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Verschwiegener Unfallschaden. Was tun???

Audi A5 8T Sportback
Themenstarteram 10. Februar 2015 um 21:46

Hallo liebe community,

ich habe Folgenden Sachverhalt:

In meinem Kaufvertrag meines Audis (gekauft im August 2014) ist ein Anhang enthalten indem ich über folgende Reparaturen aufgeklärt wurde:

Behobener Schaden VR,

Tür VR, Kotflügel vorne

Laut dieser Angabe und auch den Aussagen des Verkäufers (die jedoch wohl nicht rechtskräftig sind), geht man (Zumindest ich) von einem Bagatell-Schaden aus.

jetzt wollte ich das auto verkaufen und ein anderes Autohaus hat im Schadensprotokoll ca. 4 DIN A4 seiten an Reparaturen festgestellt. Dies mindert natürlich erheblich den Wert des Autos und ich hätte mir den Wagen niemals gekauft wenn ich von den Schäden gewusst hätte.

Was soll ich jetzt am Besten tun? Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Beste Antwort im Thema

Wann im August gekauft??

Eventuell sind die ersten 6 Monate der Sachmangelhaftung noch nicht vorbei und somit die Beweislastumkehr noch nicht eingetreten.

Also sehe zu das Du die Zeit die Du hier beim posten verbringst lieber für einen Gang zum Anwalt verwendest.

Gruß Frank

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Themenstarteram 10. Februar 2015 um 21:48

Laut den Aussagen des Ankäufers ist das Auto knapp einem Totalschaden entgangen bei dem auch die Airbacks im Einsatz waren.

Wann im August gekauft??

Eventuell sind die ersten 6 Monate der Sachmangelhaftung noch nicht vorbei und somit die Beweislastumkehr noch nicht eingetreten.

Also sehe zu das Du die Zeit die Du hier beim posten verbringst lieber für einen Gang zum Anwalt verwendest.

Gruß Frank

Privat, oder vom Händler gekauft?

Bei den genannten Schäden kann alles mögliche passiert sein.

Da ein weiterer Händler den Schaden aufrufen kann, ist es wohl bei Audi repariert worden.

Somit sollte es auch eine Rechnung darüber geben.

Zitat:

@Stef2710 schrieb am 10. Februar 2015 um 22:46:20 Uhr:

Was soll ich jetzt am Besten tun?

zum Rechtsanwalt gehen !

die Definitionen in Deinem Kaufvertrag lassen ja Spielraum für alles zu...Schaden VR - ja wie ?...kann 500 oder auch 5.000,- Euro sein

ach ein optisch kleiner schaden führt bei audi sofort zu einer monströsen Rechnung , mein a5 hatte schon 7 *unfälle* sprich parkrempler von anderen oder wildunfälle jeder der ihn kauft würde denken der fällt auseinader bei den schadensprotokollen.

dabei wurde alles bei Audi behobn und funzt technisch 1a.

Bevor jemals da 1mm verzogenes sonstwas Probleme macht hat man viel eher schnöde technische probelem Motor oder heult über den wertverlust.

Also solange Gebraucht oder herstellergarantie noch gültig is was soll schon sein .

Verschweigen is allerdings ist blöd und da sollte man schon nachverhandeln evtl

am 11. Februar 2015 um 10:19

Hier mal Fotos meiner Unfälle:

Sept. 14: Schaden hinten links: €5.900

Jan. 15: Schaden vorne rechts : € 7.800 jeweils über den Freundlichen abgewickelt.

Es kommen sehr schnell Riesensummen zusammen. Immerhin war der letztere nicht durch mich verschuldet, die Sache hinten links war Hektik und Blödheit gepaart. Kaufen würde ich "mein" Auto bei der Historie niemals.

am 11. Februar 2015 um 11:15

Zitat:

@Audifahrer-NRW schrieb am 11. Februar 2015 um 11:19:24 Uhr:

Hier mal Fotos meiner Unfälle:

Sept. 14: Schaden hinten links: €5.900

die Sache hinten links war Hektik und Blödheit gepaart.

Wie hast du das denn gemacht? PDC ausgefallen oder "Vollgas rückwärts"? :eek:

Gruß vonsales

Themenstarteram 11. Februar 2015 um 11:35

Danke für eure Infos.

