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Rücktritt vom Kaufvertrag - Händler streitet alles ab

Themenstarteram 15. Juli 2010 um 20:43

Hallo liebe MT Gemeinde,

ich schildere hier mal einen dreisten Fall meines Händlers:

Ich fahre einen AUDI Q5 aus 11/08 2.0 TDI mit HS. Gekauft über Teilfinanzierung über die AUDI Bank(kein Leasing).

Dieses Fahrzeug hat drei Monate nach dem Kauf die ersten Mängel gezeigt und es wurden immer mehr und schwerwiegendere. Seit fast einem Jahr hadere ich mit Reparaturen und Instandsetzungen umher.

Kurzum: ich habe dann anwaltlich den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt gegenüber dem Händler und er streitet jeglichen Reparaturversuch ab. Die erste Gerichtsverhandlung ist demnächst (hoffentlich akzeptiert das Gericht unsere Stellungnahme zur Klageewiderung).

Ich habe mich schon an die Presse (SAT 1 Akte und Autobild) gewandt, sowie in Erwägung gezogen weitere rechtliche Schritte zu unternehmen.

Ich würde gerne eure Meinung lesen um vielleicht auch Eure Erfahrung kennenzulernen.

Ich fühle mich von der AUDI AG ziemlich in Stich gelassen und vom Händler sowieso. Ich habe jederzeit signalisiert, dass ich ein neues Fahrzeug kaufen werde(sogar 2).

Der Händler hat die ganzen Reparaturen unter einem Auftrag laufen lassen.

Hier die Mängel, die ich auch der AUDI AG geschrieben habe.

Ich liste mal nur die Mängel und die Behebungsversuche auf, damit ihr nicht lesemüde werdet, sowie die Klageerwiderung des gegnerischen Anwalts.

Brief an AUDI

Sehr geehrte Audi Kundenbetreuung,

ich möchte Ihnen an dieser Stelle eine Beschwerde mitteilen, mit der Bitte diese ernst zu nehmen, da es um mein Leben geht.

Vergangenes Jahr habe ich im Mai 2009 einen Q5 als Vorführwagen beim Händler meines Vertrauens erworben.

Leider habe ich bis heute so viele Werkstattaufenthalte gehabt, dass mir die Fahrfreude und die Fahrsicherheit sowie das Vertrauen in mein Fahrzeug nicht mehr gegeben ist.

Ich bin erschüttert, dass so ein hochwertiges Fahrzeug solche banalen, wie sicherheitskritischen Mängel aufweisen kann. Die Behebung dieser Mängel war teilweise nicht möglich, da die Ursache lt. der Werkstatt und meines Vertragshändlers Autohaus xxxxxx, unbekannt ist.

Mein Ansprechpartner ist xxxxxxxxxxx erreichbar ist.

Ich liste Ihnen die behobenen und die Anzahl der Behebungsversuche identischer Mängel auf und möchte Sie bitten mein Fahrzeug zu wandeln, da ich absolut nicht mehr in der Lage bin diesem Fahrzeug mein Leben anzuvertrauen.

Bitte helfen Sie mir.

1. Unwucht bei einer bestimmten Geschwindigkeit zwischen 120 / 140 kmh. Das Lenkrad rüttelt stark und das Fahrzeug zieht nach rechts. Das Fahrverhalten wird schwer kontrollierbar. Beim Abbremsen verstärkt sich dieser Effekt - starkes Gegenlenken verhindert das Ausbrechen des Fahrzeugs aus hohen Geschwindigkeiten.

Dieses Verhalten tritt auch nach dem dreifachen Huntern (kalt, warm) auf beiden Rädersätzen(sommer/winter) auf. Alles Original Audi Räder und Felgen. Das Abschleifen der Nabe, der Bremsscheiben haben nicht geholfen.

