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Unfallwagen Unfallfrei gekauft von Privat.
Hallo zusammen.
Ich habe vor ca 4 Wochen einen PKW gekauft der laut Vorbesitzer Unfallfrei ist und bei Ihm auch keinen Unfall hatte. Es wurde ein Kaufvertrag von Mobile.de benutzt in der Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.
Garantie und Rücknahme wurden auch ausgeschlossen.
Nun nach dem ich das Fahrzeug auf der Hebebühne hatte stellte sich raus das der Innere Schweller / Abschlussblech an dem auch der Kotflügel verschraubt wird gestaucht war und schlecht geschweißt. Kein Korrosionsschutz oder ähnliches aufgetragen.
Ich habe darauf hin da das Fahrzeug weiter Zerlegt. Hinter der Front Stoßstange waren die Schrauben des
Querträgers die an den Schloßträger gehen ( Kein Tragendes Teil) Raus gerissen und krumm.
Nach Demontage der Heckstoßstange stelle sich dort am Abschlussblech ebenfalls ein schlecht reparierter Schaden raus.
Der Verkäufer gab mir als Kopie noch den Kaufvertrag von seinem Verkäufer mit, in dem ebenfalls stand "UNFALLFREI".
Kann ich dagegen angehen ? Bin leider nicht Rechtsschutz Versichert.
Ich füge mal Bilder an.
MfG
Beste Antwort im Thema
Seit wann ist ein aufgrund Rostgammels billig reparierter Schweller ein Unfallschaden?
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52 Antworten
Ist er die erste Hand? Du müsstest beweisen, dass es nicht schon so war als er ihn gekauft hat oder er ihn schon als Unfallwagen angekauft hat. Ganz ehrlich: Schlechte Karten.
Zitat:
@A_Benz schrieb am 6. September 2020 um 22:45:02 Uhr:
Ist er die erste Hand? Du müsstest beweisen, dass es nicht schon so war als er ihn gekauft hat oder er ihn schon als Unfallwagen angekauft hat. Ganz ehrlich: Schlechte Karten.
Nein ich bin der vierte Halter. Habe aber alle Daten von den Vorbesitzern Dank der Kaufverträge und Rechnungen.
Wenn der Verkäufer Unfallfrei zusichert muss der Wagen auch unfallfrei sein. Der Verkäufer kann sich nach meines Wissen nicht damit rausreden er wusste nichts davon.
Im Kaufvertrag wird sicher nicht stehen "unfallfrei", sondern "unfallfrei während Fahrzeug im Besitz war". Wirklich sicher Unfallfreiheit garantieren kann eigentlich nur der Erstbesitzer. Alle anderen würden mit so einer Aussage die Garantie übernehmen, dass die anderen Vorbesitzer nicht geschwindelt haben.
Also wenn du was erreichen wilst, müßtest du nochmal genau nachsehen, was im vertrag steht. Und dann ggf. nachweisen, dass der Unfall beim letzten Halter passiert ist.
Insgesamt: Ziemlich unmöglich.
Seit wann ist ein aufgrund Rostgammels billig reparierter Schweller ein Unfallschaden?
Zitat:
@Italo001 schrieb am 6. September 2020 um 23:03:16 Uhr:
Wenn der Verkäufer Unfallfrei zusichert ...
Ohne Kenntnis der GENAUEN Formulierung im Kaufvertrag wissen wir aber nicht, was der Verkäufer zugesichert hat?!
Zitat:
@E97 schrieb am 7. September 2020 um 00:19:28 Uhr:
Seit wann ist ein aufgrund Rostgammels billig reparierter Schweller ein Unfallschaden?
Wenn genau schaust siehst du auch den knick oder S Form in dem Radlauf. Das ist genau über der Stelle. Daher keine rost Reparatur
Zitat:
@camper0711 schrieb am 7. September 2020 um 00:27:00 Uhr:
Zitat:
@Italo001 schrieb am 6. September 2020 um 23:03:16 Uhr:
Wenn der Verkäufer Unfallfrei zusichert ...
Ohne Kenntnis der GENAUEN Formulierung im Kaufvertrag wissen wir aber nicht, was der Verkäufer zugesichert hat?!
In der Tat steht seit es in seinem Besitz war kein unfallschaden. Leider keine Formulierung das es Unfallfrei ist.
Zitat:
In der Tat steht seit es in seinem Besitz war kein unfallschaden. Leider keine Formulierung das es Unfallfrei ist.
Damit ist der Verkäufer aus den Schneider und der Drops gelutscht.
Die Suche nach dem wahren Schuldigen, dürfte bei 4 Haltern und je
nach Alter/Haltedauer des Wagens recht wahrscheinlich im Sande verlaufen.
Rechtlich machbar ist das sicherlich was. Frage ist nur gegen wen und wie immer eine Frage der Beweislast.
Hier hilft nur ein guter Anwalt.
Da hilft gar kein Anwalt. Was willst du dem letzten Verkäufer da nachweisen? Sinnlos verschwendetes Geld ist das.
Es giebt demnach 2 weitere Vorbesitzer die sich die Schuld an dem Unfall gegenseitig zuschieben können. Bei dem Pinpongspiel hast du als 4. Keine Chance. In D gilt nunmal im Zweifel für den Angeklagten. Wenn du die Schuld nicht 100% nachweisen kannst hast du keine Chance.
Also beim nächsten msl vorher auf die Hebebühne. Sowas nennt sich Gebrauchtwagencheck.
Meiner Meinung nach ist der letzte Verkäufer, also der, der den Wagen an Dich verkauft hat, relativ auf der sicheren Seite. Er bestätigt ja nur, dass der Wagen in der Zeit, in der er ihn hatte, unfallfrei ist und kann selber sogar beweisen, dass er seinerseits den Wagen als Unfallfrei erworben hat. Du müsstest ihm also schon beweisen, dass der Unfall in seiner Zeit der Haltung des Fahrzeugs passiert ist und repariert wurde. Das wird vermutlich schwer bis unmöglich.
Ansprüche gegen die 3 weiteren Vorbesitzer hast Du nicht, denn mit denen hast Du gar keinen Vertrag geschlossen. Ergo können sich aus dem nicht existierenden Vertrag auch keine Schadenersatzansprüche ergeben.
Evtl. kann ein Gutachter abschätzen wie lange die Reparatur her ist. Aber das entzieht sich meiner Kenntnis.
Vermutlich wirst Du also nur geringe bis gar keine Chancen haben da etwas raus zu holen. Lieber beim nächsten Mal vor dem Kauf zum Gebrauchtwagencheck...
Du kannst die Vorbesitzer zwar nicht wegen des KV dranbekommen aber Betrug wäre möglich. Da Du das aber nicht einwandfrei nachweisen kannst, Pech gehabt. Und mal angenommen der Vorbesitzer hat gelogen und hatte doch einen Unfall. Kannst es ihm nachweisen?