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Unfall mit Fahrerflucht/Alkohol aber an Stelle mit Altschaden
Hallo zusammen,
ich hatte einen recht harmlosen Autounfall an einer Ampel. Wurde von hinten leicht angefahren. Kurzum: er war sehr wahrscheinlich besoffen und fuhr zügig weiter. Das Kennzeichen konnte ich mir gerade so merken und die Polizei hat ihn nach etwa einer Stunde aus dem Verkehr gezogen. Auf der Wache durften die mir natürlich nicht sagen was er hat. Aber eine Polizisten ist rausgerutscht, dass er betrunken gefahren ist. Alles Nachmittags passiert. Zudem wurden noch Fotos vom Schaden an meinem Auto gemacht.
Alles soweit so gut. Jedoch hatte ich dort einen Altschaden (ebenfalls hinten), also nicht reparieren lassen, weil ist schon leicht in die Jahre gekommen. Aber durch ein Gutachten von damals lässt sich der alte Schaden beweisen.
Meine Frage wäre. Wie sollte ich am besten vorgehen? Bin rechtsschutzversichert. Aber wenn kein Schadensersatzanspruch entstanden ist, bleibe ich auf den Anwaltskosten sitzen, weil kein Schaden = kein Ersatz der Anwaltskosten.
Und ein Gutachter darf ja ab 750€ soweit ich weiß herangezogen werden. Aber sich von der Versicherung direkt an eine Partnerwerkstatt weiterleiten? Hab etwas Angst davor, weil ich mich nicht gut auskenne damit und viele Schäden nicht aufgenommen werden.
Bin um jeden Tipp dankbar. Schönen Abend euch!
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15 Antworten
Ich verstehe es irgendwie nicht. Du hast einen Altschaden, das Auto ist Alt und Du willst den (neuen) Schaden auch nicht beheben lassen?
Mit dem neuen Schaden ist noch zu erkennnen das ein nichtbehobener Altschaden vorlag?
Hm, was willst Du?
Ich habe einen Altschaden; hab damals fiktiv abrechnen lassen und nie wieder repariert. Auf dem ersten Blick fielen die Schäden nicht auf. Nur wenn man genauer hingeschaut hat. Nun sind ganz neue Schäden entstanden und anhand des Gutachtens kann man abgrenzen, was neu dazu gekommen ist. Würde wieder auszahlen statt reparieren lassen. Will jetzt nicht mit noch mehr Dellen und Kratzern rumfahren, ohne was dafür zu können. Zumindest Schadensersatz sollte doch drin sein.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 23. Juli 2024 um 18:00:50 Uhr:
Ich verstehe es irgendwie nicht. Du hast einen Altschaden, das Auto ist Alt und Du willst den (neuen) Schaden auch nicht beheben lassen?
Mit dem neuen Schaden ist noch zu erkennnen das ein nichtbehobener Altschaden vorlag?
Hm, was willst Du?
Du musst eh wahrheitsgemäß den vorschaden angeben. Entweder du bekommst garnichts oder halt den altschaden abgezogen. Das ist halt das Problem wenn man sich das Geld einstreicht und nicht repariert.
Einzige Möglichkeit einen Gutachter suchen den alten altschaden besten mit dem Gutachten aushändigen und rechnen lassen oder ggf. Nur ein kVA erstellen lassen
Ich habe der Versicherung schon gesagt, dass ein Altschaden vorliegt. Und ein Gutachten mit den Bildern vom ersten Unfall. Wieso sollte das nicht reichen?
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 23. Juli 2024 um 18:17:34 Uhr:
Du musst eh wahrheitsgemäß den vorschaden angeben. Entweder du bekommst garnichts oder halt den altschaden abgezogen. Das ist halt das Problem wenn man sich das Geld einstreicht und nicht repariert.
Einzige Möglichkeit einen Gutachter suchen den alten altschaden besten mit dem Gutachten aushändigen und rechnen lassen oder ggf. Nur ein kVA erstellen lassen
Weil geschaut werden muss wieviel Geld du dafür bekommen hast, und was der neue schaden an der Reperatur kosten würde. Das ist nicht einfach so über Bilder zu ermitteln.
Der TE hat Anspruch auf den wirtschaftlich messbaren Mehrschaden.
Den kann nur der Sachverständige unter Berücksichtigung des Vorgutachtens ermitteln.
So isses. Stichwort Schadenserweiterung, und auf den Ausgleich derer hast du Anspruch.
TE, in solch komplizierten Schadenfeststellungsfragen gibt es keine Bagatellgrenze. Gutachter und Anwalt sind vollständig von der Versicherung des Verursachers zu zahlen. Ohne neues Gutachten ist keine Bezifferung des Schadens möglich.
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage. Ich hatte diese schon gestern gestellt, aber meine Frage/Fall wurde nicht richtig rübergebracht. Gab viele Missverständnisse.
Also ich (Geschädigter) hatte vor kurzem einen Verkehrsunfall. Er ist betrunken schnell davon gefahren, nachdem er mich von hinten angefahren hatte. Die Polizei konnte ihn nach kurzer Zeit stoppen. Nun habe ich das Problem, dass ich einen Altschaden genau an dieser Stelle von einem vorherigen Unfall (wieder Geschädigter) habe. Dieser wurde fiktiv ausgezahlt. Quasi das gesamte Heck, weil nur wegen einem Knick alles erneuert werden musste.
Bei dem neuen Unfall hingegen gibt es nur wenige Kratzer. Aber genau an der Stelle, wo der Altschaden war und auch ausgezahlt wurde. Sehr wahrscheinlich habe ich hier keinen Anspruch auf Schadensersatz. Jedoch sind die Teile bei diesem Unfall verschoben worden; unter anderem das Licht hinten rechts und auch die Leiste unten hängt runter. Auch gibt es kleinere Kratzer am Kofferraum, die ist bei dem alten Unfall nicht gab beziehungsweise Kofferraum insgesamt unbeschädigt war. Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz beziehungsweise so, dass die Sachen wieder so hergerichtet werden, wie sie vor dem Unfall waren? Sehr wahrscheinlich wird die Leiste mit der Zeit fallen.
Der Anwalt hat mir zu Schadensersatzansprüchen abgeraten und Gutachten ebenfalls nicht machen. Jetzt bin ich maximal verwirrt. Zudem weiß es die Versicherung des Unfallgegners, dass er alkoholisiert gefahren ist. Dachte deshalb sind die so lieb und kürzen nichts, weil die sowieso das Geld sich vom Versicherten abknöpfen. Soll ich mich auf den Kostenvoranschlag einlassen?
Danke euch und sorry für diesen komplizierten Fall.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Alkoholisierter begeht Fahrerflucht an Auto mit Altschaden.' überführt.]
Ich habe das mal zusammengelegt.
Gruß Moorteufelchen
Ich würde auf den Anwalt hören und nichts machen - letztendlich hast Du beim letzten mal Dein Geld bekommen.
Es ist dann schwierig zu beweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Früher konnte man mit fiktiver Abrechnung etwas verdienen - geht heute nicht mehr.
Hättest Du reparieren lassen, könntest Du jetzt Ansprüche geltend machen - aber so könnte das schon schwierig werden.
Zitat:
Ich würde auf den Anwalt hören und nichts machen - letztendlich hast Du beim letzten mal Dein Geld bekommen.
Es ist dann schwierig zu beweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Früher konnte man mit fiktiver Abrechnung etwas verdienen - geht heute nicht mehr.
Hättest Du reparieren lassen, könntest Du jetzt Ansprüche geltend machen - aber so könnte das schon schwierig werden.
Aber manche Schäden sind offensichtlich neu. Die haben weniger etwas mit den Bauteilen zu tun, wie beim ersten Unfall. Die Teile waren nach dem ersten Unfall noch ordnungsgemäß zusammenhängend. Mittlerweile ist alles verschoben. Soweit ich das beurteilen kann, sogar das Licht, in das Regenwasser laufen und die Elektronik zerstören kann. Und die Leiste hing nach dem ersten Unfall vernünftig. Wenn die demnächst fällt, wird es mein Problem. Das is doch mehr als unfair.
Zitat:
@tomold schrieb am 25. Juli 2024 um 19:14:59 Uhr:
Ich würde auf den Anwalt hören und nichts machen - letztendlich hast Du beim letzten mal Dein Geld bekommen.
Es ist dann schwierig zu beweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Früher konnte man mit fiktiver Abrechnung etwas verdienen - geht heute nicht mehr.
Hättest Du reparieren lassen, könntest Du jetzt Ansprüche geltend machen - aber so könnte das schon schwierig werden.
Du wirst es nicht beweisen können - mag unfair sein - ist halt das Risiko bei fiktiver Abrechnung...
Kaputter als kaputt geht nicht - und dafür ist schon mal gezahlt worden.