Zu allererst wurde beim meinem ortsansässigen Händler der "xxxxxx ein sogenanntes "Reifenblatt" ausgefüllt und die Räder gewuchtet, dass zu dem Ergebnis führte, dass ich mit diesem Verhalten leben muss und der Mangel nicht behoben wurde. Eine entsprechende negative Bewertung hat dieser Händler über ihr Evaluierungssystem auch von mir erhalten. Die Kosten für das Wuchten (keine Unwucht festgestellt) musste ich selber tragen.

Hiermit stelle ich fest, dass bereits mindestens vier Behebungsversuche erfolglos waren für das Problem der Unwucht.

Mangel nicht behoben.

2. Wassereintritt nach Waschstrassenbesuch und Regenereignissen. Der Fahrzeugboden wird im Bereich des Fahrersitzes und des Rücksitzes triefend nass. Im meinem ersten Winter 2009 mit diesem Fahrzeug vermutete ich den Eintrag durch Schnee. Jedoch habe ich dann die Fussmatten für mehrere Tage aus dem Fahrzeug geholt, es weitgehend trocknen lassen und dann einen Waschstrassenbesuch mit Unterbodenwäsche durchgeführt - das Ergebnis ist ein durchnässter Innenraumteppich.

Die Ursache ist unbekannt laut meinem Vertragshändler xxxxx. Der AUDI Werksingenieur, der am xxxx zu den Fahrwerksproblemen gerufen wurde, konnte ebenfalls keine Ursache feststellen.

Das Wasser kommt aus meiner Sicht durch den Fahrzeugboden über die Schaumstoffschicht zum Teppich.

Hiermit stelle ich fest, dass dieser Mangel noch unbehoben ist. Jedoch aus meiner laienhaften Sicht einen latenten Schaden verursachen kann, durch verschmorte Kabel - im schlimmsten Fall zu einem Fahrzeugbrand. Weiterhin wäre die Bildung von starken Schimmel und daraus resultierenden späten gesundheitlichen Erkrankungen nicht ausgeschlossen.

3. Heckklappe blockierte nicht bei Widerstand. Einklemmschutz funktionierte nicht.

Ursache: defektes Steuergerät (wahrscheinlich durch Wassereinbruch).

Maßnahme: Tausch des Steuergerätes und der Antriebseinheit.

Mangel behoben

4. Wassereintritt nach öffnen der Heckklappe bei nassem Fahrzeug

Ursache: Das Wasser floss direkt in den Kofferraum an den Seitenverkleidungen herunter. Fehlerhafte Wasserabführung.

Maßnahme: Einführen von Schaumstoffpads an den seitlichen Fugen des Heckklappenspoilers.

Mangel behoben

5. Verdrehter Gurt an Fahrerseite, der Gurt lag nicht direkt am Körper an.

Ursache: Der Gurtschlüssel war verdreht eingebaut worden

Maßnahme: Der Händler korrigierte dies durch das pressen des Gurtes in der Führung und die Instandsetzung in den korrekten Zustand.

Mangel behoben

6. Sitzgestell und Lehne Fahrerseite hat starkes Spiel - knackt und knarzt beim beschleunigen

Ursache: Fehlerhaftes Sitzgestell.

Maßnahme: Tausch des SItzgestells. Leider erfolglos. Nach wie vor starkes Spiel und knacken und knarzen beim beschleunigen und Abbremsen. Auf Beifahrerseite kein Problem.

Mangel zweimal nicht behoben.

Dritte Maßnahme Tausch der Lehne. Ergebnis steht noch aus.

7. Sitzverlängerung knarzt auf Fahrer und Beifahrerseite.

Ursache: Mangelhafte Verarbeitungsqualität und Einsatz mangelhafter Materialien.

Maßnahme: Unterfütterung der Sitzverlängerung

Mangel behoben auf Fahrerseite auf Beifahrerseite ist es leider immer noch so.

Mangel nicht behoben

8. Geräusche aus der Türverkleidung an allen vier Türen. Knarzen der Seitenscheibe

Ursache: Fehlendes Dichtmaterial zwischen Tür und Verkleidung. Filzstreifen wurden verbaut, jedoch im ersten Anlauf ohne Erfolg. Ein AUDI Werksingenieur kam dann und begutachtete das Ergebnis.

