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Verkauf eines Firmenwagens an einen Privatmann
Hallo zusammen,
mich interessiert folgender Fall:
Herr A möchte als Privatmann einen PKW von Herrn B kaufen. Herr B hat eine Firma (die nix mit Automobilen zu tun hat) und hat dort einen Firmenwagen, für den er beim Kauf keine MwSt bezahlt hat, da der Wagen ins Betriebsvermögen aufgenommen wurde.
Herr B möchte seinen Firmenwagen nun an den Privatmann A verkaufen. Muss B nun Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen?
Vielen Dank und schöne Grüße,
ibiza2002
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32 Antworten
Wer die Steuer bezahlen muß weiß ich nicht,aber sie muß auf den Kaufpreis bezahlt werden
Zitat:
Original geschrieben von ibiza2002
Hallo zusammen,
mich interessiert folgender Fall:
Herr A möchte als Privatmann einen PKW von Herrn B kaufen. Herr B hat eine Firma (die nix mit Automobilen zu tun hat) und hat dort einen Firmenwagen, für den er beim Kauf keine MwSt bezahlt hat, da der Wagen ins Betriebsvermögen aufgenommen wurde.
Herr B möchte seinen Firmenwagen nun an den Privatmann A verkaufen. Muss B nun Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen?
Vielen Dank und schöne Grüße,
ibiza2002
Das kann keinesfalls der Grund sein.
Wie dem auch sei, wenn der Wagen von Privat und somit ohne Mehrwertsteuer gekauft wurde, dann kann er jetzt auch ohne Mehrwertsteuer wieder verkauft werden.
Dort steht doch nirgens das er den Wagen privat gekauft hat
Ich bin davon ausgegangen das er den Wagen neu über die Firma vom Händler gekauft hat
Und ich bin mir da sicher das jetzt Steuer bezahlt werden muß.Aber natürlich auf den jetzt viel geringeren Kaufpreis
Stimmt, steht da nicht. Aber erklär mir mal, wie er einen Wagen ohne Mehrwertsteuer gekauft haben will, wenn nicht von einem Privatmann.
Die Differenzbesteuerung lassen wir jetzt mal außen vor.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Stimmt, steht da nicht. Aber erklär mir mal, wie er einen Wagen ohne Mehrwertsteuer gekauft haben will, wenn nicht von einem Privatmann.
Die Differenzbesteuerung lassen wir jetzt mal außen vor.
Er hat den Wagen als Firmenwagen gekauft,steht dort doch
Der Wagen gehört zum Betriebsvermögen,und wenn er aus dem Betrieb herausgenommen wird,werden 19% Steuer fällig.Zumindest wenn er an Privat verkauft wird
Die Mwst ist ein durchlaufender Posten.Die wird vom Finanzamt erstattet
Ich entnehme meinem Unternehmen auch etwas,und dafür führe ich 19% Umsatzsteuer ab.
Im Moment muß ich dafür jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Er hat den Wagen als Firmenwagen gekauft,steht dort doch
Sorry, aber genau das steht dort nicht. Er hat das Auto privat ohne MWSt. gekauft und später ins Betriebsvermögen übernommen. Somit kann er auch keine Vorsteuer für dieses Fahrzeug abgesetzt haben.
Zitat:
Die Mwst ist ein durchlaufender Posten.Die wird vom Finanzamt erstattet
Von durchlaufendem Posten kann nicht die Rede sein. Ein Unternehmer führt die Mehrwertsteuer, die er im Rahmen seiner Verkäufe einnimmt an das Finanzamt ab und zieht davon die Vorsteuer, also die Mehrwertsteuer, die er selbst bezahlt, ab. Die Differenz bezahlt der Unternehmer. Was ist daran durchlaufend?
Gruß
Der Chaosmanager
Hi,
schon mal danke für die Infos bisher. Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.
Herr B hat den Wagen natürlich neu vom Automobilhändler gekauft. Er hat natürlich keine Umsatzsteuer bezahlt, da der Wagen als Firmenwagen genutzt wurde und ins Betriebsvermögen der Firma des Herrn B übergegangen ist.
Wenn jetzt nun Herr A komm und den Wagen von der Firma des Herrn B abkaufen möchte, muss dann jetzt Umsatzsteuer abgeführt werden? Und vor allem auf welchen Kaufpreis?
Wenn die Umsatzsteuer nun auf den aktuellen Wert des Autos, sagen wir mal 20.000€ fällig wird, dann könnte ja Herr A mit der Firma des Herrn B "klüngeln" und nur 15.000€ in den Kaufvertrag schreiben. Dementsprechend weniger Umsatzsteuer müsste die Firma des Herrn B dann abführen.
Danke & Grüße,
ibiza2002
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Die Mwst ist ein durchlaufender Posten.Die wird vom Finanzamt erstattet
Von durchlaufendem Posten kann nicht die Rede sein. Ein Unternehmer führt die Mehrwertsteuer, die er im Rahmen seiner Verkäufe einnimmt an das Finanzamt ab und zieht davon die Vorsteuer, also die Mehrwertsteuer, die er selbst bezahlt, ab. Die Differenz bezahlt der Unternehmer. Was ist daran durchlaufend?
Gruß
Der Chaosmanager
Lieber Chaosmanager,
das ist so leider nicht korrekt. Die Umsatzsteuer bezahlt der Endverbraucher, der Unternehmer behält diese nur ein und führt sie (hoffentlich) an das Finanzamt ab. ;)
Zitat:
Original geschrieben von ibiza2002
Hi,
schon mal danke für die Infos bisher. Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.
Herr B hat den Wagen natürlich neu vom Automobilhändler gekauft. Er hat natürlich keine Umsatzsteuer bezahlt, da der Wagen als Firmenwagen genutzt wurde und ins Betriebsvermögen der Firma des Herrn B übergegangen ist.
Wenn jetzt nun Herr A komm und den Wagen von der Firma des Herrn B abkaufen möchte, muss dann jetzt Umsatzsteuer abgeführt werden? Und vor allem auf welchen Kaufpreis?
Wenn die Umsatzsteuer nun auf den aktuellen Wert des Autos, sagen wir mal 20.000€ fällig wird, dann könnte ja Herr A mit der Firma des Herrn B "klüngeln" und nur 15.000€ in den Kaufvertrag schreiben. Dementsprechend weniger Umsatzsteuer müsste die Firma des Herrn B dann abführen.
Danke & Grüße,
ibiza2002
Lieber Herr B
1) hör doch bitte auf von Herrn A und Herrn B zu schreiben.
2) was du da schreibst (keine USt wegen Betriebsvermögen) ist steuerrechtlich schlichtweg Quatsch (um es freundlich auszudrücken).
3) Deine Überlegung ist Steuerhinterziehung. Und da zwei dran beteiligt sind, ist es "bandenmäßige Steuerhinterziehung" und somit ein besonders schwerer Fall.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Er hat den Wagen als Firmenwagen gekauft,steht dort doch
Sorry, aber genau das steht dort nicht. Er hat das Auto privat ohne MWSt. gekauft und später ins Betriebsvermögen übernommen. Somit kann er auch keine Vorsteuer für dieses Fahrzeug abgesetzt haben.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Die Mwst ist ein durchlaufender Posten.Die wird vom Finanzamt erstattet
Von durchlaufendem Posten kann nicht die Rede sein. Ein Unternehmer führt die Mehrwertsteuer, die er im Rahmen seiner Verkäufe einnimmt an das Finanzamt ab und zieht davon die Vorsteuer, also die Mehrwertsteuer, die er selbst bezahlt, ab. Die Differenz bezahlt der Unternehmer. Was ist daran durchlaufend?
Gruß
Der Chaosmanager
Ein durchlaufender Posten ist die Mehrwertsteuer für einen Unternehmer so gesehen eigentlich schon. Ein Unternehmen zieht bei Erbringung seiner Leistung von seinem Kunden die Mehrwertsteuer ein und führt diese später (unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs) an das Finanzamt ab. Unternehmen kalkulieren die Preise schließlich auch immer netto (also ohne die Mehrwertsteuer), weil sie nur über die Nettobeträge in der Kasse oder auf dem Bankkonto verfügen und damit wirtschaften können. Die Mehrwertsteuer geht ja direkt an das Finanzamt.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Von durchlaufendem Posten kann nicht die Rede sein. Ein Unternehmer führt die Mehrwertsteuer, die er im Rahmen seiner Verkäufe einnimmt an das Finanzamt ab und zieht davon die Vorsteuer, also die Mehrwertsteuer, die er selbst bezahlt, ab. Die Differenz bezahlt der Unternehmer. Was ist daran durchlaufend?
Gruß
Der Chaosmanager
Lieber Chaosmanager,
das ist so leider nicht korrekt. Die Umsatzsteuer bezahlt der Endverbraucher, der Unternehmer behält diese nur ein und führt sie (hoffentlich) an das Finanzamt ab. ;)
Lieber Nr. 5 lebt,
habe ich etwas anders geschrieben? Ich habe es lediglich anders formuliert, habe aber - ich hoffe zweifelsfrei - geschrieben, dass der Unternehmer die Mehrwertsteuer, die er im Rahmen seiner Verkäufe einnimmt (Anm. vom Endverbraucher), an das FA abführt.
Gruß
Der Chaosmanager
Der Satz
Zitat:
"Die Differenz bezahlt der Unternehmer."
liest sich - zumindest für mich - so, dass der leistende Unternehmer mit der USt belastet wird. Und dem ist ja nicht so.
Aber wir wollen ja jetzt und hier keine Korinthen kacken. :D
Meine Antwort gestern Abend war etwas ungenau, darum stelle ich es hier mal richtig:
Variante A)
Der Unternehmer verkauft das Fahrzeug direkt aus dem Anlagevermögen an den Käufer, dann fällt auf jeden Fall Umsatzsteuer an.
Variante B)
Der Unternehmer entnimmt das Fahrzeug aus seinem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen, dann fällt keine Umsatzsteuer an. Jetzt kann er es aus seinem Privatvermögen ohne Umsatzsteuer zu berechnen verkaufen.
Wir haben das schon einmal ausführlich HIER behandelt. Am besten mal den ganzen Thread durchlesen.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Der Satz
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Zitat:
"Die Differenz bezahlt der Unternehmer."
liest sich - zumindest für mich - so, dass der leistende Unternehmer mit der USt belastet wird. Und dem ist ja nicht so.
Aber wir wollen ja jetzt und hier keine Korinthen kacken. :D
Ich gebe zu, dass dies etwas blöd von mir formuliert war - ich hätte schreiben sollen "... führt der Unternehmer ans FA ab."
Du darfst mir glauben, dass ich mit der USt. durchaus vertraut bin. :D
Grüße
Der Chaosmanager