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Scheinwerfer innen schwarz machen.

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 19. August 2018 um 17:14

Hey Leute kennt sich einer vieleicht mit dem Thema aus? Viele machen ja ihre Scheinwerfer innen schwarz ist es nun legal oder nicht? Ich kenne bis jetzt nur die aussage das es verboten ist und das da die BE erlischt. Aber trotzdem fahren ein paar so draußen Rum und haben TÜV.

 

Lg

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28 Antworten

Ist nicht legal. Geschwärzte Scheinwerfer kann man auch nach dem TÜV-Besuch einbauen ;)

Es ist bedingt erlaubt. Du darfst um den Spiegel drumrum es Schwarz machen. Die Spiegel oder das Glas sollte man nicht bearbeiten (mit Glasfarbe wäre es je nach Prüfer erlaubt).

Und warum genau sollte man so einen schwachsinn machen wollen?

Zitat:

@Captainmiddel schrieb am 19. August 2018 um 19:53:38 Uhr:

Und warum genau sollte man so einen schwachsinn machen wollen?

du siehst das als schwachsinn okay aber andere finden gefallen daran

es kann sogar sein das durch weniger ungewolltes streulicht die nutzbare lichtleistung sich dadurch sogar verbessert

Mfg Kai

Zitat:

@kathrin-kai schrieb am 19. August 2018 um 20:04:43 Uhr:

Zitat:

@Captainmiddel schrieb am 19. August 2018 um 19:53:38 Uhr:

Und warum genau sollte man so einen schwachsinn machen wollen?

… es kann sogar sein das durch weniger ungewolltes streulicht die nutzbare lichtleistung sich dadurch sogar verbessert

Nö, das kann nicht sein. Weniger Streulicht heißt nicht, dass das nutzbare Licht mehr wird.

Und auch sollte jedem klar sein das wohl nicht im Sinne des Erfinders sein kann. Die Scheinwerfer aufzumachen und darin was anzumalen. Somit kann es nicht erlaubt sein. Es fahren auch viele mit lackierten oder folierten rückleuchten rum. Erlaubt ist es trotzdem nicht. Dazu gibt es ein Sprichwort wo kein Kläger da kein Richter.

Themenstarteram 20. August 2018 um 2:27

Mit dem schwärzen! Es wertet auf jedenfall die Optik auf. Da es aber leider die schwarzen nur mit Angel eys gibt wollte ich mich andersweitig kundig machen. Und die Scheinwerfer Klinik macht es sogar für viel Geld. Hab sogar schon einen gesehen der es in wagenfarbe hat. Das Problem ist dann nur bei nem Unfall wenn man es nach dem TÜV einbaut. Wenn man an dem Unfall nicht dran schuld ist wer hat dann da die schuld wenn somit die BE erlischt? Lg

Da erlischt keine BE, der Allroad hat es auch drinnen, den Spiegel usw veränderst du ja nicht. Wenn du den Scheinwerfer zerlegt hast, kannst du den Rahmen schön anschleifen und mit Seidenmatt Schwarz lackieren. Du greifst damit nicht in die Optik der Linsen usw ein. Mein Tüvler meinte, ist schei… egal da an der Optik und das Leuchtmittel nichts gemacht wird.

War am Mittwoch erst beim TÜV- Ohne Mängel

Grundsätzlich gilt allerdings: Jede Veränderung an den Scheinwerfern und anderen mit E-Nummern versehenen Kfz-Bauteilen führt automatisch zum Erlöschen der Bauartgenehmigung – zunächst des Bauteils und mit ihm auch des gesamten Fahrzeugs. Auch dann, wenn Sie Ihre Scheinwerfer mit Klarlack lackieren.

 

Es ist dabei unerheblich, ob Sie die Scheinwerfer schwarz lackieren, von innen oder außen mit Klarlack versehen, auch um sie vor neuen Schäden zu bewahren: Die eingebauten Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verändert werden, in welcher Form auch immer, sonst verlieren sie die Zulassung.

 

Eine Ausnahme kann dann gegeben sein, wenn Sie Schein- und/oder Rückleuten mit Klarlack lackieren, um deren Funktion zu verbessern. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Veränderungen beim TÜV vorgeführt und abgesegnet werden. Es ist also stets angeraten, vor jeder Veränderung Rücksprache mit den Experten zu halten, inwiefern die Abnahme wahrscheinlich ist

 

 

Nur weil der TÜV das nicht sieht heißt das nicht das es erlaubt ist.

Themenstarteram 20. August 2018 um 7:51

Genau so hab ich es auch gelesen eine Möglichkeit gibt es den Scheinwerfer so verändern wie man ihn gern haben will und dann zum Licht Institut schicken und prüfen lassen nur kostet das knapp 1000euro die Prüfung und wenn er die Prüfung nicht besteht dann wars das mit dem Geld und falls doch dann bekommt man sogar das patent dazu. Lg

Themenstarteram 20. August 2018 um 7:53

Und beim allroad oder a4 b6 sind die auch schwarz weil die vom hersteller sind und die von denen geprüft lassen sind. Lg

Dann, darf man ja auch nicht Umrüsten auf andere Linsen, und die Scheinwerfer schleifen und polieren. Denn dann wird Material von der Streuscheibe abgenommen, somit ist die Streuscheibe geschwächt.

Wir haben jeden Tag den TÜV im Haus zur Abnahme unserer Womos. Seine Aussage: Was Teilweise für Schwachsinn erzählt wird, nicht alles führt immer zum Erlöschen der BE von Fahrzeugen....

Nein darf man nicht.

 

Eine Ausnahme kann dann gegeben sein, wenn Sie Schein- und/oder Rückleuten mit Klarlack lackieren, um deren Funktion zu verbessern. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Veränderungen beim TÜV vorgeführt und abgesegnet werden.

Linsen tauschen darf man, wenn man gegen Originalteile tauscht, die auch ursprünglich verbaut waren - also nur 1:1. Andere Linsen darf man rechtlich gesehen also nicht einfach einbauen - auch, wenn das in der Praxis in der Regel natürlich niemand bemerken wird, wenn sie passen. Da bewegt man sich dann eben im Bereich "Wo kein Kläger, da kein Richter".

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