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Unfall, Vorfahrt genommen

Volvo
Themenstarteram 26. April 2019 um 8:07

Hallo, ich bin neu hier im Forum und wollte euch mal um Hilfe bitten.

Und zwar wurde meiner Partnerin

die Vorfahrt genommen und es kam zum Unfall. Angeblich stand die Sonne zu tief und er konnte nicht sehen, ob ein Fahrzeug kommt. Ich hätte zwar gewartet, wenn ich mir nicht sicher bin ob jemand kommt, aber das ist eine andere Geschichte.. (Bilder sind beigefügt)

Da wären meine Frage, wie teuer wäre die Reperatur?

Lässt sich das so einfach reparieren oder nicht?

Und wie sollte man weiter vorgehen? (Polizei hat den Unfall aufgenommen)

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ockham schrieb am 26. April 2019 um 11:30:13 Uhr:

Nimm trotzdem oder gerade wegen der Schadenshöhe einen Anwalt!

Mal langsam.

So lange es keine Problem gibt, braucht ein Anwalt nicht eingeschaltet zu werden.

Was soll der denn tun?

Wenn die gegnerische Versicherung rumzickt, dann macht es Sinn. Aber doch nicht prophylaktisch.

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Moin,

 

unschön, Hauptsache es ist keine Person zu Schaden gekommen.

In deinem Fall handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.

Ab damit zum Händler, der Gutachter kümmert sich um den Rest.

Wenn nichts verzogen ist bzw. er auf die Richtbank muss, dann sollte das funktionieren.

Seitenwand rausschneiden und eine neue einsetzen, alles andere wird beilackiert.

Bekommt ein Fachbetrieb i.d.R. gemeistert.

 

Die Schuldfrage ist eindeutig geklärt und liegt nicht bei euch?

 

Alle Angaben ohne Gewähr und Pistole.

du bist nicht schuld, also zahlt die haftpflichtversicherung des unfallverursacher! schaff dein auto zum freundliche mit der polizeilischen anzeige inkl. tagebuchnummer, inkl. der auskunft zum haftpflichtversicherer des verursacher! .... lass ein reparaturgutachten erstellen inkl. wertverlustgutachten! auch das steht dir zu und lass es fachgerecht vom volvo händler reparieren, wenn du dem volvo händler eine versicherungsabtretung gibst, kümmert er such komplett um die abrechnung mir der gegnerischen haftpflichtversicherung, für die zeit der reparatur steht dir ein ersatzwagen kostenfrei zu! zahlt auch die haftpflicht des verursacher! ...

am 26. April 2019 um 8:18

Hallo

Falsches Forum, hier geht es um den XC60 II. Leider passiert sowas tagtäglich. Polizei hat den Unfall aufgenommen, schon mal gut ->Versicherung verständigen -> Werkstatt aufsuchen. Ob hier das Forum weiterhilft, fraglich.

Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, dann der gegnerischen Versicherung den Schaden melden. Geht meistens online. Bei der Schadenshöhe sofort eigenen Anwalt einschalten. Es ist ebenfalls günstiger sich einen Gutachter selbst auszusuchen. Es gibt da so nette Dreiecksbeziehungen zwischen Werkstatt, Gutachter und Versicherungen bei denen der Geschädigte gern auf der Strecke bleibt.

Wenn der Leihwagen nicht eine Nummer kleiner ist, zahlt man gerne drauf. Es ist meistens günstiger selbst einen Wagen zum Normaltarif anzumieten statt über die Werkstatt. Oder ganz drauf zu verzichten und Nutzungsausfall geltend zu machen.

Themenstarteram 26. April 2019 um 9:24

Zitat:

@Ockham schrieb am 26. April 2019 um 10:44:13 Uhr:

Wenn der Leihwagen nicht eine Nummer kleiner ist, zahlt man gerne drauf. Es ist meistens günstiger selbst einen Wagen zum Normaltarif anzumieten statt über die Werkstatt. Oder ganz drauf zu verzichten und Nutzungsausfall geltend zu machen.

