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TÜV / Stilllegung wegen Alu Chargepipe
Hallo,
mich würde es interessieren ob man wegen einer Alu Chargepipe stillgelegt werden kann.
Es geht nur um eine Alu Chargepipe (weil die originalen ja öfters brechen). Leistungssteigerung ist nicht vorhanden.
Danke für eure Mühe/Hilfe.
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18 Antworten
Passieren kann Dir das immer, wenn Du an den entsprechenden Freund in Uniform triffst.
Absolution gibts nur in der Kirche
Bemühe doch mal die Suche mit Stichwort Alu Chargepipe, dann findest du ein paar Antworten auf deine Frage
Grüße,
Speedy
Zitat:
@muhkuh12345 schrieb am 3. September 2024 um 08:15:24 Uhr:
Passieren kann Dir das immer, wenn Du an den entsprechenden Freund in Uniform triffst.
Absolution gibts nur in der Kirche
Ich finde es halt immer wieder faszinierend im Endeffekt ist es doch nur ein Rohr aus Alu.
Naja ich lass es drauf ankommen. Habe eine Rechtsschutzversicherung. Werde in so einem Fall anwaltlich vorgehen.
Naja, das Problem besteht darin, dass das Alurohr Teil der Ansaugung ist und eine Änderung daher grundsätzlich geeignet ist, das Geräusch- und/oder Abgasverhalten zu verschlechtern. Damit fällt es in den berühmten § 19 Abs. 2 StVZO, nachdem bei einer Änderung auch die Betriebserlaubnis erlischt. Damit darf das Fahrzeug nach § 19 Abs. 5 StVZO nicht mehr im Straßenverkehr betrieben werden, es sei denn das geänderte Teil verfügt selbst über eine Betriebserlaubnis, Typgenehmigung oder wird direkt danach von einer Prüforganisation abgenommen (vgl. § 19 Abs. 3 StVZO) [Hier geht´s zum Wortlaut des § 19 StVZO]
Das diese Teile in der Regel keine entsprechenden Genehmigungen (bzw. ABE) haben, wird aber auch auf den Shopseiten hingewiesen, z.B. hier (N55) bzw. S55.
Aber seit kurzer Zeit gibt es auch Anbieter, die die Alu-Charge-Pipes auch mit einem Teilegutachten anbieten, so dass diese Teile für den Endkunden ohne großen Aufwand im Rahmen einer Änderungsabnahme legal eingetragen werden können.
Bsp.:
Anmerkung: 55parts.de redet von einem Clou, dass das TGA bescheinigt, dass keine "zulassungsrelevanten Parameter" geändert werden und man deshalb seine Fahrzeugpapiere nicht berichtigen muss.
Das kann ich an dieser Stelle nicht beurteilen, würde aber persönlich selbst damit eine Änderungsabnahme durchführen und die Änderung in die Papiere vorsorglich eintragen lassen.
Da durch eine geänderte Ansaugung (Rohrdurchmesser, Luftführung/Strömungsverhalten) durchaus eine Änderung erwartet werden kann, wirst du schlechte Karten haben, wenn du ohne entsprechenden Nachweise (ABE, ECE-BE, Abnahme&Berichtigung) in eine derartige Ermittlung gerätst. Als Privatmann entsprechende Sachverständigengutachten anfertigen zu lassen, die für deinen Fall bescheinigen, dass sich weder Geräusch- noch Abgasverhalten verschlechtert haben, halte für nahezu nicht leistbar. Aber du kannst zumindest zur Lösung mit dem TGA greifen und dein Risiko beseitigen, indem du damit zu einer Prüforganisation und zur Zulassungsstelle für einen kleinen Taler gehst.
VG
Chris
Sehr gut beschrieben.
Zitat:
@oggi58 schrieb am 3. September 2024 um 10:02:53 Uhr:
Zitat:
@muhkuh12345 schrieb am 3. September 2024 um 08:15:24 Uhr:
Passieren kann Dir das immer, wenn Du an den entsprechenden Freund in Uniform triffst.
