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Transporter mit Klasse B

Themenstarteram 6. März 2014 um 21:41

Hallo,

ich will nächste Woche mein neues Auto abholen.

Will dazu einen Transporter mieten und Auto draufladen.

Das Gesamtgewicht wird etwa 3700-3800 sein.

Ich hab nur die Klasse B, überschreite also damit das Gewicht um etwa 200-300 kg.

Wenn ich erwischt werde, welche Strafe kann auf mich zukommen ?

Nur ein Bußgeld oder auch Führerscheinentzug ?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wenn er jetzt schon weiß das er den Schleppwagen überläd dann ist er schon beim Vorsatz.

Vielleicht hat er ja nen Kumpel mit BE oder Mehr und kann dann einfach nen Scharan oder irgendeinen SUV mit Allrad ( die Kisten dürfen meißtens um die 2,5T ziehen ) mieten und nen Hänger dazu.

Dann ist er auf der Sicheren Seite.

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Die Fahrerlaubnis bezieht sich eindeutig auf die zulässige Gesamtmasse (zG) und nicht auf die tatsächliche. Eine Überladung führt daher niemals zu einem Führerscheinvergehen.

Fahrlässigkeit und Vorsatz sind Schuldformen, die im Strafrecht wie im Ordnungswidrigkeitenrecht bekannt sind. Eine OWI wird nicht grundsätzlich zur Straftat, wenn man sie vorsätzlich begeht. Ein Straftatbestand "vorsätzliches Überladen" existiert nicht.

was für ein zulässiges gesamtgewicht hat der transporter?!

Also solltest du es auf einen Anhänger laden, wird dies nicht gehen, da du nur 750kg ziehen darfst.

Sollte der Transporter mehr als 3500kg zulässiges Gesamtgewicht betragen wird dies auch nicht gehen.

Wie die Strafen dazu sind kann ich dir nicht genau sagen, kommt eben auch drauf an ob du noch in der Probezeit bist oder nicht.

Aber hier ein ähnlicher Fall.

Zitat:

Original geschrieben von chenri112

Also solltest du es auf einen Anhänger laden, wird dies nicht gehen, da du nur 750kg ziehen darfst.

Blödsinn. Für Klasse B bekomme ich problemlos ein Gespann zusammen, wo der Anhänger 1,5 Tonnen wiegt.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von chenri112

Also solltest du es auf einen Anhänger laden, wird dies nicht gehen, da du nur 750kg ziehen darfst.

Blödsinn. Für Klasse B bekomme ich problemlos ein Gespann zusammen, wo der Anhänger 1,5 Tonnen wiegt.

Du meinst vielleicht B96 oder BE!!!

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/.../...rerscheinklassen-ab-2013.htm

Zitat:

Original geschrieben von chenri112

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

 

Blödsinn. Für Klasse B bekomme ich problemlos ein Gespann zusammen, wo der Anhänger 1,5 Tonnen wiegt.

Du meinst vielleicht B96 oder BE!!!

Nee nee, ichtyos hat schon recht, mit klasse B kann man mehr wie nur 750kg ziehen.

Angenommen das Zugfahrzeug hat ein Gesammtgewicht von 1900kg dann kann der anzuhängende Anhänger locker 1500kg Gesammtgewicht haben da wir in der Summe dann erst bei 3400kg liegen und bis zu 3500kg Zuggesammtgewicht sind ja mit der Klasse B möglich.

Gruß

Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zitat:

Original geschrieben von chenri112

 

Du meinst vielleicht B96 oder BE!!!

Nee nee, ichtyos hat schon recht, mit klasse B kann man mehr wie nur 750kg ziehen.

Angenommen das Zugfahrzeug hat ein Gesammtgewicht von 1900kg dann kann der anzuhängende Anhänger locker 1500kg Gesammtgewicht haben da wir in der Summe dann erst bei 3400kg liegen und bis zu 3500kg Zuggesammtgewicht sind ja mit der Klasse B möglich.

Gruß

Maik

Hmm ok, mir wurde es vor einem Jahr in der Fahrschule so erklärt, dass man mit der Klasse B generell nur 750kg Anhänger ziehen darf, egal wie viel das Auto wiegt.

Mit dem B96 darf man maximal 4,25t fahren, dabei darf der Anhänger nicht das zulässige Gesamtgewicht des PKW´s übersteigen.

Beim BE darf man maximal 7,5t fahren, wovon jedoch der PKW maximal 3,5t zulässiges Gesamtgewicht haben darf.

Muss wohl noch mal mit meiner Fahrlehrerin quatschen.

