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Unfall 1 Tag vor Ende der Probezeit

VW
Themenstarteram 21. Januar 2005 um 12:26

Hi zusammen!

Ich würde mal gerne euren Rat bzw euer Wissen in Anspruch nehmen.

heute hat ein Freund von mir einen Unfall auf der Autobahn gehabt. Morgen vor 2 Jahren hat er seinen Führerschein gemacht. Nun würde ich gerne von euch wissen, was ihm nun blüht.

Er fuhr auf der rechten Spur der Autobahn und vor ihm zog einer rüber. Dann hats gekracht, anscheinend nur Blechschaden, und beide Autos haben gut was abbekommen. Der Typ in dem anderen Wagen hat behauptet, dass mein freund ihm draufgefahren sei, was er jedoch abstritt. Seiner Seiner Darstellung nach hatte er keinen Platz zum Ausweichen, weder nach rechts, noch nach hinten.

In dem anderen Wagen saß noch ne person, die das gleiche wie der Fahrer behauptet und seine beiden Kameraden, die mit ihm im Auto saßen hatten geschlafen. Und das haben sie leider auch bei den Polizisten angegeben. Denke dazu muiss man nix sagen.

Aber wie geht das nun weiter? Da es nur ein "geringer" Blechschaden ist, bekommt er ne Verlängerung der Probezeit und ne Nachschulung, oder fällt so ein Vorfall nicht so ins Gewicht?

Zumal es einen Tag vor Ablauf der Probezeit ist!?

Wäre für Ratschläge und Meinungen sehr dankbar.

gruss

Carsten

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25 Antworten
am 21. Januar 2005 um 12:31

hi,

das kommt darauf an...

ich hatte auch einen unfall in der probezeit...

ein lkw den ich überholt hatte, hat beim abbiegen nicht aufgepasst und mich genietet.

mein beifahrer hat gesagt er hat nix gesehen, damit war er für mich als zeuge raus.

die anderen im lkw behaupteten ich hätte gesagt ich sei schuld und warum ich überholt habe, weiss ich auch nicht...

dann hat es noch angeblich der chef in der einfahrt gesehen, die ich nicht mal gesehen habe...

sah also schlecht für mich aus!

um es kurz zu machen habe ich einen anwalt genommen und nichts bekommen! außer die Prozente die du bekommst wenn du ins auto steigst, wenn dir nicht gerade jemand im stehen rein fährt!

vielleicht waren es auch die komischen aussagen von den etc.

 

auf jeden fall würd ich deinem freund raten er soll zum anwalt gehen und zum arzt, wenn er beschwerden hat...

hab dann schmerzensgeld bekommen, weil ich so starke schmerzen hatte!

hoffe konnte dir helfen

lg

 

stefan

hi,

also wenn er keine Punkte bekommt, dann gibts auch keine Verlängerung und er ist fein herraußen :).

Wenn er Schuld war und es Punkte gibt, dann darf er zum Aufbauseminar. Gibt nämlich seit 1.1.2005 die Regelung, dass der Tatzeitpunkt ausschlaggebend ist und nicht mehr der Tag an dem der Bußgeldbescheid ergeht.

 

Wünsch euch viel Glück.

mfg

Bab

Probezeit ist Probezeit egal ob es noch 1 jahr oder ein Tag gewesen wäre.

Es kommt jetzt darauf an wem die Polizei die Schuld gibt.

Wenn er keine schuld hat braucht er sich keine Sorgen zu machen.

Verstehe das aber auch nicht ganz. er war auf der rechten spur?? ist er hinten drauf gefahren oder haben die sich seitlich erwischt??

