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Unfall mit meinen Golf 2

VW
Themenstarteram 30. Januar 2008 um 20:49

Ich bin gerade wieder zuhause angekommen und kann es immer noch nicht fassen das mein geliebter Golf 2 jetzt kaputt ist. Vor einer paar Stunden hatte ich recht harten Unfall mit einen Mitsubishi Geländewagen.

Klassicher Auffahrunfall: Als Drittes Auto in der Schlage vor der roten Ampel, habe ich gerade einen Zettel (Strafzettel fürs falschparken) ins Handschuhfach geschmissen. Als ich wieder nach vorne geguckt habe, fuhren die Autos vor mir gerade los. In dem moment als ich losfahren wollte hat es auch schon geknallt.

Da der Fahrer inkl. Befahrer der Meinung waren, dass ich längst hätte fahren müssen, haben wir noch die Polizei dazu gerufen.

Als dann alles schriftlicht geklärt ware und der Fahrer seine Mahngebühr (als Unfallverursacher) gezahlt hat, durften alle wieder nach hause fahren.

Mittlerweile habe stärker werdende Kopfschmerzen und werde morgen mal zu meinen Hausarzt gehen.

Richtig ärgerlich ist für mich, dass ich nun warscheinlich nur den Restwert für meinen Wagen bekomme, was gerade mal meinen Dispo ausgleichen würde. :(

Der Wagen wurde 2006 - 2007 neu aufgebaut und am 30.04.07 wieder angemeldet.

Die Karosse ist von 1983 und wurde in Dark Burgundy (LC3U) lackiert.

Ausserdem wurde die komplette Edition One Ausstattung und der 107 PS (PF) GTI Motor verbaut. Im Grunde sah er aus wie ein originaler Edition One aus, samt Logos und Aufkleber.

(Was noch gemacht wurde:

- A8 Türgriffe

- VR6-Achsen samt Bremsanlage (Plus-Fahrwerk) Brembo Sport Max & Stahlflexschläuche

- TeZet Fächerkrümmer

- Abs nachgerüstet

- Weitec härteverstellbar

- Kupplung 2006 erneuert

- Zylinderkopf 2007 instand gesetzt (Hydros, Dichtungen, geplant)

- Getriebe 2007 ausgetauscht

- Digifiz / Votexconsole / usw. ...)

... insgesamt habe ich echt viel Arbeit, Zeit und Liebe in das Auto gesteckt, wovon ich jetzt nicht mehr so viel habe. :( Werde morgen nochmal Bilder einstellen.

Ich denk mal das ich, wirklich nur ein sehr geringen Restwert bekomme.

Kann mir jemand sagen, wann die gegnerische Versicherung den Wagen für sich beanspruchen kann? Und ob es klug wäre einen Mitwagen in Anspruch zu nehmen.

Könnte mir ein Gutachten von einen Kfz-Sachverständiger (den ich mir aussuche) helfen, mehr Geld beanspruchen zu können?

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46 Antworten

Viel helfen kann ich dir zwar nicht, möchte dir aber trotzdem mein Beileid aussprechen. Sowas is echt schlimm. :( Ist der Wagen denn wirklich nicht mehr zu retten?

am 30. Januar 2008 um 21:25

Stell mal Fotos ein, ist ja vielleicht noch zu retten...mein Beileid!

Kenne jemanden, der regelmäßig Wertgutachten anfertigen läßt und auch viel an seinem gemacht hat...geht natürlich ins Geld...

Offensichtlich ein schlechter Tag für den Golf - schon der zweite hier im Forum :(. Auch für dich mein Beileid!

Wahrscheinlich hat dieser Dummbatzie noch groß rumargumentiert, dass du schon längst hättest losfahren müssen... manchen Leuten sollte man doch sofort den Führerschein abnehmen :mad:

Nimm dir in jedem Fall einen eigenen Gutachter, da ist die Chance größer, dass der Wagen fair bewertet wird (vielleicht kann dir jemand einen konkreten Tipp geben). Dass die gegnerische Versicherung den Wagen für sich beansprucht wäre äußerst ungewöhnlich (vielleicht sogar unmöglich, hab zumindest noch nicht davon gehört, dass so etwas vorgekommen ist).

