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Verkauf eines Firmenwagens an einen Privatmann

Themenstarteram 18. August 2013 um 14:47

Hallo zusammen,

mich interessiert folgender Fall:

Herr A möchte als Privatmann einen PKW von Herrn B kaufen. Herr B hat eine Firma (die nix mit Automobilen zu tun hat) und hat dort einen Firmenwagen, für den er beim Kauf keine MwSt bezahlt hat, da der Wagen ins Betriebsvermögen aufgenommen wurde.

Herr B möchte seinen Firmenwagen nun an den Privatmann A verkaufen. Muss B nun Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen?

Vielen Dank und schöne Grüße,

ibiza2002

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32 Antworten

Wer die Steuer bezahlen muß weiß ich nicht,aber sie muß auf den Kaufpreis bezahlt werden

Zitat:

Original geschrieben von ibiza2002

Hallo zusammen,

mich interessiert folgender Fall:

Herr A möchte als Privatmann einen PKW von Herrn B kaufen. Herr B hat eine Firma (die nix mit Automobilen zu tun hat) und hat dort einen Firmenwagen, für den er beim Kauf keine MwSt bezahlt hat, da der Wagen ins Betriebsvermögen aufgenommen wurde.

Herr B möchte seinen Firmenwagen nun an den Privatmann A verkaufen. Muss B nun Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen?

Vielen Dank und schöne Grüße,

ibiza2002

Das kann keinesfalls der Grund sein.

Wie dem auch sei, wenn der Wagen von Privat und somit ohne Mehrwertsteuer gekauft wurde, dann kann er jetzt auch ohne Mehrwertsteuer wieder verkauft werden.

Dort steht doch nirgens das er den Wagen privat gekauft hat

Ich bin davon ausgegangen das er den Wagen neu über die Firma vom Händler gekauft hat

Und ich bin mir da sicher das jetzt Steuer bezahlt werden muß.Aber natürlich auf den jetzt viel geringeren Kaufpreis

Stimmt, steht da nicht. Aber erklär mir mal, wie er einen Wagen ohne Mehrwertsteuer gekauft haben will, wenn nicht von einem Privatmann.

Die Differenzbesteuerung lassen wir jetzt mal außen vor.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Stimmt, steht da nicht. Aber erklär mir mal, wie er einen Wagen ohne Mehrwertsteuer gekauft haben will, wenn nicht von einem Privatmann.

Die Differenzbesteuerung lassen wir jetzt mal außen vor.

Er hat den Wagen als Firmenwagen gekauft,steht dort doch

Der Wagen gehört zum Betriebsvermögen,und wenn er aus dem Betrieb herausgenommen wird,werden 19% Steuer fällig.Zumindest wenn er an Privat verkauft wird

Die Mwst ist ein durchlaufender Posten.Die wird vom Finanzamt erstattet

Ich entnehme meinem Unternehmen auch etwas,und dafür führe ich 19% Umsatzsteuer ab.

Im Moment muß ich dafür jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.

am 18. August 2013 um 17:12

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

 

Er hat den Wagen als Firmenwagen gekauft,steht dort doch

Sorry, aber genau das steht dort nicht. Er hat das Auto privat ohne MWSt. gekauft und später ins Betriebsvermögen übernommen. Somit kann er auch keine Vorsteuer für dieses Fahrzeug abgesetzt haben.

Zitat:

Die Mwst ist ein durchlaufender Posten.Die wird vom Finanzamt erstattet

Von durchlaufendem Posten kann nicht die Rede sein. Ein Unternehmer führt die Mehrwertsteuer, die er im Rahmen seiner Verkäufe einnimmt an das Finanzamt ab und zieht davon die Vorsteuer, also die Mehrwertsteuer, die er selbst bezahlt, ab. Die Differenz bezahlt der Unternehmer. Was ist daran durchlaufend?

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 18. August 2013 um 17:35

Hi,

schon mal danke für die Infos bisher. Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.

Herr B hat den Wagen natürlich neu vom Automobilhändler gekauft. Er hat natürlich keine Umsatzsteuer bezahlt, da der Wagen als Firmenwagen genutzt wurde und ins Betriebsvermögen der Firma des Herrn B übergegangen ist.

 

Wenn jetzt nun Herr A komm und den Wagen von der Firma des Herrn B abkaufen möchte, muss dann jetzt Umsatzsteuer abgeführt werden? Und vor allem auf welchen Kaufpreis?

Wenn die Umsatzsteuer nun auf den aktuellen Wert des Autos, sagen wir mal 20.000€ fällig wird, dann könnte ja Herr A mit der Firma des Herrn B "klüngeln" und nur 15.000€ in den Kaufvertrag schreiben. Dementsprechend weniger Umsatzsteuer müsste die Firma des Herrn B dann abführen.

Danke & Grüße,

ibiza2002

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Die Mwst ist ein durchlaufender Posten.Die wird vom Finanzamt erstattet

Von durchlaufendem Posten kann nicht die Rede sein. Ein Unternehmer führt die Mehrwertsteuer, die er im Rahmen seiner Verkäufe einnimmt an das Finanzamt ab und zieht davon die Vorsteuer, also die Mehrwertsteuer, die er selbst bezahlt, ab. Die Differenz bezahlt der Unternehmer. Was ist daran durchlaufend?

Gruß

Der Chaosmanager

Lieber Chaosmanager,

das ist so leider nicht korrekt. Die Umsatzsteuer bezahlt der Endverbraucher, der Unternehmer behält diese nur ein und führt sie (hoffentlich) an das Finanzamt ab. ;)

Zitat:

Original geschrieben von ibiza2002

Hi,

schon mal danke für die Infos bisher. Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.

