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Telefonieren am Steuer - unberechtigt - was tun ?

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 12:50

Hallo zusammen,

meine Frau wurde heute angehalten und beschuldigt am Steuer telefoniert zu haben.

Dem war aber nicht so. Zum einen war die Freisprechanlage an und zum anderen stand die Tasche mit dem Handy im Beifahrerfussraum.

Als sie die Polizistin drauf ansprach das die Tasche mit dem Handy ja im Fussraum steht sagte die nur das ihr das völlig egal wäre und meine Frau sich dazu schriftlich äußern könnte.

Nun habe ich gelesen das selber ein Einspruch nicht viel bringt und wenn kann es durchaus sein das dieses vor Gericht landet an Stelle das es eingestellt wird.

Eine Rechtsschutzversicherung ist Ihrerseits aber nicht vorhanden.

Wäre es hier also unterm Strich besser dieses einfach zu zahlen, obwohl man völlig zu unrecht belangt wird ?

Gruss

Netzjunkie

Beste Antwort im Thema
am 24. Juni 2012 um 13:21

Zitat:

Original geschrieben von twindance

In einem Monat ist die Handy-Rechnung da. Hier ist ja explizit aufgelistet, wann Telefonate geführt wurden. Mit einem höflichen Hinweis auf die in Kopie beiliegende Rechnung die Zahlung ablehnen und um interne Klärung des Sachverhaltes innerhalb der Diensstelle bitten.

"war die Freisprechanlage an" liest sich so, als sei tatsächlich telefoniert worden - nur halt nicht mit dem Handy in der Hand. Da macht die Handyrechnung dann aber keinen Unterschiedungen.

Auf der anderen Seite kenne ich genug Leute, die zwei oder mehr Handys mitführen. Wie soll man denn nun nachweisen, dass nicht ein anderes Handy in der Hand gehalten wurde?

Ich vermute aus der Nummer gibt es kein einfaches rauskommen.

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Der Sache gefasst in´s Auge sehen. In einem Monat ist die Handy-Rechnung da. Hier ist ja explizit aufgelistet, wann Telefonate geführt wurden. Mit einem höflichen Hinweis auf die in Kopie beiliegende Rechnung die Zahlung ablehnen und um interne Klärung des Sachverhaltes innerhalb der Diensstelle bitten. Eventuell könnte man dies mit dem Zusatz garnieren, dass man als Zeichen des guten Willens derzeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde keinesfalls in Erwägung zieht.

am 24. Juni 2012 um 13:21

Zitat:

Original geschrieben von twindance

In einem Monat ist die Handy-Rechnung da. Hier ist ja explizit aufgelistet, wann Telefonate geführt wurden. Mit einem höflichen Hinweis auf die in Kopie beiliegende Rechnung die Zahlung ablehnen und um interne Klärung des Sachverhaltes innerhalb der Diensstelle bitten.

"war die Freisprechanlage an" liest sich so, als sei tatsächlich telefoniert worden - nur halt nicht mit dem Handy in der Hand. Da macht die Handyrechnung dann aber keinen Unterschiedungen.

Auf der anderen Seite kenne ich genug Leute, die zwei oder mehr Handys mitführen. Wie soll man denn nun nachweisen, dass nicht ein anderes Handy in der Hand gehalten wurde?

Ich vermute aus der Nummer gibt es kein einfaches rauskommen.

@TE

Nun sag mal, was die Polizistin bewogen haben soll, Deiner Frau unberechtigte Vorwürfe zu machen. Was hätte sie davon, und warum gerade Deine Frau?

Wenn Deine Frau vielleicht einen ähnlich aussehenden Gegenstand in der Hand gehabt hätte, welcher irrtümlich für ein Handy gehalten wurde (Rasierer, Fön, Diktiergerät,....), warum hat sie es dann vor Ort nicht sofort vorgezeigt und den Fall aufgeklärt?

Nee nee, ich glaub mal, das Mädel hat schlicht telefoniert. Ob und warum sie die FSE nicht benutzt hat, weiß ich nicht (Zweithandy, Smartphone,...). Deswegen ist die Sache mit der Telefonrechnung auch nicht hilfreich. Ich bin mir sicher, dass es keinen Sinn macht, hier Einspruch einzulegen, es wird nur teurer. Ich würde den (berechtigten) Bußgeldbescheid nebst Punkt akzeptieren und gut ist es.

Soweit meine Meinung.

Gardiner

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 15:54

Zitat:

Original geschrieben von twindance

In einem Monat ist die Handy-Rechnung da. Hier ist ja explizit aufgelistet, wann Telefonate geführt wurden.

Leider handelt es sich um ein Prepaid-Handy. Eine Übersicht der geführten Gespräche kann zwar einmalig angefordert werden. Die Angenommenen Gespräche werden jedoch leider nicht aufgelistet.

Demnach komme ich mit der Handyrechnung leider nicht weit :(

Und... es wurde nicht telefoniert ! Und sie hatte auch keinen anderen Gegenstand in der Hand !

Auch wenn das hier vermutet wird . Sonst hätte ich dieses nicht so geschrieben und um Rat gefragt !

Achja, die Freisprecheinrichtung ist eine Bluetooth-Einrichtung die meine Frau immer beim Einsteigen anmacht. BT am Handy ist immer an.

 

Gruss

Netzjunkie

Hallo, Netzjunkie

wenn ihr eine RSV ohne Selbstbeteiligung habt, wäre es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten.