Zitat:

Original geschrieben von chenri112

Hmm ok, mir wurde es vor einem Jahr in der Fahrschule so erklärt, dass man mit der Klasse B generell nur 750kg Anhänger ziehen darf, egal wie viel das Auto wiegt.

Blödsinn.

Zitat:

Beim BE darf man maximal 7,5t fahren, wovon jedoch der PKW maximal 3,5t zulässiges Gesamtgewicht haben darf.

Nicht nur mit PKW - da gibt es diverse andere Kombinationen. :rolleyes:

Zitat:

Muss wohl noch mal mit meiner Fahrlehrerin quatschen.

Ich rate mal, dass die auch nicht alle Varianten auf dem Schirm hat.

 

am 7. März 2014 um 1:26

Die verf......te Sch...sse ist das sich bei den Führerscheinklassen alle paar Jahre, wenn nicht Monate, irgendwas ändert.

B, BE,B96, Bestandsschutz, eventuell im Saarland oder bei Mondschein gemacht, vor xx.xx.1992, Schlüsselzahl hin und her ..................

Kein Wunder, das da keiner mehr durchblickt und weiß was er fahren darf :confused:

Wenn ich nix übersehen habe, gab es keine Änderung, wo jemandem was weggenommen wurde.

Nicht wirklich übersichtlich ist das hier - aber hättest Du eine bessere Idee?

Was für einen Transporter willst Du mieten, einen wo das Auto direkt drauf kommt?

Welches ZGG hat der Transporter, welche hat das Auto?

Themenstarteram 7. März 2014 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von Datzikombi

Was für einen Transporter willst Du mieten, einen wo das Auto direkt drauf kommt?

Welches ZGG hat der Transporter, welche hat das Auto?

Ja, will einen Transporter mieten,,also einen sog. Abschleppwagen, wo ixh mein Auto drauflade. Dabei überschreite ich das Gesamtgewicht (Klasse B max 3500 kg) um ca 200-300 kg.

Was kann da passieren ?

Und noch ne Frage:

Wenn auf dem transport ein Unfall passiert, wer haftet dann für den Schaden ? Die Kasko ?

Wenn der Transporter ein zGG über 3,5t hat ist es fahren ohne Führerschein bei Klasse B.

Mit Klasse B darfst Du allerdings einen Anhänger ziehen. Das zGG des Anhängers darf allerdings nicht höher sein wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs.

zum Beispiel: Leergewicht Zugfahrzeug 2000kg, dann darf das zGG des Anhängers samt Ladung 1500kg betragen = 3500kg Zuggewicht.

Zum Anhänger:

Nein!***

Das ist auch schon wieder überholt... :rolleyes:

 

----------------------

TE das einzige was interessant ist - was für eine zulässige Gesamtmasse hat der Transporter?

Wenn 3,5t. oder weniger - dann ist es Überladung. Und zwar weniger als 10 %.

Theoretisch könnte man das einfach nicht gemerkt haben...

Allerdings Vorsicht, das Leergewicht im Schein des zu transportierenden Fahrzeugs und des Transporters kann auch schon "gelogen" sein - und damit ist es doch mehr Überladung als gedacht. Im Zweifel könntest du dir auch ne Waage suchen.

 

Aber es ist und bleibt in dem Fall ne Überladung.

Ist fahrtechnisch jetzt je nach Fahrzeug auch nicht ohne... Daher empfehle ich es nicht. (außer man weiß was man tut oder hat bei der Regelung die Qnkel noch meint aktuell zu haben einen Anhänger abgelastet gehabt ;) Bei Interesse näheres )

Bei mehr als 10 % wird bei den meisten Kontrollen auch ein Stehenlassen/Abladen drohen.

-----------------------------------

***

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Mit Klasse B darfst Du allerdings einen Anhänger ziehen. Das zGG des Anhängers darf allerdings nicht höher sein wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs.

zum Beispiel: Leergewicht Zugfahrzeug 2000kg, dann darf das zGG des Anhängers samt Ladung 1500kg betragen = 3500kg Zuggewicht.

Und sogar dreifach falsch. 1x die alte Regelung - und die 2. noch falsch und 3. dann auch noch erzählen, daß man mit Klasse B das Leergewicht des Zugfahrzeugs mit dem ZGG des Anhängers zusammenzählt...

Das wäre astreines Fahren ohne Fahrerlaubnis sobald das Zugfahrzeug in dem Beispiel auch nur ein zul. Gesamtgewicht von 2001 kg hat... :D

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