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Umzug und Zulassungsstelle

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 15:59

Bin seit 31.12.2008 20 km weiter in einen Nachbarkreis gezogen. In diesen Kreis Stadt-OL gibt es eine andere Zulassungsstelle wie bei meinem bisherigen Hauptwohnsitz Ldkr. OL.

Frage: kann mein KFZ weiterhin im Ldkr. OL (alter Wohnsitz) angemeldet bleiben.

Wenn nein, dann würde ich gerne einen 2.-Wohnsitz bei meinem alten Wohnort=Ldkr.OL wieder anmelden.

Erwarte Post:

Erlich gesagt erwarte ich jeden Tag Post von der neuen Zulassungsstelle (bei einer Antwort hier im Forum wäre ich schonmal vorbereitet). Auch weiß ich nicht ob mit einem Bußgeld zu rechnen ist wenn ich mein kfz nicht bei der Zulassungsstelle meines neuen Kreises anmelde.

Normalerweise könnte ich auch meinen ehemaligen Erstwohnsitz=Wildesh. im Ldkr.OL weiterbehalten, weil ich dort im Elternhaus schon noch einigemale nächtige (und dort auch noch ein Zimmer habe).

Seit 31.12.2008 habe ich dort aber keinen Wohnsitz mehr weil ich bei einer anderen Sache (Eigenheimzulage) auf der richtigen Seite sein will.

Tatsächliche Lage:

Im Grunde befindet sich mein KFZ (ein Postauto mit LKW-Zulassung) eben immer noch auf der Einfahrt meines alten Wohnsitzes=Ldkr. (weil ich den wagen zum Transport von Gartenabfällen usw.) auch nur dort brauche. Am neuen Ort brauche ich überhaupt kein Auto.

Für mich wäre es am praktischsten wenn dieser PKW auch dort weiterhin angemeldet werden bleiben kann wo er genutzt wird.

Außerdem wären für mich dann auch die Kosten für die Ummeldung zu teuer (zumal dann noch ein neues Nummernschild geprägt werden muß).

Bei einem PKW, der ohnehin nur noch bis April angemeldet bleibt wären selbst diese relativ kleinen Ausgaben ein teurer Spaß.

 

Beste Antwort im Thema

du verwechselst da was.

Ummelden muss man sich immernoch, steht so in der FZV und der StVZO.

Was sich Mancherorts geändert hat und noch ändern wird ist die Kennzeichenmitnahme in einen anderen Bezirk innerhalb des Bundeslandes.

Also altes Kennzeichen weiter fahren UND bei der Zulassungsstelle die neue Adresse eintragen lassen.

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Themenstarteram 14. Januar 2009 um 16:05

Natürlich würde sich mein ganzes Problem wohl erübrigen wenn ich einfach nur einen Zweitwohnsitz in meinem alten Elternhaus hätte (aber diese wollte ich zunächst nicht - da dieses anderweitig Nachteile haben könnte).

Wollte einfach fragen ob für eine begrenzte Zeit das KFZ bei der alten Zulassungsstelle angemeldet bleiben kann (ohne daß es Probleme gibt).

Schließlich geht es hier nur um einen Zeitraum von max. 5 Monaten den dieses KFZ dort überhaupt angemeldet bleibt (danach wird es nicht mehr gebraucht).

Der Standort des KFZ ist aber definitiv und immer der alte Wohnort.

am 14. Januar 2009 um 16:33

Mach dir keinen Kopf! Das merkt überhaupt keiner, wenn alles so bleibt wie es ist! Post von der Zulassungsstelle bekommst du auch nicht. Die bekommen deine Ummeldung erst mit, wenn du es ihnen sagst! Ich hatte bis zum letzten Jahr einen Mieter, der sein altes Kennzeichen behalten hat, bis er sich ein neues/anderes Auto zugelegt hat (und das hat etwa 3 Jahre gedauert!). Bei den 5 Monaten, die das Auto noch laufen soll .....

Es würde höchstens Probleme geben, wenn du keine KfzSteuer oder Versicherung bezahlst und du nicht auffindbar wärst oder ein Knöllchen nicht zustellbar wäre. Aber am alten Wohnort sind ja die Eltern. Also no problem!

Anmeldung auf einen Zweitwohnsitz ist seit einiger Zeit nicht mehr möglich!

Umzug muss kurzfristigst im neuen Zulassungsbereich durch Ummeldung geschehen.