Dieser kann bei einer Verhandlung möglicherweise berechtigte Zweifel beim Richter wecken, bzw. bei einer Vernehmung der Beamtin herausfinden, wie diese darauf kommt, dass Deine Frau telefoniert haben soll.

Grundsätzlich sollte aber zuerst geklärt werden, ob Deine Frau möglicherweise doch das Handy in der Hand hatte, und sei es nur, um die Uhrzeit abzulesen und ob sie es danach wieder in die Handtasche gelegt hat.

Hallo, Twindance,

die Handyrechnung sagt Null und gar nichts aus.

Angenommene Anrufe werden dort nicht aufgelistet und man kann auch nicht anhand der Rechnung sehen, ob der Fahrer z. B. eine SMS gelesen hat, ob er während der Fahrt ein Spiel gespielt hat oder was auch immer.

Viele Grüße,

Nachteule

am 24. Juni 2012 um 16:28

Lohnt sich denn der ganze Aufwand für 63,50 € ?

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 16:28

Hallo Nacheule,

das Auto ist über meine ADAC-Rechtsschutz abgesichert (auch wenn meine Frau fährt). Dieses wäre also der Fall.

Und glaub mir, sie hat das Handy definitv nicht in der Hand sondern in der Tasche gehabt.

Ich habe ihr schon tausend Mal gesagt sie soll mit dem Haare drehen aufhören *lach*

Kann mir auch vorstellen das dieses von außen so aussieht als ob man etwas ans Ohr hält.

Aber dem war wirklich nicht so.

Gruss

Netzjunkie

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Lohnt sich denn der ganze Aufwand für 63,50 € ?

Das ist ja die Frage :)

Natürlich nicht wenn noch weitere Kosten hinzukommen.

Aber ihr geht es erstmal darum das sie nichts gemacht hat und dafür nun zahlen soll.

Gruss

Netzjunkie

am 24. Juni 2012 um 16:33

Ich würde dagegen angehen, weil man schon anderweitig überall abgezockt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Lohnt sich denn der ganze Aufwand für 63,50 € ?

Und der Punkt dazu ... aus Prinzip würde ich da schon was machen.

Erstmal den Bescheid abwarten und dann mit der Bußgeldstelle telefonieren, ich würde nicht gleich schwere Geschütze auffahren!

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 16:49

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Lohnt sich denn der ganze Aufwand für 63,50 € ?

Und der Punkt dazu ... aus Prinzip würde ich da schon was machen.

Erstmal den Bescheid abwarten und dann mit der Bußgeldstelle telefonieren, ich würde nicht gleich schwere Geschütze auffahren!

Meinst du die lassen sich auf irgendwelche Gespräche ein ?

Ich denke das sie dann wieder auf einen schriftlichen Einspruch verweisen.

Wobei ich dann immer noch bei der Meinung bin, das man damit kaum Chancen hat da Aussage gegen Aussage steht.

Gruss

Netzjunkie

Zitat:

Original geschrieben von uhu110

wenn ihr eine RSV ohne Selbstbeteiligung habt, wäre es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten.

Meine ADAC Verkehrs-RSV hatte die Erfolgsaussicht in meiner Streitsache geprüft, bevor sie meinem Anwalt grünes Licht hinsichtlich Kostenübernahme erteilte. Das wird in besagter Angelegenheit kaum anders sein ... und die Anschuldigung rührt von einem Exekutivbeamten im Dienst.

Zitat:

Original geschrieben von netzjunkie

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

 

Und der Punkt dazu ... aus Prinzip würde ich da schon was machen.

Erstmal den Bescheid abwarten und dann mit der Bußgeldstelle telefonieren, ich würde nicht gleich schwere Geschütze auffahren!

Meinst du die lassen sich auf irgendwelche Gespräche ein ?

Ich denke das sie dann wieder auf einen schriftlichen Einspruch verweisen.

Wobei ich dann immer noch bei der Meinung bin, das man damit kaum Chancen hat da Aussage gegen Aussage steht.

Gruss

Netzjunkie

Probieren, anrufen, dann schriftlichen Widerspruch und weitersehen. Wenn der Anruf nicht schon was brachte würde ich anfangen, schonmal zu schauen, wenn RSV vorhanden, mit denen mal Bescheid zu geben, der Widerspruch ist evtl. mit Anwaltshilfe besser verfasst. Ohne RSV bzw. wenn sie nicht zahlt, würde ich es mir doch 2 mal überlegen ... Aufwand ist wohl immer da, dann sind evtl. die 60 und paar Euro und der Punkt(nicht jedem tut ein Punkt wirklich weh) einfach das kleinere Übel, wenn man kein Prinzipenreiter ist.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Lohnt sich denn der ganze Aufwand für 63,50 € ?

Ich finde schon. Und wenn nicht telefoniert wurde, geht es in erster Linie ums Prinzip.

@twindance

Wie hier schon gesagt wurde. Das mit der Rechnung wird nichts bringen und der Hinweis auf den Verzicht auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde genau so wenig. Glaubst du, dass sich die Polizei von so einer Äußerung dazu bewegen läßt, die Sache auf sich beruhen zu lassen? Mitnichten. Vor Lachen auf die Schenkel schlagen wird man sich.

Da könnte man ja gleich zugeben, dass der Vorwurf nicht haltbar ist.

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