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Versicherung hat überreguliert, muss das Geld zurückbezahlt werden?

Themenstarteram 6. Juli 2023 um 19:37

Hallo, der Gutachter hat die Reparaturkosten auf 5000 Euro geschätzt. Das Auto war vor dem Unfall 1000 Euro wert. und nach dem Unfall (Restwert) 100 Euro .Ich habe 4000 Euro bekommen.habe ich keinen Brief erhalten. Ich habe der Versicherung eine E-Mail mit einem Foto des Dokuments des Gutachters geschickt. Selbstverständlich hat der Gutachter alle Unterlagen selbst verschickt. Die Frage ist: Muss ich das Geld zurückzahlen? Der Sachverständige stufte den Schaden als Totalschaden ein

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47 Antworten

Woher hast du den Wert von 1.000,- €? Und im Gutachten steht was als Wiederbeschaffungswert?

Oft weist das Bauchgefühl die richtige Richtung.

Aber nicht immer. Mein erstes Auto hat meine Eltern genau 100,- DM gekostet, nach dem Totalschaden wurde der WBW mit 800,- DM beziffert, Restwert 80,- DM.

Und irgendwie muss die Versicherung doch auf die 4.000,- € Auszahlung gekommen sein. Oder zahlen die neuerdings nach Lust und Laune und besonders viel?

Themenstarteram 7. Juli 2023 um 4:13

Die Frage ist, ob ich etwas zurückzahlen muss. Können sie nach deutschem Recht eine Rückerstattung verlangen? Gibt es einen Absatz? Ist es ein Problem der Person, die die Überweisung vorgenommen hat?

Schau mal in den § 812 BGB...

Zitat:

@Wolakseak schrieb am 7. Juli 2023 um 06:13:10 Uhr:

Die Frage ist, ob ich etwas zurückzahlen muss. Können sie nach deutschem Recht eine Rückerstattung verlangen? Gibt es einen Absatz? Ist es ein Problem der Person, die die Überweisung vorgenommen hat?

Anhand Deiner Angaben hast Du doch schon selber erkannt,dass Die zuviel gezahlt haben.

Also schnell ausgeben das Geld,damit die nicht so schnell wieder ran kommen.

Natürlich musst du das Geld zurückzahlen. Die Zahlung beruht auf einem Versehen des Sachbearbeiter. Das ist ein Mensch und Menschen machen halt mal Fehler.

Die Zurückzahlung durch dich ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Überschrift dem Thema angepasst

Zitat:

@Wolakseak schrieb am 7. Juli 2023 um 06:13:10 Uhr:

Die Frage ist, ob ich etwas zurückzahlen muss.

Klar! Die Versicherung wird sich bei dir melden. So wie sie es immer macht,

wenn sie Geld will. :cool:

auch Paten können irren.

Auch die Gewissheit, dass ein Versicherungssachbearteiter einen Fehler gemacht hat ist durch nichts belegt.

Ratschläge die sich in sofortiger Rückzahlungspflicht ergehen sind voreilig und ohne Logik.

Das Geld als Tagesgeld anlegen und warten.

Im Sinne eines Dellenzählers würde ich mir die Zahlung von der Versicherung bestätigen lassen.

Oder einfach der Schadenshöhe ohne Begründung widersprechen, dann prüfen die.

Wir reden hier über ein Versicherungsunternehmen und keine alte Rentneroma, die einen zu hohen Rechnungsbetrag überwiesen hat.

Deshalb reagieren und nicht agieren

@quadrigarius

Ganz so einfach ist es nicht. Man bewegt sich schon im strafrechtlichen Betrug, wenn der offensichtliche Irrtum zu einer Vermögensschädigung der einen und zur Bereicherung des anderen Seite führt und dieser Irrtum durch den Begünstigten nicht aufgeklärt wird.

vgl. § 263 StGB

Hat die Versicherung sich denn schon schriftlich gemeldet das da ein Irrtum passiert ist und Du Summe XY zurückschicken sollst? Mit Kontonummer und Verwendungszweck?

Themenstarteram 7. Juli 2023 um 10:52

Zitat:

@onzlaught schrieb am 7. Juli 2023 um 11:19:47 Uhr:

Hat die Versicherung sich denn schon schriftlich gemeldet das da ein Irrtum passiert ist und Du Summe XY zurückschicken sollst? Mit Kontonummer und Verwendungszweck?

Nein

Dann gibt es ja eh keine Grund irgendwas zu tun. Ausgeben solltest Du das Geld aber besser auch nicht.

Wenn der Brief kommt kannst du hier nochmal die Summen abgleichen, ob die Kundigen hier im Forum die geforderte Summe auch so für richtig halten.

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