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Unfall im Kreisverkehr! Bitte hum Hilfe! Wer ist Schuld ??

Themenstarteram 15. Mai 2010 um 21:59

Hallo zusammen! Erstmal freue ich mich das ich mich endlich hier angemeldet habe.

Der Grund ist leider nicht so schön für mich da ich heute einen Unfall mit meinem neuen 645 BMW Coupe hatte.

Ich fuhr in einen ganz normalen Kreisverkehr rein( 4 Richtungen)

Ich kam wie auf dem Bild zu sehen von links. Ich hatte eine Geschwindkeit von circa 30 km/h gehabt. Ich war schon im Kreisverkehr drin als ein andere BMW Fahrer in den Kreisverkehr vor mir einbog.

Mir kam es sovor als hätte er es ziemlich eilig gehabt und mich nicht gesehen hat. Er guckte nicht nach links (aus der Richtung wo ich her kam)

Er war mit der Front so wie auf dem Footo zu sehen im Kreisverkehr drin und dann passierte das unausweichliche. Ich fuhr im in die linke Seitenwand mit meiner rechten Front. Ich hatte noch versucht zu bremsen doch leider blieb dies erfolglos und rammte ihn mit circa 10-20 km/h.

Habe natrülich sofort die Polizei gerufen um den Sachverhalt klären zu lassen.

Ein Polizist hatte anscheind keine Lust gehabt es zu bearbeiten und rauchte sich erst einmal eine Zigarette als er angekommen ist.

Dann wollten Sie Ihm die Schuld zuweisen er aber der Z4 Fahrer fing an zu erzählen das ich zu schnell gefahren bin.

Dann sagte der nette Polizist das es so zu keiner Einigung kommen würde und wir es über unsere Anwälte klären lassen müssten.

Dann nahm er noch die Personalien auf. Es gab kein Verwarngeld für uns.

 

Zeugen: Jeweils die eigene Freundin im eigenen Auto.

 

http://img40.imageshack.us/img40/3573/skizzed.jpg hier nun eine kleine Skizze

 

Wie seht ihr die Situation?? ich bin der linke grüne Kasten.

Bitte sachlich bleiben

 

Euer Thomas ;- )

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Wie oft denn hier noch?!

Die Polizei entscheidet NICHT über die Schuld. Sie ahndet festgestellte Ordnungswidrigkeiten (wenn vorhanden und klar ersichtlich).

Das ist richtig, wenn der andere ein Bußgeld bekommt und man selbst nicht kann man aber davon ausgehen das die Schuldfrage (wenn auch später) eindeutig wird. Habe es noch nie anders erlebt.

Wenn der andere ein Bussgeld bekommt kann man davon ausgehen, dass der Unfall für ihn nicht unabwendbar war. Bekommst du keine Bussgeld, kannst du davon ausgehen, dass der Unfall für dich evtl. unabwendbar war.

Der Gedanke Bussgeld = 100% Haftung ist quatsch.

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31 Antworten
am 15. Mai 2010 um 22:24

Hi!

 

Wer im Kreisverkehr ist hat Vorfahrt. Und wenn keine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung für den Kreisverkehr ausgeschildert ist, gilt die Höchstgeschwindigkeit wo sich der Kreisel befindet. Also 50 km/h innerorts.

Man mag mich um Fehler korrigieren, da es zu meiner Fahrschulzeit bei uns noch keine Kreisel gab...

 

Gruß

Onkel Tilli

am 15. Mai 2010 um 22:35

das tut mir echt leid für dich aber vielleicht hilft dir das weiter....schaue im letzten punkt unten:

Kreisverkehr

Themenstarteram 15. Mai 2010 um 22:39

Zitat:

Original geschrieben von Trick27

das tut mir echt leid für dich aber vielleicht hilft dir das weiter....schaue im letzten punkt unten:

Kreisverkehr

was genau meinst du damit ??? verstehe nciht so ganz!

die verkehrssituation wird durch das vorfahrt gewähren schild geregelt!

Zitat:

Wer im Kreisverkehr ist hat Vorfahrt.

Kommt auf die Beschilderung an.

am 15. Mai 2010 um 22:44

Zitat:

die verkehrssituation wird durch das vorfahrt gewähren schild geregelt!

Wo stand denn das Schild ? Die Info hatten wir/er ja bisher noch gar nicht.

Zitat:

was genau meinst du damit ??? verstehe nciht so ganz!

die verkehrssituation wird durch das vorfahrt gewähren schild geregelt!

In deiner Zeichnung fehlen die Schilder.

Ohne Schilder gilt rechts vor links.

Themenstarteram 15. Mai 2010 um 22:55

sorry habe vergessen!

 

vor jeder einfahrt in den Kreisverkehr steht ein VORFAHRT GEWÄHREN Schild.

Also hätte er die Vorfahrt gewähren lassen müssen und mich fahren lassen.

 

Es war eine 50er Zone ohne Rechts vor links....