Die Versicherung kann dir sonst ganz schnell alle Leistungen streichen

Meldest du nicht um begehst du nach StGB sogar eine Straftat und auch Versicherungsbetrug da am regelmäßigen Wohnort eine andere Berechnung möglich ist

Zulassung auf zweitwohnsitz? geht nicht muss auf 1Wohnort geschehen da dieser als Wohnort länger als 1/4 per Anno eben angesagt sein muss

"würde mir keinen Kopf machen" na klasse empfehlung, spätestens bei einem Unfall oder wenn einen der Nachbar nicht mag gibts Probleme

"Laut Gesetz ist die Kfz Ummeldung unverzüglich nach dem Umzug vorzunehmen (27,3, Abs.1 StVZO) "

"Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein oder in den Anhängerverzeichnissen nach § 24 Satz 3 oder im Nachweis nach § 18 Abs. 5 müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren unter Einreichung des Fahrzeugbriefs und des Fahrzeugscheins oder der Anhängerverzeichnisse nach § 24 Satz 3 oder des Nachweises nach § 18 Abs. 5 sowie der Unterlagen nach § 19 Abs. 3 oder 4 zu melden. Verpflichtet zur Meldung ist der Eigentümer und, wenn er nicht zugleich Halter ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen gemeldet worden sind. Kommt der nach Satz 3 Verantwortliche dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtungen den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend."

am 14. Januar 2009 um 16:55

Theorie und Praxis ...

In meinem Umkreis kenne ich persönlich mindestens 1 Dutzend Studenten, die ihr Auto seit langem noch auf ihren ursprünglichen Wohnort angemeldet haben (i.d.R. das Elternhaus) und alle sind seit Jahren hier in der Stadt mit erstem Wohnsitz gemeldet (Woher ich das weiß? Alle gehen hier regelmäßig zu Wahlen und das kann man nur am ersten Wohnsitz.)

Was glaubst du, wie viele Ferienwohnungsbesitzer -nur als Beispiel - auf Sylt ihr Kfz mit dem Kennzeichen NF schmücken, weil es (angeblich) schick ist? Und zur Vermeidung der Zweitwohnungssteuer meldet man sich natürlich dort auch noch mit Erstwohnsitz an .... und der "Zweitwohnsitz" ist in X-Stadt, wo man sich auch den größten Teil des Jahres aufhält.

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 17:02

O.K. evtl. leuchtet mir das mit der Versicherung sogar noch gerade ein.

Knackpunkt bei der Versicherung dürfte sein, daß beim neuen Wohnort (wegen der dortigen höheren Schadenshäufigkeit) ein anderer Beitrag berechnet wird (der evtl. höher sein kann).

Ansonsten sollte der Versicherung doch ziemlich egal sein, da ihr sonst kalkulatorisch kein Schaden entsteht. Ich werde zunächst mal die Beitragshöhe beider Orte vergleichen (um für die nächsten paar Tage auf der richtigen Seite zu stehen). Sollte Beitrag neuer Wohnort größer als Beitrag alter Wohnort sein dann fahre ich einfach nicht.

Versicherung könnte sogar vom Unfall profitieren:

Sollte die Beitragshöhe am alten Ort sogar höher sein würde die Versicherung sogar davon profitieren, daß mans nicht umgemeldet hat. Aber vielleicht ist die Versicherung dann ja sogar so freundlich und zahlt zuviel kassierte Beiträge neben der Schadenregulierung dazu wenns falsch angemeldet war.

Desweiteren fällt mir aber noch eine weitere Möglichkeit ein:

Ich habe nämlich am alten Wohnort eine kleine Firma (sozusagen einen Hausmeisterbetrieb) den ich angemeldet habe. Ich werde dann den LKW als Firmenwagen anmelden und das der Versicherung auch mitteilen. Der höhere Beitra der sich bei der Nutzung als Firmenwagen ergibt wäre günstiger.

Also ich werde mal die Variante mit dem Firmenwagen machen er wäre auch sehr gut als Firmenwagen brauchbar. Und 5 Monate als Firmenwagen wäre günstiger als die Ummelderei.

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Theorie und Praxis ...

