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Unfallschaden fiktiv abrechnen und auto verkaufen oder 6 monate wartefrist?

Themenstarteram 20. März 2023 um 19:39

Hallo, ich hatte einen Verkehrsunfsll, mich hat ein lkw gestreift.

Nur blechschaden und nichts verzogen.

Es ist ein haftpflichtschaden.bin nicht schuld.

Wollte mein auto vor dem unfall schon verkaufen.

Wert des autos ohne unfall ca. 23000Euro

Höhe des Schadens: 7000 Brutto

Wert mit unreperierten unfallzustand 15000

Habe vor mir die fiktive abrechnung auszahlen zu lassen 7000-19% mehrwertsteuer= 5.500euro netto.

Und den wagen dann sofort verkaufen.

Oder muss ich 6 monate warten?

Es findet ja keine bereicherung statt bei 20.500euro erlös.

Die ich wahrscheinlich auch niccht toppen würde, wenn ich ihn voll repariert als unfaller verkaufen würde.

Muss ich die 6 nonate definitiv bis zum verkauf warten?

I

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44 Antworten

Wenn man im Schadengutachten einen Aufkäufer mit einem verbindlichen Gebot benannt bekommen hat und zu diesem Kurs verkaufen will, dann darf man das machen.

Themenstarteram 20. März 2023 um 20:27

Ich habe mir den selbst gesucht, habe meinen unfaller einfach online gestellt.

Egal wie, wenn du ihn verkaufst und dir einen "Neuen" mit MwSt.-Ausweis holst, kannst du die MwSt. auf die Rep.-Kosten geltend machen.

Die 6 Monatige Wartefrist gibt es nur wenn wenn man den Wagen trotz Wirtschaftlichem Totalschaden über die 130% Regelung reparieren lässt.

Das ist bei dir nicht der Fall du kannst den Wagen jederzeit verkaufen, selbst wenn du dich "bereichern" würdest also insgesammt mehr raus bekommst als die ursprünglich angepeilten 23t€ ist das legitim.

ABER, was eigentlich klar sein sollte, den Wagen erst verkaufen, wenn mit der Versicherung ALLES geklärt ist und du die Auszahlung der Versicherung erhalten hast. ( zumindest eine schriftliche Freigabe von der Versicherung das du den Wagen sofort veräußern kannst, solltest du einholen )

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. März 2023 um 22:01:25 Uhr:

Egal wie, wenn du ihn verkaufst und dir einen "Neuen" mit MwSt.-Ausweis holst, kannst du die MwSt. auf die Rep.-Kosten geltend machen.

Wie meinst Du das?

Grundsätzlich wird von der Versicherung nur der Nettobetrag des Schadens erstattet, wenn man nicht nachweist, Kosten für die Reparatur oder die Neuanschaffung gehabt zu haben. Wenn man diesen Nachweis erbringt, erstattet die Versicherung einem auch die Umsatzsteuer, die in der Schadenssumme enthalten war. Nicht Voraussetzung ist, dass bei einem Neukauf ein Auto gekauft wird, bei dem die Umsatzsteuer als Vorsteuer ausgewiesen ist. Selbst wenn das Ersatzfahrzeug von privat gekauft wird, kann man die Umsatzsteuer für den Schaden erstattet verlangen. Das Ersatzfahrzeug muss lediglich wertmäßig der Schadenhöhe entsprechen. Ist das Ersatzfahrzeug günstiger als der Schaden, gibt es die Umsatzsteuer nur anteilig von der Versicherung ausbezahlt.

So habe ich das zumindest verstanden. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, wenn ich falsch liegen sollte.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 21. März 2023 um 17:27:32 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. März 2023 um 22:01:25 Uhr:

Egal wie, wenn du ihn verkaufst und dir einen "Neuen" mit MwSt.-Ausweis holst, kannst du die MwSt. auf die Rep.-Kosten geltend machen.

Wie meinst Du das?

Grundsätzlich wird von der Versicherung nur der Nettobetrag des Schadens erstattet, wenn man nicht nachweist, Kosten für die Reparatur oder die Neuanschaffung gehabt zu haben. Wenn man diesen Nachweis erbringt, erstattet die Versicherung einem auch die Umsatzsteuer, die in der Schadenssumme enthalten war. Nicht Voraussetzung ist, dass bei einem Neukauf ein Auto gekauft wird, bei dem die Umsatzsteuer als Vorsteuer ausgewiesen ist. Selbst wenn das Ersatzfahrzeug von privat gekauft wird, kann man die Umsatzsteuer für den Schaden erstattet verlangen. Das Ersatzfahrzeug muss lediglich wertmäßig der Schadenhöhe entsprechen. Ist das Ersatzfahrzeug günstiger als der Schaden, gibt es die Umsatzsteuer nur anteilig von der Versicherung ausbezahlt.

So habe ich das zumindest verstanden. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, wenn ich falsch liegen sollte.

Das ist vollkommen richtig wie du das hier schreibst. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum dass die Steuer in der Rechnung ausgewiesen werden muss. Sie muss halt nur "enthalten" sein, mehr nicht. Leider Wissen das nicht mal die Autohändler richtig.

öhm ... *hust* ... Delle, der Bruttobetrag der Ersatzbeschaffung ist bis max. zur vollen Höhe des Bruttoschadens zu erstatten. Das passt sogar in einen Satz. In fiktiver Abrechnung gibts keinen zusätzlichen Ausgleich der USt., weil eine Mischung von konkreter und fiktiver Abrechnung nicht (mehr) zulässig ist.

wo steht denn hier etwas von fiktiv?

"Nachweis" hat er geschrieben und somit ist das wohl auch richtig :)

Der TE will hier fiktiv abrechnen. Des Menschen Wille ... ;)

Themenstarteram 21. März 2023 um 17:25

Genau,:) ich will fiktiv abrechnen und sofort den wagen nichtrepariert verkaufen und keine 6 Monate damit warten müssen.

[quote]

@berlin-paul schrieb am 21. März 2023 um 18:10:21 Uhr:

Der TE will hier fiktiv abrechnen. Des Menschen Wille ... ;)

ich habe mich aber auf einen anderen Beitrag bezogen...

Der vertieft OT und trifft den Kern der Sache auch nicht. Egal.

Ich habe mich auf meinen Vorschreiber bezogen und wollte das Thema der Umsatzsteuer klarstellen. Dellenzaehler hat es richtig verstanden….

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