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SF Klasse von meinem Vater übernehmen?

Themenstarteram 15. Februar 2009 um 22:10

Hi,

habe momentan nen IIer Golf der in SF5 als 2. Wagen auf meinen Vater versichert ist.

Plane im Mai einen Golf IV zu kaufen und diesen dann auf mich zu versichern.

Wenn ich bei der Versicherungsgesellschaft (DAdirekt) bleibe, kann ich dann die SF Klasse übernehmen?

Habe seit 9 Jahren meinen Führerschein.

In wie wiet ändert sich dann für meinen Vater etwas? Er hat nämlich noch 2 weitere Autos auf sich versichert. Allerdings weiß ich nicht in welchen Klassen die grad eingestuft sind.

Normal wär ja wennich die SF übernehm das er bei nem neuen 2. Wagen neu anfangen müsste. Wie ist ds wenn man noch weitere hat? Wird dann der 3. Wagen zum 2. Wagen und neu hoch eingestuft? oder Behalten die ihre SF Klassen und nur wenn er wieder einen neuen versichert startet der neu?

Thx für jede Antwort!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Aus eigener Erfahrung sag ich mal ganz einfach: FALSCH!!!

Aus eigener Erfahrung sage ich mal ganz einfach: Dieses Posting ist TOTAL FALSCH UND UNBRAUCHBAR!

 

Begründung: Es gibt KEINEN Rechtsanspruch auf die Übertragung eines Rabattes von einer Person auf die andere.

Wenn das DEINE Gesellschaft so gemacht hat: Schön für dich.

Hilft dem TE aber nicht die Bohne weiter, wie das DEINE Gesellschaft so macht.

Es kann nämlich jede Gesellschaft so machen, wie sie das für richtig hält und wie sie will.

Für Rabattübertragungen (da hat Harry nämlich vollkommen Recht) gibt es demnach keine allgemeingültige Antwort.

Doch eine - nämlich die, dass man das mit SEINER Versicherung (Vertreter vorort oder bei Direktversicherern über die Hotline) klären muss.

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zum 20000. mal SF; sind nicht (sehr bedingt) uebertragbar.

bei mehreren fahrzeugen (2+) ists noch anders.

bei VS wechsel noch anders...

da kanns keine antwort geben, sry :/

Themenstarteram 15. Februar 2009 um 22:22

also versicherung bleibt ja

dacht ich hätt ma gelesen das ich max für jedes jahr seit führerschein eine klasse übernehmen kann. wären dann ja max 9 aber da es eh nur sf 5 ist dann nach meinem verständniss halt auch sf5

Zitat:

Original geschrieben von daSn00p

also versicherung bleibt ja

dacht ich hätt ma gelesen das ich max für jedes jahr seit führerschein eine klasse übernehmen kann. wären dann ja max 9 aber da es eh nur sf 5 ist dann nach meinem verständniss halt auch sf5

als maximales vmtl ja.

allerdings verliert ein fahrzeug den rabatt.

Themenstarteram 15. Februar 2009 um 22:30

ja das was dann nicht mehr auf ihn versichert ist oder? wäre ja irgendwie unsinnig wenn dann noch ein fahrzeug seinen rabatt verlieren würde.

im moment hat er 4 fzg mit rabatt, wenn eins auf mich geht noch 3. wenn er dann bei nch einem den rabatt verlieren würde hätt er ja 2mal rabatt verloren.

dacht dann eher wenn er wieder nen 4. anmeldet muss er dieses ohne rabatt anmelden.

sondereinstufungen machen viele versicherungen.

uebertragen kannst du maximal deine schadenfreien/erfahrbaren jahre.

ob das billiger ist, musst du ausrechnen (lassen). du zahlst in EUR und nicht in SF.

Themenstarteram 15. Februar 2009 um 22:46

wollte es ja ausrechnen. dafür bracuhte ich dann die sf klasse.

habe grade mal nachgesehen. 05 wurde ein schaden eingereicht und damit ein stufe zurück auf 1 danach nix mehr.

andere frage. ich will ja nen ganz anderes auto versichern. muss ich dann am besten erst des alte auf mich und dann einfach selber nen neues auto versichern oder kannich auch die % von einem auto auf nen ganz anderes auto nehmen? und kann ich jetzt schon den 2er abmelden und dann im mai mit den übernommenen % den 4er anmelden? oder muss das irgendwie zeitgleich stattfinden?

am 22. Februar 2009 um 7:39

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

zum 20000. mal SF; sind nicht (sehr bedingt) uebertragbar.

bei mehreren fahrzeugen (2+) ists noch anders.

bei VS wechsel noch anders...

da kanns keine antwort geben, sry :/

Aus eigener Erfahrung sag ich mal ganz einfach: FALSCH!!!

Begründung:

Ich hatte jahrelang ein eigenes Auto über meinen Vater versichert! Dann nach einigen Jahren bin ich zur Versicherung hin und hab die Umschreibung beantragt. Alles kein Problem:

Vater musste dem zustimmen und ich nachweisen das ich schon seit Jahren Auto fahre. Alles kein Problem da das Auto ja bereits auf mich lief. Vater setzt Schriftstück auf und unterschreibt, als Nachweis noch die Kopie von seinem Ausweis und meinem Führerschein drann und ab zur Versicherung.

Die haben dann nur noch ausgerechnet welchen Vers.-Rabatt ich selbst erfähren hätte bei eigener Vers. ab Tag des Führerscheinerwerb! Und diese Einstufung hab ich dann bekommen!

Alles ganz EASY!!!:cool:

damit hast du aber eben nicht den SF uebertragen, wie du ja am ende auch selber schriebst.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Aus eigener Erfahrung sag ich mal ganz einfach: FALSCH!!!

Aus eigener Erfahrung sage ich mal ganz einfach: Dieses Posting ist TOTAL FALSCH UND UNBRAUCHBAR!

 

Begründung: Es gibt KEINEN Rechtsanspruch auf die Übertragung eines Rabattes von einer Person auf die andere.

Wenn das DEINE Gesellschaft so gemacht hat: Schön für dich.

Hilft dem TE aber nicht die Bohne weiter, wie das DEINE Gesellschaft so macht.

Es kann nämlich jede Gesellschaft so machen, wie sie das für richtig hält und wie sie will.

Für Rabattübertragungen (da hat Harry nämlich vollkommen Recht) gibt es demnach keine allgemeingültige Antwort.

Doch eine - nämlich die, dass man das mit SEINER Versicherung (Vertreter vorort oder bei Direktversicherern über die Hotline) klären muss.

am 22. Februar 2009 um 9:34

SFR kannst Du in der Höhe übernehmen, wie Du ihn selbst hättest (theoretisch) erfahren können (im Sinne von Autofahren). Hat Dein Vater z.B. SF 8, Du aber erst seit 4 Jahren den FS, dann kriegst Du auch maximal nur SF 4; die anderen (4) schadenfreien Jahre gehen flöten. Weitere Voraussetzung ist u.a., daß Dein Lappen nicht weg war, denn in dieser zeit hättest Du den Rabatt ja gar nicht (mit)erfahren können. Zudem sollte im Vorvertrag kein Einzelfahrer-Rabatt vereinbart gewesen sein; auch dann wäre es Dir ja nicht möglich gewesen, den Rabatt (mit) zu erfahren.

In der Vergangenheit war es möglich, den SFR an jede Person weiterzugeben. Zum Teil hat da ein richtiger Handel stattgefunden. Dies wurde mittlerweile erheblich eingeschränkt. Mittlerweile ist eine Übertragung fast nur noch unter Eheleuten oder Partnern, Eltern und deren Kindern möglich. Manche Versicherer verlangen sogar häusliche Gemeinschaft, wenn eine Übertragung von Großeltern zu Kindern oder unter Geschwistern stattfinden soll.

Es kann hilfreich sein, den Rabatt zunächst beim jetzigen Versicherer übertragen zu lassen, so daß Du mit Deinem, dann eigenen SFR, zur neuen Versicherung wechseln kannst. Manche Versicherer, insbesondere Direktversicherer, machen SFR-Übertragungen nicht so gerne. Vielleicht wegen des Verwaltungsaufwandes (war bei mir z.B. bei INEAS so).

Bei den anderen Fahrzeugen Deines Vaters sollte sich eigentlich nichts ändern und er sollte darüber hinaus auch vollkommen frei über die Verteilung seiner noch verbliebenen SFR verfügen können. Es findet also keine automatische Veränderungen statt. Er müsste aber bspw. die Rabatte der Autos 1, 3 und 4 ohne Probleme, auch unterjährig, tauschen können (muß man halt mal durchrechnen). In der Regel macht es Sinn, das teuerste und neueste Auto mit dem höchsten SFR-Rabatt auszustatten, denn hier liegt ja zumeist Vollkasko vor. Ein guter Versicherungsvertreter sollte Dir/Euch das aber in ein paar Minuten ausrechnen können. Ein sehr guter Vertreter schaut immer wieder in seinen Versicherungsbestand und sobald ihm sowas auffällt rechnet es vorher durch und meldet sich von sich aus bei Dir! ;)

Hoffe Dir ein bisschen geholfen zu haben.