In meinem Umkreis kenne ich persönlich mindestens 1 Dutzend Studenten, die ihr Auto seit langem noch auf ihren ursprünglichen Wohnort angemeldet haben (i.d.R. das Elternhaus) und alle sind seit Jahren hier in der Stadt mit erstem Wohnsitz gemeldet (Woher ich das weiß? Alle gehen hier regelmäßig zu Wahlen und das kann man nur am ersten Wohnsitz.)

ja, es wird auch der Bürgersteig beparkt, im halteverbot gehalten, zu schnell gefahren und sonstiges - das machts aber im Zweifelsfall aber nicht legaler, also sollte man sowas auch nicht in einem öffentlichen Forum und auch sonst nicht, als "machs doch einfach" propagiert werden

 

 

Nachtrag:

selbst wenn du in der selben Straße im selben Ort umziehst musst du dies melden

erstens wegen der StVZO

und zweitens weil du wegen der Versicherung Probleme bekommst, ists hier nen Gelände mit Tor und da einfach auf der Straße machts schon nen Unterschied und generell ist immer Verdunklung und vorsätzlicher Betrug anzunehmen von Seiten der Versicherung.

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 17:07

Sorry ich meinte natürlich, daß die Versicherungen dann profitieren wenn am neuen Wohnort (wo fahrlässigerweise nciht angemeldet) der Beitrag niedriger wäre (habe ich eben genau umgekehrt geschrieben).

Da in der Stadt (höhere Schadenshäufigkeit) als Land die Beiträge eher höher als niedriger sind mache ich auf jeden Fall einen Vergleich (um auf der sicheren Seite zu sein).

Ansonsten habe ich gehört, daß es bei Fahrlässigkeit bei den Angaben auch kulante Regeln bezüglich der Versicherer gibt (nicht jeder kann alles wissen).

also sorry man vergisst ja auch nicht sich beim Einwohnermeldeamt vorzustellen

das liegt wenn dann im Auge des Bearbeiters aber gesetzlich bist du verpflichtet dein Fahrzeug "sofort" umzumelden

fahrlässigkeit bei Angaben? naja andere nennen es Urkundenfälschung - da sollte man nicht pokern

Westi, stifte hier mal nicht öffentlich zum Betrug an bitte

Moin,

bei vielen Studenten, die ich so kenne läuft das Auto auch noch auf Mami oder Papa. Dann ist das Auto natürlich auch an deren Wohnsitz angemeldet.

Zur rechtlichen Situation ist sicherlich nicht mehr viel hinzuzufügen, wurde von AndyRe ja schon ausgeführt. Sicherlich wird es zunächst nicht auffallen, wenn das Fahrzeug nicht umgemeldet wird, aber das Risiko liegt im Schadensfall oder beim bereits erwähnten Nachbarn. Im Bereich der Kasko eine Steilvorlage für jede Versicherung (zu Recht), Leistungen zu kürzen.

Ich weiß nicht, oder die Kosten für eine Ummeldung dieses Risiko rechtfertigen.

 

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 17:16

Hallo AndyRe,

wenn die Versicherung mir Leistungen streicht dann doch sicherlich nur anteilig für den kalkulatorisch nicht abgesicherten Teil der nicht gezahlten Versicherungsprämie).

Glaube nicht, daß die Versicherung sich so einfach aus der Verantwortung stehlen kann und "alle" Leistungen streichen kann.

Dennoch kann das mit einem Unfall schon recht teuer werden (z.B. bei einem Personenschaden) wenn nur 90% von der Beitragshöher am neuen Wohnort gedeckt sind, weil die entsprechende Prämie dort 10% höher wären).

 

die Versicherung kann dir sämtliche Leistungen streichen, schau mal in deinen Versicherungsvertrag rein

Rein Rechtlich ist mit dem Umzug ohne Ummeldung dein Versicherungsvertrag ungültig geworden, denn du begehst den Vertragsbruch

Bei falscher Adresse fährst du OHNE Versicherungsschutz - um noch mal konkret zu sagen

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 17:21

Da mein PKW aber eigentlich ist LKW ist (also als LKW zugelassen)

kann ich nicht so einfach einen Online Vergleich machen.

Sondern muß morgen mal bei der Versicherung anrufen.

Oder weiß jemand von euch ob es bei LKW einen Beitragsunterschied zwischen Ldkr. Ol und Stadt Ol gibt ?

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 17:30

O.K. wenn kein Versicherungsverhältnis mehr besteht, dann wäre ich ja berechtigt die Jahresprämie vom Versicherer zurückzuverlangen, da hier keine Gegenleistung vorliegt.

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 17:33

Also mir scheint am einfachsten zu sein den einfach auf meine Firma zu versichern. Das wird meine VHV wohl mitmachen.

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