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Rücknahme des Sportvan 1.6 TDI DSG wegen elektronischer Mängel, Sachstand

VW
Themenstarteram 19. September 2018 um 7:34

Guten Morgen Forum,

am Fr, dem 14.9.2018 wurde mir vom ausliefernden Händler erklärt, Volkswagen könne das Fzg nicht in mangelfreien Zustand versetzen und hätte einer Rücknahme zugestimmt.

Zudem wäre das Fzg nach WOB zu überführen.

Mit Schreiben vom 17.09.2018 erklärte ich Volkswagen gegenüber das ich von meinem Recht nach § 439 Abs.1 BGB Gebrauch mache, Ersatzlieferung verlange (Rechnung des PKW ist aufgrund einer spez. Regelung direkt von Volkswagen, der Händler ist nur Vermittler).

Zudem erklärte ich, dass ein Tausch der Fzge in der Autostadt erfolgen könnte, Abholung des Ersatzfahrezeuges, Abgabe des Altfahrzeuges.

Das Fzg war dann so nett daraufhin die Arbeit mit der Rückfahrcamera zu verweigern. Bildschirm blieb schwarz.

Bisher ist ungeklärt wie die Standzeit von über 50 Tagen sowie die Kraftstoffmehrkosten von ca. 600 € (6000 km im vorgn. Zeitraum) und Versteuerung eines LoF Traktors für Transporte (Anhängerkupplung des PKW konnte nicht genutzt werden) behandelt werden soll. Außerdem bat ich um Klärung ob kurzfristig eine Ersatzbeschaffung erforderlich sei und wer, sofern erforderlich, diese Kosten trägt.

Ein Ersatzfahrzeug wurde weder angeboten noch in Anspruch genommen.

Nun warte ich auf Antwort.

VG Thommi

Beste Antwort im Thema

Aber jetzt bekommt er sie nicht mehr, d. h. er müsste für ein gleichwertiges Fahrzeug mehr bezahlen. VW verweigert schließlich eine weitere Nachbesserung. Dadurch erleidet er einen finanziellen Schaden. Für diesen kann er Schadensersatz verlangen.

Vereinfacht gesagt: Der Verkäufer hat den Käufer so zu stellen, als wären die vielen Mängel nie aufgetreten und eine mangelfreie Sache geliefert worden, so wie es eigentlich die Pflicht des Verkäufers gewesen wäre.

Bei dem "Angebot" von VW sehe ich momentan nicht, wie das erreicht werden soll. Das Angebot ist, freundlich ausgedrückt, eine Unverschämtheit. Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber ich denke man sollte VW mal eine eigene Rechnung zukommen lassen und dabei ebenfalls recht knappe Fristen setzen.

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Tja, vielleicht ist das eher ein Fall für einen Anwalt als für MT?

Ich finde, das ist ein Fall für einen guten Anwalt UND Motortalk. Finde es sehr interessant!

Themenstarteram 4. Oktober 2018 um 10:01

Es gibt was neues: Der Händler möchte keinen Ersatz liefern, schreibt, nach "Abwägen aller für und wider" möchte man kein weiteres Geschäft mit mir tätigen.

Der Rücknahmewert ist auf 21 734,77 € beziffert. Wie sich diese Zahl zusammen setzt ist nicht definiert.

Den Händler habe ich aufgefordert, den vorgenannten Zahlenwert nachvollziehbar zu erklären.

Ich habe dem Händler bzw. dem ausliefernden Betrieb mitgeteilt das dieser garnicht zuständig ist, da mir der Sachbearbeiter bei der Volkswagen Kundenbetreuung bestätigte, dass es bei dem Fzg Kauf ein Direktgeschäft mit der Volkswagen AG sei, welches mit einer besonderen Personengruppe getätigt wurde.

Bei der Volkswagen AG habe ich gemäß § 439 BGB eine Ersatzlieferung gefordert da die Vertragspartei bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag nicht so gestellt werden kann wie vor dem Vertragsabschluß.

Bestätigt wurde mir von 3. Seite, dass der Kunde bei Direktgeschäften im Falle einer Rücknahme des PKW beim Hersteller Volkswagen die Ersatzlieferung fordern kann.

Die Kundenbetreuung hat den Vorgang jetzt an den Beauftragen für Rücknahmen in "Nord" abgegeben.

Ich warte erneut auf Antwort von Volkswagen.

VG Thommi

Zitat:

@thommi11 schrieb am 4. Oktober 2018 um 12:01:55 Uhr:

21 734,77 €

Darf man fragen, was er dich gekostet hat?

am 4. Oktober 2018 um 10:28

Man verweigert die Ersatzlieferung, da der renitente Kunde auf die Erfüllung der vertraglich zugesicherten bzw. üblichen Produktbeschaffenheit einfach nicht verzichten will und möchte den gültigen Kaufvertrag stattdessen lieber per einseitig definiertem Rücknahmepreis ungeschehen machen? Oder hab ich das falsch verstanden? Die strittige Ersatzlieferung ist doch gar kein "weiteres Geschäft", auf das man nach "für und wieder" lieber verzichten möchte, sondern lediglich die Erfüllung vertraglicher Pflichten aus vorhandenem Geschäft!