Zwei Fensterheber wurden zusätzlich getauscht. Das Knacken an der Beifahrerseite tritt nicht mehr auf, jedoch auf der Fahrerseite knarzt das Fenster aufgrund zuviel Spannung. Auch das Absenken des Fenster führt zum knarzen, wenn über Bodenwellen gefahren wird.

Die B-Säulenverkleidung wurde unsachgemäß montiert, so dass die Verkleidung zu tief eingesetzt wurde und somit ein fühlbare Unebenheit zwischen A und B-Säulenverkleidung existiert.

Dreifache Behebungsversuche ohne Erfolg.

Mangel nicht behoben

9. Lackfehler Motorhaube

Ursache: Ab Werk wurde der Kotflügel und die Motorhaube nach Bilddokumentation beim Vertragshändler falsch lackiert, so dass sichtbare furchen an den Ecken in ca. 10cm länge sichtbar sind und mit Klarlack überzogen wurden. Eine Rückmeldung seitens des Vertragshändlers an Audi angelieferte Lackmeldung steht aus.

Mangel nicht behoben

10. Delle Zierleiste Mittelkonsole vorne links

Ursache: Mangelhaftes Bauteil, erst beim dritten Behebungsversuch wurde ein einwandfreies Teil verbaut.

Mangel behoben

11. Ruckeln beim Anfahren im warmen Zustand.

Ursache: unbekannt

Maßnahme: Änderungen am Motormanagement. Zweifache Behebungsversuche ohne Erfolg.

Mangel nicht behoben

12. Knarzen Mittelarmlehne und Quietschgeräusche beim öffnen und Schliessen.

Ursache: unbekannt

Maßnahme: Unterfüttern. Knarzen hat sich verbessert, Quietschgeräusche blieben. Auch das Schmieren mit VW Gleitmittel hat nicht geholfen.

Mangel nicht behoben

13. Schaltknüppel knarzt bei tieferen Temperaturen

Ursache: unbekannt

Maßnahme: Schmieren der Führungen

Mangel nicht behoben.

 

 

Antwort des generischen Anwalts (Wortlaut abgewandelt)

Es wird beantragt die Klage abzuweisen.

Zur Begründung:

Die Aktivlegtimation des Klägers wird bestritten.

Hinweis von mir: der Anwalt meint, dass die Ansprüche au seiner Autofinanzierung nur die AUDI Bank stellen darf. Ich stehe aber im Fahrzeugbrief und die Bank ist Sicherungseigentümer. Das konnten wir widerlegen über den Darlehensvertrag.

Weiterhin wird bestritten, dass das Fahrzeug wegen Mangels der Unwucht mindestens viermal in der Werkstatt der Beklagten war.

Auch wird bestritten das es trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht gelungen ist bei Regenereignissen bzw. Waschstraßenbesuchen den Mangel zu beseitigen.

Ebenfalls wird bestritten, dass es auch bezüglich der weiteren Mängel mehrere vergebliche Nachbesserungsversuche gab.

Der Kläger mag darlegen, wann und wem er gegenüber welchen Mangel im einzelnen angezeigt hat.

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 16. Juli 2010 um 12:02

Das Schreiben des gegnerischen Anwaltes ist ein ganz normales Schreiben, das wohl jeder von deinem Händler beauftragte Anwalt so verfasst hätte.

Er bestreitet auch nicht wie von dir interpretiert jeglichen Reperaturversuch, sondern dass du wegen der Unwucht mindestens viermal in der Werkstatt warst (es könnten also auch von ihm nicht bestritten 3 mal gewesen sein) und dass die Reparaturversuche zu den anderen Mängel erfolglos waren.

Du musst also nicht beweisen, dass das Auto in der Werkstatt war, sondern dass die durchgeführten Reparaturen die von dir aufgezeigten Mängel nicht beseitigt haben.

