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Rostreparatur: VW-Werkstatt verweigert Gewährleistung

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 10. Mai 2015 um 13:29

Hallo,

ich habe ein Problem mit meiner VW-Werkstatt nach einer Reparatur und möchte Vorschläge zum weiteren Vorgehen/Einschätzungen sammeln. Folgender Sachverhalt.

Mein Golf (aus der Sig.) war vor 10 Monaten zum Service dort. Dabei habe ich auch in Auftrag gegeben, dass Rost rechts vorne unten zwischen Radhaus und Tür beseitigt wird. So steht das auch im Arbeitsauftrag.

In der Rechnung heißt es dann

Rost an Kotflügel und Schweller beseitigt, grundiert und beilackiert. Preis dafür: netto 58 Euro + 21 Euro für eine Dose Lackspray.

Als ich das Auto abgeholt habe, war vom Rost nichts mehr zu sehen, die Stelle sah einwandfrei und lackiert aus.

Inzwischen kommt der Rost an derselben Stelle aber wieder deutlich raus. Ich bin also neulich wieder zur Werkstatt und wollte das reklamieren. Die Werkstatt hat aber jede Regulierung abgelehnt. Da hieß es, das sei nur eine kleine Reparatur gewesen und ich könnte nicht erwarten, dass das ewig hält. Da wäre eine aufwendige Entrostung nötig gewesen.

Mein Gegenargument war, dass ich als Kunde doch eben deshalb in eine Fachwerkstatt gehe, damit das fachgerecht gemacht wird. Wenn ich die spezielle Ausführung erst vorgeben müsse, wäre ich wahrscheinlich Karrosseriespengler und könnte das selbst machen. Mein Auftrag war, den Rost zu beseitigen und zwar so, dass er auch dauerhaft weg bleibt (letzteres habe ich dem Servicemeister mündlich gesagt). Ich hab nicht gesagt, dass das unbedingt "günstig" oder nur oberflächlich gemacht werden soll.

Tja, die Frage ist, was ich jetzt machen soll.

Die Werkstatt ist ein großer VW/Audi-Händler mit mehreren Standorten. Den Wagen habe ich dort neu gekauft. Es handelt sich um den golf aus der Sig., inzwischen 165000 (10000 mehr seit der Rep.), durchgängig VW-scheckheftgepflegt.

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13 Antworten
am 10. Mai 2015 um 13:45

Gut, wenn es eine sehr teure Rep. gewesen wäre, hättest Du jetzt allen Anlass (das Recht der Reklamation hat man immer), auf Gewährleistung der Rep.-Ausführung etc. zu pochen.

So aber sähe zumindest ich daran nicht sonderlich viel Sinn, zumal in Relation zum Rg.-Betrag.

Es wird vermutlich nicht besser. In Gewährleistung des geringen Rg.-Betrages wird die Werkstatt da kaum und sinnvoll nachbessern können, auch wenn sie das rein rechtl. ggf. müsste, wg. mangelhafter Ausführung der Arbeit.

ICH hätte das zwar auch als unbefriedigend ausgeführte Arbeit reklamiert, rein als Feedback schon,

wäre aber

a) mit so etwas gar nicht erst zur Vertragswerkstatt gegangen (es sei denn, sie hätte eine ausgewiesen kompetente Karosserie- & Spenglerabt. inkl. ggf. eigener Lackierwerkstatt, wie das z.B. bei meinem großen MB-Ausbildungsbetrieb der Fall war...)

und würde

b) damit nun final doch zu einer alteingesessenen, kompetenten Karosserie- & Lackierwerkstatt gehen, wo sie Dir

1. sagen können, was wie und ob überhaupt (noch) sinnvoll & machbar ist und was das

2. kosten wird, wenn man es NACHHALTIG und vernünftig macht

p.s.: Kann es sein, dass Du von dieser Stelle sprichst:

Themenstarteram 10. Mai 2015 um 16:39

ja, das ist es wohl.

die haben eine Karosserie- & Spenglerabt. eigener Lackierwerkstatt

am 10. Mai 2015 um 16:47

Und dann lackieren sie mit einer DIY-Spraydose?

