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Schadenmeldung nach 6 Monaten

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 6:12

Hallo,

ich bin in einen sehr merkwürdigen Fall verwickelt. Mich zeigte jmd. wegen Fahrerflucht an und die Vollkaskoversicherung des "Gegners" meldete den Schaden via ihrer Anwälte erst 6 Monate später bei meiner Versicherung. Das Leasingfahrzeug wurde eine Woche nach dem angeblichen Unfall abgegeben. Aber es gibt nur 2 Fotos Nahaufnahme einer Beule ohne Kennzeichen und keine weiteren Schadenberichte oder Gutachten. Gemeldet wurde der Fall, nachdem das Fahrzeug bereits repariert wurde und verkauft war.

Da ich an dem Tag gar nicht mit meinem Fahrzeug fuhr, zweifelte ich das natürlich an. Der Strafprozess wegen Fahrerflucht ist eine Sache, aber warum glaubt meine Versicherung dem Gegner? Ist das üblich, dass ein Schaden von einer Leasinggesellschaft durch die Vollkasko reguliert wird, das Fahrzeug repariert und verkauft wird und erst dann eine Meldung an die gegnerische Versicherung erfolgt? Ich will mal gar nicht von Betrug reden,vielleicht irrt sich ja der "Gegner" einfach..aber ich kann den Schaden schon rein technisch gar nicht verursacht haben. Ich habe privat eine Fahrzeuggegenüberstellung mit dem gleichen Modell gemacht, das ist wirklich nicht machbar, da unsere Stossstangen gut 30cm Höhenunterschied haben und dann noch viel grössere Schäden entstanden wären. Was mich auch wundert: Auf dem Bericht der Leasinggesellschaft steht etwas vom Lüftungsgitter und Stossfänger mit Summe x. Der Kostenvoranschlag hat die gleiche Summe x , aber ohne Lüftungsgitter.. Der Gegner sagte vor Gericht es sei sein Kühlergrill beschädigt. Die Polizei hat keine Schäden dokumentiert... Da stimmt doch etwas nicht. ich fühle mich wie in einer Verschwörung! Meine KfZ Versicherung schickte mir einen Regulator, aber anstatt mein Fahrzeug in den Fokus zu nehmen fotografierte sie die Örtlichkeit und sagte aus, das der Gegner von der Sicht, die er angab durchaus hätte sehen können, das ein Schaden entsteht..hmm? Aber das mein Fahrzeug den Schaden gar nicht verursacht haben kann, scheint keinen zu interessieren.. Muss ich jetzt privat einen Unfallrekonstruktions gutachter beauftragen? Hat jmd. einen Tipp, wie ich mit meiner Versicherung besser kooperieren kann?

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24 Antworten

Konsultation eines Fachanwalts hoffentlich schon geschehen?

Ist denn DEINE Versicherung gewillt die ganze Geschichte so zu schlucken und zu zahlen !?

Bei der dürftigen Beweislage wäre ich da etwas stinkig.

(Vorausgesetzt ich/mein Wagen war es nicht)

Haste Zeugen für den Tatzeitpunkt, die bestätigen können wo Du warst?

Wo war der Wagen zu dem Zeitpunkt,

ich höre da ein " an jemanden verliehen" raus !?

Der derzeitige Fahrer sollte vielleicht den Ermittlungsbehörden genannt werden.

Ansonsten

Pech gehabt, Wagen an die falschen Leute verliehen.

Vielleicht gibt`s aber richtig versicherungsversierte Leute hier die

Erfahrungswerte für solche Vorgänge nennen können.

Das sich Zahlungen ewig hinziehen können kennt man,

aber die bloße Meldung eines Schadensfalles nach 6 Monaten!?

 

Hast Du Fotos der Schäden und Deiner privaten Gegenüberstellung?

Gibt hier im Forum kompetente Ansprechpartner für Schadensbilder,

wenn Du die mit guten Fotos füttern könntest........

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 7:33

Danke für deine Antwort..ja ich habe einen neuen Anwalt, für Strafrecht, allerdings nicht Verkehrsrecht..

Glücklicherweise hat meine Versicherung zumindest noch keine Zahlung vorgenommen, ich denke sie wollen warten wie das Gerichtsurteil bezüglich der Fahrerflucht ausgeht..dabei wäre für mich sehr hilfreich für das Verfahren, nachzuweisen, Dass mein Fahrzeug diesen Schaden nie verursacht hat.