Was ich nicht verstehe, warum du nicht den einfacheren Weg gegangen bist: du hast 2 wirklich gravierende Mängel (1+2), die sich zudem nach deiner Schilderung reproduzieren lassen. Einfach dem :) schriftlich(!) eine angemessene Frist zur Nachbesserung (er hat 3 Versuche)setzen und dann bei Erfolglosigkeit auf Wandlung oder Rückabwicklung bestehen. Den :) auch bei nicht erfolgreicher Reparatur schriftlich in Kenntnis setzen.

Dein geplantes Zeugenkonstrukt wird dir nicht viel helfen. Die können dir sicher nicht die beanstandeten Mängel und deren Nichtbeseitung bezeugen.

 

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Hallo Wrkjobq oder einfach nur TS;)

Es ist ja der Wahnsinn das zu lesen was du uns schreibst. Nicht der Menge wegen, sondern des Inhaltes bezüglich. Da ich kein Fachmann bin, was Wandlung und andere justizielle Sachlagen betrifft, möchte ich mich auch gar nicht so weit aus dem Fenster lehnen, sondern nur subjektiv antworten.

Zuersteinmal paar Links, die dir ggf. weiterhelfen könnten.

http://www.motor-talk.de/.../...kleinen-maengel-moeglich-t2794277.html

http://www.motor-talk.de/.../die-wandlung-t1693484.html

Vielleicht meldest du dich auch bei den Usern StefanLi oder gamsrockl, diese können sicher provunde Aussagen zu deinem Fall treffen. Denke ich zumindestens:rolleyes:

Zum Thema:

Dass deine Fahrzeug einen nicht zuerwünschenden Zustand ausweist, steht für mich aufgrund deiner Aussagen, klar fest. Eine Frage habe ich trotzdem. Warum hast du Audi nicht direkt schon vorher imbolviert bzw. auchmal einen anderen Händler aufgesucht?

Das du Presse und Rundfunk informiert hast ist sicherlich keine schlechte Idee, nur lässt sich bezweifen, dass Medien wie Autobild (Axel-Springer Verlag) sich diesem Problem intensivst widmen, da diese sich durch Anzeigen der Hersteller finanzieren. Was evtl. hilft ist deren Kummerkasten. Wäre dann aber nicht so public.

Leider ist es bei vielen Herstellern so, dass diese in erster Linie auf Ihren eigenen (finanziellen) Vorteil bedacht sind. Positive Unterstützung, sprich in deinem Falle für den Händler finanzielle Einbußen, sind daher seltern zuerwarten. Hier wird oft versucht den Kunden hinzuhalten, zu vertrösten und Ihn so mürbe zu machen. Der Anspruch einer Wandlung deinerseits ist somit nachvollziehbar. In erster Linie muss man jetzt natürlich abwarten was die Verhandlungen ergeben. Hilfreich, sowohl für dich als auch für uns, wäre es natürlich gewesen wenn du das Problem hier eher veröffentlicht hättest. So hätte die Möglichkeit bestanden, frühzeitig, wenn auch nicht immer die 100% richtigen, Tipps zu geben oder Erfahrungen auszutauschen. Vielleicht ein Hinweis noch. Im Gegensatz zum Q5 Forum findest du im A4 Forum, mit Hilfe der Sufu, eine Menge Threads zum Thema Wandlung. Vielleicht liest du die diese mal durch, umso weitere Erfahrungen zu erhalten. Es liegt mir fern dich hier irgendwie zu beratschlagen, vielmehr bedauere ich dein Problem und wünsche für die Zukunft unfallfreie Fahrt. Wenn auch nicht in einem Q5.

mep

dein fall tut mir sehr leid

meines erachtens ist es sicher möglich eine einigung 

sei es gerichtlich oder außergerichtlich zu finden

nur diese dauern in der regel sehr lange

ich weiss nur nicht ob es möglich ist dein auto direkt zu audi zu stellen

um die besagten mängel zu beseitigen soferne

es möglich ist bzw einen umtausch durchzuführen

der beiderseits akzeptabel ist.

