Rechtliche Frage bezüglich Geschw.Überschr. auf BAB
Hi Jungs,
ich hab mal ´ne kurze Frage.
Darf man auf einer Autobahn ohne weiteres von "unbeschränkte Höchstgeschwindigkeit" auf "80" drosseln? Und das obwohl dort keine Baustelle ist?
Geschehen auf der A30 zwischen Rheine und Niederlande.
Vielen Dank,
ric
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53 Antworten
Ja! Geschwindigkeitsbeschränkungen sind einzuhalten, auch wenn sie sinnlos sind oder der Grund dafür nicht erkennbar ist.
Mit wieviel biste denn durch?
GF
Da hat der Richter auf jeden Fall immer einen Ermessensspielraum.
Es kann nicht bei freier Sicht und ohne anschließend folgender Gefahr (hängende Kurve, o.ä.) erwartet werden, dass ein Auto aus Höchstgeschwindigkeit auf 80 voll abgebremst wird.
So einem Freund von mir widerfahren, der einen Porsche GT3 normalerweise ziemlich nahe der Endgeschwindigkeit fährt (mit zwei Personen 311 km/h).
Was hast denn du für Freunde???
GF (derauchderfreunddeinesfreundesseinwill)
Und wenn meine Informationen stimmen, ist in NRW und einigen weiteren Bundesländern die Geschw.-Begrenzung sofort ab Schild einzuhalten.
Andere Bundesländer sind da kulanter, da gibt's noch nen Kulanzweg von einigen wenigen hundert Metern...
Klar darf man das, wo ist dein Problem?
Blitzer?
Sie dürfen bei sowas nicht direkt am Schild blitzen, weil wie schon geschrieben nicht erwartet werden kann, dass man von Höchstgeschwindigkeit auf 80 ist. Die Geschwindigkeitsbegrenzung zählt zwar ab dem Schild, aber Blitzen dürfen sie nicht direkt am Schild. Wenn doch Einspruch und du gewinnst.
Ist auch auf einer Landstraße und Ortseinfahrt so.
Wenn 100, also "unbeschränkt" auf Landstraßen ist und dann direkt ein Ortsschild kommt, dürfen sie auch nicht direkt am Ortsschild blitzen, auch wenn direkt ab dem Schild 50 gilt.
Anders ist es aber, wenn davor runtergeschraubt wird.
z.B. 100 (also ohne Schild) -> 70 -> Ortsschild, dann dürfen sie direkt am Schild blitzen.
Siehs mal so: Rein rechtlich bist du doch eh nur dann auf der sicheren Seite, wenn du dich an die Richtgeschwindigkeit hälst. Alles über 130 geht so oder so immer zu einem Teil auf deine Verantwortung, egal wie korrekt du dich ansonsten verhälst. Und von 130 auf 80 ist wohl kein Ding...
Unsinnig finde ich es aber schon, weil es einfach gefährlich ist. Es wird ja seinen Grund haben, dass vor Baustellen i. d. R. schrittweise gedrosselt wird. 120,100,80,60 (hier in der Gegend ist neuerdings immer 60 in Baustellen).
Aber abgesehen davon ist es wohl sowieso unverantwortlich mit über 300 Sachen über die Autobahn zu bügeln. Ich bin mal mit einem 7er BMW mit etwa 210 einem Stauende in einer Kurve begegnet - der Vordermann hätte keine 2 Meter näher stehen dürfen. So ein Porsche bremst sicher besser, klar, aber bei dem Tempo ist schon die Raktionszeit kritisch. Bei 240 muss man ja schon stets die Augen am Horizont haben, ob da nicht irgendein Daihatsu zum Überholen ansetzt und vielleicht gleich vor dem Kühler sitzt...
Traffiphot
ich schaus morgen für dich mal genau nach. meine das da irgendwas von "geschwindigkeitstrichter" in ner verwaltungsvorschrift steht... d.h. es "sollte" wahrscheinlich in mehreren stufen gedrosselt werden...
