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Tuning Einsteiger und jede Menge Fragen - Golf 7 GTI

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 17. Mai 2023 um 19:49

Hallo !

Mein Name ist Alex und ich möchte meinen Golf 7 GTI Performance (BJ 2019 40.000 Km) ein wenig tunen. Mir ist es wichtig, dass sich alle Umbauten a) im Gesetzlichen Rahmen befinden und b) keinen Krater in mein Konto verursachen.

Generell stellen sich mir dabei die verschiedensten Fragen, die ich einfach mal auflisten würde. Wenn ihr Euch eine Frage schnappt, schreibt bitte die Nummer hinzu ;-)

1.) Spurverbreiterung :

Ich möchte auf der HA eine Spurverbreiterung von 20mm mit Serienfelgen (Brescia 7,5x19 ET51 225x35x19) verbauen. Nun stellt sich mir die Frage wie ich herausfinden kann ob die ABE welche mit den H&R Platten kommt auch tatsächlich gilt.

So wie ich das verstehe, könnte man die Distanzscheiben mit ABE fahren, da das Auto ein serienmäßiges Fahrwerk und Felgen hat. Stimmt das ? Sind 20mm in dieser Kombination zu viel, bzw. auch in Hinsicht auf den Verbau von Tieferlegungsfedern.

https://...sportfahrwerk-billiger.de/.../index_244396_22637.html

 

2.) Tieferlegungsfedern.

Mein KFZ besitzt DCC und ACC. Ich habe in diversen Foren immer wieder gelesen, dass beim Verbau von Tieferlegungsfedern, wie die von H&R eine Anpassung des DCC und ACC notwendig ist. Stimmt das ?

Wenn ja, kann das nur durch eine Fachwerkstatt gemach werden ?

Sollte ich eine Spurverbreiterung mit Serienfelgen fahren und dann Tieferlegungsfedern verbauen muss nach meinem Verständnis das KFZ beim TÜV vorgeführt werden ?

https://...sportfahrwerk-billiger.de/.../index_244171_22637.html

 

3.) Wie läuft das mit dem TÜV ab ?

Ich habe bisher 0 Kontakt, noch habe ich jemals gesehen wie eine Eintragung läuft. Ohne Terminvereinbarung geht nichts würde ich mal behaupten, sagt der TÜV mir welche Papiere ich mitbringen muss, wie lange dauert eine Eintragung z.B. von Tieferlegungsfelgen und Spurplatten ?

Darf ich mein Auto fahren nachdem ich es bei der Werkstatt umbauen lassen habe, oder muss ich quasi auf direktem Wege zum TÜV ?

Habt ihr für mich Ratschläge, Do´s und Dont´s die man am Anfang beachten sollt ?

Ich bin auf eure Antworten gespannt, Grüße der GTI Alex :D

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6 Antworten

Zu 1, sagt eigentlich alles:

Wichtige Hinweise

Verbreiterung an der Vorderachse oder Hinterachse 40mm.

Nicht mit Stahlfelgen montierbar/fahrbar!!!

Die Spurverbreiterungen mit ABE sind nur zulässig für die in der ABE der Spurverbreiterungen genannten Original-Räder. Es sind nicht immer alle originalen Rad-/Reifenkombinationen durch die ABE abgedeckt und müssen daher trotz ABE eingetragen werden. Die Auflagen und Zulässigkeiten können bei uns telefonisch (0461 / 40 68 45 0) oder per Mail (info@sportfahrwerk-billiger.de) angefragt werden. Die jeweilige ABE liegt der Verpackung bei. Die Auslieferung der Spurverbreiterungen mit ABE erfolgt komplett mit Befestigungsmaterial.

Ein Set enthält 2 Spurverbreiterungen , 10 verlängerten Radschrauben inkl. 2 Felgenschloß-Schrauben.

Wir empfehlen Ihnen vor dem Kauf sich das Gutachten auf http://www.h-r.com/de/produktfinder/ anzuschauen.

Sofern keine serienmäßige Rad-Reifen-Kombination an dem Fahrzeug verbaut ist, ist immer eine Einzelabnahme nach §21 notwendig.

Zu 2: Das ACC muss kalibriert werden ( je nachdem wie tief Du gehst, allerdings, wenn keine Fehlermeldung kommt ev. auch nicht ), Scheinwerfer neu eingestellt usw. Wenn zu den "ABE" Distanzen noch Federn kommen muss alles in Kombination eingetragen werden.

Zu 3: Alle Gutachten/ABE's, Fahrzeugschein und nein, Du darfst nach dem Umbau rein rechtlich nicht mehr fahren, da Deine Betriebserlaubnis erlischt und man sie durch Eintragung wieder erlangt, aber erst, wenn sie im Fahrzeugschein auch eingetragen ist. K.A. wie die Rennleitung bei Dir unterwegs ist, manchmal bekommt man nur einen Mängelbericht und muss das Zeugs dann halt eintragen lassen.