in meinen augen hast du richtig gehandelt jetzt rechtliche

schritte zu unternehmen

denn das sind ja mitunter sicherheitsmängel

welche unakzeptabel sind

Viele Deiner Mängel wurden hier schon diskutiert. Das Problem mit dem Eindringen von Wasser bei geöffneter Heckklappe habe ich auch (Bauj. 08.09). Was das Wasser im Fußraum angeht, so gibt es hier einen Artikel (finde leider den Link nicht) wo genau diese Problematik geschildert wurde. Schuld ist ein falsch geformtes Blech. Eine Behebung dieses Mängels ist wohl nicht möglich. Man sprach hier von einem Bandfehler der während der Produktion auftrat. In diesem Fall wurde das Fahrzeug von AUDI zurückgeholt und eingestampft.

Normalerweise erhält man doch seitens des Freundlichen eine Durchschrift des Arbeitsauftrages worüber du belegen kannst, wann und warum dein Fz. repariert wurde. Wenn dein Händler das nicht gemacht hat, hier ein kleiner Tipp: für alle Arbeiten / Mängelbeseitigungen erhält er von Audi Geld und das kann er nur abrechnen wenn er die entsprechenden Einträge in die werksseitige Datenbank ( glaube nennt sich ELSA ) getätigt hat. Dein RA soll bei AUDI auf Herausgabe der Daten drängen und bei dem Gerichtstermin den Richter darauf hinweisen, da es sich um beweisrelevante Daten handelt. Der Richter kann einen Beschluss gegen AUDI auf Herausgabe der Daten erlassen.

 

Gruß

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 7:46

Zitat:

Original geschrieben von q5runner

Normalerweise erhält man doch seitens des Freundlichen eine Durchschrift des Arbeitsauftrages worüber du belegen kannst, wann und warum dein Fz. repariert wurde. Wenn dein Händler das nicht gemacht hat, hier ein kleiner Tipp: für alle Arbeiten / Mängelbeseitigungen erhält er von Audi Geld und das kann er nur abrechnen wenn er die entsprechenden Einträge in die werksseitige Datenbank ( glaube nennt sich ELSA ) getätigt hat. Dein RA soll bei AUDI auf Herausgabe der Daten drängen und bei dem Gerichtstermin den Richter darauf hinweisen, da es sich um beweisrelevante Daten handelt. Der Richter kann einen Beschluss gegen AUDI auf Herausgabe der Daten erlassen.

 

Gruß

Danke für deinen Hinweis. Genau das ist das Problem:

 

Der Händler hat lt. seiner Aussage noch nichts gegenüber Audi abgerechnet und alles bis heute unter einem Auftrag laufen lassen.

 

So sieht es aus, als wäre mein Fahrzeug nur 1x in der Werkstatt gewesen und seitdem nicht mehr.

 

Ich habe mal von sogenannten Zeitstempeln gehört, worin jeder AUDI/VW Mitarbeiter seine Arbeitszeit legitimieren muss - an welchem Fahrzeug, welche Tätigkeit, welche Zeit angefallen ist.

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 7:48

Auch genoss ich quasi ein "Vertrauen" beim Händler, so dass ich nie einen Abholausweis bekam und öfters Ersatzfahrzeuge ohne schriftliche Vereinbarung aus dem Vorführwagenpool bekam. Sowie in drei Fällen von der hauseigenen Autovermietung

Beileid.

 

Von mir gibt es heute mal kein besseres Wissen, Dein Anwalt ist da der Fachmann, der sich drum kümmert. Die einzige Idee, nämlich das Audi interne DV-System anzugraben, ist geschildert. Ich würde mir überlegen, ob es auch die Möglichkeit von Zeugen gibt. Kann jemand zuverlässig sagen, dass Du den Wagen an dem und dem Tag wegen dieser oder jenen Sachen weggebracht hast, einen Ersatzwagen hattest und die Fehler heute nicht behoben sind? Zeugen wiegen bei solchen "einfachen" Zivilrechtssachen idR. schwer, weil die Menschen, die nicht professionell lägen, vorm Richter einknicken. Problem könnte sein, dass der/die Zeugen auch den konkreten Auftrag bezeugen müssten und nicht nur "Mein Mann war beim Händler" sagen darf. Evtl. könnte man versuchen den Werkstattmeister mit solch einer Zeugenpflicht zu belasten. Die frage stellt sich, ob der seinen Chef in die Pfanne haut und dabei selbst strafbar wird (falsches Zeugnis) oder nicht.

