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Strafzettel - ohne Bild, dafür mit Gebührenerhöhung?

Audi
Themenstarteram 12. Januar 2011 um 15:57

Hallo,

habe einen Strafzettel bekommen (schon vor 2 Monaten) - als ich den Bogen zur Anhörung bekam, habe ich geschrieben, dass ich ein Foto des Fahrers sehen möchte, weil keins dabei war und es ein Firmenauto sei und ich nicht wüsste, wer gefahren ist.

Jetzt, 4 Wochen später erhalte ich einen Bußgeldbescheid mit 20,00 Euro extra Gebühre (zu den 80 Euro).

Wie kann das sein? Kann ich das anfechten, wenn ich kein Bild von denen bekomm vom Fahrer? Eigentlich dürfte das nicht rechtsgültig sein oder doch?

Beste Antwort im Thema
am 13. Januar 2011 um 20:46

Zitat:

Bezahlst du auch keine Knöllchen, nur weil kein Foto dabei ist ?

 

Rat mal wer am längeren Hebel sitzt.

Die müssen DIR nachweisen, daß du gefahren bist und nicht umbekehrt. Wir sind hier nicht in Ammiland. Wie soll ich auf dem Zettel ankreuzen, ob ich gefahren bin, wenn ich kein Photo habe? Von wegen 100€ einfach zahlen, ihr habt wohl alle zu viel Geld.

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Zitat:

Original geschrieben von roostapusta

Hallo,

habe einen Strafzettel bekommen (schon vor 2 Monaten) - als ich den Bogen zur Anhörung bekam, habe ich geschrieben, dass ich ein Foto des Fahrers sehen möchte, weil keins dabei war und es ein Firmenauto sei und ich nicht wüsste, wer gefahren ist.

Jetzt, 4 Wochen später erhalte ich einen Bußgeldbescheid mit 20,00 Euro extra Gebühre (zu den 80 Euro).

Wie kann das sein? Kann ich das anfechten, wenn ich kein Bild von denen bekomm vom Fahrer? Eigentlich dürfte das nicht rechtsgültig sein oder doch?

da hilft nurnoch der anwalt, eindeutig verfahrensfehler und wenn du glück hast gehst du sogar ganz straffrei aus......

Nur so zur Info: Geht es denn dabei auch um Punkte?

Falls nicht, würde ich zahlen und abhaken.

Falls doch --> Anwalt, wie Sportmicha geschrieben hat.

Ich verschieb das ganze mal mit etwas passenderem Titel ins Forum Verkehr & Sicherheit, dort gibts mehr Experten.

Gruß Martin

Wow. Sieht es mit Cashflow so schlimm aus dass das nicht intern geregelt werden kann ?

Wie gesagt, so lange es nicht um Punkte geht, würde ich für die läppische 100 € da nicht die Tronkenburg niederbrennen. Das Foto gibts bestimmt auch nachträglich, und lässt sich der Fahrer nicht an der Uhrzeit ausmachen ? das wäre eigentlich das übliche Prozedere ;)

Ich meine, du gehst ja ziemlich spärlich mit Informationen um. Wenn der Mitarbeiter zb. im Naturschutzgebiet unerlaubt geparkt hat, oder gegen einen Einbahnstrasse gefahren ist, oder oder oder.... dann kannst du auf das Foto lange warten, da gibt es nämlich keins. Wie gesagt, ab zum Fleetmanager, und gucken wer es war, anhand von Kennzeichen und Uhrzeit.

Zitat:

Original geschrieben von roostapusta

Wie kann das sein?

da wird dein schrieb wohl auf dem postweg "verloren" gegangen sein...also entweder übergibst du das nem anwalt, oder du zahlst einfach oder du schreibst denen per einschreiben das du das foto haben möchtest....

Wie gesagt, kommt darauf an was ihm vorgeworfen wird. Ich würde mich auch als Sachbearbeiter schickaniert fühlen, wenn jemand ein Foto vom Fahrer haben will, wenn dieser den Strafzettel wegen dem Fahren in einer Fussgängerzone bekommen hat, oder der Lieferwagen ausserhalb der Lieferzeiten wo geparkt hat.

 

@ TE mehr infos bitte ;)

Zitat:

Original geschrieben von Sportmicha

Zitat:

Original geschrieben von roostapusta

Hallo,

 

habe einen Strafzettel bekommen (schon vor 2 Monaten) - als ich den Bogen zur Anhörung bekam, habe ich geschrieben, dass ich ein Foto des Fahrers sehen möchte, weil keins dabei war und es ein Firmenauto sei und ich nicht wüsste, wer gefahren ist.

 

Jetzt, 4 Wochen später erhalte ich einen Bußgeldbescheid mit 20,00 Euro extra Gebühre (zu den 80 Euro).

