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Verwarnungsgeld wegen fälliger HU eines Hängers der nicht genutzt wird

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 12:06

Hallo zusammen.Weiss nicht ob ich hier richtig bin.Wenn nicht, bitte verschieben.

Also zum Thema.Diese Woche schneite vom zuständigen Landratsamt eine Verwarnung mit Verwarngeld/Anhörung ins Haus.Zwei Beamte der Verkehrspolizei haben wohl nachts nicht besseres zu tun gehabt als den Anhänger der auf unserem Grundstück steht mal näher anzu schauen.Dabei stellten die beiden wohl fest, dass unser Hänger keinen Tüv mehr hat.Letzte HU war im Januar fällig.Genauer Wortlaut im Schreiben war folgender:

"Ihnen wird zur Last gelegt, am 19.07.2011 um 00:16 Uhr in "XY-Stadt", XY-Strasse Höhe Hausnummer 1, als Halter des Anhängers xx-xx-123 folgende Ordnungswiedrigkeit begangen zu haben:Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII keineSicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen.Der Termin war um mehr als 4 bis zu 8 Wochen über schritten"

Dann folgen noch irgendwelche Paragraphen.Beweismittel waren die Prüfplakette und die Namen der beiden Mitarbeiter der Verkehrspolizei.Verwarngeld 25 Euro.

Mir stellt sich jetzt die Frage.Warum bekomme ich eine Verwarnung wenn der Anhänger mit abgelaufener HU auf meinem Privatgrundstück rumsteht und nicht verwendet wird ausser als Ablage für anfallenden Schrott und kram.Dann wurde im Schreiben das Nachbargrundstück angegeben obwohl der Hänger definitiv auf unserem Grundstück steht.Muss ich sowas verstehen?

Bitte jetzt keine Kommentare alá "steh zu deinen Fehlern und versuch dich nicht rauszupissen" oder ähnliches.Ich möchte einfach nur wissen wie es sein kann das ein Fahrzeug was nicht am Strassenverkehr teilnimmt sondern einfach nur auf dem eigenen Grundstück rumsteht eine HU benötigt.Ist das eine Neuerung oder hatten die Herrn Beamte langeweile und vor lauter Nachtblindheit auch noch die Grundstücke vertauscht.Man hätte Strasse und Hausnummer auch am Schild hinterm Anhänger ablesen können.Aber die Strasse in der der Hänger steht ist nicht die selbe wie im Schrieb angegeben.

Habt Ihr ne Idee?

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

Steh doch zu deinen Fehlern :D

Mal Spaß beiseite... ist der Hänger noch zugelassen? Dann musst du auch die HU einhalten, weil du ja damit fahren KÖNNTEST. So einen Fall hatten wir hier in der Straße mal, da hat die Polizei auch eher zufällig einen Hänger mit abgelaufener HU gesehen und bemängelt, die Sache ging am Ende vor Gericht und dort bekam der Halter gesagt, wenn der Hänger angemeldet ist, muss auch die HU gültig sein, also nach dem Bußgeld entweder erneuern lassen, oder abmelden...

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Zitat:

Original geschrieben von eddie83

Warum bekomme ich eine Verwarnung wenn der Anhänger mit abgelaufener HU auf meinem Privatgrundstück rumsteht und nicht verwendet wird ausser als Ablage für anfallenden Schrott und kram.

Weil der Anhänger zum Straßenverkehr offiziell zugelassen war.

Steh doch zu deinen Fehlern :D

Mal Spaß beiseite... ist der Hänger noch zugelassen? Dann musst du auch die HU einhalten, weil du ja damit fahren KÖNNTEST. So einen Fall hatten wir hier in der Straße mal, da hat die Polizei auch eher zufällig einen Hänger mit abgelaufener HU gesehen und bemängelt, die Sache ging am Ende vor Gericht und dort bekam der Halter gesagt, wenn der Hänger angemeldet ist, muss auch die HU gültig sein, also nach dem Bußgeld entweder erneuern lassen, oder abmelden...

Zitat:

Original geschrieben von eddie83

[...]

