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Rabattschutz wieder abschließen nach Totalschaden fürs laufende Jahr?
Hallo,
ich hatte dieses Jahr (2017) leider schon einen Unfall mit Totalschaden, selbstverursacht. Zum Glück hatte ich den Rabattschutz in der Vollkasko und werde nun wohl nicht in der SF Klasse zurückgestuft.
Wenn ich im nächsten Monat ein neues Auto kaufe und zulasse, macht es denn dann Sinn wenn ich für dieses laufende Jahr wieder den Rabattschutz abschließe? Eigentlich nicht oder? Denn wenn ich im Jahr 2017 wieder einen Unfall haben sollte, dann würde der Rabattschutz doch eh nicht greifen?! Also warte ich bis dieses Jahr ab und schließe für 2018 wieder den Rabattschutz ab?
Sehe ich das richtig oder mache ich einen Gedankenfehler?
LG
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25 Antworten
Geh halt mit dem neuen Auto zu einer anderen Versicherung.
Stop, der Rabattschutz hindert doch nur die Rückstufung bei der bisherigen Versicherung, der Verlauf wird behandelt, als wenn er schadenfrei geblieben wäre.
Die neue Versicherung hingegen zählt ganz normal von der SFR vor dem Totalschaden und stuft entsprechend zurück.
Der Vertrag endete doch sowieso schon. Die alte Kiste hat es hinter sich und wird ersetzt.
bei der Vers. bleiben sonst wird hochgestuft...
Wenn die Haftpflicht nicht mit einem Schaden belastet ist, solltest du dir das überlegen.
Ansonsten siehst du das richtig
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. Januar 2017 um 11:35:09 Uhr:
Der Vertrag endete doch sowieso schon. Die alte Kiste hat es hinter sich und wird ersetzt.
Ja, und wenn er bei der Versicherung mit dem neuen Fahrzeug und dem neuen Vertrag bleibt, erfolgt keine Rückstufung. Wechselt er hingegen, wird in der VK der Schaden berücksichtigt und zurück gestuft. Er fängt ja mit dem neuen Vertrag nicht bei Null an, sondern baut auf dem alten Vertrag auf.
Letztlich sollte aber entscheidend sein, was unterm Strich steht. Also vergleichen.
Er fragte nach der Stufung nach dem zweiten (noch nicht geschehenen) Schaden im Jahr. Dafür ist es wurst.
Ja, und dein Tipp war, die Versicherung zu wechseln. Aber bei der neuen wird er zurück gestuft, bei der alten nicht.
Sind beides neue Verträge.
Ich möchte bei meiner bisherigen Versicherung bleiben.
Aber sehe ich es nun richtig das ich für das laufende Jahr 2017 keinen Rabattschutz (mehr) abschließen brauche - weil es nichts bringt? Erst wieder ab 2018?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. Januar 2017 um 12:56:40 Uhr:
Sind beides neue Verträge.
Aber bei der alten zieht der Rabattschutz. Da erhält er für 2018 die gleiche Einstufung wie vor dem Unfall, vorausgesetzt, er braucht die VK nicht 2017 ein zweites Mal (jeweils Versicherungsjahr).
Richtig, aber er geht ja davon aus, dass er 2017 einen weiteren Unfall hat und dann ist eine Rückstufung so oder so fällig.
Nö, Formulierung ist "Denn wenn ich im Jahr 2017 wieder einen Unfall haben sollte" - und wenn er tatsächlich in 2017 einen weiteren Unfall hat, stuft ihn die neue Versicherung wegen zweier Schäden runter, die alte aber nur wegen einem (oder hab ich da einen Denkfehler?).