Also ein Leihwagen muss es nicht sein, da wir noch einen zweiten Wagen haben.

da machen wir lieber den Nutzungausfall geltend.

Themenstarteram 26. April 2019 um 9:27

Zitat:

@juk-h schrieb am 26. April 2019 um 10:17:41 Uhr:

du bist nicht schuld, also zahlt die haftpflichtversicherung des unfallverursacher! schaff dein auto zum freundliche mit der polizeilischen anzeige inkl. tagebuchnummer, inkl. der auskunft zum haftpflichtversicherer des verursacher! .... lass ein reparaturgutachten erstellen inkl. wertverlustgutachten! auch das steht dir zu und lass es fachgerecht vom volvo händler reparieren, wenn du dem volvo händler eine versicherungsabtretung gibst, kümmert er such komplett um die abrechnung mir der gegnerischen haftpflichtversicherung, für die zeit der reparatur steht dir ein ersatzwagen kostenfrei zu! zahlt auch die haftpflicht des verursacher! ...

Hallo, danke für die Antwort. Der Wagen kam direkt in eine Volvo Werkstatt und wurde auch direkt vom Gutachter angeschaut. Geschätzter Schaden ca. 10.000€.

Die Gutachten werden alle erstellt und der Versicherung des Unfallverursachers zugeschickt.

Nimm trotzdem oder gerade wegen der Schadenshöhe einen Anwalt!

Themenstarteram 26. April 2019 um 9:30

Zitat:

@Kickdown-HH schrieb am 26. April 2019 um 10:13:39 Uhr:

Moin,

unschön, Hauptsache es ist keine Person zu Schaden gekommen.

In deinem Fall handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.

Ab damit zum Händler, der Gutachter kümmert sich um den Rest.

Wenn nichts verzogen ist bzw. er auf die Richtbank muss, dann sollte das funktionieren.

Seitenwand rausschneiden und eine neue einsetzen, alles andere wird beilackiert.

Bekommt ein Fachbetrieb i.d.R. gemeistert.

Die Schuldfrage ist eindeutig geklärt und liegt nicht bei euch?

Alle Angaben ohne Gewähr und Pistole.

Nein, eine Person ist zum Glück nicht zu Schaden gekommen.

Das haben sie auch gesagt, dass es raus geschnitten wird und ein neues Teil eingebaut und nachlackiert wird.

Felge wird natürlich auch getauscht..

Ist nur exterm ärgerlich, da der Wagen nichtmal einen Monat in unserem Besitz ist :(

Themenstarteram 26. April 2019 um 9:32

Zitat:

@Ockham schrieb am 26. April 2019 um 11:30:13 Uhr:

Nimm trotzdem oder gerade wegen der Schadenshöhe einen Anwalt!

Ja klar, haben nachher einen Termin beim Anwalt. der Unfallverursacher hat auch alles vor Ort der Polizei zugegeben.. Dennoch könnte es ja sein, dass die Firma sich versucht quer zu stellen..?

Ja eben. Und falls die gegnerische Versicherung HUK heißt...

Zitat:

@Ockham schrieb am 26. April 2019 um 11:38:45 Uhr:

Ja eben. Und falls die gegnerische Versicherung HUK heißt...

oder "HDI"

Mit denen hab ich als Geschädigter nur die besten Erfahrungen gemacht...

Themenstarteram 26. April 2019 um 9:50

Zitat:

@Ockham schrieb am 26. April 2019 um 11:38:45 Uhr:

Ja eben. Und falls die gegnerische Versicherung HUK heißt...

Das weiß ich leider nicht, da in der Unfallanzeige lediglich die Firma der Verursachers drin stand.

Dann heißt es Daumen drücken, dass es nicht die HUK ist.. weil ich von denen auch nur schlechtes gehört habe..

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