Mir stellt sich jetzt die Frage.Warum bekomme ich eine Verwarnung wenn der Anhänger mit abgelaufener HU auf meinem Privatgrundstück rumsteht und nicht verwendet wird ausser als Ablage für anfallenden Schrott und kram.Dann wurde im Schreiben das Nachbargrundstück angegeben obwohl der Hänger definitiv auf unserem Grundstück steht.Muss ich sowas verstehen?

Bitte jetzt keine Kommentare alá "steh zu deinen Fehlern und versuch dich nicht rauszupissen" oder ähnliches.Ich möchte einfach nur wissen wie es sein kann das ein Fahrzeug was nicht am Strassenverkehr teilnimmt sondern einfach nur auf dem eigenen Grundstück rumsteht eine HU benötigt.Ist das eine Neuerung oder hatten die Herrn Beamte langeweile und vor lauter Nachtblindheit auch noch die Grundstücke vertauscht.Man hätte Strasse und Hausnummer auch am Schild hinterm Anhänger ablesen können.Aber die Strasse in der der Hänger steht ist nicht die selbe wie im Schrieb angegeben.

Habt Ihr ne Idee?

Weil er angemeldet ist und dadurch im Allgemeinen die Erlaubnis besteht, ihn jederzeit im Straßenverkehr zu verwenden und da muss er halt verkehrssicher sein, was bei der HU routinemäßig geprüft wird.

Gegenfrage: Warum meldest du ihn nicht einfach ab bzw. verpasst ihm ggf. ein Saisonkennzeichen? Das spart nebenbei noch Geld wg. Steuer/Versicherung. Wenn er nicht zu lange abgemeldet ist, kann man ihn einfach gegen Gebühr wieder anmelden ohne dass noch großartig weitere Kosten entstehen (wenn man von der früher oder später sowieso fälligen HU mal absieht).

notting

Zitat:

Original geschrieben von eddie83

Ist das eine Neuerung...

Nein, diese Regelung ist schon uralt.

Warum sucht der TE hier Antworten und nicht bei der mit der Sache befassten Behörde. Da wird er eine Antwort aus 1. Hand erhalten und vermeidet, hier "angepisst" zu werden. So einfach ist das!

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Warum sucht der TE hier Antworten und nicht bei der mit der Sache befassten Behörde. Da wird er eine Antwort aus 1. Hand erhalten und vermeidet, hier "angepisst" zu werden. So einfach ist das!

Da besteht unter Umständen die Gefahr, dass alles noch schlimmer wird (z. B. bei Tempo-Überschreitungen wird bei Vorsatz gerne die Strafe noch erhöht -> ein falsches Wort bzw. der Sachbearbeiter interpretiert irgendwo irgendwas rein...). Hier angepisst zu werden ist so gesehen gefahrloser.

notting

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 12:33

Jaaaa pisst mich nur an ;)

OK das mit dem noch zugelassen klingt eindeutig.Aber müsste mich das nicht eine Kontrolle inflagrantie erwischen wenn ich den Hänger ohne HU bewege?Denn nur die Vermutung ich beweg den Hänger ohne HU ist ja noch keine Tatsache das ich das auch mache.Ich hab ja auch ohne Zulassung die Möglichkeit den Hänger zu bewegen was ja aber genauso "verboten" ist wie ohne HU zu fahren.Der Vergleich hinkt jetzt zwar aber nur weil ich ein Luftgewehr hab, schieß ich noch lange nicht auf Spatzen.

Klar könnte ich bei der zuständigen Stelle nachfragen.Die haben wahrscheinlich 100 solcher Anrufe am Tag und reagieren dann dementsprechen unkooperativ.Deshalb frag ich erst mal hier nach.Einem bekannten ist das selbe vor vielen Jahren auch schonmal passiert.Also Hänger ohne HU auf eigenem Grundstück abgestellt.Das ging bis zur Gerichtsverhandlung und er hat gewonnen.Die Verhandlung ging seiner Aussage nach knappe 5 Minuten mit der Begründung-HU ist auf Privatgrundstück nicht erforderlich und da der Hänger nicht im Strassenverkehr bewegt wurde, kein Tatbestand.

