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Roller Fußgängerweg

Themenstarteram 9. Juni 2016 um 8:25

Hallo mein kollege ist mit roller auf Fußgängerweg gefahren weil er den weg Abkürzen wollte ne frau hat kennzeichen aufgeschrieben wie hoch wäre eigentlicht ein bußgeld 10€ oder 20€ jeder sagt was anders

Danke im vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@eddy_mx schrieb am 9. Juni 2016 um 10:46:25 Uhr:

Ich kenne mich mit Gesetzen leider nicht aus, bin aber gespannt, was es kostet.

Wenn er das an der gleichen Stelle immer und immer wieder macht oder an der Straße von einem Kindergarten o . ä. und mit hoher Geschwindigkeit, kann man es verstehen, aber bei einer einmaligen Sache wäre das reichtlich übertrieben.

Es gibt aber Leute, die machen aus Langeweile den ganzen Tag nichts anderes, als andere zu bespitzeln und anzuzeigen - haben ja genug Zeit.

Genau, er hat ja ein Schild um den Hals " Ich mache das heute das erste mal ! "

Wenn du mal was aufs Maul bekommst, Scheiß drauf, schauen wir alle weg, haben wir ja noch nie gesehen, war bestimmt das erste mal. Nicht so schlimm, nur wenn wir täglich sehen, das Du aufs Maul bekommst könnten wir Dir ja mal helfen, vllt., wir wollen ja keinen bespitzeln.

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am 9. Juni 2016 um 8:43

Ich würde von 20 € ausgehen. Dann hat er noch einmal gut, wenn’s dann doch nur 10 € kostet.

Ich kenne mich mit Gesetzen leider nicht aus, bin aber gespannt, was es kostet.

Wenn er das an der gleichen Stelle immer und immer wieder macht oder an der Straße von einem Kindergarten o . ä. und mit hoher Geschwindigkeit, kann man es verstehen, aber bei einer einmaligen Sache wäre das reichtlich übertrieben.

Es gibt aber Leute, die machen aus Langeweile den ganzen Tag nichts anderes, als andere zu bespitzeln und anzuzeigen - haben ja genug Zeit.

Zitat:

@Sikik schrieb am 9. Juni 2016 um 10:25:57 Uhr:

Hallo mein kollege ist mit roller auf Fußgängerweg gefahren weil er den weg Abkürzen wollte ne frau hat kennzeichen aufgeschrieben wie hoch wäre eigentlicht ein bußgeld 10€ oder 20€ jeder sagt was anders

Danke im vorraus

Die Höhe des Bußgelds beträgt maximal 20 €, denn es ist ja wohl kein Sachschaden entstanden:

Zitat:

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. 10 €

.. mit Behinderung 15 €

.. mit Gefährdung 20 €

.. mit Sachbeschädigung 25 €

 

Bußgeldkatalog

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Juni 2016 um 10:46:25 Uhr:

Zitat:

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. 10 €

.. mit Behinderung 15 €

.. mit Gefährdung 20 €

.. mit Sachbeschädigung 25 €

 

Bußgeldkatalog

Grüße vom Ostelch

Für Fahrradfahrer teurer als für Motorisierte?

http://www.adfc.de/bussgeldkatalog

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 9. Juni 2016 um 12:35:28 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Juni 2016 um 10:46:25 Uhr:

Bußgeldkatalog

Grüße vom Ostelch

Für Fahrradfahrer teurer als für Motorisierte?

http://www.adfc.de/bussgeldkatalog

So steht es jedenfalls im Katalog.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@eddy_mx schrieb am 9. Juni 2016 um 10:46:25 Uhr:

 

Es gibt aber Leute, die machen aus Langeweile den ganzen Tag nichts anderes, als andere zu bespitzeln und anzuzeigen - haben ja genug Zeit.

Echt? So Schlimme Leute gibt's?

Und dann gibt es noch welche, die Fahren den ganzen Tag über Fußwege ... mit Rollern ....

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Juni 2016 um 12:48:19 Uhr:

 

So steht es jedenfalls im Katalog.

... in der Version von 2013.

2016 ist teurer.