Grüße,

Carlos

PS: Ach ja, stimme dem vorher Gesagten zu: es gibt keinen Rechtsanspruch auf Übertragung! Wenn Du so willst: Goodwill des Versicherers.

Zitat:

Original geschrieben von CarlosDVal

 

In der Vergangenheit war es möglich, den SFR an jede Person weiterzugeben. Zum Teil hat da ein richtiger Handel stattgefunden.

Prima erklärt - das ist nämlich genau die Begründung, warum die Übertragung nicht mehr so allgemein mal eben vorgenommen wird, sondern warum es (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich) strenge Massstäbe hierfür gibt.

 

Kleine Geschichte hierzu:

Eine Kfz-Versicherte (welche eine hohe SFR-Klasse hatte) wanderte in die USA aus.

Geplant war eigentlich für immer, aber wie das Leben so spielt, kam sie nach ein paar Jahren wieder zurück nach Deutschland.

Nun kaufte sich auch wieder ein Fahrzeug und wollte dies auch bei der damaligen Versicherung versichern - dort hatte sie ja einen hohen Schadenfreiheitsrabatt.

Das Erstaunen war gross, als man ihr sagte, sie fange wieder bei SF 0 an, sie habe ja ihren Rabatt an jemanden anderes übertragen.

Davon wusste die gute Frau jedoch nichts und bestand auf Einstufung in ihre korrekte SFR-Klasse.

Wie sich nun herausstellte, hatte der "findige" Vertreter den vermeintlich für immer freigewordenen Rabatt dazu benutzt, um einen Neukunden zu werben, der zwar schon lange einen Führerschein, aber eben noch kein Auto auf sich selbst zugelassen hatte.

Er hatte also ohne Kenntnis und ohne Zustimmung der damals Versicherten selbst eine Rabattübernahme veranlasst.

Die Geschichte ging übrigens so aus, dass die Frau ihre SFR-Einstufung wieder bekommen hat und der Neukunde entsprechend hochgestuft wurde.

Dem war es dann allerdings bei dieser Versicherung zu teuer und er kündigte.

 

Die Geschichte ist jetzt eigentlich etwas OT in Bezug auf den vorliegenden Fall, passt aber dennoch ganz gut als Begründung für das oben Geschriebene.

 

am 22. Februar 2009 um 11:33

Carlos hat vollkomen recht und es zu 100% richtig erklärt.

Klar, gibt es keinen Rechtsanspruch zur Übertragung der SF-Jahre.

Aber ich habe jahrelang für eine Versicherung im Außendienst gearbeitet (und kenne/kannte einige Mitarbeiter von anderen VS-UNternehmen) und wir haben bisher noch keine Übertragung verweigert.

In 99,9% der Fällen geht es eh um die "Übertragungsvariante" wie vom TE angefragt.

am 22. Februar 2009 um 12:36

alles gut und schön:D

also bei mir steht es in den allgemeinen Bedingungen ;) die man teilweise sogar online durchlesen kann. Bei einem Wchsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft kann das schon wieder anders gehandhabt werden. Innerhalb der Familie Vater & Sohn, Frau & Mann etc. kenne ich kein Unternehmen welches die Übertragung ablehnt. Die Höhe der Übertragung richtet sich in der Regel so als ob Du selber den Vertrag mit dem Beginn deines Führerscheins gehabt hättest, also auch die Schäden mit der zu diesem Zeitpunkt gültigen Rückstufungstabelle!

Ist für jemanden der mit Versicherungen nix zu tun hat sehr kompliziert und auch schlecht nachvollziehbar, deshalb sollte wie schon desöfteren hier geschrieben eine Beratung und Vergleiche, egal ob telefonisch oder persönlich, helfen!

am 22. Februar 2009 um 16:59

Carlos Duval hat völlig recht! Kleine Ergänzung: schadenfreie Jahre sind i.d.R. Kalenderjahre.

Das bedeutet: wenn Du am 2. April 2004 den Führerschein gemacht hast, beginnt die Zählung erst ab 1. Januar 2005...

Bei Deinen neun Jahren FS hast Du also kein Problem, SF 5 zu übernehmen. Und wenns Dein Versicherer nicht macht, dann eben ein anderer. Nur: Daddy muß zustimmen!

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