in der kfz-versicherung
da hast auch nur einen antrag, gestellt und die versicherung kann den immer noch ablehnen, bzw dir max. die mindestdeckungssummen versichern...
im prinzip, ist die deckung der versicherungsleistung erst mit der überweisung der erstprämie vorhanden und dann ab dem zeitpunkt der im antrag steht. die meisten versicherer haften aber in der zeit vorläufig (entweder bei annahme weiter bzw bis zur schriftlichen ablehnung). steht auch in den anträgen im normalfall drinnen, deswegen auch mein einlass zu der antragskopie in händen des te.
nach monaten und vorallem nach ablauf der bindungsfrist, sehe ich auch (wie oben geschrieben) keine chance auf eine deckung durch die garantie.
Das ist ganz was anderes. Die Gebrauchtwagenversicherung ist keine "Kfz-Versicherung", also im Sinne von Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.
Bei der Kfz-Versicherung gilt:
Vorläufige Deckung besteht vor dem Zustandekommen des eigentlichen Versicherungsvertrages. Die vorläufige Deckung beginnt am Tag der Zulassung des Kraftfahrzeuges und endet mit der Annahme des Antrages beim Kfz Versicherer, oder dessen Ablehnung.
Die voläufige Deckung in der Kfz Haftpflichtversicherung besteht durch das Hinterlegen einer Deckungskarte beim der Zulassungsstelle.
Die vorläufige Deckung in der Teil- und Vollkaskoversicherung bedarf einer schriftlichen Bestätigung des Versicherers und muß gesondert angefordert werden.
habe noch was hinzugefügt, da der anfang leicht missverständlich war
Dann sind wir ja einer Meinung.
Der Verlängerungsantrag wurde mir im Mai vom Autohaus zugeschickt mit der Bitte, falls ich ihn verlängern möchte mit dem aktuellen Kilometerstand zu versehen und unterschrieben zurück zu senden.
Dieses habe ich getan und es wurde mir auch telefonisch bestätigt. Das ich angerufen habe können Zeugen bestätigen und ich kann Dank Einzelverbindungsnachweis auch belegen wann.
Mehr kann man von mir als Kunde doch nicht verlangen - oder!? Aber wahrscheinlich doch...
Wer ist denn nun dein Vertragspartner, Händler oder die Versicherung?
Hast du mal mit der Versicherung gesprochen?
Was steht denn in den AGB´s der Versicherung wie die Police bzw. der Versicherungsschutz zu stande kommt bzw. wie die Annahme hier ausschaut?
Wie war es denn in den Jahren vorher, hat es da eine Rechnung o.ä. gegeben?
Was machst du wenn der Händler (recht einfach anhand eines Postbeleges oder eines Faxprotokolls) nachweisen kann, dass er deinen "Antrag" weitergeleitet hat und aber die Versicherung nie etwas dergleichen erhalten hat und somit der Antrag "verschwunden" ist?
Fragen über Fragen aber hier kann der Händler sehr fein raus sein wenn er es "einfach" an die Versicherung weitergeleitet hat, sollte somit seiner Pflicht nachgekommen sein...
Spannende Geschichte, halt uns mal auf dem laufenden...
Alles wird gut...
Also der nette MA hat sich schlaugemacht und mich angerufen und mir gesagt, dass meine Versicherung noch bis Juni läuft. Was jetzt schiefgelaufen ist hat er mir nicht gesagt.
Das Kuriose ist, ich habe weder eine Police oder o. ä. noch wurde Geld abgebucht...
Schlappe 450 Euro gespart... :-)
Naja, gespart...da wäre ich vorsichtig.
Wenn du demnächst einen Antrag auf Garantieübernahme stellst, wird die Leistungsabteilung sicherlich deine Kontobewegungen
überprüfen. Schließlich ist der erste Schritt: "Hat er auch gezahlt?".
Ich bin mir sicher, die 450,00 Euro werden dir noch abgebucht. VW verschenkt kein Geld. Und das Forderungsmanagement
ist dort ziemlich auf Zack.
Selbst wenn ich noch 199 Euro Versicherungsbeitrag nachzahlen sollte, sind es immernoch 251 Euro die ich spare...
du hast bei diesen versicherung nahezu IMMER eine sb....und viele versicherungen bezahlen NUR das material und KEINE arbeitszeit. mal ins kleindgedruckte schauen
btw WAS wurde den für 800taler erneuert?