Ich weiß aber auch nicht ob es dann irgendein Verfahren gibt. Wenn ja und dein Kumpel glück hat und derjenige der es entscheidet ein Auge zudrückt wegen dem einen Tag dann kann er glücklich sein.

selbst wenn es auf einen auffahrunfall hinausläuft, wird dein freund maximal eine verwarnung von der polizei bekommen und kein bußgeld bzw punkte.

somit dürfte er mit ner verlängerung der probezeit oder einer nachschulung keine probleme bekommen.

gruß,

marc

Themenstarteram 21. Januar 2005 um 12:44

also sie haben sich leicht seitlich erwischt beim herüberziehen des anderen wagens. meiner meinung und der beschreibung nach hätte der andere schuld, weil er nur dann fahren darf, wenn frei ist.

zudem denke ich, dass wenn er schuld bekommt mit einem bußgeld zu rechnen hat und ich denke das zieht auch punkte nach sich. aber bekommt man auf greund eines so leichten unfalls punkte, oder ne verlängerung?

gruss

Carsten

dann war aber Eindeutig der Andere Schuld. Er darf erst einscheren, wenn er genügend Platz hat. Was haben wir alle in der Fahrschule gelernt, Schulterblick !!!! Mein Fahrlehrer hat immer gesagt ich soll erst rüberziehen, wenn ich ihn im Innenspiegel sehe. So bin ich immer auf der sicheren Seite.

Einzige Ausnahme wäre, wenn dein Freund während er überholt wurde stark beschleunigt hätte.

 

mfg

Bab

Themenstarteram 21. Januar 2005 um 12:57

Korrektur

 

mal ne korrektur:

er fuhr auf der linken spur mit ca 160 und der andere ist langsamer vor ihm ein geschert. daraufhin hats gekracht und der andere is über die fahrbahn geflogen und rechts eingeschlagen.

ist ja erst ne stunde her, deswegen isses hier noch nich richtig angekommen. habe aber eben mit ihm gesprochen. ich kann mir nur nciht vorstellen, wie man an seiner stelle schuld haben soll, wenn weiter vorne keiner bremst oder sonstiges.

gruss

carsten

also war dein Kumpel grad am Überholen auf der linken Spur und der Anderen ist einfach vor ihm rausgezogen ??? Und dein Freund hinten drauf oder wie ?

am 21. Januar 2005 um 13:01

Soweit ich das richtig in Erinnerung habe beginnt die Probezeit sobald du in der Fahrschule angemeldet bist und nicht an dem Tag wo du den Führerschein bekommst.Entweder war es Zufall oder kein Plan sonst wäre mein FÜhrerschein in der Probezeit auch weg gewesen 148 in der 80 murghs

am 21. Januar 2005 um 13:02

Naja, wenn der andere Ihn geschnitten hat ( So klingt es zumindest für mich bis jetzt ) und Dein Freund im quasi hinten drauf gerutscht ist weil er keine Chance mehr hatte rechtzeitig zu bremsen trifft Ihn doch auch keine Schuld. Ist halt nur doof wenn der andere mehr Zeugen hat die angeblich was anderes behaupten. Da würde ich auf jeden Fall ein Anwalt hinzu schalten.

Oder war's jezt doch die Seite? Weil dann sieht man ja gleich das Dein Freund nichts dafür kann wenn Ihm jemand in die Seite fährt. Es sei denn er hat wirklich beschleunigt und den Unfall somit provoziert...

am 21. Januar 2005 um 13:04

Zitat:

Original geschrieben von GaYm0r

Soweit ich das richtig in Erinnerung habe beginnt die Probezeit sobald du in der Fahrschule angemeldet bist und nicht an dem Tag wo du den Führerschein bekommst.Entweder war es Zufall oder kein Plan sonst wäre mein FÜhrerschein in der Probezeit auch weg gewesen 148 in der 80 murghs

a) Und was ist wenn einer sich anmeldet aber erst nach 2 Jahren Prüfung macht, der hat dann keine Probezeit mehr oder wie? *kopfschüttel*

b) Mit 148 bei 80, Dir hätten sie wirklich den Lappen für immer abnehmen sollen ;)

am 21. Januar 2005 um 13:08

Nee im ernst vielleicht ist bei denen was schief gelaufen keine Ahnung ich war zur der geblitzten Zeit in der Probezeit, wenn der Tag der Führerscheinaushändigung zählen sollte.Lappen war ja nur 2 Monate weg des passiert mir nimmer :), aber keine Nachschulung.

@Gaymor: wielang ist das her ???

 

mfg

Bab

Zitat:

Original geschrieben von Lord_Bongo

selbst wenn es auf einen auffahrunfall hinausläuft, wird dein freund maximal eine verwarnung von der polizei bekommen und kein bußgeld bzw punkte.

genau, ausser vieleicht ein paar euros weil die polizei kam

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