Deshalb bin ich jetzt leicht verunsichert.Mal von der falschen Grundstücksnennung abgesehen.

Und ja Tüv bekommt er da ich nie weiss wann ich ihn brauch.Hab es einfach vergessen zu machen weil ich so viel um die Ohren hab.

Zitat:

Original geschrieben von eddie83

Einem bekannten ist das selbe vor vielen Jahren auch schonmal passiert.Also Hänger ohne HU auf eigenem Grundstück abgestellt.Das ging bis zur Gerichtsverhandlung und er hat gewonnen.Die Verhandlung ging seiner Aussage nach knappe 5 Minuten mit der Begründung-HU ist auf Privatgrundstück nicht erforderlich und da der Hänger nicht im Strassenverkehr bewegt wurde, kein Tatbestand.

Hier handelte es sich vermutlich um die Entscheidung eines Amtsgerichtes und somit war es eine Einzelfallentscheidung, aus der du keinen Rechtsanspruch ableiten kannst.

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von eddie83

Einem bekannten ist das selbe vor vielen Jahren auch schonmal passiert.Also Hänger ohne HU auf eigenem Grundstück abgestellt.Das ging bis zur Gerichtsverhandlung und er hat gewonnen.Die Verhandlung ging seiner Aussage nach knappe 5 Minuten mit der Begründung-HU ist auf Privatgrundstück nicht erforderlich und da der Hänger nicht im Strassenverkehr bewegt wurde, kein Tatbestand.

Hier handelte es sich vermutlich um die Entscheidung eines Amtsgerichtes und somit war es eine Einzelfallentscheidung, aus der du keinen Rechtsanspruch ableiten kannst.

Das kann natürlich auch sein.Wie gesagt, mir ging es einfach nur darum herauszufinden wie sich das in Verbindung mit dem Privatgrundstück verhält.Wenn ich den Hänger in der Garage gehabt hätte, hätte ich mich trotzdem Strafbar gemacht aber keiner hätte es mitbekommen.

Du hättest dich auch davor schützen können, indem du einfach das Kennzeichen abgeschraubt und in den Keller gelegt hättest.

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Du hättest dich auch davor schützen können, indem du einfach das Kennzeichen abgeschraubt und in den Keller gelegt hättest.

Hmmm oder gleich an den Tüv denken.Dann wärs sogar billiger geworden ;)

am 30. Juli 2011 um 13:09

Schäm, bei mir in der Oldiehalle steht auch noch ein angemeldeter 750KG Hänger

bei dem der TÜV seit 3 Jahren abgelaufen ist. :D

Er wurde seit 4 Jahren nicht mehr bewegt.

Zitat:

Original geschrieben von eddie83

 

Das kann natürlich auch sein.Wie gesagt, mir ging es einfach nur darum herauszufinden wie sich das in Verbindung mit dem Privatgrundstück verhält.Wenn ich den Hänger in der Garage gehabt hätte, hätte ich mich trotzdem Strafbar gemacht aber keiner hätte es mitbekommen.

Ob der Anhänger auf nem Privatgrundstück steht oder nicht ist in dem Fall egal. Die StVZO spricht nur davon dass es sich um ein zulassungspflichtiges FZ handeln muss. Ob es nun im rechtlich / tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum oder im nicht öffentlichen Verkehrsraum steht ist egal.

Mfg

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 13:13

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Zitat:

Original geschrieben von eddie83

 

Das kann natürlich auch sein.Wie gesagt, mir ging es einfach nur darum herauszufinden wie sich das in Verbindung mit dem Privatgrundstück verhält.Wenn ich den Hänger in der Garage gehabt hätte, hätte ich mich trotzdem Strafbar gemacht aber keiner hätte es mitbekommen.

Ob der Anhänger auf nem Privatgrundstück steht oder nicht ist in dem Fall egal. Die StVZO spricht nur davon dass es sich um ein zulassungspflichtiges FZ handeln muss. Ob es nun im rechtlich / tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum oder im nicht öffentlichen Verkehrsraum steht ist egal.

Mfg

Dann könnte ich den Hänger auch abmelden,die Schilder dran lassen und werd trotzdem verknakt?

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