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Unverschuldeter Unfall, Versicherung, Wertverlust

Themenstarteram 27. April 2008 um 15:00

Hallo,

ich habe mir vor 2 monaten einen BMW Z3 Roadstar (Bj. 2002, 77tkm) für 13T€ gekauft. Nun ist beim ausparken eines anderen Autos derjenige in mein geparktes Auto in den linken Kotflügel reingefahren.

Ich habe mit dem Unfallverursacher ausgemacht, dass ich die Reperatur grob von der Werkstatt schätzen lasse, da er es eventuell selber bezahlt, anstatt es über die Versicherung laufen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass die Reperatur so teuer ist, dass sich dies nicht lohnt. (Kratzer am Schweller, Seitenblech komplett eingedrückt, kleiner Kratzer an der Tür)

Das Auto war vorher unfallfrei, sollte ich das Auto nun verkaufen gehe ich von einem merkantilen Wertverlust aus - kann dieser von der Versicherung ersetzt werden? Sollte man ein unabhängigen Gutachter zu rate ziehen, bzw. gleich die Versicherung einschalten? Ich war noch nie in einen Unfall verwickelt und habe keinerlei Erfahrungen damit. :-(

Jetzt schon vielen Dank!

Viele Grüße,

Andreas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von HCING

Gruss Franz511

Wer in vielen Foren unterwegs ist, kann schon einmal durcheinander kommen :D

Hmm... warum muss ich jetzt an das Das Wunder von Lourdes denken? :cool:

 

Na egal, nun ist man ja wieder genesen und kann der Huk etwas flüsterer  äh ich meine flüstern  :D

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Hallo Amico81,

ich kann Dir nur folgende Tipps geben:

1. Suche Dir einen vereidigten Sachverständigen aus, der Dir ein Gutachten über die Schadenhöhe und die merkantile Wertminderung erstellt.

2. Beauftrage einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Abwicklung des Schadens.

3. Lasse, wenn Du es möchtest, Dein Fahrzeug in Deiner Werkstatt fachgerecht instandsetzen.

4. Während der Dauer der Reparatur darfst Du einen Mietwagen fahren oder die Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Das Vorgehen des Verunsachers, den Schaden aus eigner Tasche zahlen zu wollen, wird spätestens dann erledigt sein, wenn er hört, wie hoch der schaden ist.

Dieses Vorgehen kann ich Dir nur nahe legen.

Gruss Franz511

Hmm, ich würd den Gutachter beauftragen, auf alle fälle über di gegnerische Versicherung abrechnen, der Gegner hat ja die Möglichkeit den Schaden von seiner Versicherung zurückzukaufen.

Bei einer Abrechnung zwischen euch wirst du höchstwahrscheinlich auf den Gutachterkosten und der Wertminderung "sitzen" bleiben!

Anwalt erst wenns nicht so läuft wie es soll, ich finde es übertrieben immer gleich zum Anwalt zu rennen. Du kannst uns ja hier auf dem laufenden halten und dann wirst du auch Feedback bekommen ob das alles so OK ist ;)

grüße

Steini

Themenstarteram 27. April 2008 um 16:51

Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Der Verursacher zeigt sich bis jetzt sehr kooperativ, er hatte den Schaden auch gleich der Polizei gemeldet, da ich nicht direkt beim Auto war.

Ich denke eine Wertminderung geltend zu machen wird schwierig. Ich werde morgen zu einer BMW Werkstatt fahren, mir eine grobe Schätzung machen lassen, da ich denke, dass es mehr als 500€ beträgt und den Verursacher informieren.

Sollte es wirklich Probleme bei der Abwicklung geben, werde ich einen Anwalt zu rate ziehen. Ich halte euch auf dem Laufenden. Abgesehen, dass man den alten Zustand herstellen kann ist das Prozedere einfach nur aufwendig und nervig...

Beste Dank & einen

schönen Sonntag Abend ;-)

am 27. April 2008 um 18:02

Zitat:

Original geschrieben von HCING

Gruss Franz511

Wer in vielen Foren unterwegs ist, kann schon einmal durcheinander kommen :D

nachdem was du schon schreibst wirds mit 500€ nix!

Du bist für die Schadenshöhe nachweispflichtig.

Eine Gefälligkeitsaussage Deiner Werkstatt wird Dir dabei nicht weiterhelfen.

Zum Gutachter gehen und dort ein Gutachten erstellen lassen.

Tipp:

www.unfallweb.de

FAQ Versicherungen (Link unten)

am 28. April 2008 um 7:07

Hallo Amico81,

aufgrund der groben Schadenbeschreibung kann man hier sicherlich von einem Schaden über 1000€ ausgehen.

Den Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen. Somit wird eine ordentliche Beweissicherung garantiert. Der Sachverständige beurteilt dann auch die Wertminderung. Der Schaden ist offenbarungspflichtig. Das beurteilt aber der Sachverständige, der das zu begutachtende Objelkt in Augenschein nimmt. Die Beurteilung über den Eintritt einer Wertminderung sowie deren Höhe kann objektiv nur ein Sachverständiger treffen.

Die Regulierung des Schadens über einen Rechtsanwalt steht dir als Geschädigter frei. Aufgrund der "Waffengleichheit" bei der Regulierung ist dies anratsam.

Eine Regulierung ohne das eine Versicherung eingeschaltet ist, ist nicht anzuraten. Meist gibt es Streit über die Schadenhöhe. Vielen ist nicht bewußt, was teilweise für Kosten bei Unfallschäden entstehen.

Des Weiteren mögen es Versicherungen nicht, wenn nach wochenlangem Streit plötzlich der Schaden doch noch gemeldet wird und sie hinter ermitteln muss.

Mit einem fundierten Gutachten, sauberen Lichtbildern und einer eindeutigen Beweisführung kann der Sachbearbeiter der Versicherung die Korrektheit beurteilen und den Versicherungsnehmer aufklären, dass das halt jetzt so ist.

Im Schadensfall kommen halt auch oft subjektive Eindrücke der beiden Unfallbeteiligten mit ins Spiel, die sachgerecht nur von Außenstehenden nüchtern und objektiv beurteilt werden können.

Mfg.

SV Stoll

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von HCING

Gruss Franz511

Wer in vielen Foren unterwegs ist, kann schon einmal durcheinander kommen :D

Hmm... warum muss ich jetzt an das Das Wunder von Lourdes denken? :cool:

 

Na egal, nun ist man ja wieder genesen und kann der Huk etwas flüsterer  äh ich meine flüstern  :D

Themenstarteram 28. April 2008 um 11:28

Vielen lieben Dank für eure kompetenten Antworten. Laut Werkstatt liegt der Schaden bei 1500 - 2000 €. Sie meinten auch, sie können einen Gutachter bestellen - was ich nun dann wohl doch machen werden. Mal schau'n wie die Verursacherin darauf reagiert. ;-)

Beste Grüße...

Zitat:

Original geschrieben von Amico81

 Sie meinten auch, sie können einen Gutachter bestellen....

 

 

Beste Grüße...

den solltest du schon selber beauftragen. Frage die Werkstatt bitte, mit welchen Sachverständigen Sie in solchen Fällen zusammenarbeitet.  Lass dir auch bitte den Ablauf genau erklären und nicht mit dem Argument abwimmeln  "wir regeln das schon für Sie"

 

Am besten ist es, wenn du bei der Besichtigung mit vor Ort bist, dann kannst du mit dem SV persönlich sprechen und Fragen stellen. :)

 

Deine Unfall- Gegnerin kann dir hier erst einmal egal sein.

 

Gruss

 

Delle

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