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US Anhaengerkupplung, abnehmar, in Deutschland zulassen

Toyota
Themenstarteram 3. Mai 2018 um 21:18

Hallo zusammen,

 

Ich habe eine Frage bitte: wir ziehen in 6 Wochen nach Deutschland um und wollen unseren Toyota Sienna 2016er Bj mitnehmen. Da ich in Dtl unsere Fahrraeder transportieren willen brauche ich ein AHK. Die Fa welche mir das Fahrzeug in Bremerhafen umbauen wuerde sagt aber dass man nachtraeglich angebaute, nicht urspruenglich mit dem Rahmen verbundne Anhaengerkupplungen in Dtl ums Berrecken nicht ebgenommen bekommt.

 

Koennt ihr mir da helfen? Geht das wirklich nicht? Welche Optionen habe ich ? Ich haette mir hier einfach eine AHK von UHAUL oder E-Towing gekauft,

 

VIelen Dank

Rico

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@v8.lover schrieb am 5. Mai 2018 um 03:37:52 Uhr:

Nee gibt neuerdings auch Einschübe für die 1,25" Class II. Von Auto Hak glaube ich.

Ist halt aber Spielzeug.

Was hast du bei deinem Caprice bitte eingetragen bekommen?

Generell hatten wir das doch schon zig mal durchgekaut - und ich bin auch auf dem Stand wie schleuti - prinzipiell alles möglich und auch legal, ABER die/eine Anhängelast muss halt in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein... also für Anhänger-Betrieb, sonst wird das nix.

Aber ist in diesem Fall hier eh egal (!), denn ein Fahrradträger ist KEIN Anhänger, es wird also nicht gezogen!

Aber genau nach dieser Eintragung habe ich den Prüfer befragt.

Die Antwort war:

NEIN, keine Eintragung notwendig.

Das hat sich in D durch eine eine einfacherere EU-Verordnung (zumBesseren) geändert.

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Lass die dran - ist doch für'n Fahrradträger egal! Für 'nen Fahrradträger müsste GARNICHTS eingetragen werden.

Das stimmt nicht ganz. Wenn ein Haken angebaut ist, muss er auch den Vorschriften genügenund eingetragen werden.

Am besten vom Hersteller alle Daten besorgen incl. Stahlqualität und Schweißmittel und dann in Essen beim TÜV (Forschungsstelle) abnehmen lassen. Alles Andere sind Halbwahrheiten, die im Ernstfall nur Probleme bringen. Vielleicht gibt es auch in Holland bei Brink eine für Europa gefertigte Kupplung. Das wäre dann die einfachste und auch billigste Lösung.

Gruß aus Bochum, Erwin

Stimmt auch nicht ganz. Er sprach nur von "Fahrräder transportieren".

Da nehme ich mal 'n Fahrradträger an. Und der wird doch höchstwarscheinlich einfach in den US-2"-Einschub geschoben und verriegelt?! Somit kein ANHÄNGER, keine ANHÄNGELAST notwendig und es berührt ja eh nichts den Boden o.ä.

Wenn es eine Einschub-Hängerkupplung ist,

einfach einen europäischen Einschub mit E-Zulassung einsetzen.

Dann ist es Eintragungsfrei, alle wichtigen Daten stehen im Beiblatt zum Einschub.

Und auf dem Fabrikschild.

am 4. Mai 2018 um 11:48

Zitat:

@schleuti schrieb am 4. Mai 2018 um 06:01:24 Uhr:

Wenn es eine Einschub-Hängerkupplung ist,

einfach einen europäischen Einschub mit E-Zulassung einsetzen.

Dann ist es Eintragungsfrei, alle wichtigen Daten stehen im Beiblatt zum Einschub.

Und auf dem Fabrikschild.