Mein Fahrzeug parkte quasi vor meiner Tür und war nicht verliehen. Der liebe Nachbar rief die Polizei und hat sein Gschichtl überzeugend geschildert. Mich hat die Polizei von zu Hause rausgeklingelt. Nun muss ich dazu sagen( das habe ich absichtlich weggelassen, weil ich eben auch damals deswegen "vorverurteilt" wurde: ich hattte den Tag Alkohol getrunken)

Fotos der Gegenüberstellung habe ich..hier im Forum war Jemand so lieb sich mit mir mit dem Baugleichen Modell zu treffen und das zu dokumentieren.

Wo hier im Forum könnte ich das einstellen?

In dem Forum des Fahrzeugmodells des vermeintlichen Gegners, meinten alle es sei technisch nicht möglich, aber das sind halt keine offiziellen Gutachter..

Mich wundert halt, dass so viel nicht "normal" lief...die Polizei hat mein Fahrzeug nie beäugelt, die späte Meldung bei der Versicherung NACH Reparatur und Verkauf...

Bezüglich dem Thema Fahrerflucht bist du ja sowieso beim Anwalt. Solltest du verurteilt werden, wird deine Haftpflichtversicherung die bezahlten Kosten von dir einfordern.

Grundsätzlich liegt die Abwehr unberechtigter Ansprüche ja beim Versicherer, ich würde hier den sowieso beauftragten Anwalt einmal bitten mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Vor allem wenn du der Meinung bist, dass dir hier nichts anzulasten ist.

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 7:37

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Bezüglich dem Thema Fahrerflucht bist du ja sowieso beim Anwalt. Solltest du verurteilt werden, wird deine Haftpflichtversicherung die bezahlten Kosten von dir einfordern.

meine Versicherung hat zum Glück noch gar nichts bezahlt..

Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist neben der Zahlung begründeter Ansprüche auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Ob DU das Auto gefahren hast oder jemand anderes ist zunächst mal egal wenn dein Fahrzeug in dem Schaden involviert ist.

Die Kfz-Haftpflicht ist Fahrzeugbezogen und nicht Personenbezogen.

Bezüglich der Thematik "Fahrerflucht" ist der Weg zum Anwalt bereits der richtige.

Was die Schadenersatzforderungen angeht so bitte hier nichts eigenständig unternehmen.

Aufgrund deiner Unterschrift hast Du hier den Versicherer bevollmächtigt im Schadenfall für Dich tätig zu werden. Eigenständige Aktionen können den Versicherungsschutz kosten.

Wichtig ist eine ausführliche Stellungnahme der Gegebenheiten deinerseits.

Der Gegner muss nachweisen, dass Du bzw. dein Fahrzeug den Schaden verursacht hat.

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 9:55

..und genau das wird ja verschleiert...ich weiss, dass theoretisch mir die Schuld nachgewiesen werden muss. Aber in der Praxis habe ich langsam das Gefühl, dass ich meine Unschuld beweisen muss..Wenn ich nicht gefahren bin, mein Fahrzeug keine Schäden hat und alles auf den Geschichten des "geschädigten" aufbaut..Klar war es uncool, dass ich den Tag nicht nüchtern war, deshalb bin ich auch nicht gefahren..aber mich zu Hause aus dem Haus holen und zur Wache schleppen zur Blutabnahme und behandeln wie eine Schwerkriminelle..das ist irgendwie total degradierend..nur weil der "Gegner" nichts beweisen kann, renne ich nun zur 3. Verhandlung und meine Nerven liegen blank..Deshalb überlege ich ja , ob ich doch besser selbst ein Gutachten in Auftrag gebe.. Die 1000 € sind mir mittlerweile fast egal, nachdem ich schon fast 3000€ für Anwälte bezahlt habe für einen Schaden von ca. 1000€, den ich niemals verursacht habe..

ich dachte halt, dass es einen Tipp gibt, wie ich mich meiner Versicherung gegenüber besser darstellen kann, damit sie nicht untätig abwarten.. Vielleicht solllte ich tatsächlich meinem Anwalt sagen, dass er sich mit denen mal in Verbindung setzt..

Ausserdem fand ich interessant, was ihr darüber denkt, wenn der Schaden so spät gemeldet wird und es keine Chance mehr gibt das Fahrzeug ranzuholen..ich finde die Angelegenheit obskur und auch unfair..

Danke euch für eure Gedanken..

Anwalt mal bei der Versicherung anfragen lassen was nun passiert,

ist glaub ich ganz gut.

Ansonsten sollte der Anwalt wissen was er tut,

Strafrecht und Erfahrung mit Fahrerflucht sollte gegeben sein.