Da das Ganze wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden sein wird, wirst du den "Wiederbeschaffungswert" abzüglich Restwert bekommen. Was den Mietwagen angeht solltest du vorsichtig sein. Grundsätzlich steht der (oder Nutzungsausfall) dir zwar zu, wenn du dir einen anderen Wagen suchen musst. Es könnte aber sein, solltest du keinen Verwertungsnachweis beibringen können, dass die Kosten nicht übernommen werden. Sollte der Wagen noch fahrtüchtig sein und gar mit 0,- Euro Restwert eingeschätzt werden (kann passieren) steht dir möglicherweise sogar gar kein Mietwagen zu (nach dem Motto "so lange hätten sie den alten ja noch fahren können" - da kenne ich die derzeitige Rechtslage nicht). Obwohl ich bislang nicht dazu geraten habe, würde ich inzwischen (im Falle einer Rechtsschutzversicherung - oder muss das die gegnerische Versicherung auf jeden Fall übernehmen?) dazu raten, einen Anwalt einzuschalten. Die Sachlage ist zu verzwickt für den Laien. Ja, und dann, auch wenn es nur wenig ist, steht dir die Pauschale für Aufwendungen (Porto, Telefon, ...) zu. Solltest du höhere Aufwendungen haben, muss du das nachweisen.

Am besten wärs gewesen, du hättest den Wagen direkt nach der Fertigstellung begutachten lassen. Denn nachher war er doch einiges mehr wert als die '83er Basis. Mit Hilfe dieses Gutachtens wären Wiederbeschaffungswert bzw Restwert viel höher anzusetzen, als für die Tatsache, dass ein paar Sachen an nem Uralt-Golf von 1983 gemacht wurden. So wird es die Versicherung sehen und eben dieses als Grundlage nehmen. Ein Golf von '83 ist trotz der vielen Arbeit, die drin steckt ohne Gutachten fast nix mehr wert.

Habe ich mit dem Jetta auch alles durch.

Auf jeden Fall zu einen Freien Sachverständiger fahren und ein Nachträgliches Wertgutachten erstellen lassen, mit der Auflistung der Sachen die du an deinen Golf verändert hast, am besten wären natürlich Rechnungen soweit vorhanden.

Bei mir ist der auf einen wert von 7500 Euro gekommen.

Reparatur hat er mit 3500 Euro kalkuliert. Die habe ich mir dann auszahlen lassen, ebenso die Kosten für den Nutzungsausfall, so wie die Unkosten.

Die wollten natürlich erst auch nicht Zahlen und haben rumgezickt.

Ist aber kein Problem, da du das recht hast auf kosten der Versicherung die den Schaden Bezahlen muss einen Anwalt zu nehmen.

Viel Glück, einfach wird das nicht!

Zitat:

Original geschrieben von -theMSX-

Am besten wärs gewesen, du hättest den Wagen direkt nach der Fertigstellung begutachten lassen. Denn nachher war er doch einiges mehr wert als die '83er Basis. Mit Hilfe dieses Gutachtens wären Wiederbeschaffungswert bzw Restwert viel höher anzusetzen, als für die Tatsache, dass ein paar Sachen an nem Uralt-Golf von 1983 gemacht wurden. So wird es die Versicherung sehen und eben dieses als Grundlage nehmen. Ein Golf von '83 ist trotz der vielen Arbeit, die drin steckt ohne Gutachten fast nix mehr wert.

Blödsinn!

Das trifft nur zu wenn der Golf gestohlen worden wäre.

Absolut jeder Sachverständiger ist in der Lage den waren wert von dem Auto vor dem Unfall fest zu stellen.

Das ist ganz und gar KEIN Blödsinn, sondern das habe ich leider selbst erfahren. 

Trotz eines Gutachtens wollte mir die Versicherung nur den Zeitwert meines GLI ersetzen. Als Grundlage haben die irgendein Fzg genommen, weil der GLI in deren Listen nicht auftaucht, bzw auch noch viel zu alt sei (MJ '91). 

Wie gesagt, es ging um das was die Versicherung des Gegners am Ende bereit ist zu zahlen. Und das ist am End wohl wichtiger als irgendwas auf dem Papier.

Zitat:

Original geschrieben von -theMSX-

Das ist ganz und gar KEIN Blödsinn, sondern das habe ich leider selbst erfahren.

Trotz eines Gutachtens wollte mir die Versicherung nur den Zeitwert meines GLI ersetzen. Als Grundlage haben die irgendein Fzg genommen, weil der GLI in deren Listen nicht auftaucht, bzw auch noch viel zu alt sei (MJ '91).

Wie gesagt, es ging um das was die Versicherung des Gegners am Ende bereit ist zu zahlen. Und das ist am End wohl wichtiger als irgendwas auf dem Papier.

Ja natürlich probieren sie es erstmal so!

Habe ich auch alles geschrieben, darum auch einen Anwalt nehmen der sich im Verkehrsrecht zu 100% auskennt!

Die Versicherung hat bei mir noch ein gegen Gutachten erstellt, was auch ihr recht ist.

Der ist übrigens zum selben Ergebnis gekommen wie mein Gutachter.

Man hab ich den zugetextet, hat aber geklappt und hat halt gesehen, das es sich nicht um einen auf die schnelle zusammen gehauenen Jetta handelt, sonder das da verdammt viel Arbeit und Geld rein gesteckt wurde.

Ne andere Sprache verstehen die auch nicht, als mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen. Sonst rührt sich bei denen nichts. Von der Versicherung war im übrigen auch keiner bei mir, sondern das kam alles aus irgendeiner Liste.

Wenn ichs mir überlege, wieviel Geld die mit dieser Verzögerung verdient haben... Im Mai '06 hatte ich den Unfall und Anfang Dezember konnten die Reparaturarbeiten endlich abgeschlossen werden. 

Zitat:

Original geschrieben von -theMSX-

Ne andere Sprache verstehen die auch nicht, als mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen. Sonst rührt sich bei denen nichts. Von der Versicherung war im übrigen auch keiner bei mir, sondern das kam alles aus irgendeiner Liste.

Wenn ichs mir überlege, wieviel Geld die mit dieser Verzögerung verdient haben... Im Mai '06 hatte ich den Unfall und Anfang Dezember konnten die Reparaturarbeiten endlich abgeschlossen werden.

Ja da kannst du auch nichts gegen machen das ist ihr recht.

War bei mir auch so 5 Monate.

Aber selbst ein Wertgutachten hilft da nicht, da sie das nicht anerkennen müssen.

Fakt ist wie er jetzt da steht und zu welchen Ergebnis der Gutachter kommt alles andere kannst du vergessen.

am 30. Januar 2008 um 23:18

Guten Abend wollt auch noch mein Beileid aussprechen war wohl ein schlechter Tag für die 2er!

am 31. Januar 2008 um 7:26

Moin,

hab sowas ähnliches mit meinem GX durch, war aber eindeutig, da ich im Kreisel war und die "junge Dame" mir einfach reingefahren ist...

Aber ich hab auch das volle Programm gebraucht, bis die sich endlich bewegt haben zu zahlen:

Polizei

Rechtsanwalt

Gutachter

Rechnungen über das was am Wagen gemacht wurde. (Und wenns nur Kleinigkeiten sind - Kleinvieh macht au Mist)

Ich hatte gottseidank über den ADAC von meinem Vater die Rechtsschutzversicherung :)

 

Ich hab Nutzungsausfall erhalten, da keiner sicher sagen konnte ob nicht die Vorderachse, oder so, was abbekommen hat. Das halt über den maximalen Zeitraum, weil nen einigermaßen gut dastehenden 2er findeste halt nicht so auf Anhieb :)

Wenn die Versicherung zahlt solltest du alles ersetzt bekommen, sprich An- & Abmeldung. So war's jedenfalls bei mir...

 

Wegen der Schmerzen:

Geh sofort ins Krankenhaus und werd dort vorstellig! Und guck das die Ärzte und alles bei jeder Vorstellung von Dir etwas aufschreiben, sonst kann sich nachher keiner an was erinnern und Du stehst da mit Deinem dummen Gesicht und hast nix in der Hand und bekommst dann auch kein Schmerzensgeld, wenns dumm läuft.

 

EDIT: Auch noch mein herzliches Beileid :(

Gruß,

Jan

Zitat:

Original geschrieben von Carlito_CC

 

Ich hatte gottseidank über den ADAC von meinem Vater die Rechtsschutzversicherung :)

Ist wie bereits geschrieben unerheblich ob du eine Rechtsschutzversicherung hast oder nicht, weil den Rechtsanwalt muß die Versicherung bezahlen, die den Schaden reguliert!

am 31. Januar 2008 um 8:38

Achso gut, ich hab da nicht so die Ahnung und hatte das damals so gemacht, aber gut zu wissen. Danke

Gruß,

Jan

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