 

Ansonsten könnte das Gericht im Zweifel entscheiden, das nochmaligen Nachbesserungen verlangt werden kann. Dann bitte alles ordentlich dokumentieren und mit Zeugen machen.

 

Leider kann ich nicht viel mehr Tipps geben, es ist keine so leichte Sache.

 

Für die Zukunft kann ich nur (und für die anderen auch) einen kleinen Praxistipp geben. Neben den schriftlichen Werkstattaufträgen etc. schicke ich immer vorab eine Mail und meist auch nachher/wärhend der Reparatur. Da der Servicemann eigentlich immer antwortet, habe ich ein Dokument, in dem Termine und Inhalte dokumentiert sind. Sicher ist ein Mailausdruck ein dünner Beweis, die Richter schauen sich so etwas schon mal meist an und stellen dann gezielte Fragen. [@TE: Vielleicht hats Du irgendwelche Dokumentationen Mails, Kalendereinträge, Irgendwas].

 

Gruß

 

Stefan

(Ich drück Dir die Daumen)

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 10:04

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi

Beileid.

 

Von mir gibt es heute mal kein besseres Wissen, Dein Anwalt ist da der Fachmann, der sich drum kümmert. Die einzige Idee, nämlich das Audi interne DV-System anzugraben, ist geschildert. Ich würde mir überlegen, ob es auch die Möglichkeit von Zeugen gibt. Kann jemand zuverlässig sagen, dass Du den Wagen an dem und dem Tag wegen dieser oder jenen Sachen weggebracht hast, einen Ersatzwagen hattest und die Fehler heute nicht behoben sind? Zeugen wiegen bei solchen "einfachen" Zivilrechtssachen idR. schwer, weil die Menschen, die nicht professionell lägen, vorm Richter einknicken. Problem könnte sein, dass der/die Zeugen auch den konkreten Auftrag bezeugen müssten und nicht nur "Mein Mann war beim Händler" sagen darf. Evtl. könnte man versuchen den Werkstattmeister mit solch einer Zeugenpflicht zu belasten. Die frage stellt sich, ob der seinen Chef in die Pfanne haut und dabei selbst strafbar wird (falsches Zeugnis) oder nicht.

 

Ansonsten könnte das Gericht im Zweifel entscheiden, das nochmaligen Nachbesserungen verlangt werden kann. Dann bitte alles ordentlich dokumentieren und mit Zeugen machen.

 

Leider kann ich nicht viel mehr Tipps geben, es ist keine so leichte Sache.

 

Für die Zukunft kann ich nur (und für die anderen auch) einen kleinen Praxistipp geben. Neben den schriftlichen Werkstattaufträgen etc. schicke ich immer vorab eine Mail und meist auch nachher/wärhend der Reparatur. Da der Servicemann eigentlich immer antwortet, habe ich ein Dokument, in dem Termine und Inhalte dokumentiert sind. Sicher ist ein Mailausdruck ein dünner Beweis, die Richter schauen sich so etwas schon mal meist an und stellen dann gezielte Fragen. [@TE: Vielleicht hats Du irgendwelche Dokumentationen Mails, Kalendereinträge, Irgendwas].

 

Gruß

 

Stefan

(Ich drück Dir die Daumen)

Hallo Stefan,

 

danke für deine Antwort.

 

Meine Strategie wird die folgende sein.

 

Ich habe ein Set an Zeugen.

 

Zeugen ohne Verwandschaftliche Zugehörigkeit, die bezeugen können (zwar nicht wann, nur Gedächtnisprotokoll), dass das Fahrzeug zur Reparatur wegen der Unwucht gebracht wurde (weil der Zeuge mit bei der Werkstatt war, zur Abholung).