Themenstarteram 17. Mai 2023 um 20:42

Zitat:

@OB69 schrieb am 17. Mai 2023 um 22:07:25 Uhr:

Zu 1, sagt eigentlich alles:

Wichtige Hinweise

Verbreiterung an der Vorderachse oder Hinterachse 40mm.

Nicht mit Stahlfelgen montierbar/fahrbar!!!

Die Spurverbreiterungen mit ABE sind nur zulässig für die in der ABE der Spurverbreiterungen genannten Original-Räder. Es sind nicht immer alle originalen Rad-/Reifenkombinationen durch die ABE abgedeckt und müssen daher trotz ABE eingetragen werden. Die Auflagen und Zulässigkeiten können bei uns telefonisch (0461 / 40 68 45 0) oder per Mail (info@sportfahrwerk-billiger.de) angefragt werden. Die jeweilige ABE liegt der Verpackung bei. Die Auslieferung der Spurverbreiterungen mit ABE erfolgt komplett mit Befestigungsmaterial.

Ein Set enthält 2 Spurverbreiterungen , 10 verlängerten Radschrauben inkl. 2 Felgenschloß-Schrauben.

Wir empfehlen Ihnen vor dem Kauf sich das Gutachten auf http://www.h-r.com/de/produktfinder/ anzuschauen.

Sofern keine serienmäßige Rad-Reifen-Kombination an dem Fahrzeug verbaut ist, ist immer eine Einzelabnahme nach §21 notwendig.

Zu 2: Das ACC muss kalibriert werden ( je nachdem wie tief Du gehst, allerdings, wenn keine Fehlermeldung kommt ev. auch nicht ), Scheinwerfer neu eingestellt usw. Wenn zu den "ABE" Distanzen noch Federn kommen muss alles in Kombination eingetragen werden.

Zu 3: Alle Gutachten/ABE's, Fahrzeugschein und nein, Du darfst nach dem Umbau rein rechtlich nicht mehr fahren, da Deine Betriebserlaubnis erlischt und man sie durch Eintragung wieder erlangt, aber erst, wenn sie im Fahrzeugschein auch eingetragen ist. K.A. wie die Rennleitung bei Dir unterwegs ist, manchmal bekommt man nur einen Mängelbericht und muss das Zeugs dann halt eintragen lassen.

@OB69

Danke für die Antworten :-)

Ich habe mein Gutachten zu den Distanzscheiben gefunden

https://www.h-r.com/bin/55573.pdf

Auf Seite 31 ist mein Fahrzeug mit Bereifung und Felge genannt. Auch die Auflage A1, die für mein Verständnis sagt: TÜV Prüfung MUSS gemacht werden.

Wie ist das denn beim TÜV, kostet die Eintragung am Termin X von einem Bauteil (z.B. erst Verbau von Distanzscheiben) genau so viel wie die Eintragung an Termin Y von 2 Bauteilen (Distanzscheiben und Tieferlegungsfedern in Kombi) ? Klar ist letzteres sinnvoller, ich frag mich einfach nur wie das gehandhabt wird.

Grüße

Tieferlegung in Verbindung mit Spurverbreiterung muss eingetragen werden.

Und auch jede Felgen oder genauer jede Rad-Reifenkombination die sonst eine ABE hat, muss in Verbindung mit oben genanntem eingetragen werden.

Es ist natürlich durch die Kombination teurer. Deshalb würde ich alles auf einmal eintragen lassen und gegebenenfalls etwas länger warten, wenn Du nicht alles auf einmal machen kannst. Bedenke auch die Kalibrierung Deiner Helferlein, das alleine hat mich damals 180€ gekostet.

Themenstarteram 23. Mai 2023 um 19:41

Guten Abend,

Wie ist das denn wenn ich am KFZ rundherum Maxton Anbauteile (Diffusor, Seitenschweller, Frontlippe) verbaut habe (welche ja eine ABE haben), muss ich diese dann aufgrund einer Tierlegung / Spurverbreiterung eintragen lassen ? Oder geht es da dann nur um die Freigängigkeit des Rads/Reifen und der Bodenfreiheit.

Grüße

Habe alles von Maxton dran am 7r. Alles mit abe und keinen Eintrag erforderlich. Beim geänderten Fahrwerk müssen Spurverbreiterungen eingetragen werden. Die abe die dabei ist bezieht sich nur auf Original Fahrwerke. Der von Tüv sagte da ich viele abe hätte könnte man alles mal eintragen aber nicht erforderlich. Scheibe nur aus meiner gemachten Erfahrung mit dem tüv. Aber durch das tiefer legen müssten nicht die Anbauteile extra eingetragen werden laut Tuning Werkstatt.

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