ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Totalschaden gekauft

Totalschaden gekauft

Themenstarteram 11. Juni 2014 um 11:22

So, jetzt hab ich den ganz dicken Salat: Ich hatte wegen eines kleinen Auffahrunfalls mit meinem vor einigen Monaten gebrauchten gekauften Wagens Kontakt mit der Versicherung. Die Dame am Telefon fragte mich dann allen ernstes, ob ich wüsste, dass mein Wagen schon mal einen Totalschaden hatte :confused: WTF? Ich weiss von einem Bagatellschaden, welchen der direkte Vorbesitzer verursacht hat, aber sonst von nix. Der Vorbesitzer wiederrum bestreitet irgendwas von dem Totalschaden zu wissen. Wenn ich glauben schenke, kann es nur noch der Erstbesitzer gewesen sein. Der Wagen hat mich einen Haufen Geld gekostet und ich bin mehr als aggro...Die Frage ist nun: Kann ich mich schonmal damit abfinden, dass ich den Wagen an der Backe habe, oder habe ich irgendeine Chance den Kauf rückabzuwickeln?

Ähnliche Themen
19 Antworten

Moin,

was ist denn jetzt dein aktuelles Problem? Geht es zuerst um den verschwiegenen Totalschaden oder geht es mehr um den aktuellen Heckschaden da deine Versicherung sagt: Wagen steht bei uns noch als Totalschaden und kann eben nicht kaputter als kaputt sein und es gibt kein Geld.

Bei ersterem würde der Wagen solange rückabgewickelt werden bis derjenige gefunden ist welcher den Schaden nicht angegeben hat. Eine jeweilige Nutzung ist aber dennoch zu berücksichtigen.

Geht es um den Schaden, so kann es einfach auch nur sein dass der Schaden nicht nach Gutachten repariert wurde sondern nur nach Gutachten (fiktiv) abgerechnet. Daher fehlt der Versicherung die Bestätigung das repariert wurde. Da sollte dir der Gutachter weiter helfen können.

Grüße

Steini

Moin,

wenn ich es richtig verstehe hat er einen PKW mit ehemaligem Totalschaden mehr oder weniger als Unfallfrei (abgesehen von dem erwähnten Bagatellschaden des Vorbesitzers) gekauft.

Zunächst ist aus meiner Sicht interessant was im Kaufvertrag stand?

a) wurde Unfallfreiheit zugesichert oder

b) wurde Unfallfreiheit in der Zeit, in der der Vorbesitzer das Auto gefahren hat zugesichert (so ist es bei den meisten Standardkaufverträgen vom z.B. ADAC)?

wurde a) oder b) weiter eingeschränkt unter Angabe des Bagatellschadens?

Geht es um den Golf aus deinem Profilbild?

- Fahr doch mal zur VW-Werkstatt und frage ganz nett, ob sie mal in der Historie nachschauen, ob und wann ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist (ev. bekommst du das Datum vom Bagatellschaden oder vom Totalschaden sofern irgendwo bei VW repariert).

- Ruf doch nochmals bei der Versicherung an und frage mal höflich, ob diese dir das Datum nennen, wann der Wagen als Totalschaden abgerechnet wurde.

Je nach Erfolg und Informationsgehalt würde ich mich dann erst um die nächsten Schritte bemühen.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von sailor701

wenn ich es richtig verstehe hat er einen PKW mit ehemaligem Totalschaden mehr oder weniger als Unfallfrei (abgesehen von dem erwähnten Bagatellschaden des Vorbesitzers) gekauft.

Da müsste man mal genauer gucken was mit dem "Bagatellschaden" war. Je nach Auto und Schaden kann es durchaus sein dass ein recht kleiner Schaden bei hohen Restwertgebogen fiktiv als Totalschaden abgerechnet wurde. Blöde Beschädigung der vorderen Tür an der Kante, Tür neu, Kotflügel einlackieren, hintere Tür einlackieren und schwups kann ein etwas älteres Auto in der Abrechnung zum Totalschaden werden. Bei solchen Schäden die (nicht fachgerecht) mit etwas Spachtel und Lack danach beim Fähnchenhändler stehen gibt es bisweilen ziemlich hohe Restwertangebote.

Frag doch mal den Vorbesitzer ob er ggf. noch einen Beleg über die Schadenhöhe beim Bagatellschaden hat, vielleicht kannst du Rechnung, Gutachten oder Kostenvoranschlag bekommen.

Ansonsten bleibt das erst einmal Rätselraten. Wenn du weitere Schritte einleiten willst wäre zuvor anzuraten irgendwo einen Gebrauchtwagencheck zu machen mit dem Verweis auf den ggf. vorliegenden Totalschaden um etwas in der Hand zu haben zu weiteren Vorschäden - soweit erkennbar und tatsächlich vorhanden.

Ohne weitere Infos kann man dir leider nicht helfen. Um welches Fahrzeug handelt es sich überhaupt? Von der guten Dame der Versicherung hast du nichts weiter in Erfahrung bringen können? Oder schau mal, ob sich über den Fachhändler was rausfinden lässt.