 

Wie kann das sein? Kann ich das anfechten, wenn ich kein Bild von denen bekomm vom Fahrer? Eigentlich dürfte das nicht rechtsgültig sein oder doch?

da hilft nurnoch der anwalt, eindeutig verfahrensfehler und wenn du glück hast gehst du sogar ganz straffrei aus......

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob zu einem Bußgeldbescheid (hier wohl Geschwindigkeitsüberschreitung?) verfahrenstechnisch zwingend ein mitgeschickter Fotobeweis gehört, d. h. dass hier ein Verfahrensfehler vorliegt.

Heute ist es aber durch die  Möglichkeiten der modernen Technik durchaus üblich, dass in den Bescheid ein entsprechendes Beweisfoto eingescannt ist, hier spreche ich aus eigener Erfahrung.

 

Vor mehr als 10 Jahren erhielt ich auch mal einen Bußgeldbescheid ohne Foto, allerdings mit dem Hinweis, ich könne das Beweisfoto in der .......stelle einsehen, was ich dann auch getan habe.

 

Seit wann hat man denn einen rechtlichen Anspruch auf ein Foto?!

Hier hat man sich wohl auf zu viel Stammtischgeschwafel verlassen und wundert sich jetzt, wenn Verwaltungsgebühren erlassen werden.

Erst informieren und dann handeln, wäre sicher die bessere Variante gewesen.

Wenn du noch mehr Geld rausschmeißen willst, beauftrage einen Anwalt. Anonsten schnell zahlen, sonst kommen Mahngebühren etc. dazu.

am 12. Januar 2011 um 22:50

Zitat:

Original geschrieben von roostapusta

Jetzt, 4 Wochen später erhalte ich einen Bußgeldbescheid mit 20,00 Euro extra Gebühre (zu den 80 Euro).

 

Wie kann das sein?

Das ist der normale Vorgang: da Du das Verwarnungsgeld nicht bezahlt hast, hat die Zentrale Bußgeldstelle ein Bußgeldbescheid erlassen, mit dem gleichzeitig die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen erhoben wurden.

 

 

Zitat:

Kann ich das anfechten, wenn ich kein Bild von denen bekomm vom Fahrer?

Ein Bild wird nicht immer und überall mitgeschickt und auch nicht auf Nachfrage zugesandt, in solchen Fällen kann man es bei der OWi-Stelle einsehen.

Welcher normal arbeitende Mensch schaft es in den Öffnungszeiten ? Und man fährt auch nicht in eine andere Stadt um sich ein Foto anzugucken. Wenn die nichts zuschicken würde ich auch nicht zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

Welcher normal arbeitende Mensch schaft es in den Öffnungszeiten ? Und man fährt auch nicht in eine andere Stadt um sich ein Foto anzugucken. Wenn die nichts zuschicken würde ich auch nicht zahlen.

Bezahlst du auch keine Knöllchen, nur weil kein Foto dabei ist ?

Rat mal wer am längeren Hebel sitzt.

am 13. Januar 2011 um 20:46

Zitat:

Bezahlst du auch keine Knöllchen, nur weil kein Foto dabei ist ?

 

Rat mal wer am längeren Hebel sitzt.

Die müssen DIR nachweisen, daß du gefahren bist und nicht umbekehrt. Wir sind hier nicht in Ammiland. Wie soll ich auf dem Zettel ankreuzen, ob ich gefahren bin, wenn ich kein Photo habe? Von wegen 100€ einfach zahlen, ihr habt wohl alle zu viel Geld.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

Welcher normal arbeitende Mensch schaft es in den Öffnungszeiten ? Und man fährt auch nicht in eine andere Stadt um sich ein Foto anzugucken. Wenn die nichts zuschicken würde ich auch nicht zahlen.

Bezahlst du auch keine Knöllchen, nur weil kein Foto dabei ist ?

Rat mal wer am längeren Hebel sitzt.

Also die Politessen hier machen immer ein Foto vom Falschparker, wenn man die freundlich fragt dann lassen die auch einen 5 min im Halteverbot stehen (manche sind halt auch nette Menschen). Ich parke nicht falsch, unabsichtlich falschparken ist echt schwer. Wenn ich es mit absicht mache dann zahle ich.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Zitat:

Bezahlst du auch keine Knöllchen, nur weil kein Foto dabei ist ?

 

 

 

Rat mal wer am längeren Hebel sitzt.

Die müssen DIR nachweisen, daß du gefahren bist und nicht umbekehrt. .................

Das werden sie auch sicher, wenn sie denn  dazu auch noch einen entsprechenden Bildnachweis haben.

 

Nur,  

sie werden dann Dich sicher zu sich ins "Amt" vor Ort zur Bildbesichtigung einladen oder gfls. kann dann auch Dein Anwalt Akteneinsicht beantragen.

Welch ein Aufwand, der Dich viel Zeit und möglicherweise auch zusätzliches Geld kosten kann, wenn Du nur pro forma auf einen schlüssigen Nachweis bzw. Beweis pochst, obwohl Du Dich schon längst ertappt fühlst.

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