Bei uns hier fahren > 80 % der Radfahrer auf dem Gehweg. Auf der Richtungsfahrbahn ist viel Verkehr, der mit deutlich > 50 km/h unterwegs ist. Gerade die etwas älteren Mitmenschen haben schlicht Angst um ihren A.

Das Ordnungsamt führt keine Geschwindigkeitskontrollen durch, möchte jetzt aber die Radfahrer zur Kasse bitten.

Edit: Sorry für OT

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 9. Juni 2016 um 13:01:57 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Juni 2016 um 12:48:19 Uhr:

 

So steht es jedenfalls im Katalog.

... in der Version von 2013.

2016 ist teurer.

(...)

Nämlich wie teuer?

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Juni 2016 um 10:46:25 Uhr:

[...]

Die Höhe des Bußgelds beträgt maximal 20 €, denn es ist ja wohl kein Sachschaden entstanden:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Juni 2016 um 10:46:25 Uhr:

Zitat:

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. 10 €

.. mit Behinderung 15 €

.. mit Gefährdung 20 €

.. mit Sachbeschädigung 25 €

 

Bußgeldkatalog

Grüße vom Ostelch

Sehr moderate Strafen! Für Rad- und Rollerfahrer angemessen, für PKW/LKW sollten sie verzehnfacht werden, wenn man bedenkt, welche Gefährdungen für Fußgänger und welche Schäden an den Gehwegen entstehen.

Zitat:

@eddy_mx schrieb am 9. Juni 2016 um 10:46:25 Uhr:

Ich kenne mich mit Gesetzen leider nicht aus, bin aber gespannt, was es kostet.

Wenn er das an der gleichen Stelle immer und immer wieder macht oder an der Straße von einem Kindergarten o . ä. und mit hoher Geschwindigkeit, kann man es verstehen, aber bei einer einmaligen Sache wäre das reichtlich übertrieben.

Es gibt aber Leute, die machen aus Langeweile den ganzen Tag nichts anderes, als andere zu bespitzeln und anzuzeigen - haben ja genug Zeit.

Genau, er hat ja ein Schild um den Hals " Ich mache das heute das erste mal ! "

Wenn du mal was aufs Maul bekommst, Scheiß drauf, schauen wir alle weg, haben wir ja noch nie gesehen, war bestimmt das erste mal. Nicht so schlimm, nur wenn wir täglich sehen, das Du aufs Maul bekommst könnten wir Dir ja mal helfen, vllt., wir wollen ja keinen bespitzeln.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 9. Juni 2016 um 21:06:40 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Juni 2016 um 10:46:25 Uhr:

[...]

Die Höhe des Bußgelds beträgt maximal 20 €, denn es ist ja wohl kein Sachschaden entstanden:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 9. Juni 2016 um 21:06:40 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Juni 2016 um 10:46:25 Uhr:

Bußgeldkatalog

Grüße vom Ostelch

Sehr moderate Strafen! Für Rad- und Rollerfahrer angemessen, für PKW/LKW sollten sie verzehnfacht werden, wenn man bedenkt, welche Gefährdungen für Fußgänger und welche Schäden an den Gehwegen entstehen.

Weil ja die Autofahrer ständig die Gehwege benutzen, sollte man gleich eine Mauer errichten. :rolleyes:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 9. Juni 2016 um 21:46:36 Uhr:

[...]

Weil ja die Autofahrer ständig die Gehwege benutzen, sollte man gleich eine Mauer errichten. :rolleyes:

Poller reichen auch. Und bedenke, daß auch Du mit Deinen Zwangsabgaben die von unerkannt gebliebenen LKW/Lieferwagen verursachten Schäden bezahlen mußt.

Dsc00759
Dsc00758

Glaubst Du das die Zwangsabgaben dadurch geringer werden?

Wohl nicht.

Und bleib mal beim Thema, vom Roller auf dem Gehweg.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 9. Juni 2016 um 22:56:35 Uhr:

Glaubst Du das die Zwangsabgaben dadurch geringer werden?

[...]

Nein, aber sie könnten sinnvoller verwendet werden.

Roller kurzzeitig auf Geh- oder Radweg toleriere ich, in Parkanlagen allerdings nicht.

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