Ich war gerade beim freundlichen um die Ecke, dieser hat sich das Schadensprotokoll angesehen:

-Kotflügel

-Türe

-Einstieg

-Radlager

-Achslenker

-Tragende Teile am Rahmen

-Lenkgetriebe

-Motorhaube

-Scheinwerfer

-Schloss der Motorhaube

Diese Teile wurden alle ausdrücklich erneuert

mit den aus und wieder eingebauten teilen wird die liste nochmal 5 mal so lange.

Der Händler ging von einem Schaden von ca. 18.000€ aus.

Nochmal zur Erinnerung was im Kaufvertrag steht:

"Schaden VR, Tür VR, Kotflügel VR"

Also ich bin der Meinung hier wurde enorm untertrieben bei der Angabe.

Wenn tatsächlich etwas mutwillig verschwiegen wurde, also nicht nur schwammig/allgemein formuliert wurde, ist das Betrug und das verjährt nach fünf Jahren.

In den Angaben fehlt mir definitiv Motorhaube, Lenkgetriebe, Scheinwerfer, Fahrwerksteile.

Das die tragenden Teile am Rahmen verschwiegen wurden findest du nicht so schlimm? :D Da ist der Scheinwerfer ja 1000x unwichtiger, der wird halt getauscht und fertig.

Zitat:

@Stef2710 schrieb am 11. Februar 2015 um 12:35:22 Uhr:

Danke für eure Infos.

Ich war gerade beim freundlichen um die Ecke, dieser hat sich das Schadensprotokoll angesehen:

-Kotflügel

-Türe

-Einstieg

-Radlager

-Achslenker

-Tragende Teile am Rahmen

-Lenkgetriebe

-Motorhaube

-Scheinwerfer

-Schloss der Motorhaube

Diese Teile wurden alle ausdrücklich erneuert

mit den aus und wieder eingebauten teilen wird die liste nochmal 5 mal so lange.

Der Händler ging von einem Schaden von ca. 18.000€ aus.

Nochmal zur Erinnerung was im Kaufvertrag steht:

"Schaden VR, Tür VR, Kotflügel VR"

Also ich bin der Meinung hier wurde enorm untertrieben bei der Angabe.

Puh...also im Detail bin ich da nicht auf dem aktuellen Stand, was die derzeitige Rechtsprechung hierzu sagt. Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass ein "Unfallschaden" nicht verschwiegen wurde...im Zweifelsfalle hättest Du diese Anmerkung vor einem Kauf hinterfragen müssen. Wären hier dann nachweislich falsche Angaben gemacht worden, läge zumindest schon einmal eine beim Betrug geforderte "Täuschungshandlung" vor. Sicher stellst Du Dir heute die Frage, warum Du da so gutgläubig warst...?

AjF weiß ich aus eigener Erfahrung, dass der Begriff "Unfallschaden" sich stark an dem des Verkehrsrechts orientiert und demnach ist im Prinzip alles anzugeben, was über die Bagatellgrenze (z.B. ein verbeultes Kennzeichen) von ca. 20,- EUR hinausgeht. Alles andere (...nur wenn lackiert wurde, nur wenn was "getauscht" wurde, ist überholt, ist Stammtischweisheit oder altfränkisch: "Hosenlatzgebabbel")...Probleme kann es dann geben, wenn das Fahrzeug schon durch diverse Hände (Vorbesitzer) ging, dann kann der eigentliche Betrug schon "verjährt" sein und irgendein Vorbesitzer war der "Geprellte", weil der böswillig beschi...n wurde...viel Glück und Erfolg in der Sache!

fand in Internet auch ein schöner A5 SB damals. rief den Verkäufer an und fragte a nach Schäden da meinte er ja hatte Vorne ein Unfall. Weile dann die fgst nr und da druckste er Rum aber gab sie mir als ich dann nachschaut waren das 3 bildschirmseiten.komplette front hilfsrahmen mit Lenkung und Dämpfer Neu und hinten wurde auch lackiert.

Themenstarteram 15. Februar 2015 um 15:37

@ chrsgeier:

Hättest du das auto da dann gekauft schon?

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