ForumGolf 3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. rechtliche frage: autowaschen vor der haustür

rechtliche frage: autowaschen vor der haustür

Themenstarteram 18. Februar 2004 um 0:48

aloah !

wollt ma wissn wies damit aussieht ?

ich glaub man darf das auto ja nicht so privat vor der tür mit schampoo waschen, oder ?

hier inna straße wohnen in diesem bereich anstrengende leute.

würd mein auto abba gern selber waschen...

mfg, thomas

Ähnliche Themen
38 Antworten

darfste nicht.

dafür gibts waschboxen!

Also im Sommer waschen bei uns in der (Wohn)Straße jeden Samstag bestimmt 10 bis 20 Leute ihre Autos und es hat erst einmal Krach gegeben. Dummerweise ist hinterher rausgekommen, wers gemeldet hatte. Ich wills kurz machen ... der Typ ist im Herbst hier ausgezogen. :D

Wie sieht es denn mit den Fenstern aus? Darf man da eigentlich mit Wasser und nem Schuss Fensterreiniger ran? Ich meinte ich putze ja auch meine Zimmerfenster nicht immer nur von Innen :D

Ist es nur wegen dem Schampoo verboten oder generell auch wenn nur mit Wasser "gewaschen" wird?

Gruß

Radlager

Ob erlaubt oder nicht, steht bei jeder Gemeinde bzw. Stadt in der Gemeinde- bzw. Stadtverordung. Es ist aber fast überall verboten, da für die Autowäsche meist Benzin- bzw. Ölabscheider vorgeschrieben sind oder aber das Abwasser in eine Kläranlage geleitet werden muß, die Strassengullys aber nur in einen Vorfluter fließen.

am 18. Februar 2004 um 4:57

Erkundige dich doch einfach mal, wie's aussieht, wenn du "Naturprodukte" verwendest.

Da gibt es z.B. von Amway Produckte auf rein natürlicher Basis ohne naturschädliche Inhaltsstoffe.

Weil dagegen dürften sie auch nichts sagen können!!

Auch wenns anfänglich wie normales "verbotenes" Autowaschen aussieht ;)

Also, soviel ich weiß darf man das Auto vor der Haustüre waschen, solange man nur klares Wasser verwendet! Und damit bekommt man ein Auto auch sauber!!

Shampoonieren usw. sind natürlich verboten... Wie das mit Öko-Zeugs ist, weiß ich nicht...

Grüße

Totti

Wie Axsimuc schon sagte:

Es zählt das, was in der Stadt- oder Gemeindeordnung steht, sonst nix. Mit dem Gesetz kommt man in Konflikt, wenn öl- oder ölhaltige Substanzen in die Kanalisation oder in das Grundwasser geleitet werden. Und dann wird es richtig teuer! Meistens braucht man auch eine Menge Urlaub...

machs einfach :P

scheeeeeeeeeeeeeeeeeeerz :)

aber ehrlich gesagt, ich mach das auch zu hause. die polizei sagt auch nix

Dat Wetter is so Geil,ich glaube ich werde mein Car heute auch mal Waschen......

Zitat:

Original geschrieben von Jan 72

Dat Wetter is so Geil,ich glaube ich werde mein Car heute auch mal Waschen......

Hehe...

Und dann Dach ab und schön rumcruisen...

Themenstarteram 18. Februar 2004 um 12:31

ne leude hier wohnen solche freaks...die bringen gleich ne anzeige !

eeeeh umweltschampoo ? das macht nich sauber :p

nur mit wasser ? hmmmmm is auch nich das wahre

 

danke, tschö

Also bei uns im Ruhrpott ist der Wasch-samstag ein Feiertag der einzuhalten ist. :D

Bei schönem Wetter ist die ganze Strasse am polieren und waschen ... solange keiner in Schaumorgien verfällt sagt auch keiner was.

Hier geht es auch nicht um den Schaum also nicht nur darum, da ja auf den meisten eh biologisch abbaubar draufsteht!

Es geht wie schon gesagt um öl und benzin.

Aber auch hier gilt wo kein kläger da kein richter.

aber wie Theresias schon gesagt hat es gibt waschboxen da kannst du hingehen!

Ich kann nur sagen wenn du das machst und einer zeigt dich an oder die polizei sieht das und es kommt nur ein bischen öl ins grund oder abwasser kann das richtig viel geld kosten!

am 18. Februar 2004 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von Jan 72

Dat Wetter is so Geil,ich glaube ich werde mein Car heute auch mal Waschen......

+++ bei uns auch...bekommt man gleich richtig geile laune und mein auto soll jetzt auch wieder glänzen ;) werds au gleich waschen

dann macht das fahren gleich 100 mal mehr spaß

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. rechtliche frage: autowaschen vor der haustür