DAS finde ICH doch seltsam.

Einen Gewährleistungsanspruch hast du unabhängig von dem Rechnungsbetrag.

Ich würde da hartnäckig bleiben.

Immerhin hast du den Wagen dort neu gekauft und scheckheft pflegen lassen.

Zwar ändert sich nach Ablauf der Reparatur die Beweislast über die Anfänglichkeit des Mangels (die Beweislast ist bei dir), aber aufgrund der Tatsache, dass genau an der gleichen Stelle der Rost wieder durchkommt lässt auf eine nicht fachgerechte Reparatur schliessen. Im Übrigen ist eine Spraydosenlackierung wirklich nicht professionell!

Wenns hart auf hart kommt, denke ich dass du da gute Karten hast

am 10. Mai 2015 um 17:36

Ist ja alles unbenommen, wie oben ja bereits gesagt.

Aber wenn sie´s beim ersten Mal (zugegeben: für wenig Geld) schon nicht wirklich ordentlich, professionell und nachhaltig gemacht haben, was erwartest Du für eine Reparatur bzw. Nacharbeit dieser, wenn man diese jetzt einfordert (bei € 58,- zzgl. Spraydose).

Sagt einem ja schon der Betrag bzw. Stundensatz, dass es da offenbar nicht um fundierte Rostbeseitigung, Grundierung etc., Lackierung gegangen sein kann.

Jenseits der Tatsache, dass das der TE SO auch nicht i.A. gegeben hatte (sinngemäß: bitte nicht mehr als € 100,-).

Ich bin zwar auch Prinzipienreiter und lass mir auch bei ALDI 75ct auszahlen, wenn die zu viel berechnet wurden, aber ich trau der Werkstatt nicht wirklich zu, dass sie´s im zweiten Anlauf für "lau" jetzt besser machen werden, leider nicht.

Reklamieren muss man aber immer, schon wg. der Rückmeldung und um den Werkstätten nicht alles durchgehen zu lassen bzw. zu signalisieren, dass man Pfusch durchaus bemerkt bzw., in diesem Fall, mit offenbar unvollständiger und/oder sachgerechter Rep. nicht zufrieden ist und auch nicht sein kann.

Geh hin, frag, was die Rostbeseitigung in gut kostet und lass den ersten Reparaturversuch verrechnen.

Dann gehste zu nem Lackierer und lässt dir von dem ein Angebot machen.

Zum günstigeren (vermutlich der Lacker) gehst du dann und lässt das machen.

Meine Mutter fährt einen Golf Plus, 7 Jahre alt, alle Reparaturen und Services beim VW-Händler, bei dem das Auto neu gekauft wurde. 90tkm Laufleistung.

Jetzt wurde festgestellt, dass die Aufnahmen der Kennzeichenbeleuchtungen in der Heckklappe durchgerostet sind.

Es gab 2 Möglichkeiten:

- den Rost entfernen und die Stelle nachlackieren. Aber mit der Gewissheit, dass der Rost nochmal kommt! Das als Belehrung der Werkstatt-

- Heckklappe komplett neu, inklusive Lackierung, Umbau der Anbauteile, Einbau und Polieren der angrenzenden Lackteile zwecks Farbangleichung.

Variante 2 wird jetzt gemacht, 1400€ Gesamtkosten, wovon wir 700€ selbst zahlen müssen, der Rest VW. Warum dieses Problem nicht als Gewährleistung für Durchrostung durchgeht, ist weder uns noch dem VW-Händler ersichtlich.

Da nutzten auch Salzarme Gegend und jährliche Aufbereitung beim Profi nichts...

Man kann eine Roststelle reparieren, aber die Gefahr einer Wiederholung ist recht groß. Darüber sollte jede durchführende Werkstatt aufklären, wie es bei uns gemacht wurde.

am 11. Mai 2015 um 9:18

Weil, wie ich hier auf mt schon häufiger geschildert habe (z.B. anhand des Beispiels eines 9jährigen Golf V Benziner mit Radlaufrost vorn, lückenlos SH-gepflegt!), die Durchrostungsgarantie halt nicht sehr viel wert ist, leider.