Hab ich am Crown Vic auch so gemacht, aber ist das dann somit legal? Ich stell mich im Zweifelsfall einfach dumm. :D

Zitat:

@Michl 1987 schrieb am 4. Mai 2018 um 13:48:58 Uhr:

Zitat:

@schleuti schrieb am 4. Mai 2018 um 06:01:24 Uhr:

Wenn es eine Einschub-Hängerkupplung ist,

einfach einen europäischen Einschub mit E-Zulassung einsetzen.

Dann ist es Eintragungsfrei, alle wichtigen Daten stehen im Beiblatt zum Einschub.

Und auf dem Fabrikschild.

Hab ich am Crown Vic auch so gemacht, aber ist das dann somit legal? Ich stell mich im Zweifelsfall einfach dumm. :D

Ich bin damit vor knapp zwei Jahren durch die HU,

der Prüfer hat das Schild am Einschub kurz gelesen und nichts gesagt.

Vor ein paar Wochen habe ich,

weil hier die Frage nach Eintragung der Anhänglast aufkam,

einen Prüfer einer anderen Organisation deswegen befragt:

Da alle Daten aus den Zulassungspapieren hervorgehen

und die Anhängelast damit errechnet werden kann,

ist keine Eintragung, auch nicht der Anhängelast, notwendig.

Beispiel im Anhang.

Das Papier habe ich im Bordbuch.

Hallo Rico,

das kann ich so nicht bestätigen.

Ich habe eine DrawTite Class III an meinem 91er Caprice montiert und die beim TÜV Nord in Kombination mit einem E geprüften Kugelkopf-Einschub eintragen lassen. Das lief in Abstimmung mit der Zentrale in Hannover, weil die auch die Anhängelast berechnet haben.

Versicher dich auf jeden Fall, dass du eine Class III hast, denn meines Wissens gibt es hier in Europa nur 2" Einschübe mit Prüfzeichen.

Gruß

Hendrik

Nee gibt neuerdings auch Einschübe für die 1,25" Class II. Von Auto Hak glaube ich.

Ist halt aber Spielzeug.

Was hast du bei deinem Caprice bitte eingetragen bekommen?

Generell hatten wir das doch schon zig mal durchgekaut - und ich bin auch auf dem Stand wie schleuti - prinzipiell alles möglich und auch legal, ABER die/eine Anhängelast muss halt in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein... also für Anhänger-Betrieb, sonst wird das nix.

Aber ist in diesem Fall hier eh egal (!), denn ein Fahrradträger ist KEIN Anhänger, es wird also nicht gezogen!

Zitat:

@v8.lover schrieb am 5. Mai 2018 um 03:37:52 Uhr:

Nee gibt neuerdings auch Einschübe für die 1,25" Class II. Von Auto Hak glaube ich.

Ist halt aber Spielzeug.

Was hast du bei deinem Caprice bitte eingetragen bekommen?

Generell hatten wir das doch schon zig mal durchgekaut - und ich bin auch auf dem Stand wie schleuti - prinzipiell alles möglich und auch legal, ABER die/eine Anhängelast muss halt in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein... also für Anhänger-Betrieb, sonst wird das nix.

Aber ist in diesem Fall hier eh egal (!), denn ein Fahrradträger ist KEIN Anhänger, es wird also nicht gezogen!

Aber genau nach dieser Eintragung habe ich den Prüfer befragt.

Die Antwort war:

NEIN, keine Eintragung notwendig.

Das hat sich in D durch eine eine einfacherere EU-Verordnung (zumBesseren) geändert.

ooh, OK - wieder was gelernt. Hammerhart!

Zitat:

@v8.lover schrieb am 5. Mai 2018 um 03:37:52 Uhr:

Was hast du bei deinem Caprice bitte eingetragen bekommen?

