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Stützlast - Fahrrad auf AHK

Themenstarteram 14. Juni 2023 um 8:43

Hi zusammen,

Ich spiele aktuell mit dem Gedanken eine abnehmbare anhängerkupplung an meinem jetzigen Auto nachzurüsten. Es handelt sich um einen Audi A1 sportback aus 2011. Leider sind in den fahrzeugpapieren nur 50 kg stützlast eingetragen. Da meine Freundin aus gesundheitlichen Gründen ein E-Bike fahren muss und wir öfter drei Fahrräder transportiert haben würde das mit Gewicht der Fahrräder und dem Eigengewicht des Fahrradträgers eigentlich zu viel sein.

Sind diese Lasten extrem konservativ kalkuliert und ich kann auch problemlos 60 oder 70 Kilo drauf machen?

Mein Vater hat damals auf seinem a4 sogar einen Moped Träger auf der AHK gehabt und ich war echt schockiert, als ich von den 50 Kg Bein A1 gelesen habe....

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124 Antworten

Nun, techn. wird das möglich sein, aber wenn etwas passiert oder die Rennleitung kontrolliert, werden die Dir schon sagen was daran falsch ist.

Gruß jaro

Die Stützlast wird eigentlich durch 2 Faktoren bestimmt, einmal die zul. Traglast des Fahrradträgers selbst und eben der zulässigen Traglast des Fahrzeugs.

Wird die eingetragene Traglast des Fahrzeugs überschritten, fährst du ohne ABE. Die meisten Fahrradträger für die AHK haben eh nur 60KG, auch wenn es sich um einen Träger für 3 Fahrräder handelt.

Bei beiden Fällen kann es bei Überschreitung zu einer Veränderung der Fahreigenschaften kommen oder beim Träger ist die sichere Befestiigung gefährdet, da der Anschluss ja lediglich über eine Klemmung am Kugelkopf gewährleistet ist.

Ich würde als erstes abklären, ob eine Auflastung durch den Fahrzeughersteller (Audi) möglich ist und wenn ja keinesfalls ein Träger überlasten.

Im Fall eines Unfalles kann sonst der Schuss extrem nach hinten losgehen.

Notfalls muss eben ein Fahrrad in den Fahrgastraum oder ein Anhänger her.

Themenstarteram 14. Juni 2023 um 9:05

Danke für eure schnellen Antworten :) Gesamtgewicht wären 58,5kg wenn wir den Akku im Innenraum transportieren. Als Laie klingen diese 8,5kg mehr nach nichts ??

Ich danke euch für die ausführliche Antwort. Mir ist klar, dass ich mich rechtlich auf dünnes Eis begebe. Anhänger ist leider keine Option und Fahrrad in Fahrgastraum in einem a1 mit 3 Personen auch nicht ??

Beim Auflasten kommen wir in preisliche Dimensionen, da kaufe ich lieber ein anderes Auto ??

 

Viele Grüße,

Phil

Die sicherste, aber umständliche Lösung wäre, die Räder auf Dach und AHK zu verteilen.

Zitat:

@Phil liebt Audi schrieb am 14. Juni 2023 um 10:43:07 Uhr:

 

Sind diese Lasten extrem konservativ kalkuliert und ich kann auch problemlos 60 oder 70 Kilo drauf machen?

Seit bei uns mal ein Fahrradträger durchgebrochen und auf die Straße gefallen ist, sehe ich nicht mal die erlaubten Lasten als unkritisch (unserer war nämlich nicht überlastet). Und erlaubt ist es eh nicht und Du willst sicher nicht die Diskussion haben wenn die Überschreitung der Lasten ermittelt wird nachdem sowas mal passiert ist und der Träger auf der BAB uU in ein anderes Fahrzeug geschliddert ist.

Das Gewicht ist das eine, da mögen 8kg nicht nach viel klingen. Wäre im Fahrzeuginnenraum auch kein großes Problem.

Durch die Montage auf der AHK kommt aber der Hebelarm hinzu, der Schwerpunkt des Fahrzeug verschiebt sich sehr ungünstig. Das kann das Fahrverhalten sehr deutlich negativ beeinflussen.

Ich mache immer einen großen Bogen um die Fahrzeuge mit solchen Trägern, habe das gefühl das mindestens die Hälfte davon auf halb Acht hängt. Hin und wieder sieht man dann ja auch noch zusätzliche Befestigung der Räder am Dachträger etc. da hat wohl schon jemand schlechte Erfahrungen gemacht ;)

Am letzten We wieder dutzendfach gesehen auf einer Tour quer durch Deutschland. Kofferraum knallvoll bis oben hin, Fahrradträger hinten drauf mit 3-4 Fahrrädern das die AHK schon fast am Boden schleift und dann noch eine Dachbox oben drauf. Aber mit 180 auf der linken Spur unterwegs :rolleyes:

Die Heckträger an der Heckklappe finde ich persönlich besser da liegt das Gewicht weiter vorne, gibt aber für den A1 wohl nur für 2 Räder.