Im Kreisverkher gilt normal rechts vor links, also hat der einfahrende vorfahrt, da er von rechts kommt. Ausnahmen sind, wenn die zufahrten bsp. mit vofahrt gewähren oder Stop Schilder versehen sind. Und unbeschilderter Kreisel gilt IMMER rechts vor links

@eifelötzi, deine Aussage ist leider falsch.

Edit:

Wenn der Kreisel natürlich beschildert ist, wie in deinen Fall, hat der reinfahrende keien Vorfahrt grwährt. Ich finde es nur komisch das die Polozei in diesem Fall keine Verwanrung ausgesporchen hat, ist es eindeutig, und Vorfahrts Verletzung inkl. Unfall sind in der Regel recht teuer.

am 15. Mai 2010 um 22:58

Richtig, insofern würde ich mir keine großen Sorgen machen.

Die Polizei ist meist nicht dafür da einen Schuldigen zu bestimmen, nur wenn die Situation eindeutig ist (das mag man so oder so sehen, für mich wäre das eindeutig gewesen aber naja) sprechen die ein Bußgeld aus und damit wird z.B. auch die Schuld des anderen festgelegt. Im allgemeinen halten die sich aber bedeckt und nehmen nur die Daten auf :) ...

Ich würde durchaus meinem Anwalt das ganze überlassen und mir da relativ wenig sorgen machen.

Zu schnell im Kreisverkehr ^^ ... wie hat er das denn gemessen ? Pi mal Daumen oder was ? :D ...

Themenstarteram 15. Mai 2010 um 23:13

Zu schnell im Kreisverkehr ^^ ... wie hat er das denn gemessen ? Pi mal Daumen oder was ? :D ...

hmmm ja sorgen mache ich mir schon ein bisschen wiel das auto verdammt teuer war und ich keine lust haabe höher gestuft zu werden nur weil jemand meint rumzulügen nachder er mir die vorfahrt genommen hat.

er hat mich gar nicht gesehen. er hat es nur zur Polizei behauptet.

Dann habe ich auf den geringen Schaden hingewiesen. Dann meinte der Polizist das ich nicht sehr chnell gewesen sein kann und 50 km/h nicht hinkommen kann.

Bei mir : Stoßstange kleine Haarrisse und Lackabplatzer

Bei ihm : Seitenwand leicht eingedrückt , kaum sichtbar..

Bei 50-60 km/h hätte ich den Z4 in den Thaiimbiss reingeschoben der noch zu hatte. Der hätte dann gegen den Willen des Besitzers des Imbisses ne halbe Stunde eher geöffnet^^

beides teuere Autos so das die Schäden trotzdem an jedem Fahrzeug so zwischen 2000 bis 4000 Euro belaufen werden....

 

Geht sowas vor Gericht oder wird das aussergerichtlich geklärt? Wer hat einfluss dadrauf???

 

 

am 16. Mai 2010 um 0:58

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

...

sprechen die ein Bußgeld aus und damit wird z.B. auch die Schuld des anderen festgelegt.

...

Wie oft denn hier noch?!

Die Polizei entscheidet NICHT über die Schuld. Sie ahndet festgestellte Ordnungswidrigkeiten (wenn vorhanden und klar ersichtlich).

am 16. Mai 2010 um 1:00

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

...

sprechen die ein Bußgeld aus und damit wird z.B. auch die Schuld des anderen festgelegt.

...

Wie oft denn hier noch?!

Die Polizei entscheidet NICHT über die Schuld. Sie ahndet festgestellte Ordnungswidrigkeiten (wenn vorhanden und klar ersichtlich).

Das ist richtig, wenn der andere ein Bußgeld bekommt und man selbst nicht kann man aber davon ausgehen das die Schuldfrage (wenn auch später) eindeutig wird. Habe es noch nie anders erlebt.

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Wie oft denn hier noch?!

Die Polizei entscheidet NICHT über die Schuld. Sie ahndet festgestellte Ordnungswidrigkeiten (wenn vorhanden und klar ersichtlich).

Das ist richtig, wenn der andere ein Bußgeld bekommt und man selbst nicht kann man aber davon ausgehen das die Schuldfrage (wenn auch später) eindeutig wird. Habe es noch nie anders erlebt.

Wenn der andere ein Bussgeld bekommt kann man davon ausgehen, dass der Unfall für ihn nicht unabwendbar war. Bekommst du keine Bussgeld, kannst du davon ausgehen, dass der Unfall für dich evtl. unabwendbar war.

Der Gedanke Bussgeld = 100% Haftung ist quatsch.

am 16. Mai 2010 um 2:21

Zitat:

Original geschrieben von BMWThomas1984

Geht sowas vor Gericht oder wird das aussergerichtlich geklärt? Wer hat einfluss dadrauf???

Das liegt an euren Aussagen ggü. den Versicherungen!

Es kann außergerichtlich laufen kann aber auch zu einem Termin bei Gericht führen.

Einfluss haben also: du, dein Unfallgegner, seine Versicherung und deine Versicherung.

Er kann die Meinung vertreten, dass auch du eine Mitursache am Unfall gelegt hast und kann von deiner Versicherung Leistungen fordern.

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