 

Warum lässt Du Dir diesen Rücknahmepreis überhaupt noch plausibilisieren? Wenn ein Vertragspartner nicht in der Lage oder willens ist, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen und vom Vertrag zurückzutreten trachtet, dann kann es doch nur darauf hinauslaufen, dass der andere Vertragspartner mind. so gestellt wird, als hätte es das Geschäft nie gegeben, aber keinesfalls schlechter. Alles andere wäre doch sehr verwunderlich.

 

Wissen tut das aber nur ein Jurist.

 

Themenstarteram 4. Oktober 2018 um 10:30

Knappe 24 000 €.

Brutto 35 000 - Rabatt besondere Personengruppe - Rabatt Bestellung Dieselmotor- Verschrottungsbescheinigung Altfzg Euro3 Diesel. Insgesamt 33 % Rabatt.

Kaufe ich jetzt z.B. einen Jahreswagen ohne jeden Rabatt bekomme ich bei Inzahlunggabe des jetzigen Sportsvan mehr.

Warum ich mir das erklären lasse? Ganz einfach, um mal zu schauen ob der Preis "ausgewürfelt" wurde. Anwalt steht in den Startlöchern. Aber erstmal versuche ich den friedlichen Weg.

VG Thommi

Darfst du den Wagen, den du mit "Rabatt besondere Personengruppe" gekauft hast, denn gleich wieder Inzahlung geben? Könnte mir vorstellen, dass es da Sperrfristen im Vertrag gibt, weiß es aber nicht.

Themenstarteram 4. Oktober 2018 um 12:45

6 Monate und die sind rum. Das kam aber von der Verschrottung her.

Ich habe meinen Teil des Vertrages erfüllt. Volkswagen nicht.

VG Thommi

Mitlesekommentar!

Themenstarteram 9. Oktober 2018 um 4:55

Auf die Aufforderung, den Rücknahmewert nachvollziehbar zu erklären kam gestern eine Mail des ausliefernden Händlers, sie wären von Volkswagen beauftragt die Rücknahme durchzuführen.

Und selbstverständlich war keine Erklärung oder Aufstellung zu dem ermittelten Betrag von 21734,77 € dabei.

Ich soll das Auto bis zum 17.10.2018 zurück geben, der Sachbearbeiter der VW AG würde sich bei mir melden.

Seit dem 17.09.2018 warte ich auf Antwort seitens der Volkswagen AG, nichts. Und nun wollen die mit 10 Tagesfrist ohne Klärung der offenen Fragen das Auto zurück haben? Klar, mit 7 Monaten können sie den Super als Jahreswagen dem nächsten das Ding unterjubeln.

VG Thommi

Zitat:

Und selbstverständlich war keine Erklärung oder Aufstellung zu dem ermittelten Betrag von 21734,77 € dabei.

Also etwa 2200 Euro weniger als du bezahlt hast. Wieviel km bist du denn in etwa gefahren?

mit anderen Worten; wieviel ct/km sind da in etwa zugrundegelegt:confused:

Ne Aufstellung wie sich das zusammensetzt sollte m.E. das mindeste sein. Ich befürchte ohne Anwalt wird es schwierig;)

am 9. Oktober 2018 um 7:56

Dazu käme ja noch - wenn ich es richtig verstanden habe - die seinerzeit gewährte Umweltprämie, die nun in gleicher Weise nicht mehr zur Verfügung steht. Es sei denn, es gäbe ein entsprechendes, individuelles Angebot.

Da gehen ja mehrere Dinge rein. Das eine ist die Rücknahme. Der Rücknahmepreis ist IMHO ok, 24000€ Kaufpreis abzüglich Nutzung.

Ersatzlieferung wird problematisch. Identisches Fahrzeug neu ist nicht mehr zulassungsfähig. Auto ist ein halbes Jahr alt, nimmst du auch einen Jahreswagen? Dürfte rechtlich interessant sein ob man überhaupt auf eine Ersatzlieferung bestehen kann.

Die Sache mit dem Trecker usw. ist dann eine schadenersatzrechtliche Frage die mit der Wandlung nichts zu tun hat. Hier dann aber auch die Frage welche Ansprüche gegen VW selber und welche ggf. gegen den Reparaturbetrieb zu stellen sind. Hier wird nur ein guter Fachanwalt weiterhelfen. Wenn du mit dem Rücknahmeangebot nicht einverstanden bist wird IMHO eh kein Weg daran vorbeiführen.

Themenstarteram 9. Oktober 2018 um 8:00

Richtig. Die Umweltprämie ist weg.

Ich habe jetzt für Fr einen Termin bei der Verbraucherzentrale. Parallel versuche ich das in den Medien unterzubringen, nach dem Motto: Verlierer bei der Umtauschaktion Altdiesel der Umwelt zuliebe abgeben.

VG Thommi

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