Der damalige Selbstkostenanteil (SB) bei Rep. beim Freundlichen im Rahmen der 12jährigen Durchrostungsgarantie hat mehr gekostet, als die kpl. Reparatur in einer alteingesessenen, freien Karosserie- und Lackierwerkstatt...

Diese Durchrostungsgarantie bei VW scheint ja echt für die Füße zu sein...

am 11. Mai 2015 um 10:26

Na ja, zumindest verspricht sie nicht das, was dem Laien der Begriff "Garantie gg. Durchrostung" verspricht.

Weder hält VW das Versprechen, dass innerhalb von 12 Jahren nichts durchrostet (durchrosten kann) noch halten sie sich dann an die Suggestion, dass, wenn doch, die Rep. den Halter nichts kosten wird, weil man ja Garantie hat...

Und oft genug beruft man sich dann überdies noch darauf, dass es sich hierbei um gar keine Durchrostung handele im eigentlichen Sinne handelt, um kein orig. Karosserieteil (siehe Fenstersteg Dreiecksfenster an der hinteren Tür eines 4-Türers), sondern um ein Anbauteil, das in der Gar. nicht inkludiert ist oder eben, dass das normaler Verschleiß oder Schuld des Halters sei...

Ist die Garantie gegen Durchrosten nicht auf von innen nach außen definiert? Denn das würde bei diesem Fall ja nicht zutreffen, wenn es durch den Schmutz hinter der Verkleidung ausgelöst ist.

Daher sind bei mir der Kotflügel und die Heckklappe auch über Kulanz abgewickelt worden, da ja auch nichts von innen gekommen ist.

Zitat:

@muhmann schrieb am 10. Mai 2015 um 20:53:06 Uhr:

Geh hin, frag, was die Rostbeseitigung in gut kostet und lass den ersten Reparaturversuch verrechnen.

Dann gehste zu nem Lackierer und lässt dir von dem ein Angebot machen.

Zum günstigeren (vermutlich der Lacker) gehst du dann und lässt das machen.

So in etwa würde ich es auch versuchen ...

am 11. Mai 2015 um 19:17

Möglicherweise stehen deine Chancen auf Gewährleistung recht gut. Du hast ausdrücklich die Entrostung eines bestimmten Bereichs gegen Bezahlung beauftragt. Und Entrostung heißt Entrostung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Das Argument der Werkstatt, eigentlich wäre eine „aufwändige“ Entrostung notwendig gewesen, dürfte sogar als ein Eingeständnis gewertet werden können, dass die Entrostung nicht fachgerecht durchgeführt wurde, weil anscheinend "mehr Aufwand" für die Entrostung erforderlich war, als tatsächlich von der Werkstatt getrieben wurde. Das erleichtert deine Beweisführung.

Rückschlüsse auf die zu erwartende Haltbarkeit der durchgeführten Entrostung aufgrund eines vermeindlich niedrigen Angebotspreises oder Rechnungsbetrages kann man dir als technischen Laien nicht abverlangen. Maximal könnte man folgern, dass der Rost wohl nicht so schlimm war, sonst hätte es wahrscheinlich mehr gekostet. Zum Beispiel, wenn ein neues Blech hätte eingeschweißt werden müssen, um den Rost zu entfernen.

Selbst wenn dir die Werkstatt die Reparaturkosten für deinen Auftrag geschenkt hätte, weil gerade die Sonne geschienen hat oder der Meister Vater geworden ist, müsste dein Auftrag „Entrostung“ trotzdem fachgerecht durchgeführt werden. Ein etwaiges Garantieversprechen gegen Durchrostung für x Jahre ab Neukauf entbindet die Werkstatt ebenfalls nicht von der fachgerechten Durchführung deines Auftrages.

am 12. Mai 2015 um 5:44

Anm.: Meine Ausführungen zum Wert der Durchrostungsgarantie haben mit dem konkreten Vorgang hier nichts zu tun, sondern replizierten nur auf den vorangegangenen Beitrag.

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