Absolution gibts nur in der Kirche
Ich finde es halt immer wieder faszinierend im Endeffekt ist es doch nur ein Rohr aus Alu.
Naja ich lass es drauf ankommen. Habe eine Rechtsschutzversicherung. Werde in so einem Fall anwaltlich vorgehen.
Mach mal und wenn Du mit den Kollegen sprichst, dann denke an den Beitrag von Chris oben drüber, mehr muß man dazu nicht sagen. Sei nicht sauer, wenn Deine RS die Deckungszusage wegen eigener Überschätzung ablehnt
Zitat:
@oggi58 schrieb am 3. September 2024 um 10:02:53 Uhr:
...
Naja ich lass es drauf ankommen. Habe eine Rechtsschutzversicherung. Werde in so einem Fall anwaltlich vorgehen.
Totaler Blödsinn und einfach dumm!
Keine RS wird einen solchen Fall übernehmen.
Änderungen an der Auspuffanlage durch Verwenden nichtzugelassener Teile führen regelmäßig zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das ist nun mal Fakt.
Erlöschen BE ja, Stilllegung unwahrscheinlich.
Die Chargepipe ist ja im Gegensatz zu Veränderungen zB an der Abgasanlage ohne weiteres erkennbar und kann auch durch den kontrollierenden Polizisten fotografisch dokumentiert werden. Dafür das Auto sicherstellen um es einem Gutachter zuzuführen wäre unverhältnismäßig und nicht das mildeste Mittel.
Wenn du erwischt wirst musst du wohl oder übel die Buße zahlen und zurückbauen.
Die Teile von 55Parts (Ansaugschnorchel, Air Scoop und Chargepipes) haben zwar nun alle ein Teilegutachten, sind aber nur einzeln ohne weitere Veränderungen (an Ansaugung und Abgasführung) gültig. Das ist leider ein großes Manko.
Das Problem hat man potentiell immer, wenn man mehrere Änderungen zugleich vornehmen möchte. Hier enden regelmäßig die Betriebserlaubnisse/Typgenehmigungen. Wer Teile nachrüstet, muss immer auch die Einschränkungen in der Betriebserlaubnis/Typgenehmigung/Teilegutachten beachten und ggfs. eine Einzelabnahme in Betracht ziehen.
Zitat:
Wenn du erwischt wirst musst du wohl oder übel die Buße zahlen und zurückbauen.
Bitte hier nicht in eine Diskussion abdriften, die eine Nutzung nicht zugelassener Fahrzeugteile im Bereich der StVZO vorsieht! Hier muss ich auf unsere Nutzungsbedingungen hinweisen, um einen Riegel vor dem Thread abzuwenden. Ich denke die jüngsten Teilegutachten sind schon der beste gangbare Weg für einen problemlosen Verbau.
VG
Chris
Wo man wieder bei dem Thema wäre, dass Deutschland einfach nur lächerlich ist.
Es steht ja jedem frei, seinen ständigen Aufenthaltsort zu verändern. Innerhalb der EU problemlos möglich
Dumm nur, dass EU Vorschriften in der ganzen EU gelten. Theoretisch.
Es gab hier vor einiger Zeit mal einen Beitrag wo der betreffende genau wegen diesem Rohr aus Alu einiges an Ärger bekommen hatte, einfach mal danach suchen.
Letztendlich kommt es wohl darauf an an welchen Beamten man gerade gerät und wie dieser die Sache interpretiert.
Hier wird viel gemutmaßt, mal als Beispiel vom Ansaugschlauch:
für das Teil / den Änderungsumfang vom Typ
des Herstellers
: Ansaugschlauch (Silikon Ansaugschlauch)
Austausch des serienmäßigen Ansaugschlauches
: 55P0300001
: 55Parts
Anne Seeger
Lindenstraße 10
34286 Spangenberg
Deutschland
0. Rechtliche Hinweise
Durch die unten beschriebene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach StVZO §19 (2)
nicht, weil
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart nicht geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht zu erwarten ist und
3. eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens nicht zu erwarten ist.
Änderungsabnahme
Eine Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation ist nicht erforderlich.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.