 

Zeugen (mein Nachbar ist Polizist) kann bezeugen, dass das Fahrzeug längere Zeit in Abständen zur Reparatur war.

 

Ich kann durch den Verkaufsleiter AUDI des Autohauses belegen, dass das Fahrzeug mehrfach zu Instandsetzungsversuchen beim Händler war.

 

Ich kann durch SVM, OBD Diagnoseprotokolle, Zeitstempel, Reparatursystemabzüge und Zeugnissen belegen, dass das Fahrzeug mehrere Instandsetzungsversuche hatte.

 

Gruß,

 

Aufgrund deiner Mängelliste mußte der Händler bei Aui Ersatzteile bestellen ( z.B. Schaumstoff für die Heckklappe wegen Wassereintritt etc. ). Entsprechend stellt auch Audi dem Händler diese Teile in Rechnung ( wenn es nicht Kulanz Dinge waren. Arbeitswerte önnte der Händler später berechnen. Hinzu kommt ja noch, dass auch deine Q im Rahmen der Qualitätsverbesserung ( A-Säulenverkleidung, Schaumstoffeinsätze in der Heckklappe und Autausch eines Kühlmittelschlauches ) erhalten hat / haben müßte. Das alles ist bei Audi hinterlegt. Kein Händler dieser Welt wird weder das Arbeitsmaterial noch die Arbeitsstunden die er von Audi bezahlt bekommt nicht bei Aui abrechnen. Das wäre kaufmännischer Selbstmord.:confused: Ich denke das der Händler dir lediglich Agst machen will :mad::mad:. Hast du evtl. ein Ersatzfahrzeug erhalten als man deine Q repariert hat ?. Wenn ja, müßte z.b. der Ersatzwagenverleiher noch Unterlagen haben. Ich denke aber, das dein RA gute Karten mit einem Beweisantrag vor dem Amtsgericht haben wird. Gruß

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von q5runner

Aufgrund deiner Mängelliste mußte der Händler bei Aui Ersatzteile bestellen ( z.B. Schaumstoff für die Heckklappe wegen Wassereintritt etc. ). Entsprechend stellt auch Audi dem Händler diese Teile in Rechnung ( wenn es nicht Kulanz Dinge waren. Arbeitswerte önnte der Händler später berechnen. Hinzu kommt ja noch, dass auch deine Q im Rahmen der Qualitätsverbesserung ( A-Säulenverkleidung, Schaumstoffeinsätze in der Heckklappe und Autausch eines Kühlmittelschlauches ) erhalten hat / haben müßte. Das alles ist bei Audi hinterlegt. Kein Händler dieser Welt wird weder das Arbeitsmaterial noch die Arbeitsstunden die er von Audi bezahlt bekommt nicht bei Aui abrechnen. Das wäre kaufmännischer Selbstmord.<img alt=":confused:" src="http://1.1.1.3/bmi/static.motor-talk.de/images/smilies/confused.gif" /> Ich denke das der Händler dir lediglich Agst machen will <img alt=":mad:" src="http://1.1.1.5/bmi/static.motor-talk.de/images/smilies/mad.gif" /><img alt=":mad:" src="http://1.1.1.5/bmi/static.motor-talk.de/images/smilies/mad.gif" />. Hast du evtl. ein Ersatzfahrzeug erhalten als man deine Q repariert hat ?. Wenn ja, müßte z.b. der Ersatzwagenverleiher noch Unterlagen haben. Ich denke aber, das dein RA gute Karten mit einem Beweisantrag vor dem Amtsgericht haben wird. Gruß

Danke, dass tut gut zu hören.

 

Ja ich habe Mietverträge von Ersatzfahrzeugen (drei Stück).

 

Eben hat mich die AUDI AG angerufen und meinte ich könnte mich vertrauensvoll an meinen Händler wenden.