Es ist bei bestimmten Kategorien auch nicht unwahrscheinlich, nur die Fahrzeugnummer eines Totalschadens auf einem geklauten Fahrzeug umherzufahren.

am 11. Juni 2014 um 17:21

@TE

Richte doch mal eine Anfrage an das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer

HIS-Selbstauskunft

Zitat:

Möchten Sie zusätzlich erfahren, ob und welche Informationen wir zu Ihrem Kraftfahrzeug gespeichert haben, übersenden Sie uns daher bitte zusätzlich

Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Kfz (zu finden in Ihrem Fahrzeugschein oder am Fahrzeug selbst, meist im Motorraum)

Kfz-Kennzeichen

Erstzulassungsdatum

Hersteller

Typ-Angabe

einen Nachweis, dass es sich bei Ihrer Person um den Halter, Versicherungsnehmer oder Eigentümer des Fahrzeugs handelt (z.B. durch eine Kopie des Fahrzeugscheins)

Seit dem 01.04.2010 ist gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Auskunft pro Jahr kostenlos. Wie im Gesetz vorgesehen kann für weitere jährliche Selbstauskünfte ein Entgelt erhoben werden, wenn die in § 34 Abs. 8 BDSG definierten Voraussetzungen erfüllt sind.

Themenstarteram 11. Juni 2014 um 17:37

Ich habe von der netten Dame von der Versicherung nun ein Datum und die Schadenshöhe gennant bekommen. Es war ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Fahrzeug kann sie auch ganz eindeutig über VIN, Farbe, Typ etc. zuordnen. Ich denke mehr Details sollte ich an dieser Stelle jetzt nicht preisgeben. Man weiß ja nie wer mitliest...

Also wie bereits vermutet, ein "leicht" zu reparierender Schaden wenn man nur genug Spachtelmasse und Glasfasermatten im Keller hat.... :(

Ich würde dir dazu raten einen Anwalt zu nehmen sofern eine Rechtsschutz vorliegt. Das wird ein langer Weg bis das wohl aufgedröselt ist :(

Grüße

Steini

Themenstarteram 11. Juni 2014 um 18:35

Ich habe keine RSV, werde mich aber trotzdem mal beraten lassen. Es geht ja um eine Menge Geld.

Was wäre eigentlich wenn ich mit dem Wagen jetzt einen Totalschaden hätte. Kann sich die Versicherung weigern zu bezahlen? Ich musste zur Regulierung des aktuellen Schadens jetzt Bilder des Wagens zusenden, weil die Versicherung natürlich sicher gehen möchte, dass das Fahrzeug instand gesetzt wurde und hier kein Betrug vorliegt.

Gezahlt wird auch wenns schon n totalschaden gab. Nur nicht in den summen , wie wenns unfallfrei wäre.

Hi,

ein Gutachter ermittelt den Wert des Wagen ohne Unfall,aber mit dem vertuschten und hoffentlich halbwegs ordentlich reparierten Unfallschaden. Das wird dann als Basis für die Abrechnung des neues Schaden benutzt.

Der Wert vor dem Unfall hängt natürlich davon ab wie gut der alte "Totalschaden" Repariert wurde.

Gruß tobias

Themenstarteram 11. Juni 2014 um 19:39

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

@TE

Richte doch mal eine Anfrage an das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer

HIS-Selbstauskunft

Werde ich auch mal machen, danke.

Themenstarteram 11. Juni 2014 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

ein Gutachter ermittelt den Wert des Wagen ohne Unfall,aber mit dem vertuschten und hoffentlich halbwegs ordentlich reparierten Unfallschaden. Das wird dann als Basis für die Abrechnung des neues Schaden benutzt.

Der Wert vor dem Unfall hängt natürlich davon ab wie gut der alte "Totalschaden" Repariert wurde.

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Gezahlt wird auch wenns schon n totalschaden gab. Nur nicht in den summen , wie wenns unfallfrei wäre.

Ok, das ist besser als nichts.

am 11. Juni 2014 um 20:15

Wenn Dein Verkäufer nichts von dem Totalschaden wusste, sollte er eigentlich auch ein Interesse daran haben der Sache auf den Grund zu gehen. Auch er wäre jetztlich dann beschi***en worden und hätte vermutlich den Kaufpreis nicht in der Höhe gezahtl.

Möglicherweise könnt ihr zusammen was gegen den vorherigen Besitzer anstreben; erhöht auch den Druck auf den Dritten. Du solltest aber 100% sicher sein, dass er nicht das schwarze Schaaf ist. Das wirst Dir ja die Selbstauskunft zeigen.

am 11. Juni 2014 um 21:09

Zitat:

Original geschrieben von raceomat

Ich habe von der netten Dame von der Versicherung nun ein Datum und die Schadenshöhe gennant bekommen. Es war ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Fahrzeug kann sie auch ganz eindeutig über VIN, Farbe, Typ etc. zuordnen. Ich denke mehr Details sollte ich an dieser Stelle jetzt nicht preisgeben. Man weiß ja nie wer mitliest...

Wenn dir das Unfalldatum schon bekannt ist, kann auch eingegrenzt werden, bei welchem Vorbesitzer der Totalschaden eingetreten war. Vom HIS bekommst du "nur" die Bestätigung der Totalschadenmeldung eines deutschen Versicherers, der dir aber aus Gründen des Datenschutzes das Gutachten nicht zur Verfügung stellen darf.

Die Erkenntnis reicht aber schon und in einem eventuellen Zivilrechtsstreit wird es der Vorbesitzer nicht darauf ankommen lassen, das ein Sachbearbeiter des Versicherers als Zeuge das Gutachten dem Richter auf den Tisch legt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen