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Schadensanspruch bei Kratzer im Autositz durch Katze des Noch-Ehemanns?

Themenstarteram 17. Mai 2024 um 16:23

Hallo, ich wollte einmal fragen ob jemand weiß wie es sich verhält wenn die eigene Katze im Auto des Noch-Ehemanns (bereits getrennt lebend) einen Schaden verursacht.

Die Katze wurde dabei von der eigenen-gemeinsamen Tochter mitgebracht, die Mutter war nicht am oder im Auto. Hat der Noch-Ehemann nun einen Schadensanspruch auf Reparatur gegen die Noch-Ehefrau als Halterin der Katze?

Lieben Dank an alle die sich bemühen mir hier mit Rat zu helfen vorab.

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24 Antworten

Rosenkrieg war gestern, heute heißt es Katzenkrieg ;)

Hier ist keine Rechtsberatung zulässig, hat zudem auch nicht wirklich etwas mit der Autoversicherung zu tun.

Die Kasko käme für den Fahrzeugschaden in Betracht.

Mach doch eine Schadensmeldung bei der Tierhaftpflichtversicherung. Hoffe es gibt eine? ,

Für Katzen gibt es keine Tierhalter-Haftpflicht, Katzen sind in der Privat-Haftpflicht mitversichert.

Ah ok! Habe nur Hunde und da ist das empfehlenswert.

Da wird die Versicherung wohl ablehnen denn die Katze hätte in einer transportbox gemusst;)

Was spricht dagegen, den Schaden der Privathaftpflicht zu melden? Mehr als ablehnen können sie nicht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Mai 2024 um 18:48:54 Uhr:

Die Kasko käme für den Fahrzeugschaden in Betracht.

Laut meiner Kenntnis ist in der Kasko lediglich der Zusammenstoß mit Tieren (ggf. alle Tiere) oder der Tierbiss versichert. Von Tierkratzern steht in den AKB nichts.

 

Worunter könnte das deiner Meinung nach denn dann fallen?

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 18. Mai 2024 um 08:50:45 Uhr:

Da wird die Versicherung wohl ablehnen denn die Katze hätte in einer transportbox gemusst;)

Das ist ein sehr guter Ansatz. In meinen Augen obliegt dem Fahrzeugführer die Verantwortung über die richtige Sicherung/Verwahrung der "Ladung". Auch ist er dafür verantwortlich, sein Hab und Gut zu schützen, sofern es möglich ist. Er hätte die Katze ja auch nicht transportieren müssen.

Je nachdem, wie sich das Ganze tatsächlich zugetragen hat, sehe ich den Fahrzeugführer unter Umständen in der Alleinhaftung.

Zitat:

@beachi schrieb am 18. Mai 2024 um 14:42:05 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Mai 2024 um 18:48:54 Uhr:

Die Kasko käme für den Fahrzeugschaden in Betracht.

Laut meiner Kenntnis ist in der Kasko lediglich der Zusammenstoß mit Tieren (ggf. alle Tiere) oder der Tierbiss versichert. Von Tierkratzern steht in den AKB nichts.

Worunter könnte das deiner Meinung nach denn dann fallen?

Deine Kenntnis ist ungenügend.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 18. Mai 2024 um 10:57:49 Uhr:

Was spricht dagegen, den Schaden der Privathaftpflicht zu melden? Mehr als ablehnen können sie nicht.

Schäden zwischen Eheleuten sind in der Regel nicht gedeckt.

Jedenfalls dann nicht wenn beide in einem Vertrag versicherte Personen sind.

Wir kennen die familiäre Konstellation und die Versicherungssituation nicht, deshalb würde ich den Schaden trotzdem melden. Kostet nichts und alle Beteiligten sind hinterher schlauer.

 

Edith: ich bezweifle, dass hier überhaupt noch eine Rückmeldung von der/dem TE @Krone86 kommt.

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