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Rückrufaktion von Mercedes

Mercedes
Themenstarteram 26. März 2019 um 17:26

Hallo

Ich habe heute Post vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten

Darin wird mir mitgeteilt,das eine Freiwillige Kundendienstmaßnahme-Softwarw-Update an meinem Dieselmotor,durch geführt werden soll

Aktionscode 5496136

Meine Frage an die Runde ,wie ist eure Meinung dazu

Gruß Peterbauer

Beste Antwort im Thema

MB steht für Folgeschäden gerade die das Update verursacht. Der war gut. Ich glaube nicht mehr an den Weihnachtsmann. Im Falle eines Falles wird MB einen Folgeschaden darauf zurückführen, dass zu wenig Luft im Reifen war.

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Freiwillig, sagt alles.

am 26. März 2019 um 17:31

Hallo Peter,

ich warte auch auf solch ein nicht nettes Schreiben und werde es schieben, bis es nicht mehr geht!

Bisher habe ich noch nichts Gutes von den Updates gehört und gelesen.

Von daher muss ich dieses nicht haben!

Gruß

Frank

Solange alles freiwillig ist würde ich auf das Update verzichten.

Es ist eigentlich bezeichnend, so interpretiere ich Deine Zeilen, dass das KBA auf seine (Steuerzahlers) Kosten die Rückrufaktion für Mercedes macht. Wenn es eine freiwillige Rückrufaktion ist, müsste das doch von Mercedes initiert werden und nicht vom KBA.

Soweit die Handlangerdienste von Scheuer für die Automobilbauer.

Oder heißt es in dem Schreiben, dass Du gezwungen bist an der freiwillig von Mercedes angebotenen Aktion teilzunehmen unter Androhung des Entzuges der ABE für Dein Fahrzeug.

Wenn es gut wäre hätte es MB schon ab Werk verbaut!

Würde mich mal interessieren um welches BJ und Modell es sich dreht.

Aber im allgemeinen sehe ich es so : wenn es freiwillig ist, dann soll man mir erklären, worin der Vorteil liegt und warum es empfohlen wird. Ferner natürlich die Frage nach Garantie / Gewährleistung, und zwar für beide Varianten : Update durchgeführt oder nicht.

Auf der anderen Seite sehe ich darin den Versuch, eine bisher vielleicht fragwürdige Manipulation erfolgreich zu vertuschen. Sind alle betroffenen Fahrzeuge erstmal mit neuer Software versorgt, kann eine nicht genehmigte Manipulation der Abgasreinigung nicht mehr nachgewiesen werden. Somit würde versucht, einen Sachmangel zu vertuschen, der einen Anspruch auf Wandlung rechtfertigt. Und das wiederum würde ich keinesfalls unterstützen, da ich damit ggf. bestehende Rechte aufgeben würde, wenn Justitia plötzlich zu dem schluß kommt, das die betroffenen Fahrzeuge nicht den Zulassungskriterien entsprechen und den nicht umgerüsteten die ABE entziehen will.

Aber das ist rein hypothetisch und nur ein Gedankengang, der mich ad hoc dazu überfiel. Entscheiden muß es letztlich ohnehin jeder für sich.

Ich persönlich stehe dem ganzen relaxt gegenüber.

Habe heute auch Post vom KBA gehabt und dachte eigentlich, das mein kleiner 200er Bj. 06.2012 durch`s Raster fällt.

Werde das Update wohl bei Gelegenheit machen lassen. Wahrscheinlich im August im Rahmen des Assyst. Was soll schon großartig passieren.

Da gibts den Motor und das Abgassystem und zum Glück kein Adblue Gedöns.

Außerdem steht Mercedes Benz für Folgeschäden die das Update verursacht bis 250 000km Laufleistung ein.

MB steht für Folgeschäden gerade die das Update verursacht. Der war gut. Ich glaube nicht mehr an den Weihnachtsmann. Im Falle eines Falles wird MB einen Folgeschaden darauf zurückführen, dass zu wenig Luft im Reifen war.

Was Haftung durch Updates betrifft habe ich da aber auch was gänzlich anderes gelesen. Das wurde vor garnicht all zu langer Zeit heftig debatiert, damals in Verbindung mit alternativen SCR-Kat. Und da war das Statement das Mercedes KEINE Gewährleistung gibt für Schäden die durch Softwareupdates ODER nachgerüstete Drittanbieter Hardware entsteht. D.h. man hat zu dem Zeitpunkt eigentlich schon erklärt : wenn wir was machen , werden wir nicht haften.

Allerdings muß ich dazu einschränkend anmerken, das dies den exakten Wortlaut seitens der piublizierenden Institution voraussetzt, persönlich habe ich keine derartige Schreiben vorliegen und muß deshalb auch darauf hinweisen, das es "hören-sagen" bzw. Internet-Info ist.

Es geht ja nicht nur um Folgeschäden.

Wie verhält sich der Motor bzw auch das Getriebe in Sachen Laufkultur, Verbrauch usw.. Solange wie möglich nein.

am 26. März 2019 um 19:06

Habe das Schreiben heute auch erhalten für meinen GLK 220 CDI EZ. 02.2013

Schon kommisch das es vom Kraftfahrtbundesamt aus Flensburg kommt.

Hallo

legt das Schreiben doch mal hier ab. Danke.

am 26. März 2019 um 20:47

GLK 220CDI BE Euro 5 EZ2013

Hallo liebe Gemeinde,

bei unserem Dicken (350CDI, Bj 2009) hat uns das Bundeskraftfahrtamt angeschrieben und an uns appelliert doch den Umweltgedanken durch weniger Fahten im Ballungsgebieten zu unterstützen und dort nicht zu fahren oder wenn nötig durch eine Neubeschaffung zu unterstützen.

 

Peinlich oder?

Absender KBA, Briefpapier und Impressum Daimler AG? Sehr seltsam

 

Und dann noch der letzte Satz: „Das KBA hat uns [...] die Genehmigung erteilt“

 

Der Absender ist doch das KBA, wer ist „uns“?

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