O.1: 1500 kg

O.2: 450 kg

22: O.1 UND O.2 M. DRAWTITE ANHÄNGEBOCK TYP 75146 I.V. M. AHK TYP AH-4 PRÜFZ.:E20 55R-01 3488 D=14KN

 

Ich würde eine AHK mit Anhängelast eintragen lassen, ruckzuck will man mal was mit einem Anhänger aus dem Baumarkt oder Möbelhaus holen oder man verkauft das Fahrzeug irgendwann, dann ist das ein gutes Argument z.B. wenn ein Interessent einen Wohnwagen ziehen möchte.

Danke für den Tipp mit der Class II, ich mach mich mal schlau!

Themenstarteram 5. Mai 2018 um 12:34

Vielen Dank fuer die vielen Antworten. Dann lass ich die dran. Das einzige Thema mit dem Fahrradtraeger wird dann noch der Umbau/ Adapter vom Amerik Stecker zum Stecker fuer die Elektrik des deutsche. fahrradtraegers...

Zitat:

@trishla26 schrieb am 5. Mai 2018 um 14:34:35 Uhr:

Vielen Dank fuer die vielen Antworten. Dann lass ich die dran. Das einzige Thema mit dem Fahrradtraeger wird dann noch der Umbau/ Adapter vom Amerik Stecker zum Stecker fuer die Elektrik des deutsche. fahrradtraegers...

Quatsch, leg einfach neue Abgriffe und bau ne Dose ausm Baumarkt daneben.

Ob 13-Pol oder 7-Pol würde ich von dem Gehänge abhängig machen,

was am meisten gebraucht wird.

Mit Adaptern gibts immer Kontaktschwierigkeiten.

1. nachträglich montiert in Deutschland wird schwierig....

mach sofort in den USA eine AHK hin, Curt wäre eine recht gute Marke - beim Import brauchst du dann Datenblätter - ggf. reicht sogar das originale User Manual

siehe hier

https://www.toyota.com/owners/resources/owners-manuals/sienna/2016

ungebremst 454kg und gebremst 1588 kg mit towing package

(für deutsche Verhältnisse lächerlich wenig, aber besser als gar nix)

2. für Fahrradträger brauchst du ZWINGEND einen 13 poligen Stecker wegen der Rückfahrleuchte, die Pflicht ist

Man nimmt in solchen Fällen meist einen universalen E-Satz, oft müssen dann Blinker z.B. von vorne abgegriffen werden, die NSL sollte kein Thema sein, da diese sowieso nachgerüstet werden muss.

Den E-Satz würde ich somit gleich bei der EU-Umrüstung mit einbauen lassen.

3. Anhängelast wird sehr oft aus dem User Manual genommen und eingetragen - von Vorteil ist ein Einschub mit E-Nummer, dann sind die meisten Prüfer umgänglicher - sind meistens sowieso mit 3,5t geprüft, reichen für alle Anhängelasten

Von Vorteil kann sein ein Towing Package zu haben bzw. noch nachzurüsten falls möglich - US-Fahrzeuge ohne brauchbare Anhängelasten bekommst du in Deutschland kaum wieder verkauft - schon gar keine Vans

4. Fahrradträger würde ich auch gleich in den USA mit passendem Einschub besorgen und die Leuchteneinheit dann nachrüsten, aber das ist je nach Geschmack verschieden...ich mag die EU Kupplungsträger aus mehreren Gründen nicht so gerne:

- Bei harten Ausweichen pendeln diese ggf. gegen das Auto

- ich muss die Räder noch höher wuchten und hinten raus sieht man auch weniger

- nehmen in Haus/Garage superviel Platz weg

https://www.saris.com/product/bones-hitch-2

https://www.walmart.com/.../29402419

https://www.cargogear.com/infolib.aspx?...

Sowas finde ich wesentlich besser zu verstauen - allerdings braucht man in Deutschland Nummernschild und Leuchteneinheiten dazu. Billiger wirds also nicht wirklich und man muss auch noch basteln.

https://www.zillka-mobile.de/.../leuchtentr%C3%A4ger-detail.html

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