Vielleicht lässt sich noch etwas Gewicht sparen, wie viel würden denn die 3 Sättel mit Stange wiegen wenn man sie demontiert?

Man kann es halt drehen und wenden wie man will der A1 ist ein Kleinwagen und kein Lastenesel.

Bei 8 kg würde ich es riskieren, auch wenn es nicht ganz legal ist.

Die Frage ist dann aber auch wie weit soll es gehen? Für 100 km an die Nordsee oder 1500 km an die Adria? Bei Zweitem würde ich es nicht machen. Und wenn das dauerhaft gemacht wird, sollte man eine solide Lösung finden, bis zu hin zu Leihrädern.

Der einzig legale Weg geht über die Auflastung. Habe meinen BMW von 0kg Stützlast auf 75kg durch die BMW-Zentrale per Unbedenklichkeitsbescheinigung auflasten lassen. (Hat mich nichts gekostet, bis auf die Eintragung in die Papiere durch die DEKRA)

Ob Audi das für den A1 macht...keine Ahnung.

Alles andere ist illegal und teuer, wenn man erwischt wird. Macht der Träger die Biege und es kommt zum Unfall wird es richtig teuer.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 14. Juni 2023 um 11:40:18 Uhr:

Bei 8 kg würde ich es riskieren, auch wenn es nicht ganz legal ist.

Das ist nicht "ganz legal". Es ist illegal,mit allen rechtlichen Folgen.

Gab es hier nichtmal den Passus, dass Tipps zu illegalen Dingen nicht erwünscht sind?

Themenstarteram 14. Juni 2023 um 10:22

Ich danke für eure Rückmeldungen. Gute Idee die Sattel noch abzumontieren :D Heckklappenträger hatte ich auch schon überlegt, die Dinger sehen aber alle immer sehr wackelig aus und oh die Heckklappe und die Scharniere für diese Belastung wirklich besser geeignet sind als die AHK?

Bzgl illgealität: es sind bis 50% Zusatzgewicht über Zulässigkeit 25€ Bußgeld, also scheinbar kein so extrem schlimmes Vergehen. Ich will ja auch nicht 30kg extra draufpacken:)

Turbotobi du hast Recht, es ist ein Kleinwagen und so soll es auch bleiben :)

 

Autobahn werde ich nicht fahren, es geht um Strecken 50-90 km und meiner Freundin und meinem Neffen, also keine Dachbox und das Auto bis in den letzten Winkel mit Ballast beladen. Das Ganze 3-4 Mal im Jahr.

Hab eben mit meiner Werkstatt gesprochen, die meinten die Vorgaben in den Bereich wären so streng, dass der a1 50kg locker macht und das Material für Toleranzen bis 20% mehr Minimum ausgelegt wäre und mir nahegelegt, mir keinen Kopf zu machen.

Zitat:

@Phil liebt Audi schrieb am 14. Juni 2023 um 11:5:14 Uhr:

Danke für eure schnellen Antworten ? Gesamtgewicht wären 58,5kg wenn wir den Akku im Innenraum transportieren. Als Laie klingen diese 8,5kg mehr nach nichts ??

Das sind 17% Überladung. Da wünsche ich viel Spaß bei einer Kontrolle, vor Allem im Ausland.

 

Nur mal als Beispiel: mich haben 14% Überladung eines Sprinters vor drei Jahren in der Schweiz 650 CHF gekostet - plus Kreditkartengebühren.

 

Österreich, Italien, Frankreich usw. dürfte genauso spaßbefreit sein.

Überladung des Autos ist etwas anderes als das Überschreiten der Stützlast. Für letzteres gibt es bis 50% Überschreitung nur ein Bußgeld von 25€ in Deutschland.

Dann würde ich das allerdings riskieren :rolleyes:.

 

Und wenn das Zeug dann über die Autobahn geflogen ist, rufe ich die Polizei zum Aufräumen und hoffe, dass die wissen, dass das nur 25€ kostet :confused: :rolleyes:

Wenn es dabei zu einer „Gefährdung“ kommt, gelten ganz andere Tarife. Bis zu Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe.

Die :rolleyes: und :confused: hast Du aber schon gesehen?

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