Herr B hat den Wagen natürlich neu vom Automobilhändler gekauft. Er hat natürlich keine Umsatzsteuer bezahlt, da der Wagen als Firmenwagen genutzt wurde und ins Betriebsvermögen der Firma des Herrn B übergegangen ist.

 

Wenn jetzt nun Herr A komm und den Wagen von der Firma des Herrn B abkaufen möchte, muss dann jetzt Umsatzsteuer abgeführt werden? Und vor allem auf welchen Kaufpreis?

Wenn die Umsatzsteuer nun auf den aktuellen Wert des Autos, sagen wir mal 20.000€ fällig wird, dann könnte ja Herr A mit der Firma des Herrn B "klüngeln" und nur 15.000€ in den Kaufvertrag schreiben. Dementsprechend weniger Umsatzsteuer müsste die Firma des Herrn B dann abführen.

Danke & Grüße,

ibiza2002

Lieber Herr B

1) hör doch bitte auf von Herrn A und Herrn B zu schreiben.

2) was du da schreibst (keine USt wegen Betriebsvermögen) ist steuerrechtlich schlichtweg Quatsch (um es freundlich auszudrücken).

3) Deine Überlegung ist Steuerhinterziehung. Und da zwei dran beteiligt sind, ist es "bandenmäßige Steuerhinterziehung" und somit ein besonders schwerer Fall.

am 18. August 2013 um 17:53

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

 

Er hat den Wagen als Firmenwagen gekauft,steht dort doch

Sorry, aber genau das steht dort nicht. Er hat das Auto privat ohne MWSt. gekauft und später ins Betriebsvermögen übernommen. Somit kann er auch keine Vorsteuer für dieses Fahrzeug abgesetzt haben.

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Die Mwst ist ein durchlaufender Posten.Die wird vom Finanzamt erstattet

Von durchlaufendem Posten kann nicht die Rede sein. Ein Unternehmer führt die Mehrwertsteuer, die er im Rahmen seiner Verkäufe einnimmt an das Finanzamt ab und zieht davon die Vorsteuer, also die Mehrwertsteuer, die er selbst bezahlt, ab. Die Differenz bezahlt der Unternehmer. Was ist daran durchlaufend?

Gruß

Der Chaosmanager

Ein durchlaufender Posten ist die Mehrwertsteuer für einen Unternehmer so gesehen eigentlich schon. Ein Unternehmen zieht bei Erbringung seiner Leistung von seinem Kunden die Mehrwertsteuer ein und führt diese später (unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs) an das Finanzamt ab. Unternehmen kalkulieren die Preise schließlich auch immer netto (also ohne die Mehrwertsteuer), weil sie nur über die Nettobeträge in der Kasse oder auf dem Bankkonto verfügen und damit wirtschaften können. Die Mehrwertsteuer geht ja direkt an das Finanzamt.

am 18. August 2013 um 18:00

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

Von durchlaufendem Posten kann nicht die Rede sein. Ein Unternehmer führt die Mehrwertsteuer, die er im Rahmen seiner Verkäufe einnimmt an das Finanzamt ab und zieht davon die Vorsteuer, also die Mehrwertsteuer, die er selbst bezahlt, ab. Die Differenz bezahlt der Unternehmer. Was ist daran durchlaufend?

Gruß

Der Chaosmanager

Lieber Chaosmanager,

das ist so leider nicht korrekt. Die Umsatzsteuer bezahlt der Endverbraucher, der Unternehmer behält diese nur ein und führt sie (hoffentlich) an das Finanzamt ab. ;)

Lieber Nr. 5 lebt,

habe ich etwas anders geschrieben? Ich habe es lediglich anders formuliert, habe aber - ich hoffe zweifelsfrei - geschrieben, dass der Unternehmer die Mehrwertsteuer, die er im Rahmen seiner Verkäufe einnimmt (Anm. vom Endverbraucher), an das FA abführt.

Gruß

Der Chaosmanager

Der Satz

Zitat:

"Die Differenz bezahlt der Unternehmer."

liest sich - zumindest für mich - so, dass der leistende Unternehmer mit der USt belastet wird. Und dem ist ja nicht so.

Aber wir wollen ja jetzt und hier keine Korinthen kacken. :D

Meine Antwort gestern Abend war etwas ungenau, darum stelle ich es hier mal richtig:

Variante A)

Der Unternehmer verkauft das Fahrzeug direkt aus dem Anlagevermögen an den Käufer, dann fällt auf jeden Fall Umsatzsteuer an.

Variante B)

Der Unternehmer entnimmt das Fahrzeug aus seinem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen, dann fällt keine Umsatzsteuer an. Jetzt kann er es aus seinem Privatvermögen ohne Umsatzsteuer zu berechnen verkaufen.

Wir haben das schon einmal ausführlich HIER behandelt. Am besten mal den ganzen Thread durchlesen.

 

am 19. August 2013 um 9:12

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Der Satz

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

"Die Differenz bezahlt der Unternehmer."

liest sich - zumindest für mich - so, dass der leistende Unternehmer mit der USt belastet wird. Und dem ist ja nicht so.

Aber wir wollen ja jetzt und hier keine Korinthen kacken. :D

Ich gebe zu, dass dies etwas blöd von mir formuliert war - ich hätte schreiben sollen "... führt der Unternehmer ans FA ab."

Du darfst mir glauben, dass ich mit der USt. durchaus vertraut bin. :D

Grüße

Der Chaosmanager

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