Besprich die nötigen Schritte mit Ihm, wenn er ein Gutachten für

schlau hält (und Du dir das leisten kannst), dann los.

Man will Dir also einen Strick draus drehen, das Du betrunken warst!?

Solange Du nicht Auto fährst ist das wohl legal hab ich gehört.

Selbst wenn du betrunken warst, müssen die dir nachweisen, das Du gefahren bist! Und normalerweise prüfen die, ob der Motor noch warm ist!

Aber vielleicht steckt ja auch taktik dahinter, weil normalerweise darf man Fahrzeug erst nach der Schadensfestellung eines Gutachters verkaufen bzw. wenn die Sache abgeschlossen ist!

Weil irgendwie ist es komisch! Du sollst einen Schaden verursacht haben, denn keiner mehr beweisen kann, weil er schon beseitigt wurde und das Fahrzeug nicht mehr vorhanden ist! Da könnte ja jeder kommen Herr/frau x ist mir vor x Monaten in mein Fahrzeug gefahen, und dann abgehauen! Mein Fahrzeug? Öhm das ist schon Verkauft.

Vorallem Die Fotos sind ja ein Witz! Da such ich mir ein Fahrzeug das genau das Modell und Farbe ist wie meins, mach en paar Fotos, und behaupte das war der Schaden an meinem Fahrzeug1

Haben die Gegner irgendeinen Beweis für die angebliche Reperatur? Und zu dem kann man das Fahrzeug zur Not wieder ausfindig machen, denn eine Leasinggesellschaft wird ja kaum ohne Verträge verkaufen. Dann kann man einen Gutachter prüfen lassen, ob da wirklich ein Schaden war.

also so wie ich das verstanden habe kommen nur die Ansprüche so spät, die Polizei war schon früher "im Haus". Und offenbar gibt's ja auch eine Verhandlung.

Es ist trotzdem Komisch, das die Ansprüche nich sofort gestellt wurden, zumal da eine Leasingfirma dahinter steht. Und es ist auch recht unprofessionell gemacht (fotos,gutachten, ablauf)

Bitte hier polizeiliches Verfahren zur Fahrerflucht mit den entsprechenden Verhandlungen von der versicherungstechnischen Seite trennen.

Die beiden Themen haben primär nichts miteinander zu tun. Ungeachtet dessen sollte der Versicherung nahegelegt werden auch für den Bereich der Schadenersatzforderung den Anwalt aufgrund des schon vorhandenen Hintergrundwisssens einzubeziehen.

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 12:35

Das ist mir auch recht diese Themen zu trennen..meine Frage bezog sich tatsächlich nur auf die Vorgehensweise der Versicherung.

Leider erreiche ich den Sachbearbeiter nie und habe jedesmal einen bundesweiten Mitarbeiter der Hotline am Appearat, der dem zuständigen Sachbearbeiter schon x mal ausrichten sollte, sich bei mir zu melden.

Wahrscheinlich sollte das wirklich nur noch schriftlich erfolgen und dann am besten gleich mittels Anwalt.

Jedenfalls sehe ich, das ihr die Verfahrensweise auch etwas ungereimt findet und ich mir das nicht einbilde, das beruhigt mich..

Mir leuchtet sogar noch ein, dass die Vollkaskoversicherung des gleichen Hauses, aus dem die Leasingfirma stammt , den Schaden nur Aufgrund eines Kostenvorschlages reguliert hat. Aber warum dann von 3 verschiedenen Fahrzeugteilen die Rede ist, meiner Versicherung gegenüber nur eines der 3 Teile eingefordert wird, finde ich dann doch merkwürdig..

Kann mein Anwalt so ein "übergabeprotokoll" der Rückgabe von der Leasingfirma verlangen und evtl. auch einen Kaufvertrag? Der Stossfänger wurde ja komplett erneuert, da wäre interessant, ob das Fahrzeug als Unfallfrei verkauft wurde..

Kaufvertrag nein, Übergabeprotokoll sollte Dir eh vorliegen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird doch grundsätzlich eines gefertigt. Wenn Du Leasingnehmer warst, brauchst Du dafür auch keinen Anwalt. Ansonsten wenn es über die Firma geleast war, bitte deinen Fuhrparkmanager darum.

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 15:08

nein, ich habe einen eigenen PKW..der "Gegner" hatte ein Leasingfahrzeug..und hat dieses eine Woche später zurückgeben müssen, nachdem ich ihm angeblich einen Schaden verursacht habe..

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