Die Geschwindigkeit in der Baustelle richtig sich nahc Fahrbahnbreite und Anzahl der Spuren, ob 60 oder 80 km/h vorgeschrieben wird.
Aber auch auf freier Strecke darf die Geschwindigkeit herabgesetzt werden, z.B wegen schlechter Fahrbahn.
Dann kann es schon vorkommen, daß von "freier Fahrt" sofort auf 80 runtergebremst wird!
Hatte das schon auf der A14 und A11, wo auf Brücken Begrenzungen waren und du sogar das Schild, das die Geschwindigkeit aufhebt in 300m schon wieder gesehen hast!
Kannst Dir ja vorstellen, wie oft die Polizei da Kontrollen macht!
Zitat:
Original geschrieben von bender78
Aber auch auf freier Strecke darf die Geschwindigkeit herabgesetzt werden, z.B wegen schlechter Fahrbahn.
Dann kann es schon vorkommen, daß von "freier Fahrt" sofort auf 80 runtergebremst wird!
Hatte das schon auf der A14 und A11, wo auf Brücken Begrenzungen waren und du sogar das Schild, das die Geschwindigkeit aufhebt in 300m schon wieder gesehen hast!
Kannst Dir ja vorstellen, wie oft die Polizei da Kontrollen macht!
Jupp, da gibts hier auch so ein paar Stellen...
Von unbegrenzt auf 80 und maximal 300m weiter sieht man schon das alles aufgehoben...
Finde sowas auch gefählich, sollten lieber davor schon langsam runterbremsen lassen und dann wieder aufheben...
Hab da aber ehrlich gesagt noch nie einen Blitzer gesehen und ich weiß nicht, ob die da überhaupt stehen dürften.
Muss ich mal meinen Kumpel fragen, der bei der Trachtenverein ist.
Mal kurz zwischengerufen:
Eine Rechtsberatung ist in dieser Form (Forenbetrieb) nicht zulässig. Jegliche Beiträge hier sind lediglich Auffassungen und Meinungen einzelner!
Gruß
PowerMike
Team Motor-Talk
Mit deiner Frage wirst du bei www.radarfalle.de auf alle Fälle besser "beraten" Da hocken die absoluten Volljuristen....
Zitat:
Original geschrieben von Baart
Sie dürfen bei sowas nicht direkt am Schild blitzen, weil wie schon geschrieben nicht erwartet werden kann, dass man von Höchstgeschwindigkeit auf 80 ist. Die Geschwindigkeitsbegrenzung zählt zwar ab dem Schild, aber Blitzen dürfen sie nicht direkt am Schild. Wenn doch Einspruch und du gewinnst.
Ist auch auf einer Landstraße und Ortseinfahrt so.
Wenn 100, also "unbeschränkt" auf Landstraßen ist und dann direkt ein Ortsschild kommt, dürfen sie auch nicht direkt am Ortsschild blitzen, auch wenn direkt ab dem Schild 50 gilt.
Anders ist es aber, wenn davor runtergeschraubt wird.
z.B. 100 (also ohne Schild) -> 70 -> Ortsschild, dann dürfen sie direkt am Schild blitzen.
Leider FALSCH. Zumindest hier bei mir in Niedersachsen. Sie dürfen dirket am Schild blitzen, auch wenn es keinen vorhergehenden Geschwindigkeitstunnel (z.B 100 -> 70 -> 50 ) gab. ABER es gibt eine Polizeiinterne "Verhaltensregel" die einen Abstand zum Schild nahelegt. Nicht mehr, nicht weniger.
Finky
Ich komm aus Bayern und Niedersachsen interessiert mich nicht so hat es mir mein Kumpel gesagt, der ja bei dem Verein ist, von daher vertrau ich ihm. (Zumindest in Bayern )