 

Er schlägt mir jetzt vor eine betriebswirtschaftliche Lösung in Einklang mit dem Geschäftsführer herbeizuführen, mit dem Kauf eines neuen Fahrzeugs. Komisch nur, dass ich diese Absicht schon länger dem Händler angezeigt hatte.

 

Jedoch ist der Termin vor Gericht dennoch unausweichlich.

am 16. Juli 2010 um 12:02

Das Schreiben des gegnerischen Anwaltes ist ein ganz normales Schreiben, das wohl jeder von deinem Händler beauftragte Anwalt so verfasst hätte.

Er bestreitet auch nicht wie von dir interpretiert jeglichen Reperaturversuch, sondern dass du wegen der Unwucht mindestens viermal in der Werkstatt warst (es könnten also auch von ihm nicht bestritten 3 mal gewesen sein) und dass die Reparaturversuche zu den anderen Mängel erfolglos waren.

Du musst also nicht beweisen, dass das Auto in der Werkstatt war, sondern dass die durchgeführten Reparaturen die von dir aufgezeigten Mängel nicht beseitigt haben.

Was ich nicht verstehe, warum du nicht den einfacheren Weg gegangen bist: du hast 2 wirklich gravierende Mängel (1+2), die sich zudem nach deiner Schilderung reproduzieren lassen. Einfach dem :) schriftlich(!) eine angemessene Frist zur Nachbesserung (er hat 3 Versuche)setzen und dann bei Erfolglosigkeit auf Wandlung oder Rückabwicklung bestehen. Den :) auch bei nicht erfolgreicher Reparatur schriftlich in Kenntnis setzen.

Dein geplantes Zeugenkonstrukt wird dir nicht viel helfen. Die können dir sicher nicht die beanstandeten Mängel und deren Nichtbeseitung bezeugen.

 

am 16. Juli 2010 um 12:42

hallo ts

das gericht wird einen gutachter beauftragen, der dem gericht dan seine empfehlungen mitteilen wird.

ich rate dir auch den verbrauch bei deinen vertragshändler zu beanstanden.

da dies der gutachter messen kann und da giebt es kein zurück für audi.

mir ist nicht bekannt das eine kuh ob diesel oder benziner die verbrauchsangaben im prosbekt erfüllt.

audi hat mehrere kühe, aus diesen grund in den stall zurück geführt.

mfg

oprimito

am 16. Juli 2010 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von oprimito

hallo ts

das gericht wird einen gutachter beauftragen, der dem gericht dan seine empfehlungen mitteilen wird.

ich rate dir auch den verbrauch bei deinen vertragshändler zu beanstanden.

da dies der gutachter messen kann und da giebt es kein zurück für audi.

mir ist nicht bekannt das eine kuh ob diesel oder benziner die verbrauchsangaben im prosbekt erfüllt.

audi hat mehrere kühe, aus diesen grund in den stall zurück geführt.

mfg

oprimito

Tolle Empfehlung. Mittlerweile sollte es wohl jedem hier im Forum bekannt sein, dass es sich bei den Prospektangaben der Hersteller um den EU-Normverbrauch handelt und der hat mit dem Alltagverbrauch absolut nichts zu tun.

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 13:01

Hallo an alle,

 

eben eine interessante Wendung in dem Fall.

 

Der Geschäftsführer des Autohauses hat mich eben persönlich angerufen und entschieden, dass Fahrzeug zurückzunehmen und sogar nur zur Hälfte der veranschlagten Nutzungsgebühr (knapp 5000 EURO ersparnis). Ich müsste nicht mal ein neues Fahrzeug bei dem Autohaus erwerben.

 

Gleichzeitig habe ich einen Anruf der AUDI AG bekommen und einen Gutschein im Wert 1300 EURO erhalten.

 

Die Gerichtsverhandlung konnte ich nicht mehr stoppen, so dass gerichtlich dann alle Dinge festgehalten werden.

 

Ich danke allen hier im Forum, und gleichzeitig auch dem Autohaus, sowie der AUDI AG eine Entscheidung im Sinne des Kunden getroffen zu haben.

 

Aber warten wir erstmal die Verhandlung ab.

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